Protocol of the Session on May 13, 2004

Presseerklärungen zufolge wurde in Gesprächen mit Vertretern der Fachgemeinschaft Bau seitens des Sozial- und des Bauministers erklärt, dass man den elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweis als geeignetes Instrument ansieht, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Durch die Minister wurde zugesagt, dass man sich für die Einführung der Chipkarte einsetzen wolle. Durch einen Beschluss des Landtages vom November 2001 wurde die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative, mit der die Einführung des elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises vorgeschlagen wird, einzubringen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse hinsichtlich der von Brandenburg zu initiierenden Bundesratsinitiative liegen vor?

Bevor ich Herrn Minister Baaske das Wort erteile, begrüße ich junge Gäste aus dem Gymnasium Senftenberg. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, Herr Dr. Ehler, geht es bei diesem Thema ja schon jahrelang hin und her. Die Bauindustrie hätte gern diese Chipkarte, wir hätten sie auch ganz gern, und deswegen bringen wir das auch ab und an voran. Wir haben es - sozusagen mit Rückenwind des Parlamentsbeschlusses von 2001 - mehrfach getan, zum letzten Mal gerade erst vor ein paar Wochen, als es darum ging, dieses Gesetz im Bundestag zu verabschieden.

Wir haben aber bereits in der Stellungnahme vom August 2001 deutlich gemacht, dass der auch jetzt noch gültige Sozialversicherungsausweis nicht fälschungssicher ist, es auch zu Fälschungen kommt und darum die Einführung eines anderen Mittels angestrebt werden sollte, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, insbesondere auf Baustellen, besser verfolgen zu können.

Wir haben dann im Sommer vergangenen Jahres eine Initiative gestartet. Das hat dazu geführt, dass auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister am 20. und 21. November vergangenen Jahres in Rostock ein einstimmiger Beschluss herbeigeführt worden ist, der die Bundesregierung aufgefordert hat, an dieser Stelle zu handeln. Wir haben dabei an die Jobcard angedockt, die aufgrund der Hartz-Gesetze kommen soll, und gesagt: Diese Jobcard soll auch Sozialversicherungsdaten enthalten; sie wäre elektronisch lesbar und auch in hohem Maße fälschungssicher.

Die Bundesregierung hat darauf reagiert, indem sie ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachte, wobei sie den SVAusweis gänzlich herausgenommen hat. Daraufhin haben wir

dann wieder im Bundesrat eine Initiative gestartet und - mit dem SAMK-Beschluss im Rücken - gesagt: Nein, so werden wir das nicht mittragen!

Jetzt haben wir zumindest erreicht, dass im jetzt - wohl am 6. Mai - beschlossenen Gesetz wieder der SV-Ausweis in seiner alten Form enthalten ist. Wir werden aber nicht locker lassen, sondern weiter in diese Richtung drängen.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2101 (Solide Finanzie- rung künftiger Entwicklung auch über den EU-Haushalt si- chern). Frau Stobrawa, bitte stellen Sie Ihre Frage.

Zu Beginn des Jahres hat sich der Landtag zweimal damit beschäftigt, wie auch nach 2006 ein hohes Niveau der EU-Strukturförderung für Brandenburg gesichert werden kann. Dabei ist die Höhe des EU-Haushalts eine der zentralen Fragen. Nach Auffassung der EU-Kommission sind mehr Mittel im EUHaushalt notwendig, um die Lebensverhältnisse in den strukturschwachen Regionen sowohl der neuen als auch der alten Mitgliedsländer - und zu Letzteren gehört unser Land - umfassend zu fördern und an den europäischen Durchschnitt heranzuführen. Die Bundesregierung will aber - trotz der mit der Erweiterung enorm gewachsenen Aufgaben - den EU-Haushalt in den Jahren 2007 bis 2013 bei einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts „einfrieren“. Der Landtag war ungeachtet mehrerer Anträge der Opposition bisher nicht bereit, die Bundesregierung aufzufordern, ihre Position zu überdenken. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für den EU-Haushalt 2007 bis 2013 dem Bundesrat zur Beratung übermittelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Position hat sie bisher in den Beratungen des Bundesrates über die Mitteilung der Europäischen Kommission eingenommen, die sehr zutreffend den Titel „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007 bis 2013“ trägt?

Frau Ministerin Richstein, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stobrawa, Ihre Frage lässt sich relativ kurz beantworten: Es hat im Bundesrat noch keine inhaltlichen Beratungen über die Kommissionsmitteilung zur finanziellen Vorausschau gegeben. Die Beratungen sind auf unbestimmte Zeit vertagt; eine Positionsbestimmung der Länder war damit noch gar nicht notwendig.

Ich möchte aber diese Gelegenheit nutzen, um zu erklären, warum Ihre Frage hier zu kurz greift. Finanzpolitik wäre einfach, wenn man sagen könnte: Je mehr Geld wir nach Brüssel zahlen, desto mehr kommt in unsere Region zurück. Dem ist leider nicht so, weil die Verteilungsmechanismen in Brüssel anders funktionieren.

Unsere Haltung war und ist es immer, auf allen Ebenen und in allen Gremien die Position Brandenburgs darzustellen. Wir haben immer gesagt, dass wir die Förderung auch der bedürftigsten Regionen brauchen. Gerade die Regionen, die aufgrund des statistischen Effekts aus einer Förderung herauszufallen drohen, müssen wir berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass bedürftige Regionen letztendlich die Erweiterung bezahlen müssen, denn, Sie haben es erwähnt: Es kommen viele Aufgaben auf uns zu.

Dankenswerterweise hat unsere Ansicht auch die Kommission überzeugt. Der Dritte Kohäsionsbericht, der noch vom bisherigen Kommissar Barnier veröffentlicht worden ist, hat diese Position auch aufgegriffen. Daher sind wir sehr zuversichtlich - zumal sich auch die Bundesregierung jetzt dieser Position anschließt -, dass Brandenburg bis 2013 auf jeden Fall in einem sehr hohen Maße von der Europäischen Union gefördert wird.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Stobrawa, bitte.

Frau Ministerin, unabhängig davon, wann im Bundesrat eine Entscheidung dazu fällt, stelle ich noch einmal die Frage: Hat die Landesregierung geplant, dem Landtag - ähnlich wie das in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern geschehen ist - das Positionspapier der Landesregierung zuzuleiten?

Ich denke, das wäre geeignet, in den Ausschüssen beraten zu werden.

Gut. Dann ist das eine Aufgabe für den Ausschuss.

Ich stelle fest: Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Aktuelle Stunde

Thema: Die Sicherheit in Brandenburg im Lichte und nach Vollendung der Erweiterung der Europäischen Union

Antrag der Fraktion der CDU

Das Wort geht zuerst an die antragstellende Fraktion. Herr Abgeordneter Petke, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Mai traten zehn Staaten Ost- und Südosteuropas in die Europäische Union ein. Wir alle erinnern uns noch an die bewegenden Bilder der Beitrittsnacht; sie sind, denke ich, noch allen Kolleginnen und Kollegen und der Bevölkerung präsent.

Diese Erweiterung hat eine historische und eine wirtschaftliche Dimension. Es entsteht damit ein bedeutend größerer Raum des Rechts und ein bedeutend größerer Raum der Freiheit.

Gleichzeitig ist die Erweiterung um zehn Staaten natürlich auch eine große wirtschaftliche Herausforderung und neben den wirtschaftlichen Aspekten auch eine große Herausforderung für die innere Sicherheit: für die innere Sicherheit in unserem Land, für die innere Sicherheit auch in Berlin und in Deutschland insgesamt.

Grenzüberschreitende Kriminalität, vor allem die organisierte Kriminalität, die illegale Zuwanderung, der Drogenschmuggel bereiten Probleme, auf die wir hier in Brandenburg, auf die die Politik eine Antwort finden muss.

Das Vertrauen der Bevölkerung gerade im grenznahen Raum ist beeinträchtigt durch jahrelange Staus, durch Anfang der 90er Jahre zu findende sehr hohe Kriminalitätsbelastung und durch teilweise unverständliche Entscheidungen auch der polnischen Behörden in der Vergangenheit. Diese Verunsicherung hat gerade der eine oder andere, der sich in der Grenzregion informiert hat, wie es da mit der Verkehrsführung, mit den Staus, mit Kriminalität ausschaut, auch wahrgenommen. Die Verunsicherung sitzt bei einigen tief.

Ich möchte nur kurz auf Umfragen hinweisen, die diese Verunsicherung wiedergeben. Da gibt es in der Bevölkerung gewisse Skepsis. Aber es kann und darf nicht Aufgabe der Politik sein, allein auf diese Verunsicherung hinzuweisen. Ich bin mit meiner Fraktion der Meinung, dass wir Antworten auf die Frage finden müssen, wie wir damit umgehen, wie wir die Dinge so gestalten, dass die Bevölkerung wieder in einem höheren Maße Vertrauen haben kann.

Natürlich haben Grenzen Filterfunktion, auch für Kriminelle. Mit dem Wegfall der Zollkontrollen hat der eine oder andere gefragt: Ist die deutsch-polnische Grenze, ist die brandenburgisch-polnische Grenze damit unsicherer geworden? An dieser Stelle sei mir die Feststellung erlaubt, dass wir nicht vergessen dürfen: Kriminelle Organisationen haben auch vor der Erweiterung und ohne Rücksicht auf bestehende Grenzen, ohne Rücksicht auf bestehende Hoheitsgebiete ihr Unwesen getrieben. Wir finden zum Beispiel die organisierte Kriminalität fast überall in Deutschland dort, wo sich schnell und illegal viel Geld verdienen lässt. Natürlich können wir nicht ausschließen, dass die Vorteile der Europäischen Union, die Vorteile von Freizügigkeit, von engerer Zusammenarbeit vor allem und gerade im wirtschaftlichen Bereich, aber auch in anderen Bereichen auch von Kriminellen genutzt werden.

An dieser Stelle möchte ich zu den Maßnahmen kommen. Eine erste Maßnahme ist in der Erweiterung selbst zu finden. An dieser Stelle sei klar gesagt: Der Beitritt zur EU bedeutet nicht den Abbau der Personenkontrolle an der deutsch-polnischen Grenze. Der Bundesgrenzschutz kontrolliert heute genauso wie vor dem 1. Mai. Die Erweiterung und der Abbau der Personenkontrollen wurden zeitlich voneinander getrennt. Der Wegfall der Personenkontrollen darf erst dann erfolgen, wenn vor Ort festgestellt worden ist, dass die hohen Sicherheitsanforderungen des Schengener Abkommens erfüllt werden. Das gilt auch für die 258 Kilometer lange Grenze zwischen Brandenburg und Polen.

Die Beitrittsstaaten, aus unserer Sicht insbesondere Polen, haben in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen und deutliche Fortschritte erzielt. All diese Anstrengungen und Fortschritte reichen jedoch noch nicht aus, ein sicheres Europa zu garantieren. Deswegen werden in den nächsten Jahren die Personenkontrollen auch an der deutsch-polnischen Grenze erhalten bleiben müssen. Hier darf es keine Kompromisse zulasten der Sicherheit geben.

Was können wir konkret in Brandenburg tun? Was kann Deutschland konkret tun? Wir müssen die Beitrittsstaaten unterstützen, insbesondere Polen. Die Beitrittsstaaten müssen in die Lage versetzt werden, von unseren Erfahrungen in der Polizeiarbeit, aber auch von unseren Erfahrungen in der Justizarbeit zu profitieren. Die Beitrittsstaaten müssen dadurch in die Lage versetzt werden, das Niveau ihrer Polizei und Justiz zu erhöhen. Wir müssen auf einen starken Informationsaustausch setzen, sodass die Polizeien in Brandenburg und in Polen über dieselben Informationen verfügen.

Wir müssen - das sei auch selbstkritisch gesagt - natürlich auf Fremdsprachenausbildung setzen. Wir dürfen nicht erwarten, dass die Kollegen auf der polnischen Seite nun alle Deutsch lernen. Wir müssen auch hier investieren und haben investiert, dass immer mehr Kollegen, gerade die, die an der Grenze eingesetzt werden, auch über Fähigkeiten in der polnischen Sprache verfügen. Wir brauchen gemeinsame Fortbildung.

(Zuruf von der PDS: Dzien dobre!)

Wir brauchen gemeinsame Übungen. „Dzien dobre“ wird da eben nicht reichen, sondern da geht es auch um polizeispezifisches Polnisch. „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“ sind, glaube ich, für die Polizeiarbeit deutlich zu wenig. Wir brauchen gemeinsame Präventionskonzepte und vor allen Dingen brauchen wir Dienststellen, wo polnische und deutsche Kollegen zusammenarbeiten. Im Landeskriminalamt Brandenburg in Eberswalde arbeiten bereits polnische Mitarbeiter. Es hat sich immer mehr gerade im grenznahen Raum als gutes Beispiel herausgestellt, gemeinsam Streife zu gehen, gemeinsam den Tagesdienst zu verrichten.

Wir brauchen weiterhin eine Stärkung von Eurojust und Europol auf der europäischen Ebene. Gerade diese beiden Einrichtungen sind für die innere Sicherheit von großer Bedeutung im europäischen Raum. Aber es geht hier nicht nur um Polizei, es geht hier nicht nur um Justiz, es geht natürlich auch um die gemeinsame Arbeit beim Katastrophenschutz. Wir haben erst gestern das Brand- und Katastrophenschutzgesetz hier im Landtag verabschiedet. Jedem wird noch das Oderhochwasser in Erinnerung sein. Das war nicht nur ein Brandenburger, nicht nur ein deutsches Problem, sondern war ein deutsch-polnisches Problem. Deswegen muss es auch hier gemeinsame Anstrengungen geben.

Gestatten Sie mir ein Wort zu den Risiken. Ein Risiko für uns ist zum Beispiel - daran denkt man oft nicht - der Lkw-Verkehr. Wenn die Zahlen der Europäischen Union zutreffen und die Steigerungsraten beim Lkw-Verkehr in den nächsten Jahren, die entsprechende wirtschaftliche Entwicklung vorausgesetzt, so eintreten, dann wird auf unsere Verkehrsinfrastruktur, aber auch auf unsere Sicherheitsinfrastruktur eine große Herausforderung im wahrsten Sinne des Wortes „zurollen“. Wir sind - so kann ich hier sagen - gut vorbereitet. Hier bewährt sich die Po

lizeireform mit der Einführung der Autobahnpolizei. Mit der Polizeireform haben wir organisatorisch und personell die richtigen Voraussetzungen geschaffen, um diese Herausforderung anzunehmen.

Eine zweite Bedrohung ist die terroristische Bedrohung. Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Freyberg, hat vor einigen Tagen gewarnt, dass die Gefahr durch den Terrorismus unterschätzt wird. Meine Damen und Herren, wir brauchen nach wie vor äußerste Wachsamkeit. Wir haben hier in Brandenburg nach dem 11. September 2001 reagiert. Der Verfassungsschutz wurde verstärkt, die Polizei wurde verstärkt und wir arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen. In diesem Zusammenhang gilt es auch eine Forderung an den Bund zu richten; denn innere Sicherheit funktioniert ja nicht allein in Brandenburg. Notwendig ist nicht nur die internationale Zusammenarbeit, sondern auch die Zusammenarbeit in Deutschland selbst, zwischen den Ländern, aber auch zwischen unserem Land und dem Bund. Wir haben auf Bundesebene trotz zweier Sicherheitspakete noch immer Sicherheitslücken. Diese Lücken betreffen insbesondere die Frage, wie wir mit erkannten Unterstützern von terroristischen Vereinigungen, die legal in Deutschland leben, umgehen. Es kann bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz keine Kompromisse geben, was die Frage der Sicherheit betrifft. Ich verstehe an dieser Stelle ausdrücklich nicht die Unbeweglichkeit der Grünen im Deutschen Bundestag. Es muss möglich sein, gewaltbereite extremistische Ausländer und Personen, die den Terrorismus unterstützen, aus unserem Land leichter abzuschieben.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben kein Verständnis dafür, dass Extremisten, die Terrorismus unterstützen, in Deutschland legal leben, teilweise von deutschem Steuergeld hier leben und die Regierung auf der Bundesebene nicht das Notwendige unternimmt. Wir brauchen in Deutschland eine Zentraldatei zum islamischen Extremismus. Wir brauchen weiterhin die Einführung von Ausweisen und Dokumenten, die biometrische Merkmale enthalten. Ich bin der Meinung, die Bevölkerung erwartet, dass den Worten des Bundesinnenministers in Kürze auch Taten folgen.

Gestatten Sie mir ein Wort zur Architektur unserer Sicherheitsbehörden. Wir brauchen in Deutschland ein Miteinander, kein Nebeneinander von Sicherheitsbehörden. Die Zusammenarbeit muss intensiviert werden. Die Zusammenarbeit muss auch auf einem höheren Vertrauen aufgebaut werden. Wir brauchen zum Beispiel durch den Bund ein bundesweites Gefährdungslagebild. Wir brauchen eine bundesweite Analyse und wir brauchen - das gehört zur EU-Erweiterung - natürlich auch eine Zusammenarbeit mit dem Ausland, die der Bund koordinieren und gestalten kann.

Was wir nicht brauchen, ist ein deutsches FBI. Wir brauchen keinen Bundesverfassungsschutz, der die Länder ausschaltet. Wir brauchen effiziente Landesbehörden, und zwar in Brandenburg. Wir wenden uns gegen alle Vorhaben, die föderale Struktur des Verfassungsschutzes anzutasten.

Ein nächster Punkt betrifft die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Diese Grenze ist fließend geworden. Die Kräfte für die innere Sicherheit und die Kräfte für die äußere Sicherheit müssen sich ergänzen. Aus unserer Sicht muss es Ziel sein, die Bundeswehr bei besonderen Gefährdungslagen

ergänzend - ich betone „ergänzend“ - zu Polizei und Bundesgrenzschutz einzusetzen.

Der 11. September - das sagen alle Analysen - hat gezeigt, dass die Polizei beim Kampf gegen den Terrorismus an einigen Punkten personell und materiell an ihre Grenzen stößt. Hier bedarf es aus unserer Sicht einer Grundgesetzänderung. Der Schutz ziviler Einrichtungen, der Schutz vor Anschlägen mit biologischen oder chemischen Giftstoffen bedarf einer klaren Regelung im Grundgesetz. Auch die Bedrohung aus der Luft und von See bedarf einer klaren Regelung.