Protocol of the Session on January 28, 2004

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Vietze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schönbohm, wir haben Ihre Botschaft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Ausführungen, die Sie gemacht haben, vernommen, dass die Landesregierung interessiert und intensiv an der Neuordnung der Landesorganisation und des Landesorganisationsrechts arbeitet und die Bereitschaft zur Sanierung des maroden Landeshaushalts ungebrochen ist. Das Landesorganisationsgesetz systematisch zu überarbeiten und mit dem erst kürzlich beschlossenen Verwaltungsmodernisierungsgesetz zusammenzuführen ist ein vernünftiger Ansatz und damit ist auch die Basis für eine notwendige Verständigung in den Ausschüssen des Landtages gegeben.

Sie werden verstehen, dass das von Ihnen so oft gebrauchte Wort "Reform" bei uns immer auf offene Ohren stößt, weil die Blickrichtung der Veränderung nicht immer die ungeteilte Zustimmung der Opposition findet. Ich verkenne in dem Zusammenhang nicht - ich möchte deshalb auf fünf Aspekte eingehen -, dass wir sehr wohl Anlass haben, auch in den Diskussionen im Ausschuss zu diesem Gesetz eine intensive Verständigung herbeizuführen.

Der erste Punkt: Mit der Aufgabenkritik wird gemäß § 5 Abs. 2 des neu gefassten Landesorganisationsgesetzes das Ziel verfolgt, die Wahrnehmung von Aufgaben auf die Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken. Das heißt, wir haben es damit zu tun, dass, was auch schon beim Haushaltssicherungsgesetz sichtbar wurde, die Landesregierung zunehmend das Ziel einer Entstaatlichung des gesellschaftlichen Lebens, der Reduzierung der Einflussnahme der öffentlichen Hand, des Regelwerkes auf diesen Bereich verfolgt. Dazu zählt, wenn es um die Kernkompetenzen geht, in Ihrem Selbstverständnis die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, die Bereitstellung eines ausreichenden Bildungsangebotes und die grundrechtsrelevante Leistungsverwaltung.

Wir sind in einem anderen Zusammenhang auch sehr nahe an der Verfassung. Sie haben sicherlich in Erinnerung, dass neben den grundrechtsrelevanten Pflichten bezogen auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Sozialstaatszielen in der Brandenburger Verfassung fixiert sind, die den Zusatz haben: im Rahmen der Kräfte und Möglichkeiten des Landes. Damit ist schon jenes Feld an Leistungen angesprochen, die die Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg erwarten.

Als wir im Hauptausschuss und auch im Haushaltsausschuss über das Haushaltssicherungsgesetz diskutierten, haben wir den Wunsch geäußert, dass uns die Regierung einmal etwas deutlicher sagt, was sie zu den Kernkompetenzen zählt. Wir sollten uns nach wie vor nicht scheuen, diese Diskussion zu führen, weil ich glaube, erst in der Konsequenz der Abstim

mung dessen, worauf wir in Brandenburg wirklich noch orientiert sind, wenn es um Kernkompetenzen des Staates geht, können wir aufklären, was nicht mehr zu den Kernkompetenzen, was nicht mehr zu den herausgehobenen Aufgaben gehört und demzufolge nicht mehr mit der notwendigen Konsequenz, wie möglicherweise jetzt noch, im Lande geregelt und von Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Hier ist ein größeres Maß an Offenheit notwendig und keineswegs nur die Beschränkung der Benennung einer Aufgabe auf die Kernkompetenzen staatlichen Handelns.

Der zweite Aspekt: Fortschritte bei der Verwaltungsreform, Dienstleistungsorientierung, Bürgernähe der Verwaltung. Sie verbinden das in Ihrem Gesetzentwurf in hohem Maße mit einem Privatisierungsauftrag. In § 6 ist in diesem Zusammenhang eine sehr deutliche Zielsetzung für die Rechtsnatur der Vorschriften fixiert und es wird natürlich auch deutlich gemacht, dass damit keine Mehrkosten für das Land verbunden sein sollen. Meine Fraktion wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie anhand der Ergebnisse der bisherigen Privatisierung, zum Beispiel des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik und andere, einmal darstellen würden: Was haben wir nach der erfolgten Privatisierung mit diesen Unternehmen erreicht? Welche Einspareffekte sind zu verzeichnen? Welche Effekte hatte das hinsichtlich der Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? Welche Effekte hatte es in Bezug auf die Modernisierung der Verwaltungsstruktur? Wenn man das mit einbezieht, kann man auch die weitergehenden gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen. Ich halte es für notwendig, diese konkrete Analyse mit aufzunehmen.

Der dritte Aspekt, den ich hier mit ansprechen will, ist der Grundsatz der länderübergreifenden Zusammenarbeit, der in § 7 formuliert ist. Bekanntlich legen wir immer besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit Berlin.

(Minister Schönbohm: Wir auch!)

- Ja, ich habe gar nichts unterstellt, Herr Schönbohm. Wir haben ja auch einen Staatsvertrag mit den Berlinern, was die Landwirtschaftsbetriebe betrifft. Es gibt also durchaus erste Ergebnisse.

Aber wir werden morgen früh auch hören - ich erwarte da Ihre überzeugende Antwort auf die betreffende Frage meiner Kollegin Kaiser-Nicht -, wie Sie die weitere länderübergreifende Zusammenarbeit mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen pflegen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie gut beraten sind, wenn Sie auch sagen, wie wir künftig mit MecklenburgVorpommern zusammenarbeiten wollen. Ich finde, ein so demokratisch strukturiertes Land wie Brandenburg mit einem solchen stellvertretenden Ministerpräsidenten ist bedeutend offener als ein Land im Rahmen einer schwarzen Achse, wie man das in der "Sächsischen Zeitung" lesen konnte.

Würden Sie bitte zum Schluss kommen, Herr Abgeordneter Vietze.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Ich möchte nur kurz einen vierten Aspekt ansprechen, verbunden mit der Bitte, dass

wir darüber reden. Aufgrund dessen, was zur Verwaltungsreform und hinsichtlich der Regionalen Planungsgemeinschaften fixiert ist, haben einige die Vermutung, dass damit praktisch der Einstieg in die Kreisgebietsreform verbunden ist. Solche Diskussionen gibt es auch schon in anderen Bundesländern, wie man weiß. Wir wären an einem sehr offenen Wort Ihrerseits interessiert, wie mit diesen Aspekten umgegangen werden soll, zumal wir im Lande schon über sechs Verwaltungsregionen verfügen, mit deren Umgang wir aber wiederum einige Schwierigkeiten haben, wenn wir an die Struktur von Polizeipräsidien, an Schulverwaltungsstrukturen und anderes denken.

Herr Abgeordneter Vietze, ich bekomme langsam Schwierigkeiten mit Ihnen.

Herr Präsident, ich komme zu meiner letzten Bemerkung und bitte, diese noch machen zu dürfen.

Ich möchte ganz einfach darum bitten - das ist der fünfte Gedanke -, dass wir, wenn wir über den Zusammenhang der Funktionalreform reden, auch gewährleisten, dass die Kommunen nach der Gemeindegebietsreform nicht nur in der Erwartung einer verbesserten Finanzausstattung, sondern auch hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben nach dem Grundsatz der Ortsnähe nicht enttäuscht werden. Demzufolge sollten wir diesbezüglich ein klares, offenes Wort in das Regelwerk des Gesetzes aufnehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen, Herr Präsident, für Ihr Verständnis.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Vietze und gebe das Wort der Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Bochow, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeichen der Zeit stehen auf Sparen, Straffen und Nutzen von Effizienzreserven. Diese Entwicklung macht auch vor den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden keinen Halt. Sie darf auch keinen Halt machen, wenn die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben mit dem erforderlichen Maß an Glaubwürdigkeit erfolgen soll. Was das für das Land Brandenburg bedeutet, haben wir hier schon mehrmals diskutiert. Es ist und bleibt eine der Hauptaufgaben, die Landesverwaltung dafür fit zu machen, hoheitliche Aufgaben unter veränderten Bedingungen effizient, ressourcenschonend, dienstleistungsorientiert und bürgernah zu erfüllen.

Der hier und heute in 1. Lesung vorliegende Gesetzentwurf steht unter dem großen Thema: Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg. Diese komplexe und zugleich wichtige Aufgabe beschäftigt die Politik unseres Landes seit mehreren Jahren. Vieles ist in Bewegung geraten, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zentrale Aspekte der Verwaltungsmodernisierung auf und versucht, neue Akzente zu setzen.

Einen zentralen Baustein bildet dabei, wie eigentlich immer, die Aufgabenkritik. Diese ist ebenso notwendig wie schwierig. Wenn wir uns von entbehrlichen Aufgaben trennen - so lautet völlig zu Recht der dahinter stehende Kerngedanke -, so entlasten wir über Kosteneinsparungen den Landeshaushalt und schaffen die Voraussetzungen dafür, die verbleibenden Aufgaben auf einem höheren Niveau zu erfüllen. Zumeist heißt es in diesem Zusammenhang, der Aufgabenbestand müsse auf die Kernaufgaben des Staates reduziert werden. Einverstanden.

Dies wiederum heißt unter anderem, dass einzelne Aufgaben des Staates einer kritischen Überprüfung unterzogen werden müssen. Ebenfalls einverstanden. Doch gerade an diesem Punkt fangen die Schwierigkeiten meist an. Gut gemeint ist nicht automatisch auch immer gut gemacht.

Ich möchte dafür ein Beispiel anführen. Unzweifelhaft gehört es zu den Kernaufgaben des Staates, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Doch was folgt daraus an konkreten Aufgaben bzw. Maßnahmen? Welches Schutzniveau wollen wir um welchen Preis erreichen? Wir müssen uns also nicht nur fragen, was zur Gewährleistung der Sicherheit wirklich vonnöten ist dies ist eine eminent politische Frage -, sondern wir müssen uns auch fragen, ob einzelne Maßnahmen, die der inneren Sicherheit dienen, die Erfüllung anderer Kernaufgaben, zum Beispiel die Gewährleistung des Datenschutzes, nicht tangieren.

Als aktuelles Beispiel möchte ich den Versuch zur automatisierten Überwachung von Fahrzeugen nennen. Herr Innenminister, Ihnen ist bekannt, dass hierzu noch die eine oder andere Frage von mir aufgeworfen wurde, und ich harre gespannt der Antworten. Allerdings wäre in diesem Falle, im Falle der automatisierten Überwachung - korrekter gesagt: des Versuchs zur automatisierten Überwachung - eine Aufgabenkritik, eine politische Diskussion angebracht gewesen, und zwar bevor man diesen Versuch überhaupt in Angriff genommen hätte.

Wir werden in den nächsten Wochen nicht nur über die Aufgabenkritik, sondern auch über die effektive Bündelung von Aufgaben, über die Vermeidung von doppelten Zuständigkeiten sowie über die Reduzierung der Zahl der Schnittstellen diskutieren. Wir werden uns mit der Auflösung und Zusammenlegung von Behörden befassen.

Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt zu den wichtigen Fragen der Landesorganisation Stellung und es ist zu erwarten, dass es die eine oder andere Kontroverse im Ausschuss geben wird. Wir werden zum Beispiel darüber reden müssen, ob sich die in § 2 des Gesetzes genannten Organisationsziele mit der neuen Struktur der Landesverwaltung auch wirklich leichter erreichen lassen. Wir werden darüber reden müssen, welche Auswirkungen die Zuordnung der Landesoberbehörden zur zweiten Stufe der Landesverwaltung haben wird.

Ich erinnere daran, dass wir vor kurzem, nämlich im Rahmen des Haushaltssicherungsgesetzes, Diskussionen über die Aufgaben und die Struktur der Landesverwaltung führten. Diese Debatte stand damals unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung. Es ging mithin ganz wesentlich um Zahlen. Nunmehr haben wir die Möglichkeit, eine grundsätzlichere Diskussion zu führen.

Ich bin mir sicher, dass die Bedeutung des Themas "Verwaltungsmodernisierung" in diesem Haus unumstritten ist. Ob in

allen Fraktionen aber auch die Bereitschaft vorhanden ist, die Verwaltungsmodernisierung so ernsthaft in Angriff zu nehmen - und das schließt tief greifende Strukturveränderungen durchaus ein -, wird sich zeigen. Der Abgeordnete Vietze hat heute und damals schon eine politische Diskussion über die Kernaufgaben angemahnt. Eine solche Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir, glaube ich, tatsächlich führen.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

In diesem Sinne freue ich mich auf spannende, kontroverse und lehrreiche Ausschussberatungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU und vereinzelt bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Bochow und erteile das Wort der Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Angesichts der dramatischen Haushaltslage und der Reaktion auf das Gutachten von Prof. Seitz versprach die Landesregierung eine umfassende Verwaltungsmodernisierung mit einer deutlichen Kostensenkung im Verwaltungsbereich. Das Haushaltssicherungsgesetz 2003 verpflichtet die Exekutive darüber hinaus, umgehend Einsparmaßnahmen in der gesamten Landesverwaltung durchzuführen.

Der Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung unter der Leitung des Chefs der Staatskanzlei produziert seit Jahr und Tag Unmengen von Papier und die Stabstelle Verwaltungsmodernisierung in der Staatskanzlei mit sieben Mitarbeitern kostet die Steuerzahler in diesem Jahr neuerlich die stolze Summe von 426 000 Euro.

Nun legen Sie als Fazit Ihrer Überlegungen diesen Gesetzentwurf vor und man kann wahrlich sagen, es ist kein großer Wurf geworden. Das neue Landesorganisationsgesetz strotzt geradezu von Allgemeinplätzen. Da wird uns in § 3 mitgeteilt, dass der Aufbau der unmittelbaren Landesverwaltung zweistufig ist und die Feststellung der zuständigen Stellen nach den Grundsätzen einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, einfachen und möglichst ortsnahen Verwaltung zu erfolgen hat, nach § 4 der Verwaltungsmodernisierung eine Daueraufgabe. Alle in Betracht kommenden Verwaltungsbereiche sollen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeiten. Und so geht es weiter mit den Paragraphen.

Dies sind zumindest für unsere Fraktion absolute Selbstverständlichkeiten. Dazu brauchen wir eigentlich kein Gesetz. Wir begreifen wirklich nicht, warum man dies, noch dazu als rein deklamatorisches Ziel ohne direkte Verpflichtung der einzelnen Behördenleiter, in ein Gesetz schreiben muss. Bereits die preußische Verwaltung unter Friedrich dem Großen und seinen Vorgängern vor 250 bis 300 Jahren arbeitete nach diesen Grundsätzen, und zwar im Gegensatz zur brandenburgischen Landesverwaltung des Jahres 2004, welche erst per Gesetz dazu verpflichtet werden soll.

Schließlich sollen nach dem vorliegenden Gesetzestext Aufgaben, die auch von Privaten erledigt werden können, privatisiert

werden. Man höre! Nur wie, durch wen, in welcher Rechtsform etc. dies in welchen Bereichen der Landesregierung geschehen soll, davon steht wiederum nichts im Gesetz.

Keine Privatisierung und kein Verwaltungsabbau ist es dagegen, einen Landesbetrieb nach dem anderen mit den entsprechenden Umstellungskosten zu gründen, um damit direkte Landesverwaltung in indirekte umzuwandeln. Richtig dankbar muss man Ihnen dafür sein, dass Sie Landesbetriebe in § 14 Abs. 1 klar und deutlich als „rechtlich unselbstständigen, organisatorisch abgesonderten Teil der Landesverwaltung mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu öffentlichen Zwecken“ definieren. Allein die Definition sagt ja klar und deutlich, dass durch die Bildung von Landesbetrieben de facto keine Aufgabenerteilung an Dritte, sondern lediglich eine Verwaltungs- und insbesondere Personalumschichtung durch Gründung neuer organisatorischer Einrichtungen, wohlgemerkt: innerhalb der Landesverwaltung, erfolgt und damit natürlich de facto keine Einsparung verbunden ist. Das Einzige, was Sie damit erreichen, ist die Verlagerung von Personalkosten von voll weiter beschäftigtem Personal von der Hauptgruppe 4 in die Hauptgruppe 6, also eine reine Mogelpackung zur Beschönigung der Stellenpläne und des Personalbudgets der direkten Landesverwaltung.

Die Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Arbeitsschutz und die Auflösung und Umstrukturierung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz begrüßen wir als Fraktion im Sinne einer hoffentlich effektiver arbeitenden Behörde. Dagegen lehnen wir Artikel 6 des vorliegenden Gesetzentwurfs, welcher die Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber der Legislative zum Teil komplett abschafft und zum Teil die zeitlichen Intervalle überdimensional verlängert, als Versuch der Abschaffung der Kontrolle des Landtages und seiner gewählten Abgeordneten gegenüber der Exekutive voll und ganz ab.

Der vorliegende Gesetzentwurf hält wahrscheinlich nicht, was die Landesregierung seit Jahr und Tag vollmundig verspricht.

Einer Überweisung in den Innenausschuss zur weiteren Bearbeitung stimmen wir natürlich zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Claus und erteile das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten von Arnim.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich bin Ihnen besonders dankbar, dass Sie bei Ihrer Einleitung eindeutig darauf hingewiesen haben, dass es sich um die 1. Lesung und damit um die Einbringung in die weitere parlamentarische Debatte handelt. Denn es geht mir so wie allen Vorrednern. Insbesondere Kollege Bochow hat mir im Grunde genommen aus der Seele gesprochen. Wir haben natürlich noch eine Reihe von Fragen zu diesem ersten Entwurf, den wir meines Erachtens in den Ausschüssen noch kräftig zu beraten haben.

Für mich ergibt sich zum Beispiel die Frage, weshalb Teile des von uns vor der Sommerpause verabschiedeten Haushaltssicherungsgesetzes bereits wieder außer Kraft gesetzt und durch eine relativ große Reihe weiterer Paragraphen ersetzt werden sollen. Des Weiteren besteht bei mir Nachfragebedarf bezüglich der Optimierung und Modernisierung der Verwaltung. Müssen wir in der Tat diese Regelungsdichte haben, um beispielsweise Behörden auflösen oder überführen zu können? Bezüglich der Berichtspflicht lautet meine Frage, ob wir die vorgesehene weitere Fassung der Regelung nachvollziehen sollten.