Sie schüren hier Unsicherheit bei den Feuerwehrleuten. Dieses Vorgehen halte ich für nicht zielführend.
Funktionalreform bzw. die Prüfung einer Ausgliederung nach einer bestimmten Systematik durchführe, kann ich mich nicht hinstellen und bei den 23 Objekten, die ich prüfen will, dem Ministerium vorschreiben, was sie dürfen und was nicht; dann kann man die Prüfung vergessen. Logischerweise kommt dann jede Einrichtung und sagt, dass auch sie eine Ausnahme sein möchte. Das Ergebnis einer solchen Prüfung können Sie sich lebhaft vorstellen, denn dabei kann nichts herauskommen.
Es gibt eine zweite Systematik, die wir an allen anderen Stellen - vom Bund bis zum Land und auch vom Land zu den Kreisen durchführen. Das heißt, dass ich eine Aufgabe habe und die Nutznießer dieser Aufgabe betrachte. Wenn auf einer Ebene ein bestimmter Nutzen entsteht, weil vielleicht ein Teil ihrer Aufgaben mit erfüllt wird, muss man darüber reden können, wie dieser Nutzen letzten Endes umgesetzt wird oder ob ihn eine andere Ebene mit bezahlen muss.
Somit bin ich beim Thema Kosten der Kommunen für die Landesfeuerwehrschule; darüber haben Sie auch gesprochen. Wir schauen beide noch einmal nach, Herr Dr. Scharfenberg, aber wenn ich mich nicht irre, werden im ehrenamtlichen Bereich freiwillige Feuerwehren - keine Kosten erhoben. Es sind immerhin 43 Euro pro Übernachtung. Es werden von den kreisfreien Städten - Werksfeuerwehren - Kosten erhoben. Von den Berufsfeuerwehren, die die Kosten über Steuern absetzen können, werden zu Recht Kosten erhoben, aber nicht im freiwilligen Bereich.
Überprüfen Sie Ihre Aussage und erzählen Sie nicht immer derartige Geschichten, zum Beispiel, dass meine kleine Heimatgemeinde mit ihrer freiwilligen Feuerwehr in Eisenhüttenstadt Geld bezahlt.
Ich glaube, ich habe Ihnen bewiesen, dass Ihr Antrag entbehrlich und überflüssig ist und nur wieder Unruhe unter den Feuerwehrleuten schafft. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Über das Stöckchen Entschließungsantrag werden wir nicht springen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem von der PDS-Faktion vorgelegten Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, erstens die Kommunen durch den Erhalt der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz finanziell nicht weiter zu belasten, sie zweitens in der Verantwortung des Landes zu belassen und drittens sicherzustellen, dass die Einnahmen aus der Feuerwehrsteuer vollständig für den Brandschutz eingesetzt werden. - So weit, so gut.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass es sich bei dem Antrag der PDS-Fraktion - Herr Schippel sagte es bereits - um einen Schaufensterantrag handelt. Es ist richtig, den Brand- und Katastrophenschutz nicht allein den Kommunen zu überlassen. Auch das Land hat insoweit Aufgaben und Verpflichtungen, denen es nachzukommen hat. Dies wird spätestens landesweit
und für jedermann deutlich erkennbar, wenn zum Beispiel die Oder oder die Elbe überschwappen. Dann erleben wir, dass Ministerpräsident Platzeck bzw. ein anderer Ministerpräsident und der Innenminister einträchtig nebeneinander auf dem Deich stehen.
Was verdeutlicht das? - Mit der Größe der Ereignisse wachsen auch die Zuständigkeiten. Man könnte auch sagen: Wenn in einem Dorf ein Nebengelass brennt, rücken der Feuerwehrmeister und seine Feuerwehr an und kommen allein mit dem Brand klar. Bei Großschäden wie Oderflut, Waldbrand, Flugzeugabsturz oder Eisenbahnunglück sind die Kräfte auf der Gemeinde- oder Kreisebene oftmals schlicht überfordert. Es bedarf einer überregionalen Koordination auf Landesebene. Das Land steht den Kommunen also gleichschaffend gegenüber, wenn es um die Wahrnehmung dieser Aufgaben geht. Was ergibt sich daraus? - Wer Aufgaben übernimmt, muss auch dafür Sorge tragen, dass er sie erfüllen kann. Also muss er dazu beitragen, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen. Das gilt für den Brand- und Katastrophenschutz generell und aus unserer Sicht gehört auch die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in diesen Zusammenhang. Auch deren Erhalt ist eine Gemeinschaftsaufgabe für das Land und die Kommunen. Daraus folgt, dass sich beide Seiten an der Finanzierung zu beteiligen haben.
Für den Antrag der PDS-Fraktion ergibt sich aus meiner Erkenntnis zu Ziffer 1: Es darf nicht passieren, dass die Existenz der Landesschule und Technischen Einrichtung gefährdet wird. Das Land kann sich nicht aus der Finanzierung zurückziehen oder die Finanzierung einseitig zulasten der Kommunen verschieben. Sparziele aus der Vergangenheit sorgten bekanntlich für leere Gemeindekassen. Ebenso wenig geht es an, dass das Land dafür künftig allein aufkommt. Das Land kann die Kommunen nicht - wie der PDS-Antrag verlangt - von weiteren Belastungen freistellen. Auch Landesmittel sind, wie wir alle wissen, nicht unendlich vorhanden. Weitere finanzielle Belastungen für die Kommunen sind zukünftig generell nicht auszuschließen, wenn neue Aufgaben hinzukommen oder es zu einer allgemeinen Kostensteigerung kommt. Auch hier sind Land und Kommunen gemeinsam gefordert. Das ist das Wesen einer Gemeinschaftsaufgabe.
Zu Ziffer 2, Herr Kollege Scharfenberg: Auch wir halten es für sinnvoll, wenn die Landesschule zukünftig - zumindest federführend - in der Verantwortung des Landes bleibt. Es ergibt sich aus der Natur der Aufgabe: Der Brand- und Katastrophenschutz hat eine landesweite Bedeutung.
Zu Ziffer 3 - Feuerschutzsteuer. Wenn die Feuerschutzsteuer zu sachlichen Zwecken - etwa zum Stopfen von Haushaltslöchern - verwendet werden soll, wäre sie zurückzuweisen. So starr, wie Sie mit Ihrem Antrag vorgehen wollen, kann aus unserer Sicht nicht verfahren werden, Herr Kollege Scharfenberg. Die Verwendung dieser Steuer kann nur auf Feuerwehraufgaben insgesamt bezogen werden, und zwar aus praktischen Gründen: Die Aufgabe der Feuerwehren besteht nicht nur im Brandschutz; es lässt sich bei der Bereitstellung von Sachmitteln durch die Feuerwehr nicht eindeutig zwischen Brandschutz und anderen Feuerwehraufgaben differenzieren. Das Feuerwehrauto dient nicht nur dem Brandschutz, sondern auch anderen Zwecken: Es kommt bei Sturmschäden, Überschwemmungen, Unfällen auf Autobahnen oder Landstraßen zum Ein
satz. Wir sehen also, dass die Feuerwehr mehrere Aufgaben hat. Aus diesem Grund können wir die Feuerschutzsteuer nicht dazu verwenden. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir an dem verspäteten Beifall sehen, bekommt die DVU-Fraktion nicht mit, wann eine Rede zu Ende ist.
Herr Kollege Claus, wir haben darüber hinaus zur Kenntnis genommen, dass Sie einen neuen Dienstgrad bei den Kameraden der Feuerwehr eingeführt haben: Feuerwehrmeister. Ich habe Rücksprache mit den Kollegen Dombrowski und Schippel gehalten und festgestellt, dass es einen Feuerwehrmeister nicht gibt. Vielleicht starten Sie ja eine parlamentarische Initiative, um diesen Dienstgrad einzuführen.
Zurück zum Ernst der Diskussion. Der Antrag ist entbehrlich, Herr Kollege Scharfenberg. Niemand hat vor, die LSTE in Eisenhüttenstadt in ihrem jetzigen Bestand zu gefährden. Wir haben eine Sitzung des Innenausschusses vor Ort abgehalten und planen eine zweite Sitzung in Eisenhüttenstadt.
Sie wollen Angst schüren, Angst, dass die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Betreuungsangebote, Wartung von Kfz und Technik in Zukunft wegfallen. Das ist falsch. Natürlich haben wir vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation einen Prüfauftrag zu erfüllen. Kollege Schippel hat darauf hingewiesen, dass dieser sich nicht nur auf die LSTE, sondern auf eine ganze Reihe von Objekten bezieht. Ich meine, dies ist auch richtig und angemessen.
Wir wissen, dass der Brand- und Katastrophenschutz keine originäre Landesaufgabe ist, sondern bei den Kommunen angesiedelt werden muss. Wir werden uns selbstverständlich die Frage stellen, wie wir die Kommunen an den entstehenden Kosten beteiligen. Wenn Sie beklagen bzw. darauf hinweisen, dass es bezüglich der Erneuerung des Kfz-Bestandes Nachholbedarf gibt, so haben Sie Recht. Ich darf es noch um die Einführung des digitalen Hörfunks ergänzen, der ebenfalls einen entsprechenden Kostensatz nach sich ziehen wird. Das darf man jedoch nicht einseitig betrachten. Vor allem aber geht es nicht um ein Gegeneinander von Kommunen und Land. Die Kommunen sind gefordert, sie tragen kommunale Verantwortung und werden - so ehrlich muss man sein - in Zukunft noch stärker gefordert sein. Das ergibt sich aus der schwierigen Finanzsituation, in der sich das Land befindet. Wohl wissend, dass die Kommunen auch in einer schwierigen Lage sind, müssen wir darüber reden, wie wir die Lasten anders als bisher verteilen.
Der mit Ihrem Antrag entstandene Eindruck, es werde die Einrichtung in absehbarer Zukunft nicht mehr geben, ist falsch. Wir werden sie erhalten. Sicherlich werden wir über die Finanzierungsform diskutieren, die Einrichtung an sich steht aber nicht infrage. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie gewürdigt hätten, dass der Standort Eisenhüttenstadt in den letzten Jahren
mit bedeutenden Investitionen aus dem Innen- und Finanzministerium bedacht wurde. Das, was die Feuerwehrverbände und die Kommunen von uns auf Landesebene erwartet haben, ist umgesetzt worden. Der Standort Eisenhüttenstadt ist, was die Modernität oder die Unterbringungsmöglichkeiten betrifft, in den letzten Jahren deutlich vorangekommen.
Ich teile übrigens die hier geäußerte Auffassung, dass zwischen dem Antrag zur Funktionalreform und dem Antrag zur Sicherung der LSTE ein gewisses Spannungsverhältnis besteht. Vielleicht wäre es einmal an der Zeit, dass die PDS-Fraktion eine Überprüfung ihrer Ziele vornimmt. Will sie das eine oder das andere? - Beides gleichzeitig zu wollen und uns das glaubhaft zu machen geht nicht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Petke. - Die Auffassung der Landesregierung zu diesem Thema bringt uns der Innenminister nahe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scharfenberg, es gibt eine befruchtende Unruhe und eine verunsichernde Unruhe. Sie wollen mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, eine verunsichernde Unruhe in die Feuerwehr hineintragen, indem Sie glauben machen, wir wollten die Landesschule abschaffen. Das ist völlig falsch. Ich habe die schwierige Finanzlage des Landes erläutert; sie ist Ihnen auch in den Haushaltsverhandlungen deutlich geworden. Der Kabinettsbeschluss vom 1. Februar dieses Jahres betrifft auch die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz - LSTE. Er enthält unter anderem den Auftrag, bis Ende des Jahres 2005 ein Konzept zur Schließung der LSTE oder die Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die kommunale Ebene als für diese Aufgabe originär zuständigen Träger vorzulegen bzw. alternative Möglichkeiten zur Finanzierung aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs vorzusehen.
Wir werden dies prüfen und das Ergebnis der Prüfung vorlegen. Wir werden das im Kabinett besprechen und dann zu einer Entscheidung kommen. Für Alarmismus besteht also überhaupt kein Anlass. Sie sollten die LSTE doch kennen. Ich nehme an, dass Sie bereits bei verschiedenen Gelegenheiten dort gewesen sind. Wenn das zutrifft, werden Sie festgestellt haben, dass wir dort schon sehr viel getan haben. Wir haben zum Beispiel ein neues Bettenhaus gebaut. Zurzeit wird eine Möglichkeit zur Ausbildung im Bereich von Atemschutzübungen geschaffen. Es tut sich dort also eine ganze Menge. Wenn es dann heißt, wir bauten auf, um abzubauen, kann ich darauf nur entgegnen, dass das früher vielleicht einmal so gewesen sein mag.
Richtig ist, dass wir aufbauen, um die Arbeit dort kontinuierlich fortzusetzen. Von daher ist der vorliegende Antrag wirklich überflüssig.
Feuerwehren analysiert. Insofern gibt es übrigens auch in Zukunft noch eine Menge zu tun. Dieser Verantwortung werden wir nachkommen, weil die freiwilligen Feuerwehren bzw. die Männer und Frauen der freiwilligen Feuerwehren ihre Aufgaben wirklich nur dann wahrnehmen können.
Wir haben festgestellt, dass wir insbesondere im Bereich der Führungs- und Spezialausbildung weitere Aufgaben wahrnehmen müssen. Dies hängt damit zusammen, dass wir die Führungs- und Spezialausbildung der Feuerwehren in den Jahren 1998 und 2000 neu geordnet haben, um in diesem Bereich bessere Voraussetzungen zu schaffen. Der Landesschule kommt auf diesem Gebiet eine zentrale Bedeutung zu. Deshalb ist es zwingend notwendig, die bauliche Ausstattung weiterhin zu verbessern. Dieses Ziel verfolgen das Innen- und Finanzressort gemeinsam seit 2001 mit dem Ausbau der LSTE in Eisenhüttenstadt. Einen ersten Meilenstein erreichten wir insoweit im Juni des letzten Jahres mit der Fertigstellung des Bettenhauses, das den Lehrgangsteilnehmern während ihrer Ausbildung als Unterkunft dient. Bereits im Herbst 2004 folgte der erste Spatenstich für den jetzt aktuellen zweiten Bauabschnitt, Errichtung des Atemschutzzentrums sowie von Werkstätten und Garagen. Wir tun also eine ganze Menge.
Eine weitere Frage ist, woher die dafür benötigten nicht unerheblichen Haushaltsmittel kommen. Dass diese Mittel hier gut angelegt sind, ist zwischen uns unstrittig. Die Sicherung einer zeitgemäßen zentralen Führungs- und Spezialausbildung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten dient vor allem den Ämtern sowie den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg. Von daher ist auch darüber diskutiert worden, wie diese daran beteiligt werden können.
Neben den von Mitgliedern der Berufs- und Werksfeuerwehren erbrachten Leistungen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte, ist die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich selbst ehrenamtlich einzubringen, nur dann zu vertreten, wenn wir sie entsprechend ausstatten und ausbilden, und das werden wir tun. Dieses ehrenamtliche Engagement findet die Anerkennung und Unterstützung der Landesregierung. Ich möchte die heutige Gelegenheit nutzen, mich bei den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren für den Dienst, den sie zum Wohle der Mitbürgerinnen und Mitbürger erbringen, zu bedanken.
Wir werden Ihnen die Ergebnisse der Prüfung vorlegen. Dann können Sie über diese Ergebnisse beraten, aber nicht über Aufträge, und dies ergebnisorientiert und so, dass sich daraus eine tätige Unruhe ergibt. Das ist mein Wunsch. - Herzlichen Dank.
Ich kann es kurz machen. - Herr Minister, ich bin jetzt etwas überrascht. Ich habe gedacht, dass Sie sich für die Unterstützung durch unseren Antrag bedanken würden; denn das war genau unsere Zielrichtung. Sie sollten unseren Antrag also in diesem Sinne verstehen.
Was die Frage angeht, ob der Antrag entbehrlich oder überflüssig ist, wie von mehreren Vorrednern hier behauptet wurde, möchte ich sagen, dass wir das noch sehen werden, wenn das Prüfergebnis vorliegt. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass sich der Antrag nicht als entbehrlich oder überflüssig erweisen wird; denn wir werden dann darüber diskutieren können. Wir sind der Auffassung, dass jetzt schon Zeichen gesetzt werden müssen.
Damit komme ich zu Bemerkungen meiner Vorredner dahin gehend, dass wir mit unserem Antrag Unruhe schüfen. Dazu ist zu sagen, dass Unruhe geschaffen worden ist durch den Prüfauftrag, durch das Infragestellen der Einrichtung.
Im Übrigen schaffen wir mit unserem Antrag keine verunsichernde Unruhe, Herr Minister, sondern, um in Ihrer Diktion zu bleiben, eine tätige Unruhe. Wir wollen in dieser Frage Sicherheit schaffen.
Mein letztes Stichwort lautet Funktionalreform. Herr Schippel, machen Sie sich doch nichts vor, das ist ein Teil der Haushaltskonsolidierung.