Schön gesagt, Frau Ministerin! Doch mit dem vorliegenden Haushalt steigern sich die Schulden und damit die Zinsen in bisher nicht gekanntem Ausmaß - frei nach den Worten: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?!
Die hohe Verschuldung des Landes offenbart ihr wirkliches Ausmaß erst nach der Umrechnung auf jeden einzelnen Bürger des Landes. So entfallen auf jeden Brandenburger gegenwärtig ungefähr 5 800 Euro. Durch den Haushalt 2004 erhöht sich diese Summe auf 6 400 Euro am Ende des Jahres 2004. Das bedeutet, dass man in nur 13 Jahren die vergleichbaren Länder in der alten Bundesrepublik nicht nur eingeholt, sondern sogar überholt hat.
Die Lage ist also mehr als ernst und auch mit noch so vielen Haushaltssperren, unsoliden finanzpolitischen Tricksereien sowie wirtschaftsfeindlicher und unsozialer Totsparpolitik nicht in den Griff zu bekommen; denn um die derzeitige Finanzkrise lösen zu können, müssen neue Kräfte mit neuen politischen Ideen her. Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, schaffen das garantiert nicht.
Meine Damen und Herren! Mit dem geplanten Aufwuchs von 24 Millionen Euro im Bereich des Einzelplans 12 - Ministerium der Finanzen -, die fast vollständig durch Personalausgaben absorbiert werden, mit der Streichung von 46 Personalstellen im Bereich der Finanzverwaltung und einer globalen Minderausgabe für Personalausgaben in Höhe von 2,5 Millionen Euro wird sich im Bereich der Finanzverwaltung garantiert nichts zum Besseren ändern. Die überlangen Verfahrensdauern bei den Finanzämtern und der dort vorhandene Aktenstau sowie das stellenweise praktisch zum Erliegen gekommene Betriebsprüfungswesen führen bereits heute zu immensen Steuerausfällen. Das wird sich in Zukunft noch verstärken.
Wie bereits erwähnt, ist unsere DVU-Fraktion - unter anderem in Übereinstimmung mit Ihnen, Herr Landtagspräsident Dr. Knoblich - der Meinung, dass im Bereich der Hochbaumaßnahmen die geplanten 1,1 Millionen Euro für Maßnahmen des Landtags nicht gebraucht werden und daher der Haushaltskonsolidierung zugeführt werden sollten.
Dagegen sollte nach unserer Meinung bei den vorgesehenen Baumaßnahmen im Bereich der Polizei und der Justiz nicht gespart werden. Gleiches gilt für den Bildungs- und den Hochschulbereich, wo - ganz im Gegenteil! - höhere Investitionen nötig wären.
Kommen wir zum Einzelplan 20. Hier wurden von Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, bei der Haushaltsaufstellung die Personalverstärkungsmittel von 290,7 Millionen
Euro auf 35 Millionen Euro abgesenkt. Sie wissen genauso gut wie wir, dass Sie dies im Traum nicht erreichen können. Bereits jetzt wissen wir, dass die globale Minderausgabe für Personalausgaben in Höhe von 100 Millionen Euro, die durch die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften mit dem Ziel der Arbeitszeitreduzierung ohne Lohnausgleich erwirtschaftet werden sollten, nicht gedeckt werden kann. Zwar verliefen die Tarifverhandlungen positiv; doch steht dieses Ergebnis unter dem Vorbehalt von Urabstimmungen, welche im Bereich der Gewerkschaft ver.di erst im Januar 2004 stattfinden sollen. Bekanntlich stimmten die Mitglieder von ver.di bereits einmal gegen den von ihren Verhandlungsführern erreichten Abschluss.
Darüber hinaus ist es im Hinblick auf die Tarifverhandlungen nicht nachvollziehbar, dass die Einsparungen bei den Beschäftigten im Landesdienst nur bis 2006 terminiert sind, der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen jedoch bis Ende 2009 gilt. Das passt nicht zusammen und bedeutet wieder einmal eine Verschiebung der Probleme. Darüber hinaus bringt der Tarifvertrag nur eine Einsparsumme von 42,2 Millionen Euro. Weitere 22 Millionen Euro sollen laut Aussage des Finanzministeriums durch die Verschiebung der Auszahlungstermine an die Sozialversicherungsträger formal erwirtschaftet werden. Damit verbleibt immer noch eine Lücke von über 35 Millionen Euro zur geplanten Einsparsumme.
Neben der Rekordneuverschuldung ist der geplante Haushalt 2004 auch noch mit einer globalen Minderausgabe in Höhe von 40 Millionen Euro belastet, wobei niemand weiß, ob diese Deckungslücke wirklich erwirtschaftet werden kann.
Die Verschuldung wird sich zum Ende des Jahres 2004 auf 17 Milliarden Euro erhöhen. Bei alldem sind aber weder die wirklichen Steuermindereinnahmen 2003 in Höhe von 280 Millionen Euro berücksichtigt, die 2004 nach allen Schätzungen in ähnlicher Höhe ausfallen werden, noch die Haushaltsrisiken, die sich aus den so genannten Reformvorhaben der Bundesregierung ergeben.
Brandenburg muss nach dem Ergebnis der Novembersteuerschätzung von diesem Jahr mit Mindereinnahmen aus Steuern, dem Länderfinanzausgleich und einem Fehlbetrag aus den Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von rund 280 Millionen Euro gegenüber den Ansätzen des Nachtrags 2003 rechnen. Damit erhöht sich das Minus im Haushalt, das nach der Schätzung Ende Mai 2003 auf 150 Millionen Euro beziffert worden war, um weitere rund 130 Millionen Euro.
Vorausgesetzt - davon gehen alle Experten aus -, die Steuermindereinnahmen entwickeln sich im Haushaltsjahr 2004 genauso, ist damit der vorliegende Haushalt verfassungswidrig. Der Puffer bis zur Verfassungswidrigkeit des Haushaltes beträgt ja bereits heute lediglich knapp 50 Millionen Euro.
Wir als DVU-Fraktion kündigen Ihnen heute - ich habe das bereits in der 1. Lesung getan - an, dass wir uns, wenn dieser Haushalt heute und morgen, so wie von Ihnen geplant, verabschiedet werden sollte und wenn danach in wenigen Wochen vermutlich die Verfassungswidrigkeit feststeht, einer Klage vor dem Verfassungsgericht des Landes entweder anschließen oder selbst Klage einreichen werden.
Um zu retten, was zu retten ist, und diese Landesregierung zu zwingen, das vorliegende Haushaltsmachwerk zwecks Überarbeitung zurückzunehmen, wurde unser vorliegender Änderungsantrag erarbeitet.
Im Einzelnen: Wir fordern, dass die Nettoneuverschuldung im § 2 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes ersatzlos gestrichen wird und dass die Kredite zur Vorfinanzierung von Ausgaben, die aus den Strukturfonds der Europäischen Union nachträglich erstattet werden sollen, von bisher geplanten 200 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro abgesenkt werden. Schließlich verlangen wir eine Streichung des § 2 Abs. 5 des geplanten Haushaltsgesetzes, welcher für das Finanzministerium eine Blankokreditermächtigung über die Köpfe des Landtages hinweg zur Aufnahme neuer Kredite in Höhe von fast 800 Millionen Euro bedeutet.
Wer also in diesem Hause noch einen letzten Rest Realitätssinn hat und die Verfassungswidrigkeit des Haushalts abwenden will, den fordere ich auf, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Danach soll die Landesregierung dieses haushaltspolitische Pamphlet postwendend zur Überarbeitung zurückziehen und uns im Januar 2004 einen zumindest halbwegs soliden Haushalt vorlegen.
Die Einzelpläne 12, 15 und 20 genauso wie das Haushaltsgesetz in der jetzt vorliegenden Form lehnen wir selbstverständlich ab.
Den Finanzplan 2003 bis 2007 nehmen wir als Märchen aus 1001 Nacht zur Kenntnis. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Das Wort geht an die Landesregierung. Für sie spricht die Ministerin der Finanzen, Frau Ziegler. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an das anschließen, was Frau Hesselbarth zum Einzelplan 20 vorgetragen hat. Ich kann nicht auf all die vielen grundlegend falschen Annahmen eingehen, die Sie, Frau Hesselbarth, vorgetragen haben. Ich will nur zwei Beispiele nennen.
Wenn Sie sagen, die PVM seien gesenkt worden und Sie hielten das für unrealistisch, dann dürfte Ihnen eigentlich nicht entgangen sein, dass die PVM auf alle Einzelhaushalte aufgegliedert und dort veranschlagt worden sind.
Das zweite Beispiel: Wenn Sie eine Lücke zwischen dem, was im Sozialtarifvertrag verhandelt worden ist, und dem, was an Einsparungen im Haushalt in Höhe von 100 Millionen dargelegt worden ist, feststellen, dann mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir im Beamtenbereich durch die Streichung des Urlaubsgeldes und die Herabsetzung des Weihnachtsgeldes die andere Hälfte von 50 Millionen einsammeln wollen. Nur so viel zur Solidität Ihrer Annahmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 20 ist sozusagen das Rückgrat des Gesamthaushaltes, weil dort sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes nachgewiesen
Wir haben gestern längere Zeit damit verbracht, über die Steuereinnahmen zu reden. Sie sind natürlich auch wesentlicher Grund für die Aufnahme von noch mehr Krediten. Es müsste eigentlich im Laufe der letzten Monate klar geworden sein, dass wir nicht mehr Ausgaben produzieren, sondern - im Gegenteil - weniger Ausgaben haben. Aber wir mussten die sinkenden Einnahmen durch erhöhte Kreditaufnahmen kompensieren. Das ist der Basiseffekt, den wir leider zu verzeichnen haben, der sich im Jahre 2003 fortgesetzt hat und auch 2004 seine Auswirkungen haben wird.
Wir wissen, dass die schwache wirtschaftliche Entwicklung Ursache dafür ist und wir die anhaltende Arbeitslosigkeit und den Rückgang der Erwerbstätigenzahlen natürlich auch in unserem Haushalt spüren, und zwar insbesondere bei der Lohnund der Umsatzsteuer. Gerade die Aufkommensentwicklung der Umsatzsteuer gibt zu größter Sorge Anlass, weil dieses Aufkommen nicht mehr realistisch umsetzbar ist.
Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug, denen wir uns in Zukunft auf Bundesebene noch mehr widmen werden, wobei aber auch schon einiges durch den Bundesgesetzgeber veranlasst wurde, sind grundlegende Ursachen. Wir haben es auf diesem Gebiet mit bestens organisierter Kriminalität zu tun. Wir nehmen an, dass uns damit europaweit allein 60 Milliarden Euro verloren gehen. Um diesem Ausfall entgegenzuwirken, bedarf es eines enorm hohen Handlungsaufwandes. Wir werden auf Bundesebene - wie gesagt - verstärkt daran arbeiten.
Wir haben aber auch zu verzeichnen, dass sich aufgrund der noch nicht durchgesetzten und auch noch nicht absehbaren Bundesreformen die Inlandsnachfrage stark verhalten zeigt. Die Einzelhandelsumsätze stagnieren und auch die Verbraucher halten sich mit Ausgaben zurück.
Wenn wir sagen, die Umsatzsteuer beträgt 75 % unserer Steuereinnahmen, dann macht das das Problem sehr deutlich. Deshalb - das hatte ich bereits gestern ausgeführt - sind wir schon für 2004 von einer sehr restriktiven Annahme ausgegangen. Die Ansätze 2004 sinken demnach gegenüber 2003 um 2,2 %.
Wir haben des Weiteren gesagt, dass wir die Bundesreformen noch nicht berücksichtigt haben. Das ist kein Novum oder keine neue Erkenntnis, Frau Hesselbarth. Das haben wir bereits zu Anfang dieser Diskussion um den Haushaltsplanentwurf Mitte dieses Jahres dargelegt.
Nach unseren Berechnungen würden sich zusätzliche Mindereinnahmen im Jahre 2004 auf einen Betrag von bis zu 250 Millionen Euro belaufen. Allein das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform kostet - in Anführungszeichen - das Land ohne Berücksichtigung der im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehenen Kompensation im nächsten Jahr rund 190 Millionen Euro. Trotzdem haben wir gesagt: Wir begrüßen das Vorziehen der Steuerreform, um - das belegt auch die neueste Umfrage der IHK Potsdam - das zarte Pflänzchen der Wachstumsprognosen tatsächlich zum Blühen zu bringen und nicht von vornherein abzutöten.
Wir werden gegenüber dem Vorjahr die Kreditaufnahme um 6 % absenken. Aber natürlich werden wir wieder über 1 Milli
arde Euro neue Kredite aufnehmen müssen. Ich sagte bereits, dass das nichts mit mangelnder Ausgabendisziplin zu tun hat, sondern das Gegenteil der Fall ist. Wir haben gegenüber dem Nachtrag für 2003 um rund 260 Millionen Euro sinkende Ausgaben. Das ist eine riesengroße Leistung. Ich danke allen Ressorts, die daran mitgewirkt haben, dass das im Entwurf umsetzbar war. Ich danke auch den Ausschüssen, die das mitgetragen haben.
Uns ist es dadurch auch gelungen, die Vorgabe aus dem Haushaltssicherungsgesetz, die Ausgaben jährlich um 1,5 % zu senken, mit 2,7 % weit zu überbieten. Ich hoffe, das gelingt uns auch weiterhin.
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist noch nicht überschritten; das muss man definitiv sagen. Wir werden natürlich sehen, welche Be- und Entlastungen aus den Bundesreformen für den Landeshaushalt resultieren. Aus diesem Grund kann man sie noch nicht veranschlagen. Wenn Sie die Diskussion im Vermittlungsausschuss kennen, wissen Sie, dass in diesem Moment noch keine Prognose möglich ist.
Lassen Sie mich auf einen anderen Aspekt des Einzelplans 20 zu sprechen kommen. Wir haben eine globale Minderausgabe von 40 Millionen Euro veranschlagt. In den Vorjahren hat es viel höhere globale Minderausgaben gegeben; das ist ein rechtmäßiges Mittel. Wir sind froh, dass wir für das nächste Jahr lediglich 40 Millionen Euro veranschlagen müssen. Eine vergleichbar geringe Größenordnung gab es nur im Jahre 1997. Damals waren es 26,2 Millionen Euro. - Auch das ist eine Leistung, die wir entsprechend der Forderung des Parlaments erfüllt haben.
Die Zinsausgaben werden gegenüber dem laufenden Jahr um 70 Millionen Euro steigen. Das ist eine Steigerung um 8,5 %. Das ist - leider - unsere dynamischste Wachstumsgröße. Herr Christoffers hat heute gesagt, dass bei der Nettokreditaufnahme sehr wohl überlegt werden müsse, wofür das Geld ausgegeben werden solle. Bei einer Nettokreditaufnahme von 1,1 Milliarden Euro und rund 800 Millionen Euro Zinsausgaben weiß ich allerdings schon, wozu der größte Teil der Nettokreditaufnahme dient, nämlich zur Deckung der Zinsausgaben statt unserem eigentlichen Wunsch entsprechend zur Erfüllung politischer Aufgaben. Deswegen ist es nach wie vor unser größtes Ziel, die Neuverschuldung zu senken und Handlungsspielräume für die Zukunft zu erhalten.
Die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich sind ebenfalls im Einzelplan 20 veranschlagt. Dies ist nach dem Personal, über das wir gestern schon ausführlich diskutiert haben, die zweitgrößte Ausgabenposition im Einzelplan 20. Auch dies zeigt, welch hohen Stellenwert die Kommunen in unserem Lande besitzen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass die Kommunen durch die bundesrechtlichen Reformen entlastet werden, haben aber gesagt, dass es dann, wenn dies nicht so eintreten sollte, eine Nachbesserung von bis zu 80 Millionen Euro geben wird. Ich muss nach den Diskussionen über die Verrechnung deutlich hinzufügen, dass es nicht sein kann, dass wir aufgrund unserer Annahmen über die Steuereinnahmen in Vorleistung treten und dann, wenn diese Annahmen nicht eintreffen, die kommunale Ebene davon ausnehmen. Das funktioniert auf Dauer nicht. Wir sind im Guten wie im Schlechten miteinander verbunden. Im Rahmen der Diskussion über ein Finanzausgleichsgesetz werden wir uns allerdings
noch viele Kopfschmerzen über die Frage machen müssen, wie die Kommunen in die Lage versetzt werden können, ihre Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen. Das ist ein hohes Anliegen, das wir gemeinsam so sehen.
Der Bauhaushalt des Landes umfasst im Jahre 2004 ein Gesamtvolumen von ca. 190 Millionen Euro. Auch hier ist, wie schon berichtet wurde, eine globale Minderausgabe ausgebracht worden. Trotzdem werden wir versuchen, alle Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.
Die Baumaßnahmen für die Polizeiwachen kosten uns insgesamt 22,5 Millionen Euro. Damit ist aber nur der dringendste Sanierungsbedarf bei den Wachen gedeckt. Wir befinden uns mit dem Innenministerium auf Arbeitsebene in sehr guten Gesprächen hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Standorte und des Baufortschritts.
Das Programm für die Modernisierung der Justizvollzugsanstalten läuft ebenso planmäßig weiter wie auch das Programm für den Ausbau der Gerichtsstandorte und der Staatsanwaltschaften. Dafür geben wir 45,3 Millionen Euro aus. Ich möchte an dieser Stelle bekräftigen, dass die meisten Vergaben im Lande Brandenburg unseren Unternehmen zugute kommen. Auch das ist ein wesentlicher Wirtschaftsimpuls für unsere Regionen.
Auch die Baumaßnahmen an den Hochschulen gehen weiter. Darauf sind wir besonders stolz, weil dadurch der Wissenschaftsstandort Brandenburg gestärkt wird.
Natürlich sind hier auch - darüber wird bekanntlich heiß diskutiert - Planungsmittel für den Landtag enthalten, die auf Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen aber qualifiziert gesperrt worden sind. Ich habe das in einer früheren Haushaltsdebatte schon einmal gesagt und ich sage es heute wieder: Lieber Landtag, wir müssen uns entscheiden, wie das Landesparlament künftig untergebracht werden soll.
Auch wenn es zu keiner Entscheidung kommen sollte, sind hier Sanierungsarbeiten, für die natürlich auch geplant werden muss und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, dringend notwendig. Natürlich wäre es sehr schön, wenn eine Entscheidung hierüber noch in dieser Legislaturperiode getroffen würde, wenn es also nicht die Angst vor Wahlkreisen und vor den Menschen vor Ort gäbe. Ich meine, das Parlament hat das Recht, gut untergebracht zu sein und ordentliche Arbeitsbedingungen vorzufinden.