Leider, meine Damen und Herren, geht es hier aber nicht nur darum, im internationalen Wettbewerb Vorreiter zu werden, sondern auch darum, den Anschluss an die europäischen Staaten nicht zu verlieren. Deutschland liegt beim E-Government im Vergleich mit 17 weiteren europäischen Staaten auf Platz 16. Meine Damen und Herren, wir dürfen uns deshalb nicht selbstgefällig zurücklehnen, sondern müssen handeln, um nicht beim E-Government genauso abzurutschen wie in anderen Bereichen; ich nenne als Beispiel das Stichwort PISA-Studie.
Trotz der bekannten Finanzsituation ist es notwendig, in diese moderne Technik zu investieren. Die zum Teil hohen Anfangsinvestitionen werden sich schnell amortisieren. Stichwort Synergieeffekte, Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduktion.
Lassen Sie mich festhalten: Die Einführung modernen E-Governments ist eine zeitgemäße Reform unserer Verwaltung. Sie nützt den Bürgern, den Unternehmen und den Behörden selbst. E-Government ist notwendig, weil es die Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes voranbringen wird. Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. Wir sind am Ende der Rednerliste angekommen. Ich kann damit die Diskussion innerhalb der Aktuellen Stunde und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt 2 schließen.
1. Lesung des Gesetzes zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung der Drucksache 3/6561 an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.
Kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Wachow,VfGBbg 95/03 Kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Ribbeck,VfGBbg 97/03
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann. Wer der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 3/6564, zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich gestern die Mittagspause sehr verlängert habe in der Annahme, dass Sie danach alle pünktlich in den Plenarsaal zurückkommen. Sie haben mich bitter enttäuscht. Ich komme zur alten Verfahrensweise zurück und unterbreche die Sitzung bis 13 Uhr.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der antragstellenden Fraktion. Frau Stobrawa, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich erübrigt es sich fast, heute hier zu diesem Thema zu reden, weil ich seit gestern weiß, dass nach Meinung von Herrn Klein aus der SPD-Fraktion dieser Antrag einfach abgelehnt werden müsse, weil so etwas, wenn ich den Zeitungsbericht richtig verstanden habe, im Grundgesetz nicht vorgesehen sei.
Dazu muss ich Sie, Herr Klein, darauf hinweisen, dass in Artikel 29 des Grundgesetzes Volksabstimmungen sehr wohl vorgesehen sind. Zwar wollen auch wir erreichen, dass bestimmte Formalien im Grundgesetz geändert werden; im Unterschied zu Ihnen sind wir aber der Meinung, dass die Möglichkeiten dazu bereits bestehen. Wir sollten das also gemeinsam nachlesen. Ich weiß natürlich nicht, ob dieser Gedanke dazu beiträgt, Sie heute hier umzustimmen.
Unser Anliegen ist eigentlich einfach und überschaubar. Der EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder rückt immer näher. Hiobsbotschaften der Art, wie sie heute in manchen Zeitungen zu lesen sind, nach denen die EU die Osthilfen kürzen wolle und Ähnliches, tragen nicht unbedingt dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger der Erweiterung der Europäischen Union oder Europa überhaupt aufgeschlossen gegenüberstehen.
Deshalb wollen wir, dass die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, ähnlich wie die Bürger einer ganzen Reihe anderer Mitgliedsstaaten, die Möglichkeit erhalten, in einem Volksentscheid ihr Votum zu einer europäischen Verfassung abzugeben. Dazu soll gemäß unserem Antrag die Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten.
Natürlich weiß ich, dass das so einfach, wie wir uns das vorstellen, für Sie schon lange nicht ist, für die einen - hiermit spreche ich die CDU an -, weil sie sich prinzipiell gegen Volksentscheide ausgesprochen haben, und für die SPD-Genossen, weil der Kanzler bereits sein Njet gesprochen hat. Warum er das getan hat, wird sicherlich sein Geheimnis bleiben.
Mir scheint, dass für beide Parteien in Brandenburg ein zusätzliches Trauma besteht, nämlich das des Volksentscheids über den Staatsvertrag zur Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg, kurz „Fusionsabstimmung“ genannt. Wie Sie sich sicherlich erinnern werden, hatten es SPD und CDU trotz einer großen Koalition nicht vermocht, die Bürger vor dieser Abstimmung von einer anderen, wie sie damals meinten, guten Idee zu überzeugen. Anders war es vier Jahre zuvor, wie Sie sich sicherlich auch noch erinnern können, als sich fast alle an der Abstimmung Teilnehmenden für die Verfassung des demokratischen Brandenburg ausgesprochen haben.
- Auch bei den Kommunalwahlen, Herr Klein, betrug die Beteiligung weniger als 50 %. - Damit bin ich bei dem Sinn, den speziell jene Referenden haben, bei denen Regierungen oder Parlamente dem Volk eine Frage zur Abstimmung vorlegen. Hierbei geht es in der Regel um grundsätzliche Fragen. Deshalb trifft die letztendliche Entscheidung nicht das Parlament, sondern das Volk, der Souverän. Während bei sonstigen Volksentscheiden eine bestimmte Gruppe außerhalb des Parlaments die Mehrheit der Bevölkerung von der Richtigkeit des Anliegens überzeugen muss, liegt die betreffende Aufgabe in diesem Fall bei einer Regierungsmehrheit.
In den anderen Mitgliedsstaaten der EU, aber auch im so genannten alten Europa ist so etwas nichts Besonderes. So haben in fast allen Kandidatenländern im ersten Halbjahr 2003 Referenden über die Mitgliedschaft in der EU stattgefunden. Referenden gehören in den gern als postkommunistisch bezeichneten Staaten zur demokratischen Kultur, die sich mit der politischen Wende im Jahre 1989 herausgebildet hat. Auch Dänemark, Frankreich, Irland, Portugal und Spanien haben jetzt bekanntlich Referenden zu einer europäischen Verfassung angekündigt.
Anders ist es in der Bundesrepublik, die in der Frage der direkten Demokratie immer noch auf dem Stand von 1949 verharrt, die sozusagen ein direktdemokratisches Entwicklungsland ist. Die Erfahrung der friedlichen Revolution in der DDR wie auch des Verfassungsentwurfs des Runden Tisches wurden ebenso wenig aufgenommen wie die positiven Erfahrungen, die zwischenzeitlich in fast allen Bundesländern dieser Republik mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit direkter Demokratie auf kommunaler Ebene gesammelt wurden.
Sie werden möglicherweise entgegnen: Was heißt hier „positive Erfahrungen“? Es kommt immer darauf an, auf welcher Seite man steht, ob man Befürworter oder Gegner eines konkreten Anliegens ist. - Ich sehe das insgesamt etwas anders. Ich bin der festen Überzeugung: Wenn sich Bürgerinnen und Bürger, egal, auf welcher Seite sie stehen, in einer großen Zahl in einen Diskussionsprozess einbringen, in dem über die wirklich entscheidenden Fragen der Entwicklung eines Gemeinwesens gesprochen wird, dann gewinnt die Demokratie, dann gewinnt die Gesellschaft als Ganzes.
Die Europäische Union steht vor einer historischen Richtungsentscheidung: Betritt das wirtschaftliche erstarkte Europa als weltweit agierende Militärmacht die internationale Bühne oder schlägt es den Kurs auf eine soziale, demokratische und friedliche Entwicklung ein? Für die Beantwortung dieser Frage stellt eine europäische Verfassung wichtige Weichen. Über viele Monate bemühten sich Vertreter der alten und der neuen Mitgliedsstaaten, im Verfassungskonvent eine zeitgemäße Verfassungsgrundlage für die neue, für die größer gewordene europäische Staatengemeinschaft zu formulieren. Hinsichtlich des Ergebnisses gibt es unterschiedliche Auffassungen, was bei einem so komplexen Gegenstand wie einer Verfassung auch nicht anders sein kann. Aber gerade weil es um eine grundsätzliche Frage geht, sollten die Vertreter der Parlamente und Regierungen nicht nur ihrer eigenen Sicht trauen, sondern auch die Bevölkerung ihrer Länder befragen.
Worum geht es im Einzelnen? Bezogen auf die Wirtschaftsund Sozialpolitik gibt es hier vor allem eine Frage: Wie bewerten die Bürgerinnen und Bürger die in der Verfassung formulierten Grundwerte und Ziele der Union im Verhältnis zu jenen Bestimmungen, die im dritten Teil der Verfassung enthalten sind? Werden ausgehend von diesen Bestimmungen die neoliberale Ausrichtung des Binnenmarkts mit dem Grundsatz der
offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb und das Maastricht-Konzept der Wirtschafts- und Währungsunion vorherrschend sein oder sind mit der Verfassung tatsächlich Fortschritte hin zu einem sozialen Europa möglich?
Hier geht es auch um die verfassungsmäßigen Grundlagen für die öffentliche Daseinsvorsorge, über die wir hier bereits mehrfach gesprochen haben.
Zweitens: Im Zuge der Vertiefung der europäischen Integration und der Erweiterung der EU auf 25 Staaten verlieren die einzelnen Mitgliedsländer, vor allem die kleineren, an Gewicht. Im Rat werden immer mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen. Nach dem Verfassungsentwurf soll dieses Verfahren der Abstimmung zukünftig zur generellen Regel werden. Damit entfällt zugleich die bisher vorhandene Möglichkeit für das einzelne Mitgliedsland, als letztes Mittel ein Veto einzulegen.
Auch der einzelstaatliche Einfluss auf die Kommission wird nach den Vorstellungen des Verfassungskonvents zurückgehen. Die Kontroll- und Mitspracherechte der nationalen Parlamente werden nach dem Vorschlag nur unwesentlich gestärkt. So ist das vorgeschlagene Verfahren zur Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente aufgrund extrem kurzer Einspruchsfristen von nur sechs Wochen - ich wiederhole: sechs Wochen und der erforderlichen großen Anzahl von neun gleichzeitig Einspruch einlegenden nationalen Parlamenten faktisch kaum anwendbar. Man muss auch bedenken: Selbst für die Bundesrepublik als einem sehr großen Mitgliedsland ist das eine Frage, die bald öffentlich diskutiert werden sollte.
Drittens - Stichwort „Demokratisierung der Europäischen Union“ -: Zweifelsohne wurde eine Reihe von positiven Momenten in den Verfassungsvertrag aufgenommen. Die Aufnahme der Grundrechtecharta in verbindliches europäisches Recht, die Verankerung einer Kompetenzabgrenzung zwischen der europäischen und der nationalen Ebene sowie die Einführung - hört, hört! - europäischer Bürgerbegehren sind hier zu erwähnen.
Frau Kollegin Stobrawa, wenn Sie zu dem Verfassungsvertrag so viele Bedenken äußern, dann frage ich Sie, weshalb Sie nicht kurz formulieren: Die PDS lehnt diesen EU-Verfassungsvertrag rigoros ab.