In den Anhörungen haben sich in allen von uns behandelten und in das Gesetz eingeflossenen Fällen keine neuen Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Entscheidung als in den ursprünglich verabschiedeten sechs Neugliederungsgesetzen erforderlich gemacht hätten.
Wir schaffen mit dem Bestätigungsgesetz Rechtssicherheit dafür - ich bin dem Kollegen Schippel außerordentlich dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat -, dass die Handelnden vor Ort, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch die gemeindlichen Vertreter, diejenigen, die in der Kommunalpolitik an verschiedensten Stellen aktiv sind, wissen, woran sie sind, wissen, dass der Landtag Brandenburg nach wie vor zur Gemeindegebietsreform steht, gerade in den angesprochenen Fällen.
Dass die Gemeindegebietsreform ein Erfolg war, mag vielleicht die PDS-Fraktion stören, mag vielleicht auch den einen oder anderen Skeptiker, der uns viel unterstellt hat, der mit Kritik an den Anhörungen nicht gespart hat, ärgern; aber es ist letzten Endes so.
Ich kann die Zusammenfassung meines Vorredners, nach der das bürgerschaftliche Engagement zurückgehe, das Vereinsle
ben zum Erliegen komme, nach der Anhörung im Innenausschuss nicht bestätigen. Ja, es gibt an der einen oder anderen Stelle Reibungsprobleme und man kann auch bestätigen, dass es Probleme der Akteure gibt; aber es gibt keine Probleme, die ursächlich mit der Reform im dem Sinne zusammenhängen, dass das gemeindliche Leben, wie das eben hier beschrieben worden ist, zum Erliegen gekommen ist.
Vielmehr muss man ganz klar einen Dank an all diejenigen aussprechen, die von gesetzlichen Neugliederungssachverhalten betroffen waren, dass diese Reform vor Ort relativ reibungslos über die Bühne gegangen ist, dass sie ihre Pflicht getan und vor Ort die gesetzlichen Vorschriften umgesetzt haben, dass aber auch insbesondere bei den Kommunalwahlen, bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und bei den Bürgermeisterwahlen, die Neugliederungssachverhalte von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurden. All die Kritik, die es gegeben hat, all die Untergangsszenarien, die dort gezeichnet worden sind, haben sich nicht bewahrheitet.
Ich darf auch feststellen, dass insbesondere dort, wo es immer noch eine Unsicherheit gibt, wo man möglicherweise noch im Klageweg gegen die Neugliederungssachverhalte vorgeht, immerhin der Wille zu erkennen ist, die gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden und hier zu einem - so möchte ich sagen - gütlichen Übergang zu kommen, weil die handelnden Personen durchaus auch akzeptieren, dass die Vorteile von gemeindlichen Zusammenschlüssen, von stärkeren Gemeinden, die ehemalige Skepsis doch überwiegen und wir hier eine Reform gemacht haben, die sich jetzt schon bewährt hat und bei der vor allem die richtigen Maßstäbe angelegt wurden.
Deswegen eine klare Absage gegenüber dem Antrag der PDSFraktion und meine Bitte um Zustimmung zu dem Bestätigungsgesetz. - Bitte, Frau Osten.
Das Wort erteile ich. - Ich wollte Sie ohnehin gerade fragen, Herr Kollege Petke, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.
Herr Petke, ich möchte Sie erstens fragen, ob Sie so scheinheilig tun oder womöglich so scheinheilig sind, weil es ja einen eindeutigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Königs Wusterhausen gibt, und zwar nicht nur getragen von den Stimmen der Vertreter der eingegliederten Gemeinden, sondern auch von den Vertretern aus Königs Wusterhausen, diese Eingliederung abzulehnen.
Meine zweite Frage: Ist es nicht gerade in solchen Zeiten, in denen wir uns befinden, sehr wichtig, dass man die Stimmung
Verehrte Kollegin Osten, es ist gerade mit Blick auf die Probleme, die wir in Brandenburg haben - diesbezüglich möchte ich die demographische Entwicklung sowie unsere finanziellen und wirtschaftlichen Probleme nennen -, wichtig, dass wir notwendige Entscheidungen treffen. Im Umland von Berlin - dazu gehören ohne Frage Königs Wusterhausen und das anliegende Amt - ist es, denke ich, gerechtfertigt, einen Zusammenschluss anzustreben, und damit eine richtige Abwägungsentscheidung zu treffen. Vom Verfahren her wäre man ja vor Ort möglicherweise in der Lage gewesen, auf freiwiligem Weg aus dem Amt eine amtsfreie Gemeinde zu machen. Man hat sich nicht dafür entschieden. Wir haben uns nach langen Beratungen, vor allen Dingen nach Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort - dazu gehörte natürlich auch, dass zum Beispiel das ehemalige Amtsgebäude auf dem Stadtgebiet von Königs Wusterhausen liegt, dazu entschlossen, das Amt, die amtsangehörigen Gemeinden und die Stadt Königs Wusterhausen zusammenzuschließen. Die damalige Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat sich für diesen Zusammenschluss entschieden und die neue Stadtverordnetenversammlung hat sich nach der Kommunalwahl dagegen entschieden.
Nun muss man natürlich wissen - das finden Sie auch in der Begründung zum Gesetzentwurf und in der Beschlussvorlage des Innenausschusses -, dass die Mehrzahl der Abgeordneten der neuen Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen aus den umliegenden Gemeinden kommt.
- Frau Osten, lassen Sie mich doch bitte ausreden! - Das widerlegt übrigens viele Argumente Ihres geschätzten Kollegen Sarrach, der uns ja immer wieder unterstellte, dass Abgeordnete aus den kleinen Gemeinden dann nicht mehr vertreten sind. Sie haben in Königs Wusterhausen sogar die Mehrheit. Diese Entscheidung - da haben Sie Recht - ist so getroffen worden, aber Sie haben eben Unrecht, wenn sie meinen, dass das der alleinige Maßstab ist.
In die Entscheidung, wie ein gemeindlicher Zusammenschluss zu erfolgen hat, fließt eine Vielzahl von Grundlagen ein. Eine dieser Grundlagen ist die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, aber - da beißt sich eben die Katze in den Schwanz nicht nur Königs Wusterhausen hat Schulden, auch einige der ehemals selbstständigen Gemeinden im Umland haben enorme Schulden. Auf die Fragen im Innenausschuss, was würdet ihr denn tun, wenn ihr selbstständig wäret, kam eben keine Antwort. Insofern kann ich Ihnen da nicht zustimmen. Wir tun das Notwendige. Ich glaube, wir tun für diese Region auch etwas Gutes, gerade mit Blick auf die Zukunft des Landes. - Vielen Dank.
Ehe Herr Minister Schönbohm vorn ist, möchte ich wieder Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Senioren aus Cottbus. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der veröffentlichten Meinung war oft zu lesen, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein so genanntes Reparatur- oder Heilungsgesetz handele, mit dem, wie es dann so schön hieß, das Zwangsgesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden solle. Ich denke, wer so etwas sagt, weiß nicht, worum es geht und was wir hier im Einzelnen besprochen haben.
Ich sage einmal vorweg: Das Gesetzgebungsverfahren für die Kommunalreform war ein erfolgreiches Verfahren. Wenn Sie dieses mit Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Kommunalreformen in anderen Bundesländern vergleichen - das wäre der Maßstab -, müssen Sie feststellen, dass wir ein Ergebnis erreicht haben, das von einem hohen Maß an Freiwilligkeit gekennzeichnet ist. Wir reden jetzt darüber, wie wir damit umgehen, dass aufgrund der Hinweise oder Urteile des Landesverfassungsgerichts Änderungen und Nachbesserungen vorzunehmen sind. Dass die Kommunalgebietsreform angepackt werden musste, ist, glaube ich, in diesem Hause unstrittig, abgesehen von der PDS, die das ja so nicht wollte. Es geht um die Frage, wie wir den richtigen Weg gehen.
Die Beteiligung der Bevölkerung an den Ortsbeiratswahlen in den neuen Verwaltungseinheiten war zum Beispiel bei den Kommunalwahlen nicht so schlecht wie häufig erwartet oder erhofft wurde. Sie war zum Teil höher als vorher. Das zeigt, dass unsere Mitbürger die neuen Strukturen angenommen haben und gewillt sind, sich weiterhin vor Ort zu engagieren. Das Wichtige, worauf die Kollegen Petke und Schippel hingewiesen haben, ist, dass es in den neu gegliederten Gemeinden ein hohes Maß an Übereinstimmung und Bereitschaft gibt, sich in diesen Prozess der Neugliederung einzubringen und die Gemeinden als ihre Gemeinden, die Gemeinden der Bürger, weiterzuentwickeln.
Mit dem Gesetz kommt der Gesetzgeber der Verpflichtung des Verfassunggerichts nach, in einzelnen Neugliederungsfällen eine bestätigte Neuregelung zu treffen. Die weitere Anhörung der Bevölkerung und der Gemeinden und Ortsteile hat im Grundsatz keine neuen Erkenntnisse gebracht. Eine Neubewertung, die zu anderen Neugliederungsentscheidungen oder -vorschlägen hätte führen können oder müssen, entfällt daher in allen vom Gesetzentwurf erfassten Einheiten. Es bleibt damit bei den Entscheidungen des Gesetzgebers zur Gemeindegebietsreform vom März 2003. Die damaligen Entscheidungen waren inhaltlich richtig, sie waren aber von Formfehlern begleitet.
Die Gemeindegebietsreform ist erfolgreich, auch wenn es hier und dort aufgrund der Rechtsprechung zu Korrekturen kommen sollte. Die Strukturen werden halten.
In diesem Sinne trägt der jetzt zu verabschiedende Gesetzentwurf - ich wiederhole: am Ende der Legislaturperiode, um die Rechtssicherheit gewährleisten zu können - dazu bei, dass die Bürger in den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen wissen:
Damit gestalten wir unsere Zukunft. Die Lebensqualität wird damit nicht schlechter, sondern es gibt durch die Kommunalreform bessere Möglichkeiten, um selbstständig auf Dinge einzuwirken und die Zukunft zu gestalten. Darum möchte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zuerst zur Abstimmung auf den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in der Drucksache 3/7671 vorliegt und Änderungen im § 1 Abs. 1 des Gesetzes beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in der Drucksache 3/7606 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden und das Gesetz zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform nach weiterer Bevölkerungsanhörung in 2. Lesung verabschiedet.
2. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Land Brandenburg
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der PDS und gebe der Abgeordneten Kaiser-Nicht das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Unterschied zu vorangegangenen Debatten zur Änderung des Polizeigesetzes ging es im Ausschuss diesmal vergleichsweise friedlich zu. Die faktischen Erörterungen aus der 1. Lesung sowie den Inhalt des Berichts muss ich hier nicht wiederholen.
Die Zustimmung der PDS-Opposition zur Gesetzesvereinfachung durch Übernahme des Polizeiorganisationsgesetzes wird niemanden verwundern. Die Einführung der so genannten Wegweisung aus Wohnungen, der wir auch zustimmen, und ei
nes befristeten Rückkehrverbotes für Gewalttäter im familiären Umfeld zum Schutze der Opfer - meist Frauen und Kinder - haben wir über Jahre gemeinsam mit anderen vorgeschlagen und gefordert. Leider war die brandenburgische Regierung hier nicht Vorreiterin, aber immerhin: Jetzt liegt ein beschlussfähiger Gesetzentwurf vor.
In der 1. Lesung im März ist durch uns bereits darauf verwiesen worden, dass dies jedoch nur der erste Schritt zum Opferschutz sein kann. Weitere müssen folgen. Der polizeilichen Intervention muss dringend die sozialtherapeutische, psychologische und juristische Krisenbewältigung folgen, um die Wiederholung oder gar eine Gewaltkette in der jeweiligen Familie bestmöglich zu verhindern. Sicher sind hier andere Ressorts gefragt als das Innenministerium, um zukünftig die Basis für nachfolgende Interventionsstellen zu schaffen. Dennoch möchte ich im Sinne kindlicher Opfer noch einen Aspekt erwähnen, den Familienrichter, Kinderärzte und Erzieherinnen als unzureichend gelöst empfinden, nämlich: Es fehlen im Alltag offensichtlich klare Regelungen dafür, was weiter zu passieren hat, wenn Spuren von Gewalt, zum Beispiel bei Kindern, bemerkt werden. Ich denke, Unverbindlichkeit und unklare Ermessensspielräume verunsichern hier und leisten womöglich der Gewalt Vorschub. Das kann niemand wollen. Hier hat die Politik weiter zu debattieren und Lösungen zu finden.
Das Gleiche meine ich auch in Bezug auf den vorliegenden PDS-Änderungsantrag, die Polizeibeiräte betreffend. Es hat nun wirklich nichts mit Starrsinn zu tun, dass wir diesen Änderungsantrag erneut zur Abstimmung stellen. Vielleicht könnten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, es auch einmal so sehen: Bürgernähe der Polizei ist gewollt; sie war ein ausdrückliches Ziel der Polizeistrukturreform. Die Polizeibeiräte im Land Brandenburg als Bindeglieder zwischen Polizei und Einwohnern sind dafür ein wichtiges Element und nicht nur wir als PDS haben diesen Ansatz immer unterstützt und gefördert.
Mit der vorherigen Polizeistruktur gab es sechs solcher Polizeibeiräte bei den Polizeipräsidien. Sie waren für ein insgesamt überschaubares Gebiet zuständig. Mit der Polizeistrukturreform hat sich das nun radikal verändert. Aber warum nur, Herr Minister, ausgerechnet entgegen dem Reformziel? Die Einzugsbereiche der nur noch zwei Polizeipräsidien sind enorm vergrößert worden. Ein Polizeibeirat, der für die Hälfte des Landes zuständig ist und mit seinen Mitgliedern die Rückkopplung zu den Gebietskörperschaften gewährleisten soll, ist aus unserer Sicht von vornherein überfordert.
Nach unseren Informationen ist die Arbeit der beiden Polizeibeiräte stark formalisiert worden, sodass vieles eher nur noch an eine Pflichtübung erinnert. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang leider eine Argumentation Ihrerseits, dass Brandenburg die Polizeibeiräte aus Nordrhein-Westfalen übernommen habe und die große Mehrzahl der Bundesländer solche Gremien gar nicht kenne. Mit anderen Worten: Wir leisten uns etwas, was gar nicht gebraucht wird. Großes Fragezeichen! Dieser Auffassung widerspricht die PDS-Fraktion energisch - mit Ausrufezeichen. Unsere Schlussfolgerung besteht darin, dass Polizeibeiräte auf der Ebene der Schutzbereiche eingerichtet werden, um sie tatsächlich zu Bindegliedern zwischen Polizei und Bürgern zu machen und ein möglichst hohes Maß an Bürgernähe sichern zu können. Wir stützen uns dabei auch auf einen entsprechenden Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei.
Nehmen wir doch als Beispiel die Fragen zu Polizeieinsätzen der letzten Monate zwecks Absicherung von Informationsveranstaltungen über den „Märkischen Heimatschutz“ gegen denselben. Debatten dazu hätten doch wohl in den Schutzbereichen ihren Platz, statt dass nun Organisatoren aus dem halben Land mit Frau Polizeipräsidentin im - mit Verlaub - fernen Frankfurt (Oder) korrespondieren müssen. Vom Innenministerium ist dazu im Ausschuss behauptet worden, dass es jetzt bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schutzbereichen und den Kommunalverwaltungen gebe, die durch Präventionsbeauftragte weiter vertieft worden sei. Das will ich, wo es so ist, auch gar nicht in Abrede stellen. Nur gibt es in einigen Kreisen noch gar keine Präventionsbeauftragten und außerdem haben Polizeibeiräte aus unserer Sicht andere Aufgaben.
Wir bitten Sie also, unserem Antrag heute doch zu folgen. Anderenfalls werden wir in dieser Frage auch nach dem 19. September keine Ruhe geben. Sie kennen uns, wir sind da nicht so vergesslich.