Das Ministerium für Wirtschaft hat ergänzend dazu mit einer Arbeitshilfe gegen Dumpingangebote und mit Informationsveranstaltungen auf kommunaler Ebene dem Rechnung getragen und Hilfe zur Selbsthilfe auf diesem Gebiet geleistet. Damit können auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch deren Mitarbeiter die örtliche Wirtschaftslage in die Vergabepraxis dergestalt einbeziehen, dass sie entsprechende Umfänge und die Gestaltung in Losen mittelstandsfreundlich vornehmen.
Ein Landesvergabegesetz, das Mittelstandsinteressen, aber auch die Interessen der Arbeitnehmer in den Mittelpunkt stellt, und zwar durch eine zwingende so genannte 10%-Regelung gegen Billigstangebote, die Pflicht zur Prüfung, ob mindestens die tariflichen Mindestlöhne I und II gezahlt werden, die Betonung der losweisen Vergabe und eine Nachunternehmerklausel, die im schlechten Sinne die Bildung von Subunternehmerketten verhindert, hätte als bindende Regelung für alle Vergabestellen im Lande aus meiner Sicht die Mittelstandspolitik der Landesregierung und insbesondere des Wirtschaftsministeriums unterstützt.
In derselben Weise ist vor eineinhalb Jahren - Sie haben das erwähnt - der Freistaat Sachsen vorgegangen und hat mit seinem Landesvergabegesetz aus heutiger Bewertung durchaus Fortschritte erzielt.
Erstens: Gibt es in Ihrem Hause eine Analyse darüber, wie die Vergabegesetze in anderen Ländern gewirkt haben, also eine Positiv- und eine Negativanalyse?
Zweitens: Welche Gründe gibt es dafür, dass in den letzten fünf Jahren in Brandenburg kein Vergabegesetz erarbeitet wurde?
Es gibt einen Vergleich und es gibt auch unterschiedliche Bewertungen. Wir haben uns natürlich kundig gemacht. Insbesondere mit dem Hinweis auf die einzelnen Regelungen, die man ja landeskonkret treffen sollte - man sollte nicht schlechthin nur kopieren -, sind diese Bewertungen getroffen worden.
- Das stimmt nicht, Herr Domres. - Das ist natürlich auch in die Beratungen eingegangen, in die wir als Wirtschaftsministerium mit einbezogen waren.
Das Gesetz ist durch die Parlamentarier entwurfseitig erarbeitet worden. Es ist nicht zu einem Konsens gekommen. Deshalb liegt das heute nicht auf dem Tisch und steht heute nicht zur Entscheidung an. Aber ich glaube, das ist eine Aufgabenstellung, der man sich in der nächsten Legislaturperiode mit Sicherheit noch einmal annehmen wird.
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Wir sprechen immer nur von Legislaturperiode zu Legislaturperiode, im Wahlkampf sowieso!)
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie bitte jetzt mit mir junge Gäste. Es sind Gymnasiastinnen und Gymnasiasten aus Jüterbog. Herzlich willkommen!
Wir sind jetzt bei der Frage 2095 (Arbeitslosengeld II - eine soziale Katastrophe?), die vom Abgeordneten Nonninger gestellt wird. Bitte sehr.
Die Bundesregierung plant die Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005. Für Brandenburger Kommunen und Landkreise bedeutet dieses Gesetz Mehrausgaben, die ihre Haushalte sprengen würden. Wie bereits häufiger von der DVU-Fraktion mahnend erwähnt, würden durch dieses Gesetz
Tausende von Brandenburger Bürgern ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung verlieren. Der Brandenburger Wirtschaft würde durch den weiteren Rückgang der Kaufkraft in weiten Teilen der Bevölkerung großer Schaden zugefügt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Auswirkungen sieht sie bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II auf die Haushalte der Kommunen und Landkreise zukommen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen! In dieser Angelegenheit hat sich seit gestern Morgen nicht sehr viel ereignet. Ich möchte auch nicht all das wiederholen, was ich gestern schon gesagt habe. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Bundeskanzler gestern Abend in den RBB-Nachrichten interviewt worden ist. Darin hat der Bundeskanzler noch einmal deutlich unterstrichen, dass es eine Lösung geben wird, damit die versprochenen 2,5 Milliarden Euro tatsächlich an die Kommunen ausgereicht werden können.
Erstens: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Kaufkraftverlust in Brandenburg aufgrund der Einführung des Arbeitslosengeldes II ein?
Zweitens: Begrüßt die Landesregierung die geplante Einführung des Arbeitslosengeldes II oder wie steht sie zu diesem Gesetz?
Den Kaufkraftverlust haben wir schon kurz, nachdem die Zahl von 331 Euro usw. im Raum stand, auf 250 Millionen Euro beziffert. Wir haben immer gesagt, dass es sehr schwierig wird, dieses Gesetz umzusetzen, insbesondere mit Blick auf die Betroffenen, dass das Gesetz aber zu akzeptieren sei, wenn gleichzeitig neben passiven Leistungen mehr aktivierende Maßnahmen für die Betroffenen vorgesehen würden.
Danke sehr. - Damit sind wir bei der Frage 2096 (Förderauflage EuroSpeedway Lausitz: 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Re
Beim EuroSpeedway Lausitz handelt es sich - nach aktuellen Angaben des Ministers für Wirtschaft - um eine touristische Infrastrukturmaßnahme. Die Infrastrukturförderung ziele hier nicht direkt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern auf eine allgemeine Verbesserung der Standortfaktoren und Ansiedlungsbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft. Deswegen habe der seinerzeit übergebene Förderbescheid zur Förderung der Infrastruktur auch keine Auflagen zur Zahl der über die Investition neu entstehenden Arbeitsplätze enthalten. Dem widerspricht im Wortlaut der Zuwendungsbescheid vom 29.12.1995 über die Zuwendung von 241,4 Millionen DM aus Haushaltsmitteln des Landes Brandenburg. Darin heißt es unter Punkt 6 - Auflösende Bedingungen -: Der Bescheid verliert seine Bestandskraft, wenn nicht folgende Voraussetzungen bis zum 30.08.1996 erfüllt sind:
„Vorlage der Bestätigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, dass eine plausible Entwicklungskonzeption inklusive Investorenübersicht für die touristische Basiseinrichtung vorgelegt wurde, aus der hervorgeht, dass als Folge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden.“
Ich frage daher die Landesregierung: Wie erklärt der Minister für Wirtschaft den offenkundigen Widerspruch zwischen seiner Aussage zum einen, dass die Förderung des EuroSpeedway Lausitz nicht direkt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ziele und dass der seinerzeit übergebene Förderbescheid zur Förderung der Infrastruktur auch keine Auflagen zur Zahl der über die Investition neu entstehenden Arbeitsplätze enthalten habe, und der eindeutigen schriftlichen Auflage im Förderbescheid zum anderen, dass dieser seine Bestandskraft verliert, wenn die Voraussetzung einer plausiblen Entwicklungskonzeption inklusive Investorenübersicht nicht gegeben ist, aus der hervorgeht, dass als Folge des Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, der von Ihnen unterstellte offenkundige Widerspruch zwischen meiner Aussage im Rahmen meiner Beantwortung der Kleinen Anfrage 2537 und der Nr. 6.5 des Förderbescheids vom 29. Dezember 1995 existiert nicht.
Die Nr. 6.5 des Förderbescheids der Investitionsbank aus dem Jahre 1995 verlangt vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie lediglich eine Bestätigung, dass eine plausible Entwicklungskonzeption inklusive Investorenübersicht vorgelegt wurde, aus der hervorgeht, dass infolge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden. Diese Bestätigung hat der damals zuständige Abteilungsleiter des Ministeriums am 18. Juli 1996 der ILB vorgelegt und damit die Voraussetzung der Nr. 6.5 des Förderbescheids erfüllt.
Die fast acht Jahre alte Bestätigung aus der Amtszeit meines Vorvorgängers, des Kollegen Dr. Dreher, lautet nach der Anrede:
„Hiermit bestätige ich, dass auf der Grundlage der von den Investoren vorgelegten Entwicklungskonzeption - nach heutigem Erkenntnisstand - als Folge der Realisierung des Projektes Lausitzring 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden. Ich bitte Sie, diese Stellungnahme entsprechend der Ziffer 6.5 der Auflagen des Zuwendungsbescheides an den Förderverein Lausitzring e. V. vom 29.12.1995 zu werten.“
Entgegen Ihrer Interpretation der Förderbestimmung, sehr geehrte Frau Dr. Esther Schröder, sollte also nicht der Lausitzring direkt 1 500 Arbeitsplätze schaffen, sondern es sollten nach damaliger Planung als Folge des Vorhabens diese Arbeitsplätze entstehen.
Da es den entsprechenden Bedarf vor Ort gibt, frage ich ganz konkret nach und bitte Sie, diesmal wirklich nur mit Ja oder Nein zu antworten.