Protocol of the Session on January 28, 2004

Der Antrag meiner Fraktion vom Sommer letzten Jahres, den Sie alle abgelehnt haben, wäre stattdessen ein Signal echten Sparwillens und individueller Opferbereitschaft der Abgeordneten gewesen.

(Unruhe im Saal - Glocke des Präsidenten)

Das wollen Sie in Wahrheit jedoch nicht und deshalb wird auch Ihr Versuch, den fiktiven Eckrentner, der 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, ins Feld zu führen, nicht glaubwürdiger, Frau Dr. Schröder. Wir unterscheiden uns eben nicht nur inhaltlich, sondern vor allem in puncto Glaubwürdigkeit deutlich von Ihnen, meine Damen und Herren von PDS und SPD.

(Beifall bei der DVU und vereinzelt bei der CDU - Ge- lächter bei der SPD)

Da die vorliegenden Anträge von Rot-Rot zumindest nicht direkt auf eine Anhebung der Abgeordneteneinkünfte abzielen, wollen wir als DVU-Fraktion uns nicht erneut den Lügen der linken Presse aussetzen,

(Vereinzelt Gelächter)

wir hätten etwas gegen eine Überarbeitung von Parlamentarierbezügen. Deshalb werden wir uns in der Sache der Stimme enthalten, der Ausschussüberweisung jedoch zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Da sich die Landesregierung zu der Problematik nicht äußern möchte, also verzichtet, sind wir am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen die Überweisung des Antrags in der Drucksache 3/6684 - Neudruck -, Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Schröder, an den Hauptausschuss. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Die Fraktion der PDS beantragt ebenfalls die Überweisung ihres Antrags - Drucksache 3/6959 - an den Hauptausschuss. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit hat der Hauptausschuss zwei Überweisungen und wieder etwas zu tun.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6927

Da auch hierzu vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung über den Überweisungsvorschlag des Präsidiums an den Ausschuss Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Wer dem folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicherVorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6928

Da auch hierzu vereinbart worden ist, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir gleich zur Abstimmung über den Vorschlag des Präsidiums, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dem folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das bei einer Stimmenthaltung einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung des Brandund Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6938

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Ausführungen zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz einige Bemerkungen voranstellen, die gleichermaßen für das später zu behandelnde Gesetz zur Neuregelung der Landesorganisation gelten.

Die beiden Gesetzesvorhaben scheinen keine maßgeblich klingenden Titel zu haben, sind aber außerordentlich wichtig für die Entwicklung unseres Landes. Sie ordnen wichtige Regelungsmaterien neu, und zwar, wie ich meine, in einer in die Zukunft weisenden Form. Hierauf wird im Einzelnen noch einzugehen sein.

Zum anderen möchte ich Folgendes in Erinnerung rufen: Wenn ich richtig gezählt habe, sind diese beiden Novellen die Nummern 34 und 35 der gemeinsamen innenpolitischen Gesetzesaktivitäten der großen Koalition. Nicht nur die Zahl, sondern auch die inhaltliche Bedeutung dieser gemeinsamen Vorhaben zeigt, dass die Innenpolitik mit ihren außerordentlich schwierigen, komplexen und weitreichenden Problemstellungen zu einem Kernstück auch dieser Koalition geworden ist; denn wir haben uns immer gemeinsam auf Lösungen verständigt.

Das mag manchen überrascht haben, denn die Ausgangspunkte und auch die Naturelle der handelnden Personen waren recht unterschiedlich und sind es auch heute noch. Dennoch hat sich ein stabiler Grundkonsens in den Grundfragen der Sicherheit und der Weiterführung unseres Landes im Verwaltungsbereich ergeben. Dies zeigt ein gemeinsames hohes Verantwortungsbewusstsein und ein gemeinsames Problemmanagement und daraus hat sich eine gemeinsame politische Handlungsfähigkeit ergeben.

Ich möchte mich dafür besonders bei allen Beteiligten bedanken: bei den innenpolitischen Sprechern der beiden Fraktionen, den Mitgliedern des Innenausschusses, aber auch den Mitarbeitern des Innenministeriums, die sich im Landtag allen Fraktionen zur Verfügung gestellt haben, wenn sie gerufen wurden. Durch diesen Gedankenaustausch haben wir eine weit reichende Übereinstimmung erzielt.

Nun lassen Sie mich zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz Folgendes sagen:

Mit diesem Gesetz soll dem veränderten Sicherheitsbedürfnis, das seit dem 11. September 2001 besteht, Rechnung getragen werden. Auch das Hochwasser vom August 2002 hat gezeigt, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden für künftige Großschadensereignisse und Katastrophen gut vorbereitet sein müssen.

Mit diesem Gesetz wird der Spagat versucht, Verbesserungen im Brand- und Katastrophenschutz zu erreichen, ohne die kommunalen Aufgabenträger mit neuen kostenträchtigen Standards zu belasten.

Durch die Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes soll ein effizient funktionierendes Hilfeleistungssystem geschaffen werden. Kennzeichnend dafür sind die einheitlichen Regelungen für die Einbindung der im Brandschutz, im Bereich der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz tätigen Behörden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Das ist vor allen Dingen deswegen zweckmäßig, weil die Übergänge von kleinen zu größeren Gefahren bis hin zu einer Katastrophe in der Regel fließend sind und die Gefahrenabwehr daher kontinuierlich geregelt sein muss und auch nachgesteuert werden muss.

Erstmals wird nun die Bewältigung von so genannten Großschadensereignissen, die noch keine Katastrophe darstellen und die dennoch mit schweren Schäden für das Gemeinwesen verbunden sein können, gesetzlich geregelt. Mit der Zusammenfassung der bislang getrennt geregelten Bereiche Brandschutz und Katastrophenschutz in einem Gesetz wird die Grundlage dafür geschaffen, künftig umfangreiche Schadensereignisse noch besser als bisher bewältigen zu können.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt dabei auch das Ziel, das von der Innenministerkonferenz im Jahr 2002 beschlossene Konzept zur Entwicklung einer neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, soweit das für Brandenburg notwendig und sinnvoll ist. Das gilt insbesondere für eine einheitliche Führungsorganisation und die Erarbeitung von Gefahren- und Risikoanalysen. Derartige Risikoanalysen waren bei der örtlichen Gefahrenabwehr durchaus schon üblich, sie müssen aber für großflächige, überregional bedeutsame Gefahren- und Schadenslagen weiterentwickelt und im Ergebnis dann vom Innenministerium koordiniert werden.

Der Katastrophenschutz und noch mehr der Brandschutz werden auf kommunaler Ebene wahrgenommen. Die Landesregierung verfolgt für diese Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise keinen Dirigismus von oben. Ganz im Sinne der Kommunalreform und der kommunalen Selbstverwaltung streben wir mit dem Gesetzentwurf eine Stärkung der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung der kommunalen Aufgabenträger an. Das wird dadurch erreicht, dass sich der Gesetzgeber neben der Festschreibung bestehender Standards auf die Vermittlung von Leitbildern beschränkt, ohne diese rechtlich verbindlich zu machen.

Zur Gewährleistung einer wirksamen ambulanten und stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei Schadensfällen aller Art wird auch der Gesundheitsbereich umfassend in die Gefahrenabwehr einbezogen. Mit klaren Regelungen und Zuständigkeiten wird das Engagement der vielen Freiwilligen in den Feuerwehren und in den Hilfsorganisationen unterstützt.

Die Führungsorganisation bei Großschadensereignissen und Katastrophen wird nach einheitlichen Grundsätzen ausgerichtet, um die Zusammenarbeit der Behörden mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen besser zu gestalten. Ausgeweitet wird aber auch die Selbstverantwortung unserer Mitbürger. So müssen die Betreiber von gefährlichen Anlagen und großen Einrichtungen künftig mehr Vorsorge betreiben und im Schadensfall die Behörden sachkundig unterstützen. Jeder Mitbür

ger in unserem Land ist darüber hinaus auch aufgerufen, bei bereits eingetretenen Schadensfällen die zuständigen Organisationen tatkräftig zu unterstützen. Das Hochwasser im August 2002 hat gezeigt, dass unsere Bevölkerung in vorbildhafter Weise bereit ist, selbstlos anzupacken.

Die Verbesserungen im Bereich des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes zu erreichen ist das vorderste Ziel dieses Gesetzentwurfs. Daneben unterstützt der Gesetzentwurf aber auch die Bemühungen der Landesregierung zur Deregulierung und Verwaltungsmodernisierung. So konnte die Anzahl der einzelnen Bestimmungen nicht nur spürbar vermindert werden; in einigen Bereichen, etwa der Durchführung der Brandverhütungsschau oder der Einrichtung von Brandwachen, ist es uns auch gelungen, Standards, die die kommunale Ebene bisher zu erfüllen hatte, deutlich zu reduzieren oder völlig auf sie zu verzichten. In diesem Sinne können mit der Durchführung der Brandverhütungsschau künftig auch Private beauftragt werden, wenn sie die erforderliche Sachkunde nachweisen. Damit ist es gelungen, Mehrkosten für die Ämter, die Gemeinden und die Landkreise zu vermeiden.

Abschließend, meine Damen und Herren: Der Schutz der Menschen vor Gefahren ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Landes und des Staates. Nach der umfassenden Polizeireform trägt der Gesetzentwurf in einem weiteren Bereich dazu bei, dass Bürgern in Brandenburg, die sich in Gefahr befinden, schnell und kompetent geholfen werden kann, sei es nun bei einem Feuer in der eigenen Wohnung oder bei einer Bedrohung durch Hochwasser, durch Waldbrände oder ähnliche Großschadensereignisse.

Wenn wir diese Vorstellung des Gesetzentwurfs auch in der jetzt anstehenden Beratung vor Augen haben, dann bin ich sicher, dass dieses Gesetz bald in Kraft treten wird. Dann werden wir auch unseren freiwilligen Helfern, auf die wir auch in Zukunft angewiesen sein werden, einen Rahmen geben können, in dem sie sich für die Zukunft unseres Landes einsetzen können. Brand- und Katastrophenschutz ohne freiwillige Helfer, ohne das Mitwirken unserer Bürger ist nicht machbar und darum setzen wir auf dieses Element auch mit diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Frau Kaiser-Nicht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dreimal hat man dem Parlament das zusammengeführte Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu Weihnachten versprochen. Nun kam es als Neujahrsüberraschung - leider nicht nur als angenehme - kurz vor dem Ende der Wahlperiode. Herr Innenminister, es ist schon wahr: Es ist ein Rahmen und es ist auch gut, dass dieser Rahmen vorliegt, aber es ist kein optimal gestalteter Rahmen.

Worin bestand denn eigentlich die Aufgabe? - Der neuen Sicherheitslage angepasst, sollten landesweit einheitliche Standards eingeführt werden. Es braucht eine Reform für gemeinsame integrierte Leitstellen, klare Zuständigkeiten, verbindliche Regelungen für Mitsprache und Mitbestimmung, Versicherungen und

Entschädigungen. Das alles kann am Ende nämlich lebenswichtig und lebensrettend sein für überwiegend ehrenamtlich arbeitende Feuerwehrleute und die betroffenen Menschen vor Ort.

Die klare Kritik des Landesfeuerwehrverbandes an dem vorliegenden Entwurf dürfte Sie erreicht haben. Wir werden als Fraktion eine Anhörung beantragen und eine ausführliche Diskussion im Innenausschuss führen müssen. Ohne öffentliche Debatte und leider wie üblich von oben herab wurde hier ein und da zitiere ich Feuerwehrleute aus Frankfurt (Oder) - weniger als halbherziges Gesetz vorgelegt, bei dem zwischen allen Zeilen steht: Nur keine verbindlichen Verpflichtungen für das Land. Es darf kein Geld kosten. Von der zukünftig notwendigen Umstellung der Funktechnik wird gleich gar nicht mehr geredet, darüber offensichtlich auch nicht nachgedacht. Herr Innenminister, mehr als lustlos und trödelig hat Ihr Ministerium hier kaum „Dienst nach Vorschrift“ geleistet und ich hoffe sehr, dass die Feuerwehrleute dieser Art nicht folgen werden.