Protocol of the Session on January 28, 2004

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht aus unserer Sicht auf diese Problematik nur unzureichend ein. Betroffen sind insbesondere die freiwilligen Feuerwehren, aber auch Organisationen wie das THW und das Rote Kreuz, deren Hilfsdiensten bei Katastrophen und Großunglücken ebenfalls hervorragende Bedeutung zukommt. Hier ist nach Auffassung unserer Fraktion die Konsequenz aus der Abschaffung oder Reduzierung des Zivil- und Ersatzdienstes sehr problematisch. Es wird kaum gelingen, etwa die Ausfälle im pflegerischen Bereich durch die so genannten Minijobs oder dergleichen zu kompensieren. Schließlich darf der Schutz unserer brandenburgischen Bevölkerung bei einem Katastrophenereignis nicht reduziert werden. Dieser muss vielmehr verbessert werden, und zwar im Hinblick auf neue Gefahrendimensionen; ich erinnere an die Terrorgefahr. Unsere Fraktion hat in jüngerer Zeit wiederholt darauf hingewirkt bzw. bei der Landesregierung nachgefragt.

Kostenspar- und Personalkürzungsreformen in diesem Bereich wird unsere Fraktion jedenfalls nicht mittragen. Der möglichst effektive und umfassende Schutz der Bevölkerung muss vorgehen. Dafür spricht schon die hohe Schadensträchtigkeit von Brand- und anderen Katastrophen. Der Einleitung zum Gesetz

entwurf entnehme ich, dass die Landesregierung das ebenso sieht. Aber dem Schutz unserer Bevölkerung gilt natürlich das Hauptaugenmerk.

Meine Damen, meine Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einen Gedanken anbringen: Katastrophen und anderen großen Unglücksfällen ist es eigen, dass niemand exakt vorhersehen kann, wann und wo konkret der Ernstfall eintritt. Man ist auf Prognosen angewiesen, sowohl hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Eintretens als auch hinsichtlich der Schadensträchtigkeit. Nicht jeder unwahrscheinliche Fall kann vorausgeplant werden - das wäre schizophren - , auch nicht der Fall, dass auf dem Potsdamer Hauptbahnhof ein UFO landet. Es ist eine Abwägung zwischen Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe vonnöten. Dessen ist sich unsere Fraktion bewusst. Dennoch frage ich mich, ob und inwieweit einige Vorhersagen typischerweise auf die Landesebene gehören. Beides überfordert die örtlichen Kräfte. Wir werden uns der Zustimmung nicht verweigern. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Wir sind bei der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Petke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs sagen: In Brandenburg steht es gut um den Brandund Katastrophenschutz. Das hängt zusammen mit dem Engagement von über 50 000 freiwilligen Helfern, von über 50 000 Kameradinnen und Kameraden bei den freiwilligen Feuerwehren, beim Technischen Hilfswerk, bei der Deutschen Gesellschaft für Lebensrettung, beim Roten Kreuz und all den anderen Organisationen, in die sich Frauen und Männer in ihrer Freizeit einbringen, wo sie sich fortbilden und Einsatz schieben, um für unser aller Sicherheit zu sorgen. Jenen, die sich hier engagieren, ist auch von Landesseite aus einmal Dank zu sagen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vorhin ist das Wort gefallen: Nichts bleibt so, wie es ist. - Das gilt auch für diesen Bereich. Frau Kollegin Kaiser-Nicht, Sie werfen dem Innenministerium vor, der Gesetzentwurf sei nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben worden. Sie sollten das, was die Referenten vielleicht als Redeentwurf vorlegen, mit der Realität abstimmen. Der Innenminister hat eingangs zu Recht darauf hingewiesen, dass das die gesetzgeberischen Vorhaben 34 und 35 des Innenbereichs sind. Vor dem Hintergrund der bemerkenswerten und - ich glaube, das kann man sagen beeindruckenden Zahlen sowie nach einem Vergleich mit dem einen oder anderen Bereich wäre ich sehr vorsichtig, diesen Vorwurf so im Raum stehen zu lassen.

Es kommt hinzu, dass die Großschadensereignisse - ob es die Überschwemmungen an Oder und Elbe oder die Auswirkungen der Anschläge vom 11. September waren - auf die Vorbereitung hier Einfluss genommen haben.

Es bleibt nichts, wie es ist - auch nicht beim Brand- und Kata

strophenschutz. Wir sind nach den terroristischen Anschlägen, aber insbesondere nach den Erfahrungen aus den Naturkatastrophen in Brandenburg gehalten, darüber nachzudenken, was besser gemacht werden kann,

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Beim Hochwasserschutz zum Beispiel!)

wo verstärkt zusammengearbeitet werden kann, in welchen Bereichen Gemeinsamkeiten zwischen Kommunen - die zuständig sind -, aber auch zwischen Ländern gefunden werden können. Die verstärkte Suche nach Gemeinsamkeiten darf sich aber nicht auf die horizontale Richtung beschränken, sondern muss auch vertikal - zwischen Bund, Ländern und Gemeinden - erfolgen.

Lieber Kollege Schippel, da bereitet es schon Sorge, wenn auf Bundesebene die Lazarettreserve eingestellt wird - immerhin für Hunderttausende Menschen die erste medizinische Versorgung im Katastrophenfall! Das mag im Einzelfall sogar gerechtfertigt sein, aber ich würde mir schon wünschen, dass wir als Land von solchen Vorhaben nicht aus der Zeitung erführen, sondern in einen entsprechenden Diskussionsprozess einbezogen würden.

Wir müssen anerkennen - diesen Punkt finde ich sehr wichtig -: Ohne Zusammenarbeit, ohne zuständigkeitenübergreifende Abstimmung werden wir den Brand- und Katastrophenschutz nicht in ausreichender Qualität sicherstellen können. In diesem sehr wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge ist kein Platz für Egoismen.

Deswegen bin ich dem Kollegen Schippel sehr dankbar dafür, dass er die integrierten Leitstellen angesprochen hat. Wir haben uns gemeinsam dafür ausgesprochen, dass es im Lande nur noch fünf oder sechs solcher Leitstellen geben soll. Das hängt auch mit dem Digitalfunk zusammen. Ich bin der Meinung, dass der eine oder andere Landrat, der immer noch darauf besteht, dass es die alte Einrichtung in seinem Landratsamt weiterhin gibt, überdenken müsste, ob die Einigkeit über die Modelle, die in Spree-Neiße, in Cottbus oder in Oberspreewald-Lausitz in Ansätzen jetzt schon zu erkennen ist, nicht im ganzen Lande bestehen sollte, sodass wir auf der einen Seite die Qualität sichern und auf der anderen Seite natürlich zu Kosteneinsparungen für den Steuerzahler kommen.

Damit komme ich zu dem, was vonseiten der DVU zu den Kosten gesagt worden ist. Ich meine, wir weisen zu Recht darauf hin, dass der Einzelne eine große Verantwortung hat, wenn es um die Sicherung seines Eigentums geht, dass der Einzelne auch eine große Verantwortung hat, wenn es um den Brandschutz in seinen vier Wänden geht. Es wäre fatal, wenn wir den Menschen ein Bild zeichneten, nach dem der Staat insoweit die notwendige Vorsorge treffen könnte. Der Staat kann dies im baulichen Bereich oder im Hinblick auf die Feuerwehren, wenn es darum geht, Einsatzzeiten und ähnliche Fragen zu regeln. Wir können dies aber nicht leisten, wenn es um den ganz privaten Bereich geht. Dort muss der Einzelne die notwendigen Dinge für sich und seine Familie tun.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Das kann unter Umständen auch mit Kosten verbunden sein. Sicherheit kostet nun einmal etwas. Das ist eine Tatsache.

Ich freue mich auf die Anhörung und auf die Diskussion im Innenausschuss. Ausdrücklich weise ich die Behauptung der PDS-Fraktion zurück, dass es hierbei nur darum geht, jenseits der Beratungen beim Landesfeuerwehrverband mit den Kameradinnen und Kameraden vor Ort zu Regelungen zu kommen. Wer Jörg Schönbohm, Siegwart Schippel, aber auch die betreffenden Kollegen der CDU-Fraktion...

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss!

Sehr gern, Herr Präsident. - Ich war dabei, war auch in Brandenburg an der Havel dabei, will mich selbst in diesem Zusammenhang aber gar nicht erwähnen. Wer gesehen hat, wie wir da zusammenarbeiten, wie wir da in einen Austausch treten, wird wissen, dass die Behauptungen, die Sie, Frau KaiserNicht, hier aufgestellt haben, völlig falsch sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Zur weiteren Bearbeitung des Gesetzentwurfs liegt eine Reihe unterschiedlicher Empfehlungen vor, Überweisung an den Innenausschuss, der im Übrigen auch nach den übrigen Überweisungsvorschlägen federführend tätig sein soll, Mitberatung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, beantragt durch die Koalitionsfraktionen, und Mitberatung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesen Überweisungsansinnen insgesamt folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Landesorganisationsrechts und zur Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes 2003

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6939 einschließlich Korrekturblatt

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf mag zwar nicht gerade unbürokratisch klingen, aber er ist außerordentlich wichtig, um die Reform und Umstrukturierung der Landesverwaltung und eine damit einhergehende Entbürokratisierung voranzutreiben. Wir wollen mit dem Gesetz den eingeleiteten Prozess der Verwaltungsmodernisierung konsequent fortsetzen. Der Gesetzent

wurf soll die innovativen Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, für die Zukunft dauerhaft absichern. Er regelt ganz konkret die Zusammenführung von Behörden mit dem Ziel, eine schlankere und effizientere Landesverwaltung zu schaffen.

Sie brauchen nicht zu befürchten, dass ich jetzt zu jedem der acht Artikel des Gesetzentwurfs etwas sagen werde. Nur so viel: Alle diese Artikel sind notwendig.

Sie werden auf den ersten Blick vielleicht ein gewisses Unbehagen dahin gehend verspüren, dass auch Reformgesetzgebung so viele neue Vorschriften hervorbringt. Wenn Sie sich mit dem Gesetzentwurf näher befassen, werden Sie aber feststellen, dass zahlreiche bestehende Regelungen und Berichtspflichten gebündelt, entschlackt oder völlig aufgehoben werden. Ich möchte auf drei Punkte besonders eingehen.

Artikel 1 novelliert das Landesorganisationsgesetz und erweitert dessen Regelungsansatz um allgemeine Grundsätze zur Organisation und zu den Aufgaben einer modernen öffentlichen Verwaltung. Das seit 1991 geltende und zuletzt im Jahre 1994 neu bekannt gemachte Landesorganisationsgesetz hat in den letzten Jahren zahlreiche punktuelle Änderungen erfahren. Ferner haben sich in der Wissenschaft und in zunehmendem Maße auch in der Praxis verwaltungsreformerische Ansätze herausgebildet, die sich in diesem Grundlagengesetz der Landesverwaltung bisher nicht widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Gesetz in Artikel 1 insbesondere zwei Ziele. Es soll einerseits dem laufenden Reformprozess in der Landesverwaltung durch klarere Rahmenbedingungen und Vorgaben neue Impulse verleihen und andererseits die erforderliche rechtssystematische Überarbeitung des Organisationsgesetzes bewirken.

Verwaltungsreformerische Aussagen enthält vorrangig der neue Abschnitt 2, Grundsätze der Landesverwaltung. Um einen einheitlichen, kohärenten und dauerhaften gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsreform zu schaffen, werden die insoweit einschlägigen Regelungen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes von Juli 2003 in dieses Gesetz überführt.

Das künftige Bild der Landesverwaltung soll geprägt werden von Dienstleistungsorientierung, Kostenbewusstsein, Konzentration auf die Kernaufgaben, Abbau von Bürokratie sowie umfassende Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Erstmals werden im Landesorganisationsgesetz auch Aussagen zur Privatisierung sowie zur länderübergreifenden Zusammenarbeit getroffen.

Unser Ziel ist es also, die Landesverwaltung in ihrem Aufbau und in ihren Abläufen weiter zu verbessern sowie durch eine nachhaltige Aufgabenkritik auf ihre Kompetenzen zurückzuführen.

Die Mitarbeiter, deren Zahl in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken wird, sollen sich auf die für eine öffentliche Verwaltung wesentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Damit komme ich zu dem zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz vom Juli 2003 hat der Landesregierung unter anderem konkrete Aufgaben zur Zusammenführung von Behörden gestellt. In Erfüllung dieser gesetzlichen Aufträge sehen die Artikel 4 und 5 die

Auflösung von zwei Landesbehörden, 13 unteren Landesbehörden sowie einer Landeseinrichtung vor. Betroffen hiervon sind das Landesbergamt und das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe, an deren Stelle das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe tritt. Aus den vier Ämtern sowie dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik soll das neue Landesamt für Arbeitsschutz entstehen. Die drei Ämter für Soziales und Versorgung werden in das bestehende Landesamt eingegliedert. Die sechs Ämter für Immissionsschutz schließlich sollen dem Landesumweltamt zugeordnet werden.

Wir versprechen uns von der Zusammenführung dieser Behörden jedenfalls mittelfristig Synergien in den Verwaltungsbereichen und bei der Erledigung der jeweiligen Fachaufgaben. Außerdem ermöglichen die größeren Organisationseinheiten einen flexibleren Personaleinsatz. Dadurch können der geplante Stellenabbau besser aufgefangen und neue Aufgaben leichter bewältigt werden.

Der dritte wichtige Regelungsgegenstand ist die Reduzierung von Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag - ein Beitrag, so meine ich, zum Abbau von Normen und Standards.

Artikel 6 weist einen umfangreichen Katalog gesetzlich festgelegter Berichte auf, die künftig wegfallen oder zumindest seltener abgegeben werden sollen. Der Gesetzentwurf kommt damit einer Entschließung im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 nach.

Zu den Berichtspflichten, die aus Sicht der Landesregierung entbehrlich sind, zählen zum Beispiel der Landwirtschafts- und der Sportbericht. Bei anderen Berichten soll der Berichtszeitraum verlängert werden, so auch bei der Berichterstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht. Ich will nicht verschweigen, dass der Landesbeauftragte insoweit eine andere Auffassung als die Landesregierung vertritt.

Gewiss wird in den Ausschüssen noch über die Unentbehrlichkeit des einen oder anderen Berichts gestritten werden. Die Abwägung zwischen Arbeitsentlastung unserer parlamentarischen Gremien auf der einen Seite und der möglichst umfassenden Unterrichtung des Landtags auf der anderen Seite wird nicht immer ganz einfach sein. Ungeachtet dessen wird die Landesregierung oder das zuständige Ministerium dem Landtag, soweit im Einzelfall notwendig oder gewünscht, Berichte vorlegen. Sie bleiben Herr des Verfahrens und können diese Berichte anfordern.

Verwaltungsmodernisierung muss im Verwaltungsalltag natürlich mit Leben erfüllt werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen wie das neue Landesorganisationsgesetz sind dabei wichtige Orientierungspunkte. Damit können Sie das Bild und das Selbstverständnis der Landesverwaltung gestalten und fortentwickeln. Das muss aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung ankommen. Darum ist es wichtig, dass wir deren ständige Weiterbildung ebenfalls in unserer Programmatik vorgesehen haben.

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind, eine Brandenburger Landesverwaltung zu schaffen, die keinen Vergleich zu scheuen

braucht. Ich hoffe, dass sich dies in den Ausschussberatungen bestätigt. - Herzlichen Dank.