Heute können wir sagen, dass der Kampf mit dem Antrag und dem bürokratischen Ungetüm hinter den Landwirten liegt. Wie erfolgreich dieser Kampf war, bleibt abzuwarten.
Dank einer Kleinen Anfrage wissen wir, dass Korrekturen und Nachmeldungen nach dem offiziellen Abgabetermin 17. Mai noch bis zum 31. Mai möglich waren und dass Korrekturen, bevor eine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden hat, noch keine Sanktionen nach sich ziehen.
Unabhängig davon geht der klare Auftrag an das zuständige Ministerium, an einer weiteren Reduzierung des bürokratischen Aufwandes zu arbeiten. Tatsache ist - das ist vor dem Abgabetermin seit Jahresbeginn so diskutiert worden -, dass diese Agrarreform das Erscheinungsbild der Landwirtschaft und den ländlichen Raum erheblich beeinflussen und tiefe Spuren im Strukturwandel der Landwirtschaft hinterlassen. Auf einen Nenner gebracht: Diese Reform ist eine Aussteigerreform zur Reduzierung der Überproduktion und der Lagerbestände auf den verschiedensten Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft.
Gerade auf den schwachen Agrarstandorten in Brandenburg würde sie zu einschneidenden Veränderungen in der Betriebsstruktur und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führen. Fakt ist die große Gefahr, dass die Tierbestände weiter abgebaut und auf den Grenzstandorten landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen werden. Dort, wo Aktivitäten zur Intensivierung, besonders im Veredelungsbereich, angestrebt werden, müssen die Landwirte die massive Ablehnung der Gesellschaft, des Siedlungsumfeldes zur Kenntnis nehmen, sodass vielen die Lust an diesen Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen vergeht. Man hat den Eindruck, es ist von der Gesellschaft nicht erwünscht.
Letztlich wird mit dieser Agrarreform der Strukturwandel entscheidend vorangetrieben. Die Spielräume für die Landespolitik, darauf Einfluss zu nehmen, sind äußerst beschränkt. Umso wichtiger ist es, die Mittel, die den Landwirtschaftsbetrieben zustehen, so einzusetzen, dass sie den Landwirten zugute kommen. Ich denke hier vor allem an den Einsatz der Modulationsmittel, der in jedem Fall so zu gestalten ist, dass diese Mittel den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung stehen. An der Finanzierung der Ausgleichszulage aus den Mitteln der Modulation sollten wir auch in Zukunft in jedem Fall festhalten.
Besonders dramatisch ist die Situation für die Milchbauern. Die Reformbeschlüsse der Europäischen Union setzen die Milchbauern einem erheblichen ökonomischen Druck aus. Die Absenkung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver, wenn auch über mehrere Jahre gestreckt, und die gleichzeitige Erhöhung der nationalen Milchquoten zum Jahr 2008/2009 stellen die Landwirte vor enorme ökonomische Probleme. Andererseits sehen sie sich einem enormen Preisdruck gerade bei Milch ausgesetzt, der dem Wert aus Sicht der Ernährung in keiner Weise gerecht wird. Hier läuft ein unerhörter Verdrängungswettbewerb nicht nur innerhalb der Europäischen Union.
Zu welchen Aktionen und zu welchen Reaktionen gerade die Situation der Milchbauern führen kann, hat sich vor wenigen Wochen in Elsterwerda gezeigt. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten wir als Politiker tatsächlich noch haben, in diesen Prozess einzugreifen. Die Zeche zahlen in erster Linie die Landwirte und die Betriebe, die viel in diesen Bereich investiert und noch einen hohen Schuldendienst zu bedienen haben. Der alte betriebswirtschaftliche Grundsatz, dass eine stabile Milchproduktion der stabilste Grundpfeiler des Wirtschaftens in der Landwirtschaft ist, hat sich in sein Gegenteil verkehrt, mit allen damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die gesamte Landwirtschaft.
Die einzige unbeantwortete Frage ist die, wie viele unserer Betriebe diesen Verdrängungswettbewerb und die Zeit der Marktregulierung und -beruhigung überstehen und danach wieder Zukunftschancen haben.
Entscheidende Bedeutung kommt bei all dem immer wieder der Bodenfrage zu. Die BVVG verwaltet nach wie vor mehr als 1 Million ha land- und forstwirtschaftliche Flächen, davon allein in Brandenburg ca. 300 000 ha. In der Antwort auf die Frage 4 kann man zwar lesen, dass es im Ergebnis der Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern Übereinstimmung darin gegeben hat, dass die BVVG in den Jahren 2005 und 2006 keinen Kaufdruck auf die Landwirte zum preisbegünstigten Flächenkauf nach EALG ausüben wird und auch nicht daran gedacht ist, die Realisierung der Kaufansprüche zeitlich zu befristen. Aber der Druck ist da. Die Pachtverträge sind langfristig, aber nicht unbefristet angelegt. Wir alle wissen, dass in den Jahren 2010 bis 2012 die Masse der Pachtverträge ausläuft und damit der Druck vorhanden ist; denn der Auftrag der BVVG ist es bislang, diese Flächen nach der Langfristverpachtung meistbietend zu veräußern. Das Wissen darum ist in jedem Betrieb vorhanden. Bis zum Ende dieser Pachtzeit sind aus heutiger Sicht noch fünf bis sieben Jahre Zeit, die man für den Kauf nutzen sollte. Eine nochmalige Verlängerung der Pachtverträge um sechs Jahre - wie in der Antwort formuliert - ist eine Möglichkeit, aus meiner Sicht aber keine Lösung des Problems, sondern nur eine Verlagerung und Verschiebung der Entscheidung. Auch vor dem Hintergrund der sich nicht verbessernden Liquidität der Betriebe werden die Voraussetzungen für den Bodenkauf zukünftig nicht besser. Ich kann nur hoffen, dass die gegenwärtigen Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen, der BVVG und der Länder über den zukünftigen Umgang mit diesen Flächen zielführend im Interesse unserer Landwirtschaftsbetriebe sind. Die Vorgaben der Europäischen Union hinsichtlich wettbewerbsverzerrender Maßnahmen beim begünstigten Bodenerwerb sind ebenfalls zu beachten.
Bei der Beantwortung der Frage 8 in Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen der Cross-Compliance-Bestimmungen wäre aus meiner Sicht auch mehr Korrektheit in der Sache angebracht gewesen. Die Formulierung, dass die Bereiche Naturschutz, Grundwasserschutz und die Anforderungen an die Lagerkapazitäten für Gülle, Jauche und Stallmist den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen anzupassen sind, ist mir einfach zu wenig und zu allgemein. Dabei wäre es schon wichtig, einmal zu wissen, welche dieser Bestimmungen denn über geltendes EU- bzw. Bundesrecht hinausgehen. Gespannt dürfen wir auf jeden Fall sein, wie denn die verschiedenen Bestimmungen kontrolliert werden und wie das Land die Kontrollen bündeln wird, um die Belastungen für den Landwirt in erträglichen Grenzen zu halten. Die Vorstellungen dazu sind akzeptabel. Die Realität wird zeigen, ob in der Sache Wort und Tat übereinstimmen.
Mit der Beantwortung der Frage 17 - sie betrifft den landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Böden - kann ich ebenfalls nicht recht zufrieden sein. Viel zu unbestimmt sind die Formulierungen in der Beantwortung ausgefallen. Zum Beispiel heißt es in Bezug auf die Bodenerosion: „Mindestanforderungen an eine Bodenbedeckung.“ Was sind denn Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung? Wie werden diese definiert?
Die organische Substanz im Boden betreffend heißt es: „Gegebenenfalls Standards für die Fruchtfolgen.“ Wenn solche Standards tatsächlich ausgearbeitet werden - wie sollen diese dann in einer von Brüssel diktierten Fruchtfolge oder auf Flächen, die aus der Produktion genommen wurden, aussehen?
Bezüglich der Erhaltung der Bodenstruktur heißt es: „Geeigneter Maschineneinsatz.“ Was heißt denn geeignet? Wer entscheidet über die Eignung? Wie wird entschieden, wenn der Betrieb die in der Verordnung angedachten Maschinen nicht zur Verfügung hat und nicht über die Liquidität verfügt, diese anzuschaffen? - Die Reihe der Beispiele ließe sich fortsetzen.
In diesem Teil ist aus meiner Sicht die Beantwortung zu ungenau und zu oberflächlich. Vielleicht ist diese Situation auch der Tatsache geschuldet, dass die Vorstellungen noch nicht bei der Landwirtschaft angekommen sind.
Ein besonderes Anliegen für Brandenburg stellt natürlich die Zukunft der Roggenproduktion dar. Die Produktion von Bioethanol wäre die Lösung. Ich habe meine Bedenken, weil über die Zukunftsfähigkeit an anderer Stelle - durch die WTO - entschieden wird. Wenn der Markt auch diesbezüglich liberalisiert wird, sind doch die Chancen am Weltmarkt gering, weil die Produktion von Bioethanol aus Getreide fast doppelt so teuer ist wie zum Beispiel aus kristallinem Zucker und der Weltmarkt derzeit noch nicht auf unser Bioethanol aus Getreide angewiesen ist, wenn ja, dann aber zu Preisen, die auf Dauer sicherlich nicht angemessen sind.
Vorgeschrieben wird ein System zur Beratung von Betriebsinhabern zum 1. Juli 2007. Hier müssen wir schnell handeln, um vorhandene und zukünftige Beratungsunternehmen darauf einzustellen, in welchem Umfang und auf welchen Gebieten die Beratung vorgeschrieben sein wird. Ob die vorhandene Beratungskapazität ausreicht, ist ebenfalls noch nicht beantwortet. Eines ist klar: Für uns als Landwirte wird es mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Eine Förderung ist nicht möglich. Zum Teil kommt darin auch eine Art Diskriminierung und Misstrauen zum Ausdruck, weil das Prinzip der Freiwilligkeit nicht festgeschrieben ist und die Fähigkeit der Landwirte, selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen, in Abrede gestellt wird.
Entschuldigung, Herr Präsident, ich beeile mich, zum Ende zu kommen. - Die Zeit, in der unseren Landwirten vorgeschrieben wurde, wann sie zu bestellen und zu ernten haben, liegt noch nicht allzu lange zurück.
Zusammenfassend muss ich feststellen, dass diese Reform ein Stück des Weges zu mehr Liberalisierung und Globalisierung der gesamten Landwirtschaft ist. Die Anforderungen an das unternehmerische Handeln setzen eine andere Qualität voraus.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich so, dass jeder Alleingang des Bundes oder des Landes, der nicht die 1 : 1-Umsetzung der EU-Anforderungen zum Inhalt hat, eine Weiterführung bedeutet, unsere Betriebe zusätzlich belastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit verringert. Die Entscheidung, zum Teil aus der Produktion auszusteigen bzw. ganz aufzuhören - als eine Art des unternehmerischen Handelns - wird leider aufgrund der Standortfaktoren in Brandenburg zur Normalität werden.
Wir - der Berufsstand und die Politik - werden uns daran messen lassen müssen, dass diese Normalität im Interesse der Lebensfähigkeit unserer ländlichen Räume vielleicht doch auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Das ist insgesamt gesehen unser Handlungsauftrag. - Vielen Dank.
Wir setzen mit dem Beitrag der PDS-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Wehlan stehen nur fünf Minuten zur Verfügung; sie spricht dann wohl doppelt so schnell.
Vielleicht kommt der Zwei-Minuten-Bonus für Herrn Helm auch bei meinem Redebeitrag ein wenig zum Tragen. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nur fünf Minuten für die Bewertung der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Koalitionsfraktionen heißt ad-hoc von null auf hundert; Schwerpunktsetzung ist angezeigt.
Zwei, wenn auch keinesfalls überraschende Aussagen in der Antwort der Landesregierung zur Umsetzung der Reform der EU-Agrarpolitik bewegen mich besonders: erstens, dass die Reform zum weiteren Tierbestandsabbau und zur Herausnahme von Flächen aus der Nutzung, also zur Aufgabe einer flächendeckenden Landwirtschaft, führen wird, und zweitens, dass die Milchpreise tendenziell sinken werden, wodurch sich die schwierige Lage der Milchbauern weiter verschärfen wird. - ich zitiere aus der Großen Anfrage bzw. aus der Antwort -: „weil dann selbst sehr gut geführte Betriebe nicht mehr rentabel arbeiten können“.
Summa summarum: Das Liberalisierungsprojekt Agrarreform bringt den Verlust von weiteren Arbeitsplätzen und Einkommen auch in Brandenburg mit sich. Irgendwie, Herr Minister, sieht das für mich ein wenig nach Kapitulation vor den scheinbar objektiven Zwängen der Liberalisierung aus. Dabei habe ich noch Ihre Aussage auf dem Agrarpodium am 31. März im Ohr, wonach die Liberalisierung kein gottgegebener Prozess, sondern ein von Menschen gemachter, also ein gestaltbarer Prozess sei. Auch die Agrarreform ist ein Werk der Politik; da darf man sich nicht über einen Zustand wundern, den man selbst mit heraufbeschworen hat.
Damit bin ich beim Grundproblem der Antwort der Landesregierung. Die Umsetzung der Reform und ihre Folgen werden zwar ungeschminkt beschrieben, die Positionierung der Lan
desregierung in den Grundfragen fehlt jedoch; Ansätze gestaltender Politik sucht man vergeblich. Natürlich ist der agrarpolitische Spielraum auf Landesebene äußerst gering. Trotzdem hätte ich zumindest eine eindeutige Positionierung zu den wichtigsten in der öffentlichen Debatte befindlichen Forderungen des Berufsstandes und namhafter Agrarökonomen erwartet. Damit meine ich erstens die Forderung, die mit der Reform beschlossene Erhöhung der Milchquote zu kippen; diese spielt in der Antwort keine Rolle. Offenbar hält man die Aufstockung für nicht abwendbar. Stattdessen stellt die Landesregierung im Stil eines unbeteiligten Beobachters fest: Solange in der EU mehr Milch produziert als konsumiert wird, wird auch der Milchpreis sinken. - Als Ausweg propagiert sie dann das Prinzip Hoffnung, das heißt die vage Aussicht auf eine mittelfristig wachsende globale Nachfrage nach Milchprodukten.
Das dürfte die Milchbauern kaum beruhigen, zumal im Vorfeld nicht wenige Betriebe zur Aufgabe der Milchproduktion gezwungen sein werden. So rechnet der Milchindustrieverband damit, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Zahl der deutschen Milcherzeuger um 35 bis 45 % sinken wird. Um wenigstens etwas gegenzusteuern, wäre der Verzicht auf die Quotenerhöhung eine politisch machbare Maßnahme.
Da dieses Problem auch andere Länder drückt, halte ich es für einen Fehler, dass die Regierung nicht weiter mit anderen gemeinsam darum kämpft. Das gilt auch für die Forderung im „Strategiepapier Milch“ des Deutschen Bauernverbandes, bei den WTO-Verhandlungen darauf zu bestehen, dass Milch als sensibles Produkt eingestuft wird. Dadurch wäre es möglich, die Zölle für Milch und Milchprodukte im Sinne eines differenzierten Außenschutzes weniger stark abzubauen als bei anderen Produkten. Auch dazu findet sich kein Wort in der Antwort; dabei ist das wegen der hohen Beschäftigungs- und Einkommenswirkung der Milchwirtschaft eine wirklich existenzielle Frage.
In der Antwort zum Strukturwandel werden als Bedingungen für ein agrarpolitisches Gegensteuern im Interesse des Erhalts von Produktion und Arbeitsplätzen zum Beispiel die Finanzierung der zweiten Säule der GAP, die Beibehaltung der Ausgleichszulage und die Fortsetzung des KULAP genannt. Das ist richtig und wir unterstützen das.
Für mich hört sich das aber an wie das Pfeifen im Wald. Sie, Herr Dr. Woidke, wissen ganz genau, dass gerade die genannten Bedingungen von der Bundesregierung bzw. von Ministern wie Herrn Eichel gegenwärtig massiv infrage gestellt werden. Ich frage deshalb in größter Sorge: Was wird aus Brandenburg, wenn die Reform den Rückgang der Tierbestände weiter beschleunigt, zumal der Rückgang in der Vergangenheit rascher als von der Regierung vorausgesagt verlief? Eine Folge war, dass die Erzeugung von Rindfleisch im Jahr 2004 nur noch 77 % des Volumens von 1996 betrug. In ihrer Prognose bis 2006, also für zwei Jahre später, hatte sich die Regierung einen Rückgang auf lediglich 89 % vorstellen können. Das zeigt die ganze Dramatik - auch schon ohne Reform.
Die knappe Zeit erlaubt es mir nicht, auf die anderen Antworten, insbesondere zum Komplex Cross Compliance, einzugehen. Hinzu kommt, dass uns zukünftig mit Sicherheit einige in der Anfrage überhaupt nicht aufgeworfene Fragen beschäftigen
werden. Dies könnte vielleicht ein Hinweis auf einen möglichen Teil II einer Großen Anfrage zur GAP-Reform sein. Ich denke dabei zum Beispiel an die kontroversen Rechtsauffassungen zu den Rechtswirkungen der Agrarreform beim Problem der Anwendung von EU- oder nationalem Recht, bei der Einhaltung von Cross Compliance, wie auch Herr Helm angesprochen hat, sowie an die Frage nach dem eigentumsrechtlichen Status der Zahlungsansprüche einschließlich der offenen steuerrechtlichen Fragen beim Handel mit Zahlungsansprüchen. Das sind keine Randfragen. Hier sollte die Politik selbst Klarheit schaffen, um den in der Regel quälend langen Weg über die Gerichte möglichst zu vermeiden. Die Landwirte haben gewiss andere Aufgaben und Sorgen.
In der Antwort wird beklagt, dass die Reform den Betrieben und Verwaltungen entgegen den Ankündigungen der EU-Kommission einen höheren bürokratischen Aufwand beschert hat. Wenn das schon so ist, kann ich nicht verstehen, warum sich die Bundesländer - oder wenigstens die ostdeutschen Bundesländer - nicht auf eine einheitliche Antragsformular-Regelung einigen konnten. Für mich ist der Föderalismus dafür keine Rechtfertigung. Vielmehr ist das übelste Kleinstaaterei, völlig unnötige Mehrfacharbeit und Vergeudung von Steuermitteln. Auch wundere ich mich, dass trotz erklärtem Willen zum Bürokratieabbau die Antragsflut, gemessen an der Seitenzahl aller erforderlichen Anträge, in Brandenburg deutlich höher liegt als in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu würde ich gern einmal eine Erklärung hören.
Zur Bodenfrage haben wir morgen noch Gelegenheit, in die Debatte einzusteigen. Deshalb möchte ich Sie, Herr Minister Dr. Woidke, abschließend bitten, den Agrarausschuss so schnell wie möglich über den Stand der Einreichung der Anträge auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen und für die Agrarförderung 2005 zu informieren; vor allem über die Vollständigkeit der Anträge bzw. den Umfang an Nacharbeit und das Ausmaß an Sanktionen, was wir alle sicherlich möglichst vermeiden wollen. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Wehlan. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Folgart.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser gemeinsamen Agrarpolitik-Reform - kurz: GAP-Reform - haben wir einen Systemwechsel in der Europäischen Union, in der europäischen Agrarpolitik manifestiert. Mit dem Kernstück Entkoppelung wurde ein grundsätzlich neuer Ansatz gefunden. Ich denke, dass wir uns im Jahr eins der gemeinsamen Agrarpolitik auch nur mit der ersten Diskussion zu diesem Thema in diesem hohen Hause beschäftigen werden und das weiterhin begleiten müssen.
Die gemeinsame Agrarpolitik stellt - das wurde von meinen Vorrednern schon gesagt - eine Herausforderung für die Landwirte und - ich meine - auch für die Verwaltung in erheblichem Umfang dar. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist kein gutes Zeichen für die Verlässlichkeit von Politik in der Europäischen Union: Die Agenda 2000 hat nicht bis zum Jahr
Noch nie hat die Europäische Union so überstürzt so weitreichende Beschlüsse gefasst. Überstürzt nenne ich es deshalb, weil wir uns heute hinsichtlich der unklaren und unkalkulierbaren Auswirkungen auszutauschen haben. Der Eindruck, dass die gemeinsame Agrarpolitik aufgegeben wird, macht sich zunehmend breit, da jeder Staat und jede Region die Reform sowohl zeitlich als auch inhaltlich unterschiedlich umsetzt.
Wir haben in der Agrarpolitik eine Renationalisierung zu verzeichnen. Sie führt unter Umständen zu weitreichenden Marktverschiebungen; auch darüber haben meine Vorredner schon Ausführungen gemacht. Die Gefahr, dass die Beschlüsse zur Marktentlastung auf Kosten der Produktion, also auf Kosten des Einkommens der Landwirte und damit des ländlichen Raumes, gehen können, ist groß. Die Überbürokratisierung wurde angesprochen; ein Mehr an Verwaltung - dies wurde auch in der Antwort der Landesregierung deutlich - und eine weitere Bevormundung der Bauern sind - das zeigt sich schon im ersten Jahr der Reform - Folgen dieser Reform.
Was können wir tun, wozu sollten wir die Landesregierung auffordern? Ich denke das folgendermaßen zusammenfassen zu können:
Kurzfristig geht es zunächst darum, alles daranzusetzen, dass die Direktzahlungen auch bei den wirtschaftenden Betrieben ankommen, dass sie für diese sicher sind. Nur aktive Betriebe leisten einen Beitrag zur Pflege und Entwicklung unserer Kulturlandschaft, sichern Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Zu Cross Compliance und den 19 Richtlinien, die diesbezüglich von den Landwirten einzuhalten sind: Das darf nicht dazu führen, dass wir in Deutschland, dass wir in Brandenburg vielleicht noch etwas draufsetzen. Hier erinnere ich an den Koalitionsvertrag. Die gute fachliche Praxis sollte ausreichen.
Wir müssen alles dafür tun - da bin ich bei Herrn Helm, der diese Frage auch angesprochen hat -, dass die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und das Kulturlandschaftsprogramm in Brandenburg nicht gefährdet werden.