Ich denke, wir müssen eines berücksichtigen: Bei einer grundlegenden Weichenstellung über künftige Strukturen sollten wir die Diskussion mit den Bürgern, vor allen Dingen aber auch mit den Landkreisen, den Kommunen und den parlamentarischen Gremien führen. Die Diskussion können wir führen, wenn wir den Gesamtansatz haben.
Die Berichtspflichten, die Sie fordern, widersprechen dem, was wir hier im Landtag besprochen haben - zum Beispiel der Deregulierung - und sie widersprechen dem Gesetz zur Aufführung von Berichtspflichten der Landesregierung. Von daher gesehen möchte ich mich den Koalitionsrednern anschließen und Sie bitten, den Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Frau Mächtig, ich kann Ihnen noch 2 Minuten und 12 Sekunden anbieten. Wollen Sie die Redezeit nutzen?
Herr Schulze, Sie können das nicht wissen: Ich war Rechenlehrerin, ich kriege das hin. - Herr Bochow, Sie sagen, Sie benötigen die PDS nicht. Schauen wir doch einmal gemeinsam, was Demokratie heißt. Demokratie bedeutet auch ein aktives Wir
ken der Opposition im Landtag. Wir nehmen diese Pflicht wahr. Nehmen Sie sie auch wahr und nehmen Sie uns ernst!
Sie sagen gleichzeitig, wir sollen einen Schnellschuss verhindern. Ich habe darauf hingewiesen: 1996 gab es die Aufgabenstellung zur Funktionalreform. Das sind 13 Jahre. Andere haben in dieser Zeit ihre aktive Schulpflicht hinter sich gebracht. Wir jedoch haben nicht einmal eine dauerhafte Funktionalreform.
Herr Petke - was ganz selten ist -, ich stimme Ihnen zu - nehmen Sie es zur Kenntnis -, Sie haben die Wahrheit nicht gepachtet und wir auch nicht. Wir sollten gemeinsam nach einer Wahrheit suchen. Vielleicht gibt es dann eine Chance, eine neue Qualität von Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Herr Minister, Konnexität bedeutet natürlich, Kosten zu übergeben. Es bedeutet aber nicht, die gleichen Kosten zu übergeben, sondern die, die anfallen, wenn wir Aufgaben vor Ort übergeben. In aller Regel werden diese dann niedriger sein. Damit greifen wir möglicherweise Ihrem Finanzminister hilfreich unter die Arme - wie Sie es wollen -, weil dann die Kosten für das Land minimiert werden können. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 4/1075. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Sicherung der „Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE)“ ohne weitere finanzielle Belastung der Kommunen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen Sie mit den aktuellen Problemen der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz. Die Landesregierung hat den Innenminister beauftragt, bis Ende 2005 ein Konzept zur Schließung der LSTE oder zur Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die kommunale Ebene vorzulegen bzw. alternativ die Möglichkeit der Finanzierung aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs vorzusehen. Das sind die drei Wege, die in diesem Prüfauftrag vorgegeben sind.
Diese Festlegung hat zu großer Unruhe bei den Feuerwehren im Land geführt. Das ist mehr als verständlich. Die Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt und die Technische Einrichtung in Borkheide haben einen hohen Stellenwert bei der Sicherung eines möglichst hohen Niveaus des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg. Ich erinnere an das Strategiepapier „Feuerwehr 2000“, in dem der Landesfeuerwehrverband mit großer Fachkenntnis und sehr energisch die Probleme der brandenburgischen Feuerwehren vorgetragen hat. Bestandteil dieses Papiers war ein umfangreicher Forderungskatalog. Die PDS-Fraktion hatte daraufhin mit einem Antrag ein Konzept für die Entwicklung der Feuerwehr gefordert.
Meine Damen und Herren, es tut mir Leid, aber die große Unruhe im Saal ist mir bei diesem wichtigen Thema unverständlich.
In bewährter Weise hat die Koalition dieses Anliegen mit einem Entschließungsantrag aufgegriffen, der im September 2001 mit großer Mehrheit beschlossen worden ist. Darin wird die Arbeit der Feuerwehrmänner und -frauen nicht nur bei der Hilfeleistung nach Unglücksfällen und bei öffentlichen Notlagen, sondern auch bei der Brandprävention sowie im sozialen und kulturellen Bereich als unverzichtbar bezeichnet.
Doch es blieb nicht nur bei den guten Worten, mit dieser Entschließung wurde den Feuerwehren auch zugesagt, dass der Landtag deren Arbeit nach Kräften unterstützen will. Wörtlich heißt es:
„Die Anliegen der Feuerwehr müssen auch in allen Bereichen des Engagements der Feuerwehr Berücksichtigung finden.“
Dieser Beschluss ist nicht ohne Wirkung geblieben. Inzwischen hat sich einiges getan. So ist nach langem Anlauf 2004 das Brandschutzgesetz mit dem Katastrophenschutzgesetz zu einem Gesetz zusammengefasst worden. Die Landesfeuerwehrschule wird umgebaut. Die Kommunen haben, wenn auch in unterschiedlichem Maße, Anstrengungen zur Modernisierung der Technik unternommen.
Es gibt aber nach wie vor große Probleme mit der technischen Ausstattung der Feuerwehren, insbesondere mit der Erneuerung des Fahrzeugbestandes und zunehmend auch bei der Nachwuchsgewinnung. Mit diesen Problemen müssen sich die Kommunen, die Träger des Brandschutzes sind, herumschlagen.
Im Bericht der Landesregierung zum Thema „Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg“ vom Juni 2002 wird festgestellt, dass eine sinnvolle und zweckmäßige Aufgabenverteilung zwischen den Trägern des Brandschutzes, den Landkreisen, und dem Land notwendig ist. So sollen die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden und die Ämter als Träger des Brandschutzes eine leistungsfähige Feuerwehr vorhalten und die Landkreise für die Vorhaltung von Leitstellen und feuerwehrtechnischen Zentren zuständig sein. Das Land sieht seine Zuständigkeit in der Förderung des Brandschutzes und der Unterhaltung einer zentralen Ausbildungs- sowie technischen Einrichtung zur Stärkung des Brandschutzes.
„Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben im Brandschutz, in der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz notwendige zentrale Ausbildungsstätten und technische Prüfdienste einzurichten und zu unterhalten.“
Wenn die Landesregierung jetzt offensichtlich bemüht ist, sich von einer bisher wahrgenommenen Verantwortung zurückzuziehen, so rückt sie damit nicht nur von früheren Zusagen ab, sondern stellt auch die klaren Festlegungen des eben erst beschlossenen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes infrage. Das ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung, denn damit verbindet sich die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung des Niveaus des Brand- und Katastrophenschutzes in unserem Land.
Dass die LSTE nicht einfach geschlossen werden kann, darüber besteht sicherlich Konsens. Insofern bliebe nur eine Verlagerung der Kosten auf die Kommunen. Deren finanzielle Situation muss ich nicht näher beschreiben. Sie hat ja im Rahmen der Haushaltsberatungen eine große Rolle gespielt.
Die Kommunen sind bereits jetzt mit Gebühren für einzelne Lehrgänge an der Feuerwehrschule belastet, die über das Niveau der meisten anderen Bundesländer hinausgehen, wobei andere Länder nicht nur diese Landeseinrichtung vorhalten, sondern zudem die Feuerschutzsteuern an die Kommunen durchreichen.
Fakt ist, dass von den Kommunen eine zusätzliche Belastung in keiner Weise eingeplant ist. Deshalb wird weder eine anteilige Finanzierung einer LSTE als Gemeinschaftseinrichtung der Kommunen noch eine kostendeckende Bezahlung aller Lehrgänge bei einer kostendeckend arbeitenden Landeseinrichtung oder einer privat betriebenen Schule möglich sein.
Die Folge wäre ein massiver Einbruch bei der Qualität der Ausbildung der Feuerwehren, da solche zentralen Lehrgänge nicht mehr beschickt werden könnten. Die Kommunen wären gezwungen, Lehrgänge nur noch in Eigenregie durchzuführen, was zweifellos mit erheblichen Qualitätsverlusten verbunden wäre. Das wiederum hätte einen Rückgang in der Qualität der Einsatzdurchführung und damit des Niveaus des Brand- und Katastrophenschutzes zur Folge.
Durch mangelnde Ausbildung erhöht sich auch das Unfallrisiko der Feuerwehreinsatzkräfte. Eine ähnliche Situation entstünde in der Technischen Einrichtung in Borkheide. Die alte Feuerwehrtechnik kann in normalen Werkstätten kaum noch repariert werden, da es an Ersatzteilen und Kenntnissen des Personals mangelt.
Ein ähnliches Problem würde bei Spezialtechnik wie Funkund Atemschutztechnik entstehen. Auch hier ist mit erhöhten Ausfallzeiten und höheren Kosten zu rechnen.
Der Innenausschuss konnte sich bei einem Besuch in Borkheide von der hohen Motivation und Fachkenntnis der Mitarbeiter der technischen Einrichtung überzeugen. Das sollte keinesfalls infrage gestellt werden.
der Landtag dieses wichtige Thema nicht der Landesregierung allein überlässt, indem er geduldig auf das Prüfergebnis wartet und sozusagen wie das Kaninchen auf die Schlange starrt.
Wir sollten im Interesse einer weiteren guten Entwicklung der brandenburgischen Feuerwehren klare Vorgaben für das weitere Vorgehen bestimmen. Die Rahmenbedingungen sind klar, ich habe sie aufgezeigt. Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, es ernst meinen mit früheren Zusagen und nicht bei Sonntagsreden stehen bleiben wollen, müssen Sie unserem Antrag ohne Wenn und Aber zustimmen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Scharfenberg. - Jetzt erhält der Abgeordnete Schippel von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beide Anträge der PDS - sowohl der zur Funktionalreform als auch der zur LSTE - sind entbehrlich. Herr Scharfenberg, wenn Prüfaufträge an 23 Einrichtungen dieses Landes, wo geprüft wird, wer eventuell die Aufgabe wahrnehmen muss, ob die Aufgabe beim Land verbleiben soll und Ähnliches, nicht Funktionalreform bedeuten, was - wenn nicht Überprüfung der Funktionen - ist denn dann in Ihren Augen „Funktionalreform“?
Dazu kommt nun dieser Antrag. Sie müssen aufpassen, dass nicht wieder eine Überschrift in der Zeitung steht wie: Ohrfeige von der PDS - Kreisfeuerwehrverband beklagt Missachtung der ehrenamtlichen Arbeit. - Sie schaffen Unruhe an einer Stelle, wo es überhaupt nicht notwendig ist.
Sie wissen, dass es im III. Quartal einen Bericht über die LSTE, über die Frage, was an dieser Stelle passiert, geben wird. Sie wissen auch, dass es einen Brief an die Feuerwehren gab, aus dem hervorging, dass an eine Schließung nicht zu denken ist. Sie malen dieses Gespenst immer noch an die Wand. Wenn Sie dem Schreiben des Innenministers nicht glauben, dann schauen Sie einmal in den Ausgliederungsbericht - er ist Ihnen zugänglich - vom 30.06.2004. Ich kann Ihnen auch noch die Internetadresse sagen, dort können Sie das nachlesen. Darin steht eindeutig:
„Bei der Prüfung der Ausgliederungsmöglichkeiten wurde bislang für den Teilbereich Landesschule keine Organisationsform außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung gefunden, die geeignet wäre, ein einheitliches und hohes Ausbildungsniveau für die Angehörigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass die Ausgliederung der Aufgabe zu einem Aufgabenzuwachs bei den Kommunen führt, gegebenenfalls aufgrund des Konnexitätsprinzips...“