Das Gebot einer angemessenen Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten ist allgemein akzeptiert und bedarf keiner populistischen Beeinflussung in dieser Weise.
Oder der Antrag fordert, dass sich Minister vor Wahlen aus der Öffentlichkeit zurückziehen sollten, selbst dann, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben geht. Das halte ich für eine ziemliche Absurdität. Es darf aber nicht sein, dass sich bestimmte öffentliche Termine in Wahlkampfzeiten auffällig häufen. Das ist richtig.
Da stimme ich mit Ihnen völlig überein. Aber wie sagt der Volksmund so treffend? Man soll die Feste feiern, wie sie fallen!
Es gibt gar keinen Grund, davon Abstand zu nehmen, nur weil sie zufällig in die Zeit vor einer Wahl fallen. Es gibt für öffentliche Termine wie die Übergabe von Fördermittelbescheiden nämlich auch einen guten und einleuchtenden Grund und niemand muss sich dafür kritisieren lassen, dass er sie wahrnimmt. Der Erfolg hat meist viele Väter - und natürlich auch Mütter. Politische Entscheidungen werden auch durch Personen vertreten, durch Minister, Landräte, Abgeordnete, Bürgermeister und all die anderen, die an solchen Entscheidungen mitgewirkt haben. Politik und Verwaltung sollen in der Demokratie nicht anonym sein. Es sind nicht anonyme Bürokraten, die etwas bewegen, es sind immer Menschen, die sich ganz konkret und persönlich für eine Sache stark machen.
Wenn das zum Erfolg führt, dann finde ich es überhaupt nicht ehrenrührig, wenn sie diesen auch gemeinsam und öffentlich vorstellen - nicht nur in Wahlkampfzeiten, aber auch dann. Dafür, dass man etwas bewegt hat, braucht man sich nicht zu schämen. Politik soll sich der Öffentlichkeit stellen. Das wird zu Recht erwartet, wenn es um die Kritik geht. Es ist selbstverständlich aber auch dann zulässig, wenn es um Leistungen und Fortschritte geht, die man erreicht hat.
weil ich bestreite, dass das angebliche Problem überhaupt besteht. Ich schlage vor, dass wir uns wieder um die wirklichen Probleme des Landes kümmern, anstatt solche Schaufensteranträge zu behandeln und unsere Zeit damit zu verschwenden.
Ich danke dem Abgeordneten Klein. - Ich gebe das Wort der Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung und ihre Beamten sind als Spitze der Exekutive der politischen Mäßigung verpflichtet. So steht es auch im Beamtengesetz. Der vorliegende Antrag, eingebracht von der PDS-Fraktion, korrespondiert insoweit ein Stück mit unserer Bundesratsinitiative im Hinblick auf die Vorschriften des Bundesangestelltentarifs sowie mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes.
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die PDS trotz einer Fülle von Anträgen mittlerweile ihr inhaltliches Pulver verschossen hat. Das zeigt auch der vorliegende Antrag.
Das Anliegen des Aufrufes, bei den bevorstehenden Europaund Landtagswahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin bei öffentlich wirksamen Auftritten Mäßigung zu wahren, ist durchaus wünschenswert. Dennoch handelt es sich bei diesem Antrag in Brandenburg um einen reinen - wie sagte Herr Klein gerade? - Schaufensterantrag. Warum? Das ergibt sich aus folgender rhetorischer Überlegung:
Glauben Sie, meine Damen und Herren, dass angesichts der Stimmenzahlen der SPD in den aktuellen Umfragen und nicht zuletzt bei den Kommunalwahlen in Brandenburg vor nicht einmal zwei Wochen die Mitglieder der Landesregierung oder ihre politischen Beamten überhaupt in der Lage sein könnten, der SPD durch öffentliche Auftritte oder Kreisbereisungen auch nur eine einzige Stimme hinzuzufangen? Herr Klein bedauerte das gerade in selbstkritischer und ironischer Art.
Die Gazetten sprechen in Bezug auf das Kommunalwahlergebnis sehr dagegen. Dass Herr Ministerpräsident Platzeck sich nicht entblödet hat,
Herr Abgeordneter Schuldt, das ist eine Ausdrucksweise, die ich in diesem Landtag nicht zulasse. Ich hoffe, Sie nehmen das zurück.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben die in der vorliegenden Antragsbegründung benannten öffentlichen Auftritte im Vorfeld der Kommunalwahlen schließlich ebenfalls entsprechend quittiert, und zwar mit einem überwiegend klaren Nein zur SPD.
Dass der vorliegende Antrag auch noch doppelzüngig ist, zeigt schon die Tatsache, dass er von der PDS-Fraktion kommt, einer Partei, die als Mitregierende in Berlin vorwiegend auf fragwürdigen Veranstaltungen - wie der Hanfparade rund um den Bahnhof Zoo mit Ständen und Paradewagen - anzutreffen ist. Dass die Landesregierung bei Drogenjunkies in Brandenburg PDSStimmen abwerben könnte, glaube ich, wird nicht der Fall sein.
Da jedoch der Antrag, wie von mir eingangs erwähnt, durchaus mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und des Neutralitätsgebots für die Exekutive korrespondiert, kann er zumindest nicht schaden, abgesehen davon, dass es sich um eine rechtspolitische Augenwischerei der PDS handelt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden mir sicherlich Recht geben: Wenn wir nach der Rede von Wolfgang Klein aufgehört hätten, dann wäre uns diese Debatte in guter Erinnerung geblieben; denn das, was Wolfgang Klein zum Thema der PDS zum Besten gegeben hat, ist eigentlich nicht zu toppen.
Deshalb möchte ich die Rede von Herrn Schuldt ausblenden wir nehmen sie als Betriebsunfall - und kann mich zum in Rede stehenden Thema verhältnismäßig kurz fassen.
Ich würde gern noch eines zum Besten geben. Kollege Klein, Sie sagten, es habe sich gezeigt, dass die Übergabe von Fördermittelbescheiden im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im Bereich Straßenbau nicht so erfolgreich sei. Das hat man auch an Ihren Wahlergebnissen gesehen. Vielleicht sollten Sie vor den Landtagswahlen darüber nachdenken, mehr Polizeiwagen zu übergeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir als CDU-Fraktion nehmen den Antrag der PDS nicht ganz so ernst. Anderes war wohl auch nicht beabsichtigt, Herr Vietze. Es gehört zum guten Stil in unserem Parlament, dass wir auch einmal in dieser Art und Weise vergnügt miteinander umgehen können.
Wir als CDU-Fraktion meinen, dass die Mitglieder der Landesregierung in der Lage sind, mit diesem Thema sensibel umzugehen. Wir trauen ihnen zu, dass sie auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr wohl wissen, dass sie gerade in Vorwahlzeiten mit diesem Thema sensibel umzugehen haben.
Wir sind auch der Meinung, dass die Landesregierung, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, sich eine Regelung schaffen zu müssen, das in eigener Zuständigkeit tun wird und nicht die Hilfe des Parlamentes braucht.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung. Ich komme immer gern als Abgeordneter zu Ministern, wenn im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen Fördermittelbescheide übergeben werden. Wenn der eine oder andere Minister auch daran dächte, dass wir Abgeordneten da sind und uns persönlich begrüßte,