Im Gegensatz zu gestern, als sich der Süden vertreten ließ, kommen unsere heutigen Gäste aus dem Norden, vom Wissenszentrum Barnim. Herzlich willkommen zur Teilnahme an der 92. Sitzung des Landtages Brandenburg!
Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Dazu möchte ich eine Bemerkung machen. Es wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt 14 - dort sind qualifizierte Mehrheiten notwendig - vorzuziehen und als Punkt 4 der heutigen Tagesordnung abzuarbeiten. Das wäre in Anbetracht der vielfältigen Verpflichtungen günstig.
Gibt es von Ihrer Seite dazu Bemerkungen oder weitere Vorschläge? - Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich Sie um Ihr zustimmendes Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so beschlossen.
Heute scheint die Sonne besonders für eine Abgeordnetenkollegin; sie hat Geburtstag. Liebe Frau Hartfelder, ich darf Sie herzlich beglückwünschen.
(Allgemeiner Beifall - Präsident Dr. Knoblich überreicht Blumen; Ministerpräsident Platzeck und Minister Schön- bohm gratulieren der Abgeordneten Hartfelder [CDU].)
Ich darf zudem einen Glückwunsch besonderer Art aussprechen: Heute Nacht um 3.21 Uhr ist ein Mitglied der CDUFraktion reicher geworden, weil sich die Zahl der Familienmitglieder um eins erhöht hat. Herr Lunacek ist Vater geworden. Herzlichen Glückwunsch!
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 56 (Brandenburg Enterprise Center [BEC] in Singapur), gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder. Bitte sehr.
In Singapur soll ein Brandenburg Enterprise Center - BEC entstehen. In Anwesenheit des Wirtschaftsministers wurde nach Medienberichten eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Das Brandenburg Enterprise Center soll die
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schröder, was verbirgt sich hinter der Ankündigung? Nur Gutes! Und es kostet das Land keinen Cent zusätzlich! Die Außenwirtschaftsförderagentur International Enterprise Singapore hat während meines Besuchs in Singapur die Absicht, ein Brandenburg Enterprise Center auf den Weg zu bringen und einzurichten, in eine Vereinbarung gegossen. Die Vereinbarung wurde vom Leiter unserer Auslandsplattform und vom Repräsentanten der Außenwirtschaftsförderagentur Singapurs im Beisein meines Kollegen George Yeo, des dortigen Wirtschaftsministers, unterzeichnet.
Singapur will mit bis zu 100 000 Singapur-Dollar - das sind rund 50 000 Euro - pro Jahr, bezahlt von der Regierung, zunächst eine zusätzliche Person sowie Verwaltungs- und Sachkosten finanzieren, um damit die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Einrichtungen zu intensivieren.
In Ergänzung zu unserer Auslandsplattform soll das Enterprise Center die Kooperation brandenburgischer Unternehmen mit singapurischen Unternehmen zum Zweck der Markterschließung auch in anderen asiatischen Ländern anbahnen und noch intensiver begleiten. Gleichzeitig erhalten die brandenburgischen Unternehmen Zugang zu den Leistungen des gesamten Netzwerks der Agentur im südostasiatischen und im pazifischen Raum. Es geht um Indonesien, Malaysia, Korea und China.
Ich betrachte das Angebot als exzellente Chance und habe es gern angenommen. Singapurische Unternehmen mit ihren speziellen Kenntnissen der asiatischen Märkte sind ideale Kooperationspartner, insbesondere für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen aus unserer Region, der deutschen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.
Dass Singapur die richtige Plattform für eine solche Markterschließung ist, lässt sich einmal mehr am Beispiel der Firma Alu Druckguss Brieselang festmachen. Während meines Aufenthalts in Kuala Lumpur hat dieses Unternehmen mit dem größten asiatischen Automobilzulieferer eine Kooperationsvereinbarung über die Fertigung und den Vertrieb von Motorteilen unterzeichnet. Der Ausgangspunkt dieses Geschäfts lag in Singapur; dort wurden erste Kontakte geknüpft.
Umgekehrt können singapurische und andere asiatische Unternehmen vom Know-how unserer Wirtschaftsförderung und unserer Unternehmen bei der gemeinsamen Markterschließung in Mittel- und Osteuropa profitieren. Singapur setzt darauf, so erklären es der Wirtschafts- und der Verkehrsminister übereinstimmend, die Beziehungen zu Europa, und zwar zum Europa der Fünfundzwanzig, über die deutsche Hauptstadtregion zu intensivieren. Wohl nicht zuletzt die Aussicht auf diese Win
Win-Situation ist die Basis für das Angebot Singapurs. Es ist auch ein großer Erfolg unserer Auslandsplattform.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Saat geht auf. Die Arbeit der Auslandsplattformen für die wirtschaftlichen Beziehungen unseres Landes trägt Früchte. - Danke schön.
Herr Minister, ist es möglich, dass sich die Auslandsplattform erledigt hat, wenn das Brandenburg Enterprise Center jetzt dort geführt wird?
Nein, das wäre ein falscher Rückschluss. Das Angebot Singapurs kommt nur deshalb zustande, weil Brandenburg als Vertreter der deutschen Hauptstadtregion in Singapur wahrgenommen werden kann. Diese intensive Hinwendung zum wirtschaftlichen Hub in der Region Singapur ist die Basis für das Gegenangebot, das eigene Netzwerk in die wirtschaftlichen Beziehungen mit unserer Region einzubringen. Insofern geht es um einen kooperativen Ansatz, der in seiner Wirkung verbreitert wird. Es kommt nicht zu einer gegenseitigen Ersetzung, sondern zu einer Ergänzung. - Danke.
Ich bedanke mich auch. - Wir sind damit bei der Frage 1996 (Rechtliche Voraussetzungen für eine automatische Überwa- chung von Fahrzeugen) , die vom Abgeordneten Bochow gestellt wird.
In den Monaten Juni bis August 2003 wurden Kfz-Kennzeichen-Erkennungssysteme getestet. Mit dieser Technik ist es möglich, die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und mit dem Datenbestand zu vergleichen. Unter Datenschutzaspekten lässt sich eine Nutzung dieser Technik kontrovers diskutieren. Bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2613 äußerte sich die Landesregierung auch zu den juristischen Hindernissen für eine Nutzung der von ihr getesteten Überwachungstechnik. Die schwer nachzuvollziehende Struktur von Teilen der Antwort veranlasst mich zu einer Nachfrage:
Welche Gesetzesänderungen auf Landesebene und/oder Bundesebene wären theoretisch erforderlich, damit eine anlassunabhängige Überwachung von Kraftfahrzeugen erfolgen kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bochow, der Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen und Bildaufnahmen ist im
Brandenburger Polizeigesetz abschließend geregelt. Danach ist ein routinemäßiger Einsatz allein zum Zweck des Datenabgleichs mangels Ermächtigungsgrundlage nicht möglich.
Ich möchte zunächst sagen, was zurzeit möglich ist, und darauf eingehen, was wir ändern müssen. Zurzeit ist es möglich, eine anlassbezogene Erhebung und einen Abgleich von Kfz-Kennzeichen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung nach geltendem Recht im Einzelfall vorzunehmen.
Solche Einzelfälle sind zum Beispiel die Abwehr konkreter Gefahr, insbesondere die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, das Einrichten einer Kontrollstelle zur Verhütung bestimmter Straftaten, zum Beispiel Bildung terroristischer Vereinigungen, schwerer Raub, räuberische Erpressung, bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen auf öffentlich zugänglichen Plätzen. Das ist möglich bei Observation und polizeilicher Beobachtung und auch beim Feststellen des Aufenthalts einer Person und bei der so genannten Rasterfahndung.
Im Bundesland Rheinland-Pfalz sind im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Erweiterung der bestehenden Einsatzmöglichkeiten und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit besondere Regelungen zum Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von Kfz-Kennzeichen bei Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum seit 11. Februar dieses Jahres in Kraft, indem man einen neuen § 27 Abs. 5 in das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz eingefügt hat.
Mit einer vergleichbaren Regelung im Brandenburger Polizeigesetz könnten eine Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten und der Ausbau der präventiven Verkehrsüberwachung angestrebt werden. Hierzu könnte der Einsatz an so genannten gefährlichen Orten - das ist verdachtsabhängig - und an besonders gefährdeten Orten - das ist ereignisabhängig - erfolgen.
Man kann sich auch vorstellen, das dieses im Bereich des Flugplatzes zur Verhütung oder Unterbindung unerlaubter Überschreitung der Bundesgrenze ebenso möglich ist wie an der Grenze des Bundesgebietes mit einer Tiefe bis zu 30 Kilometern.
Diese Gesetzesänderung, die - wie in Rheinland-Pfalz - möglich wäre, beabsichtigen wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr.
Im Bereich der Gefahrenabwehr erscheint darüber hinaus eine weitere Ausweitung auf eine in dieser Beziehung unabhängige Fahndung auch und insbesondere aus rechtlichen Gründen kaum realisierbar. Hier müsste das Bundesgesetz geändert werden. Die Möglichkeit der Implementierung einer solchen Befugnisnorm kann nur auf Bundesebene erfolgen.
Ich fasse zusammen, Herr Abgeordneter: Wir haben technische Möglichkeiten. Um diese technischen Möglichkeiten insgesamt anwenden zu können, müssten wir das Brandenburger Polizeigesetz ändern und der Bund müsste die Möglichkeit überprüfen, die Bundesgesetze zu ändern. Ob dies auf Bundesebene geschieht, ist nicht abzusehen. Ob dies im Lande geschieht, müsste der nächste Landtag entscheiden.
Herr Minister, Sie haben andere Bundesländer erwähnt. Inwieweit bestand angesichts der eindeutigen Rechtslage, die Sie beschrieben haben, sowie angesichts der Tests in diesen Bundesländern die Notwendigkeit, solche Praxistests im Land Brandenburg durchzuführen?
Zweitens: Sie haben die Kosten dieses Tests in der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit 13 000 Euro beziffert. Hierbei handelt es sich also um Ausgaben für eine Technik, von der Sie wussten, dass sie nach geltender Rechtslage nicht für den von Ihnen favorisierten Zweck zum Einsatz kommen kann. Haben Sie die Auswertung der Testergebnisse anderer Bundesländer anstelle eigener Feldforschung in Betracht gezogen?
Herr Abgeordneter, wir reden über eine Technik, die sich in der Entwicklung befindet. Bevor ich zu einer Entscheidung darüber komme, was ich dem Landtag vorschlage, möchte ich gern prüfen, ob das, was wir vorschlagen, auch sachgerecht ist. Die Entscheidungen und die Ergebnisse in den verschiedenen Bundesländern sind dergestalt, dass es zwischen den Bundesländern im Augenblick eine erhebliche Diskussion über die Frage gibt, ob man diesen Weg geht oder nicht. RheinlandPfalz hat sich dafür entschieden. Wir haben in der Zwischenzeit hierzu eigene Erkenntnisse. Wir haben diese eigenen Erkenntnisse mit verschiedenen Fachleuten aus dem Bereich der Innenpolitik - auch verschiedener Bundesländer - besprochen. Ich gehe davon aus, dass die Diskussion dazu weitergeht - bei uns erst nach der nächsten Landtagswahl, aber in der Bundesrepublik Deutschland wird insgesamt die Frage gestellt werden, inwieweit wir im Rahmen der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Überwachung von Verkehrsströmen die Möglichkeit der Kfz-Kontrolle technisch nutzen. Die Debatte wird geführt werden. Wir können auf der Basis unserer Versuche jetzt einen auf Sachkunde gestützten Beitrag liefern.
Am Mikrofon sechs ist noch einmal gedrückt worden. Ich meine, schon etwas spät, aber bitte, stellen Sie Ihre Frage.
Herr Minister, Sie sprachen eben über die automatische Überwachung. Nun ist aber gleichzeitig im Gespräch gewesen, dass Motorräder mit zwei Nummernschildern ausgerüstet werden sollen...