Protocol of the Session on May 12, 2004

Das Wort erhält die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nutze die Gelegenheit, einen Satz an den Präsidenten zu sagen, und zwar einen des Dankes, dass er Frau Wanka die letzte Bemerkung nicht abgeschnitten hat; denn ich wäre gestorben, wenn ich die Pointe dieser Geschichte nicht gehört hätte. Also, vielen Dank, Herr Präsident. Das war sehr zuvorkommend.

Nun zum Thema: Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg regelt die Beziehungen zwischen dem Land Brandenburg und der katholischen Kirche. Da sich das Land Brandenburg auf das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz und das Bistum Magdeburg erstreckt, impliziert das eigentlich auch die Frage, warum der Vertrag nicht mit den einzelnen Bistümern geschlossen wurde. Der Grund liegt in der hierarchischen Struktur der katholischen Kirche, die den Heiligen Stuhl in die Lage versetzt, die Bistümer zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen anzuhalten.

In den insgesamt 25 Artikeln des Vertrages werden die verschiedenen Sachverhalte zwischen dem Land Brandenburg und der katholischen Kirche geregelt. Ich nenne einige Beispiele: die Frage der Glaubensfreiheit, des katholischen Religionsunterrichts, der theologischen Ausbildung und nicht zuletzt die finanziellen Leistungen, die das Land Brandenburg der katholischen Kirche gewährt. So erhält die katholische Kirche jährlich 1 Million Euro für Zwecke des Kirchenregiments, zum Beispiel für Pastorengehälter und ähnliche Dinge, außerdem 100 000 Euro für den Denkmalschutz und 50 000 Euro für die katholische Kirchengemeinde in Neuzelle, insgesamt also 1,15 Millionen Euro.

Nach der 1. Lesung des Gesetzes zu dem Vertrag und der Überweisung an den Hauptausschuss des Landtages führte dieser Ausschuss auf Antrag der PDS-Fraktion eine Anhörung durch. Was der Kollege Vietze hier eben gesagt hat, ist ausdrücklich zu bestätigen. Es ging nicht darum, irgendeine Kirchenfeindlichkeit auszumachen. Dennoch hatte die Anhörung einen Haken, auf den ich später in meiner Rede noch zu sprechen kommen werde. Was das Ziel war, hat Herr Vietze eigentlich bereits gesagt.

Es war für uns alle interessant, zu hören, dass sich die Experten, die wir eingeladen hatten, einig waren, dass der Vertrag verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Auch gegen die Höhe der finanziellen Leistungen, die das Land Brandenburg der katholischen Kirche jährlich gewährt, wurden keine Bedenken vorgebracht.

Allerdings haben die Vertreter von weltanschaulichen Vereinigungen die Gelegenheit zu nutzen versucht, auch für sich eine finanzielle Verbesserung ihrer Zuwendungen zu erreichen. Das ist legitim. Die Begründung für diese Forderung war dann aber doch recht abenteuerlich. Wenn „nur“ 100 000 Katholiken im Land rund 1 Million Euro erhalten, dann stehe ihnen wohl auch eine Zuwendung zu, da sie ja alle nicht konfessionell gebundenen Einwohner verträten, deren Zahl deutlich größer sei als die Zahl der Mitglieder der Religionsgemeinschaften. Auf die Nachfrage, wie viele Mitglieder die weltanschaulichen Vereinigungen vertreten, stellte sich dann heraus, dass diese Zahl hinter der der 100 000 Katholiken und erst recht hinter der der evangelischen Christen deutlich zurückbleibt. Deshalb folgte die Mehrheit des Ausschusses dem Ansinnen, die finanziellen Zuweisungen an die weltanschaulichen Vereinigungen zu erhöhen, nicht. Wir werden deshalb auch den Entschließungsantrag der PDS, der ein Vorgriff auf den zukünftigen Haushalt wäre, ablehnen.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Enkelmann [PDS])

- Hören Sie erst einmal zu, Frau Enkelmann! - Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass wir uns ernsthaft darüber Gedanken machen sollten, wie wir auch den weltanschaulichen Vereinigungen eine etwas höhere finanzielle Zuweisung zugestehen; denn sie erfüllen eine Aufgabe in dem Sinne, wie sie hier auch von Herrn Vietze dargestellt worden ist - das aber zu gegebener Zeit, sprich: zu den Haushaltsberatungen, die im Landtag der kommenden Wahlperiode erfolgen werden.

(Zuruf der Abgeordneten Osten [PDS])

Noch eine Bemerkung zum ersten Punkt Ihres Entschließungsantrags, in dem Sie verlangen, dass sich das Land Brandenburg vom Konkordat mit dem Heiligen Stuhl verabschieden sollte, weil dieses Konkordat die Unterschrift Adolf Hitlers trägt: Ich habe mich erkundigt. Es trägt erstens nicht die Unterschrift Adolf Hitlers, sondern die Unterschrift von von Papen. Zweitens ist nicht das Land Brandenburg, sondern die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Deswegen lehnen wir auch diesen ersten Punkt des Entschließungsantrags ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schuldt.

In dem Zusammenhang noch eine Bemerkung. Es sind hier wegen eines Büroversehen drei Änderungsanträge der DVUFraktion zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt nicht abgestimmt worden. Aus dem Grunde bitte ich Sie, nach dem jetzigen Tagesordnungspunkt über den § 100 der Geschäftsordnung dies noch nachzuholen.

Bitte sehr, Herr Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Vakuum muss gefüllt werden. Das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Schritt dazu. Ich spreche hier von einem kulturellen und von einem Wertevakuum. Ja, Sie verstehen mich richtig. Nach dem Gerangel im Vorfeld richte ich dieses besonders an die PDS.

In der Tat, die Kirche ist seit 1 000 Jahren wesentlicher Träger europäischer und deutscher Kultur und Wertegeber. Da können Ihre so genannten humanistischen Weltanschauungsgemeinschaften eben nicht mithalten, Herr Vietze. Auch wenn Sie die Linkshumanisten nur von der sozialen Seite beleuchten, können diese der Kirche ebenfalls nicht das Wasser reichen; denn nach Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Universitäten, Alten- und Behinderteneinrichtungen und anderen karitativen und sozialpolitisch bedeutenden Einrichtungen in Trägerschaft Ihrer Weltanschauungsgemeinschaften kann man wirklich lange suchen.

Gerade die öffentliche Anhörung im Hauptausschuss und die kontroverse Diskussion namhafter Staats- und Verwaltungsrechtler hat ergeben, dass die katholische Kirche - auch unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status nach Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung - doch etwas ganz anderes ist als irgendeine religiös-weltanschauliche Gruppierung. Sie besitzt auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine völlig andere Wertigkeit als irgendwelche säkularisierten und mehr oder weniger politisierten Weltanschauungsgemeinschaften. Mal ganz ehrlich, darüber, welche Weltanschauung einzig von den Linken hier protegiert wird, brauche ich wohl nicht noch lange zu reden.

Es ist schon eine Schande - diese Kritik geht vornehmlich an die rot beherrschte antiklerikale Landesregierung -, dass das Land Brandenburg acht Jahre gebraucht hat, um mit dem Heiligen Stuhl diesen Staatsvertrag zum Abschluss zu bringen. Das spricht nicht gerade für die Entwicklungsfähigkeit der Brandenburger Regierenden seit dem Niedergang des religionsfeindlichen SED-Regimes in diesem Land.

Mit Sicherheit gibt es hier in Brandenburg noch viele namhafte Kräfte in Amt und Würden, die unsere Schüler lieber bei der Jugendweihe oder alternativ in klassenkämpferischen ideologischen Kursen sehen als im Gewand eines Ministranten bei einer katholischen Messe. Aber das Rad der Geschichte geht Gott sei Dank weiter und wir stehen heute vor der Situation, dass sich trotz der bedauerlichen Austrittswelle aus den Kirchen nach wie vor viele gerade junge Menschen mit der Bitte um Rat und Tat an die Kirche wenden und ahnen, dass die Religion ein Weg ist, gerade auf Sinnfragen in kritischen Lebenssituationen Antworten zu geben.

Deshalb ist es überfällig, dass die Kirche mit den notwendigen

Mitteln ausgestattet und bei ihrer wichtigen Rolle im Rahmen eines notwendigen gesellschaftlichen Paradigmenwechsels angemessen unterstützt wird. Gerade deshalb ist es angesichts nach wie vor festzustellender sozialer wie geistig-moralischer Defizite im Land notwendig, die anerkannten Kirchen mit den Mitteln auszustatten, die sie benötigen, um ihre karitativen Zwecke im Sinne der christlichen Soziallehre mindestens im bisherigen Umfang auch weiterhin zu erfüllen.

Gerade in Zeiten einer sozialen Umbruchsituation - das heißt bei all dem, was im Zuge der Globalisierung an negativen Folgen auf die Menschen zukommt - ist es besonders wichtig, den Menschen auch außerhalb staatlicher Institutionen sozialen wie geistig-moralischen Halt zu geben. Nur die großen anerkannten christlichen Kirchen und ihre Organisationen sind aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Lage, diese Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen.

Deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und damit dem Gesetz zum Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl zu.

Dem Entschließungsantrag der PDS werden wir nicht zustimmen und ich bete zu Gott, dass er Ihnen die Erhellung gibt, diesen Entschließungsantrag ebenfalls abzulehnen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Um weitere Irritationen zu vermeiden: Der Entschließungsantrag ist zurückgezogen worden.

Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Habermann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist äußerst bedauerlich, dass der Entschließungsantrag zurückgezogen wurde; denn in der Hälfte meines Redemanuskriptes habe ich mich um eine Auseinandersetzung mit diesem Entschließungsantrag bemüht.

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Ja, wer zu spät kommt!)

Aber das macht nichts. Dann bleibe ich beim Staatskirchenvertrag und werde das zunächst einmal wiederholen - wiederholen zwar nicht mit den gleichen Worten, aber mein ambivalentes Verhältnis als Abgeordneter zu Staatsverträgen noch einmal deutlich machen. Da hatte Herr Vietze natürlich 100%ig Recht: Wir haben diesen Staatsverträgen eben nur zuzustimmen, wir können nichts ändern. Wir haben zwar zwei Lesungen, aber zwischen der 1. und der 2. Lesung haben wir keine Variationsmöglichkeiten, sodass es bei Staatsverträgen immer die Auseinandersetzung gibt, inwieweit wir als Parlament direkt benötigt werden.

Was übrigens die Qualität der Anhörung im Hauptausschuss betrifft, kann ich auch nur unterstreichen: Ich habe selten eine qualitativ so hochwertige Anhörung erlebt wie gerade zu diesem Sachverhalt.

Der Vertrag regelt das Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der katholischen Kirche. Eigentlich schreibt er nur fest, was inzwischen, wie der Ministerpräsident es auch bei der Vertragsunterzeichnung sagte, gute und gängige Praxis im Land Brandenburg ist. Gerade weil das so ist, liegt die besondere Bedeutung dieses Vertrages auch darin, dieses gute Miteinander langfristig zu sichern.

Selbst wenn die katholische Kirche im Land Brandenburg eine reine Diasporakirche mit nur ca. 100 000 Gläubigen ist, wird wohl niemand ernsthaft in Abrede stellen wollen, dass sie ein wesentlicher Teil der Gesellschaft ist: im gesellschaftlichen Diskurs als meinungsbildender Partner, in der Caritas und im seelsorgerischen Handeln - Stichworte: Gefängnisseelsorge, Militärseelsorge, Unfallseelsorge und Ähnliches. Natürlich gibt es eine Trennung von Kirche und Staat, aber aufgrund der gerade kurz beschriebenen gesellschaftlichen Verzahnungen sind klare Regelungen, wie sie in diesem Staatskirchenvertrag festgelegt sind, nötig.

Einen weiteren Grund für diesen Staatskirchenvertrag sehe ich in der Gleichbehandlung gegenüber der evangelischen Kirche. Den Vertrag mit der evangelischen Kirche hat Brandenburg bereits im Jahr 1996 abgeschlossen und ich hoffe, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis wir einen Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinschaft abschließen können. Allerdings sind wir das letzte Land unter den neuen Bundesländern, das einen solchen Vertrag mit der katholischen Kirche abschließt. Die Akteure, die damals den Verhandlungsakt vollzogen, Nuntius Kadar und Ministerpräsident Stolpe, sind schon längst nicht mehr im Amt. Wir haben sehr lange dazu gebraucht, aber Ursache waren unterschiedliche Standpunkte zum Religionsunterricht und nicht die Langsamkeit der Landesregierung, Herr Abgeordneter Schuldt.

Übrigens ist das ein gutes Beispiel für Formulierungen in Staatsverträgen. Sie sind in vielem nämlich mühevoll erarbeitete Kompromisse. Der Artikel 4 des vorliegenden Staatsvertrages ist ein hervorragendes Beispiel. Meinen Sie nicht auch, dass sich sowohl die Landesregierung als auch die katholische Kirche durchaus andere Formulierungen in diesem Artikel 4 gewünscht hätten?

Die Ausrichtung des vorliegenden Vertrages an den grundlegenden staatskirchenrechtlichen Vorgaben, niedergelegt in der Weimarer Reichsverfassung, dem Reichskonkordat und dem Preußenkonkordat, stößt bei manchen Zeitgenossen - wir haben es vorhin gerade wieder gehört - auf Unverständnis. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese fortgeltendes Recht sind. Natürlich werden abweichende Regelungen getroffen, wenn Vertragsbestandteile nicht mehr zeitgemäß sind. Ich verweise da auf Artikel 3 des Vertrages, Ämterbesetzung.

Die Trennung von Kirche und Staat ist in Deutschland anders als in Frankreich oder in den USA; sie ist nicht so strikt. Es gibt hier keine undurchlässige Mauer. Ich halte das auch für gut; denn in vielen gesellschaftlichen Bereichen übernehmen Staat und Kirche anteilig gleiche Aufgaben, der eine in Ausübung seiner Hoheitspflicht gegenüber seinen Bürgern, der andere aus seinem Sendungsauftrag heraus. Aufgaben der Bildung und Erziehung, der Caritas, des Denkmalschutzes - um nur einige zu nennen - gehören dazu. An diesen Aufgaben haben beide Seiten ein primäres Interesse. Das muss geregelt werden.

Auch wenn ich eingangs die katholische Kirche in Brandenburg als Diasporakirche klassifizierte, schmälert das nicht ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft. Ich will weder auf die Prägung des christlichen Abendlandes durch die Kirche eingehen noch auf ihre Bedeutung für die darstellende Kunst, für Musik und Literatur, sondern will nur auf die jüngste Vergangenheit verweisen. Die Kirchen - auch die katholische betrifft das, obwohl das oft nicht so deutlich wurde - haben wesentlich daran mitgewirkt, dass wir jetzt in einer freiheitlichen Demokratie leben können. Oder nehmen Sie die von uns allen so oft im Munde geführte soziale Marktwirtschaft. Sie hat ihre Grundlagen in der katholischen Soziallehre und in der evangelischen Sozialethik. Ich führe das nur an, um die Bedeutung der Kirchen auch für uns heute deutlich werden zu lassen.

Mit Sicherheit trete ich Ihnen nicht zu nahe, wenn ich feststelle, dass auch in diesem hohen Hause die wenigsten aktive Mitglieder einer Kirche sind. Das ist das Resultat zweier im Grunde genommen kirchenfeindlicher Diktaturen, der einen von 1933 bis 1945 und der zweiten von 1945 bis 1989. Man könnte zu dieser Thematik noch viel sagen. Dazu fehlt mir natürlich jetzt die Zeit.

Gehen Sie bitte unabhängig von Ihrer weltanschaulichen Position pragmatisch an den vorliegenden Staatsvertrag heran. Die Zustimmung zu diesem Vertrag setzt nicht religiöses Wissen oder religiöse Erfahrung voraus.

(Zuruf von der CDU: Wäre aber nicht schlecht!)

Er ist gut für unser Land, er ist gut für unsere Gesellschaft, er ist wert, einstimmig angenommen zu werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die Landesregierung. Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vietze, ich finde es anständig, dass Sie Ihren Entschließungsantrag zurückgezogen haben. Da Sie aber hierzu gesprochen haben und sich der Antrag in den Unterlagen befindet, ein Satz zur Klarstellung dazu.

Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 ist nicht von Adolf Hitler, sondern vom damaligen Vizekanzler Franz von Papen unterzeichnet worden. Zur Geltung dieses Reichskonkordats hat das Bundesverfassungsgericht 1957 die Aussage getroffen, dass es weiterhin geltendes Recht ist. Das heißt, für das Land Brandenburg besteht für einen solchen Entschließungsantrag überhaupt kein Raum. - Es war mir wichtig festzustellen, dass nicht Hitler es unterzeichnet hat.

Nun zu dem heute vorliegenden Vertrag. Ich denke, dass es die gesellschaftliche Rolle der Kirchen rechtfertigt, dass das Land seine Beziehungen zu den Kirchen nicht durch einseitige Normsetzung, sondern eben durch vertragliche Abmachungen regelt.

Kirche und Staat haben natürlich grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben, aber es gibt viele Bereiche, in denen sich ihre Aufgabenbereiche, ihre Sphären berühren, ob es nun um karitative Tätigkeiten geht, um Erziehung und Betreuung von Kindern, um Resozialisierung der Gefangenen, um die würdige Bestattung der Verstorbenen, um das kulturelle Erbe oder einfach nur um die Schaffung und Förderung eines Bewusstseins von Menschenwürde. Das sind Bereiche, in denen sich die Kirche verantwortlich fühlt; der Staat ist es ohnehin.

Diese vielfache Verschränkung von staatlichen und kirchlichen Bereichen macht es sinnvoll und erforderlich, dieses Miteinander von Staat und Kirche zu regeln.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)