Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Woidke. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe den Tagesordnungspunkt 2, Aktuelle Stunde.
Es ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.
Ich lasse abstimmen über die Empfehlung des Präsidiums, den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/7024 - an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.
Wahl eines Mitgliedes des Medienrates gemäß § 11 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
Die Wahl erfolgt geheim. Die Ausgabe der Wahlunterlagen Sie kennen das Verfahren von anderen geheimen Wahlen - erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir an den Regierungsbänken.
Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie - achten Sie bitte darauf -, nur die am Wahlpult ausliegenden Kopierstifte und keine anderen Schreibgeräte zu benutzen. Anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel werden als ungültige Stimmen gezählt. - So viel zum Wahlverfahren.
Dann frage ich, ob sich die Schriftführer eingerichtet haben. Vorn fehlt noch jemand zur Ausgabe der Wahlzettel. - Gut.
Der Wahlgang ist zwar noch nicht geschlossen, weil noch einige Abgeordnete ihre Stimmzettel abgeben müssen, aber ich möchte schon eine Mitteilung machen: Ich bitte die Mitglieder des Präsidiums, nachdem wir die Sitzung unterbrochen haben unterbrochen wird die Sitzung aber erst, nachdem das Wahlergebnis feststeht -, zu einer kurzen Sondersitzung in den Präsidiumsraum.
Der Wahlgang ist jetzt offiziell geschlossen; denn es hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimmzettel abzugeben. Ich bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, wenn Sie schon nicht Platz nehmen wollen, dann stellen Sie bitte zumindest Ihre Unterhaltungen ein, damit ich Ihnen das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt geben kann.
An der Wahl haben sich 82 Abgeordnete beteiligt. Es sind 81 gültige Stimmen und eine ungültige Stimme abgegeben worden. Das ist für mich immer unverständlich bei Abgeordneten, die das zum wiederholten Male machen, aber das sei nur nebenbei bemerkt. Für Dr. Wolfram Weimer wurden 64 Stimmen abgegeben. Er hat also die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 59 deutlich überschritten und ist damit als Mitglied des Medienrates gewählt worden.
1. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Landespflegegesetz - LPflegeG)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines neuen Landespflegegesetzes soll das derzeitige Gesetz ablösen. Ich will einen kurzen Rückblick auf seine Entstehung und seine Wirkung in der Vergangenheit geben.
Die Vorschriften des derzeitigen Gesetzes beziehen sich auf die Planung der pflegerischen Versorgungsstrukur in Form von Landespflegeplänen und die Investitionsförderung der Pflegeeinrichtungen. Dies war, meine ich, in der Vergangenheit unverzichtbar. Wir hatten beim Neustart 1990 einen Bestand von 258 Einrichtungen. Nur drei von diesen 258 Einrichtungen entsprachen seinerzeit der Heimmindestbauverordnung. Vor diesem Hintergrund entstand schließlich auch das so genannte Investitionsprogramm Pflege (IVP), das vornehmlich dazu diente, die Altenhilfeeinrichtungen und Altenheime umzubauen, zu sanieren bzw. auch neu zu bauen.
Wir werden in diesem Jahr das IVP beenden. Mit Abschluss dieses IVP wird insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro in die Pflegeeinrichtungen investiert worden sein, davon 514 Millionen Euro Bundesmittel und 528 Millionen Euro Landesmittel. In diesen 528 Millionen Euro Landesmitteln sind aber auch Mittel enthalten, die für den Aufbau, den Ausbau und den Neubau von Behinderteneinrichtungen vorgesehen waren. Bis zum Jahresende kommen mit Beendigung der aktuellen Baumaßnahmen an 73 Einrichtungen nochmals 4 370 Plätze dazu. Damit gibt es in Brandenburg knapp 14 000 IVP-finanzierte Plätze. Das ist quantitativ wie qualitativ ein Versorgungsgrad, auf den wir zu Recht stolz sein können.
Nach dieser wichtigen Etappe müssen wir das Pflegegesetz nun aber neu fassen. Die pflegerische Versorgungsstruktur wurde flächendeckend saniert und damit auch der große Nachholbedarf auf diesem Gebiet befriedigt. Eine abgestimmte Planung ist darum in Zukunft ebenso wenig notwendig wie eine langfristig gesetzlich fixierte Förderung.
Auch der Beschluss des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2001 zwingt uns zu Änderungen. Danach darf die Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen nicht von der Aufnahme in den Landespflegeplan abhängig gemacht werden. Genau damit soll verhindert werden, dass Planung und Bedarfsermittlung als indirekte Steuerungsinstrumente des Marktzugangs von Einrichtungsträgern missbraucht werden. Dies entspricht auch einem Hauptziel des Pflegeversicherungsgesetzes, durch freien Marktzugang einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Vielleicht fragt nun mancher: Ja, wenn es aber so ist, dass wir kein IVP-Geld mehr geben, wenn wir keine Planung mehr vorgeben, wie kann dann gesichert werden, dass auch in Zukunft genügend stationäre Pflegeplätze zur Verfügung stehen? - Wir haben in den vergangenen Jahren gesehen, dass, auch als das IVP noch im vollen Gange war, reichlich Pflegeeinrichtungen entstanden sind, und zwar frei finanziert. Das wird auch in Zukunft noch so sein. Hinzu kommt, dass schon das laute Nachdenken über Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz bzw. im SGB XI, also mehr Steuerung in Richtung ambulanter Leistungen, gleiches Geld für stationäre wie ambulante Leistungen, jetzt schon stationäre Träger dazu veranlasst, ihrerseits darüber nachzudenken, wie sie ihre Häuser belegen, wenn tatsächlich einmal die Hebel umgelegt werden und nach dem Prinzip „ambulant gleich stationär“ finanziert wird. Insofern sind wir jetzt schon an einer Grenze, an der darüber nachgedacht werden muss, und zwar sowohl bei uns als auch bei denen, die privat investieren wollen, ob sich das unter den jetzt gegebenen Bedingungen tatsächlich noch lohnt.
Wir müssen uns vor allem um den ambulanten Bereich kümmern und dafür sorgen, dass es im Lande Strukturen gibt, um die älteren Menschen tatsächlich zu Hause pflegen zu können. Wir haben zurzeit einen Versorgungsgrad von 75 %. Das heißt, 75 % der Pflege in Brandenburg wird im ambulanten Bereich angeboten. Das ist zweifellos ein Spitzenwert in Deutschland, aber auch nur deswegen, weil bei uns viele Frauen arbeitslos sind, sich um ihre Eltern oder Schwiegereltern kümmern und sie zu Hause pflegen, also nicht etwa deswegen, weil wir so tolle ambulante Versorgungsstrukturen hätten, die das absichern könnten. Der Wettbewerb zwischen den Anbietern wird, meine ich, sehr vielfältig und differenziert sein. Ich gehe davon aus, dass die Pflegeeinrichtungen dann auch die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen werden.
Was regeln wir jetzt neu im Gesetz? Das Land gibt nicht mehr die Planung vor, sondern beobachtet und analysiert den Pflegemarkt, um zum Beispiel bei Defiziten angemessen und entsprechend reagieren zu können. Da die Träger die Investitionskosten für Neubauten und neue Plätze dem Pflegebedürftigen gesondert in Rechnung stellen können, entsteht eine Kostenstruktur, bei der der eine Heimplatz, der geförderte, relativ preiswert ist und der andere, der ungeförderte, relativ teuer angeboten wird. Aus diesem Grunde und nach dem Grundsatz, dass die Menschen nicht aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu Sozialfällen werden sollen, fixiert das Gesetz als ein wichtiges Ziel, finanziell schwächere Pflegebedürftige vorrangig mit den kostengünstigen, also geförderten Plätzen zu versorgen.
Des Weiteren legt das Gesetz das Recht, aber aufgrund der Konnexität nicht die Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte fest, Näheres zum Verfahren des neu verankerten Belegungsrechts zu regeln. Auf diese Weise sollen die regionalen Besonderheiten und die Interessenlagen in den Kommunen größere Beachtung finden sowie die bestehenden Vereinbarungen, die es zwischen den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Einrichtungen oder Einrichtungsträgern gibt, weiter verfolgt werden können.
Ich meine, das Gesetz trägt den Gegebenheiten der Zeit Rechnung. Wir werden damit vielleicht nicht das letzte Landespflegegesetz beschlossen haben, sondern es wird wahrscheinlich weitergehen. Wir werden uns dem Pflegemarkt anpassen müssen. Bundesgesetzliche Regelungen werden uns vielleicht auch
Bevor Frau Bednarsky ihre Rede beginnt, begrüße ich die erste Welle von Schülern vom Gerberstadt-Gymnasium in Doberlug-Kirchhain. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Schaffung von Pflegeeinrichtungen wird es künftig keine öffentliche Förderung mehr geben. Dies ist die zentrale Botschaft des vorliegenden Gesetzentwurfs. Der Bedarf an Plätzen, insbesondere im stationären Bereich, der in vielen Regionen Brandenburgs durchaus noch besteht, soll künftig allein durch private Investitionen abgedeckt werden. Der Markt soll es richten. Dementsprechend geht die Landesregierung davon aus, „dass sich auch ohne Investitionskostenzuschüsse Pflegeeinrichtungen zukünftig auf dem Markt positionieren“.
Daran habe ich keinen Zweifel. Allerdings war die Investitionsförderung auch nicht dazu gedacht, privaten Investoren den Marktzugang zu versüßen. Sie sollte vielmehr das verhindern, was nun eintreten wird: eine erhebliche zusätzliche Kostenbelastung der Pflegebedürftigen. Die Investitionskosten werden nämlich auf die Heimbewohner umgelegt. Das sind weder Pflegekosten, für welche die Pflegekassen aufkommen, noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kosten für die Ausbildung von Altenpflegern, die der Pflegebedürftige ohnehin schon zu tragen hat, sondern es ist ein weiterer erheblicher Kostenblock.
Ich möchte dazu einige Zahlen nennen, die aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion vom November 2002 stammen. Von den 267 Altenpflegeheimen in Brandenburg sind bis Ende 2001 109 mit öffentlichen Mitteln aus dem Investitionsprogramm Pflege gefördert worden. Mit den noch geplanten Fertigstellungen wird sich diese Zahl auf etwa 150 erhöhen. Fast die Hälfte der jetzt betriebenen Einrichtungen ist also nicht gefördert worden. Die Investitionskostenumlage in diesen nicht geförderten Heimen erreicht Spitzenwerte von 25 Euro - nicht etwa im Monat, sondern pro Platz und Tag, meine Damen und Herren. Dies können die wenigsten der Bewohner aus der eigenen Tasche finanzieren und es belastet die Sozialhilfeträger.