Protocol of the Session on November 5, 2003

Aufgrund der bisherigen Wirtschafts- und Finanzpolitik müssen wir die Einnahmenerwartungen bis zum Jahre 2005 um jährlich 10 % nach unten korrigieren. Der Landeshaushalt wies zum 31.12.2002 einen Schuldenstand von 15,2 Milliarden Euro aus. Das Sondervermögen Landeswohnungsbau ist noch nicht einmal eingerechnet. Trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus erhöhte sich die Zinsquote allein im Jahre 2002 um 17,8 %.

Die Nettokreditaufnahme betrug 2002 knapp 1,4 Milliarden Euro. Die Nettokreditfinanzierungsquote betrug 13,2 % und stieg damit um mehr als das Doppelte. Die Nettokreditaufnahme war 2002 bereits hart an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit. Im kommenden Haushaltsjahr, 2004, wenn nicht sogar bereits 2003, erwarten wir als DVU-Fraktion mit einem Nachtragshaushalt die endgültige Überschreitung dieser Grenze und damit sozusagen Berliner Verhältnisse. Wie die aussehen, wissen wir alle; den Haushalt hat der Verfassungsgerichtshof schon abgelehnt.

Wie bereits in den Vorjahren wurde auch im Jahresbericht 2003 des Landesrechnungshofs die hohe Zahl an fehlerhaften Belegen bei den verschiedenen Ressorts bemängelt, und dies, obwohl seitens des Haushaltskontrollausschusses bereits im Zuge der Debatte über den Jahresbericht 2002 des Landesrechnungshofs eine deutlichere Verringerung der Fehlerquote angemahnt wurde. Herr Kollege Rademacher ist schon darauf eingegangen und hat die Thematik vertieft.

Aus all den Gründen kann und wird unsere Fraktion auch in diesem Jahr der Landesregierung keine Entlastung erteilen. Der Entlastung des Präsidenten des Landtages sowie des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes des Landes Brandenburg stimmen wir selbstverständlich zu.

Nun noch zum Landesrechnungshof: Dem Landesrechnungshof, an der Spitze Frau Gisela von der Aue, und natürlich ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nochmals Dank für die gute Vorbereitung und Mitarbeit im Zuge der Haushaltskontrolle.

(Beifall bei der DVU)

Es war - wie jedes Jahr - eine gute Zusammenarbeit. Natürlich werden wir auch in diesem Jahr dem Landesrechnungshof Brandenburg Entlastung erteilen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Landesregierung. Frau Ministerin, bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ihrer Zustimmung zu der vom Ausschuss für Haushaltskontrolle vorgelegten Beschlussempfehlung und dem Bericht beschließen Sie heute über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001.

Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses für Haushaltskontrolle waren der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2003 und die Haushaltsrechnung mit dem Schulden- und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2001. Dank seiner gründlichen Betrachtungsweise konnte der Landesrechnungshof wieder einmal eine ganze Reihe von Schwachstellen aufdecken. Dies unterstützte die Abgeordneten, in ihren Beschlussempfehlungen konkrete Forderungen an die Landesregierung zur Abwendung bzw. zu künftigen Verfahren richten zu können.

In diesem Sinne beinhalten eine Reihe der Beschlüsse Arbeitsaufträge an die Landesregierung zur Festlegung von Mindeststandards und zur Prioritätensetzung. Dabei sind die Erkenntnisse aus den betrachteten Einzelfällen hilfreich.

Aber die darüber hinausgehende präventive Wirkung für das Verwaltungshandeln insgesamt - mit den entsprechenden zu verallgemeinernden Schlussfolgerungen für künftige Handlungsweisen - ist von besonderer Bedeutung. Schließlich wird jeder Beschluss zu einem künftig wirtschaftlicheren und effizienteren Umgang mit Steuermitteln beitragen. Das ist - alle Vorredner haben es bereits gesagt - bei unserer Haushaltssituation wichtiger denn je.

In den Fällen, in denen der Landesregierung der konkrete Auftrag erteilt wurde, die aufgetretenen Mängel zu analysieren und Schlussfolgerungen zu ziehen, wird die Landesregierung unter Einhaltung der gesetzten Termine um konsequente Ausräumung der Schwachstellen bemüht sein. Für verstärkte Kontrollen werden die Ressorts die richtigen Prioritäten setzen und Mindeststandards festlegen. Insbesondere werden wir das innere Regelwerk noch sorgfältiger prüfen, um Arbeitsabläufe zu optimieren und eine Verbesserung der internen Organisation zu erreichen.

Lassen Sie mich Anmerkungen zu einzelnen Prüfvorgängen machen:

Der Landesrechnungshof beschäftigte sich in dem Bericht unter anderem mit der Beteiligungspolitik des Landes. Eine wesentliche Kritik bestand darin, dass das Land die Rechte aus einem Konsortialvertrag gegenüber dem Mitgesellschafter angeblich nicht durchgesetzt habe. Einen Teil des aus dem Konsortialvertrag erwachsenen Ausgleichsanspruchs einschließlich der aufgelaufenen Zinsen hat der Mitgesellschafter in der Zwischenzeit anerkannt und die Zahlung avisiert.

Zu diesem Erfolg konnte es nur kommen, weil das MdF gegenüber dem Mitgesellschafter konsequent und äußerst nachhaltig die Erfüllung dieser Verpflichtung eingefordert hat. Ich kann Ihnen aus eigenem Erleben sagen, dass das mit höchst schwierigen Dingen zu tun hatte. Ich zog dabei zunächst die Strategie vor, eine Lösung in erster Linie auf dem Verhandlungswege, auch unter Einschaltung der politischen Instanzen, zu erreichen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte einen solchen Erfolg keinesfalls sichergestellt. Für das Ergebnis danke ich nochmals allen Akteuren. Der Ausschuss hat sich vorbehalten, die Aktivitäten der Landesregierung zur Feststellung weiterer Ausgleichsansprüche an den Mitgesellschafter zu verfolgen.

Das ist aber auch ein Beispiel für die gute Aufgabenteilung zwischen Landesregierung und Landesrechnungshof. Die Landesregierung hat in Anbetracht verschiedener Konstellationen unter Abwägung aller denkbaren Konsequenzen aktuell im

Interesse des Landes zu entscheiden; dem Landesrechnungshof obliegt, wie Sie wissen, im Nachgang zu getroffenen Entscheidungen die Kontrolle darüber. Aber das Aufzeigen von Unkorrektheiten und auch von Fehlentscheidungen ist unabdingbare Voraussetzung für das künftige Verwaltungshandeln.

Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat die Landesregierung eine nachhaltige Optimierung der Beteiligungspolitik beschlossen. Die Landesregierung wird neben der konsequenten Straffung des Beteiligungsportfolios die organisatorischen Strukturen und Kompetenzen so gestalten, dass einerseits Zielverfehlungen und unwirtschaftliches Handeln möglichst frühzeitig erkannt und unverzüglich Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können sowie andererseits eine Kontrolle des Regierungshandelns durch das Parlament gesichert ist.

Bei der Neuausrichtung der Beteiligungspolitik spielen natürlich die Erkenntnisse, die zur Liquidation der LEG geführt haben, eine neue, maßgebliche Rolle. Fast täglich fühle ich mich dabei in diesem Entschluss bestätigt. Bei Kernbeteiligungen, auf die das Land maßgeblichen Einfluss hat, wird ein spezielles Zielsystem etabliert, bei dem so genannte Zielvorgaben als Steuerungs- und Kontrollinstrumente eingesetzt werden. Damit werden einerseits Maßstäbe für die tägliche Arbeit der Unternehmen geschaffen, andererseits wird aber auch die Kontrollmöglichkeit durch das Fachressort gewährleistet, um so die Gesellschafterstellung des Landes zu stärken und ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln zwischen Fachressort und Ministerium der Finanzen zu sichern.

Zusätzlich stimmt das Ministerium der Finanzen die Berichterstattung an den Landesrechnungshof auch mit dem Ressort ab, das für das Geschäftsfeld des Unternehmens fachlich zuständig ist. Ich sehe in den Unterrichtungs- und Berichtspflichten ein wichtiges Element, um den Landesrechnungshof als Teil des zur Kontrolle von Unternehmen mit Landesbeteiligung geschaffenen Systems mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Nach der Kritik in der Vergangenheit hat mein Haus seine Berichterstattung gegenüber der vorherigen Praxis insgesamt deutlich erweitert und inhaltlich angereichert. Das wird auch in dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag des Ausschusses honoriert.

Meine Damen und Herren, aus meinem Zuständigkeitsbereich habe ich zwei Beschlüsse des Ausschusses für Haushaltskontrolle ausgewählt. Das soll aber nicht heißen, dass nicht auch in den anderen Ressorts gute Ergebnisse bei der Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes erzielt worden sind. Ich bin davon überzeugt, dass die in allen Ressorts eingeleiteten Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Mängel auch in den folgenden Jahren positive Bewertungen des Landesrechnungshofes und der Abgeordneten bewirken werden.

Ich danke den Ausschussmitgliedern und dem Landesrechnungshof sehr für die konstruktiven Beratungen. Trotz der Mängel im Einzelfall hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle dem Parlament empfohlen, die Landesregierung für das Jahr 2001 zu entlasten, und ich bitte Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke auch. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/6548 abstimmen. Ich erinnere daran, dass es sich hierbei um den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle handelt, der sich auf die Rechnung des Präsidenten des Landtages bezieht. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist sie einstimmig bestätigt.

Ich lasse zum Zweiten über die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/6549 - 2. Neudruck - abstimmen. Die PDS-Fraktion hat punktweise Abstimmung über die Beschlussempfehlung beantragt. Die Abstimmung besteht aus zwei Punkten.

Der erste Punkt bezieht sich auf die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über die einzuleitenden Maßnahmen und die dafür festgesetzten Termine gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung, die dort bestätigt werden. Wer diesem Teil der Beschlussempfehlung folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist sie mehrheitlich angenommen.

Der zweite Punkt bezieht sich auf Folgendes: Der Landesregierung wird für die Haushaltsrechnung 2001 des Landes Brandenburg, Drucksache 3/5296, im Zusammenhang mit der Drucksache 3/6004 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg Entlastung erteilt. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so beschlossen.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/6550. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen schließlich viertens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/6551. Wer dieser folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist ebenfalls einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Entwicklung der haushaltspolitischen Lage des Landes Brandenburg

Große Anfrage 65 der Fraktion der DVU

Drucksache 3/6186

Antwort der Landesregierung

Drucksache 3/6585

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt 2004 wird verfassungswidrig sein, und zwar dann, wenn er in der von

der Landesregierung vorgelegten Form mit oder ohne geringfügige Korrekturen beschlossen werden sollte. Daran führt kein Weg vorbei und die Antworten auf unsere Große Anfrage, so knapp bemessen und verschleiert sie auch sein mögen, bestätigen unsere Ansicht. Armutszeugnis, Unverschämtheit oder absichtliche Behinderung der Arbeit von Abgeordneten? waren meine Gedanken beim Lesen der Antworten auf unsere Große Anfrage.

Das war Ihre Chance, Frau Ministerin, mehr Licht in das Dunkel dieses Haushalts zu bringen, das war Ihre Chance, Frau Ministerin, für mehr Klarheit zu sorgen und das war Ihre Chance, Frau Ministerin, uns als Abgeordneten das Handwerkszeug zu geben, um in den Gesprächen mit der Bevölkerung Vertrauen zu vermitteln.

Wie nannten Sie es? - Vermitteln Sie Vertrauen in die Politik! Aber wie sollen wir als Abgeordnete das tun, wenn Sie in vielen Punkten keine verlässlichen Angaben machen können? Außerdem stehen Sie in der Hauptverantwortung.

Bei einem Gesamtvolumen von knapp 9,8 Milliarden Euro soll die Nettoneuverschuldung 1,123 Milliarden Euro oder fast 12 % des Haushaltsvolumens betragen. Die Ausgaben für Investitionen wie für Investitionsfördermaßnahmen, die nicht eigenfinanzierte Investitionen betreffen, betragen 1,7 Milliarden Euro, wozu noch 286 Millionen Euro an Baumaßnahmen kommen. Zieht man davon die Fördermittel für Fremdinvestitionen ab, so liegen die Mittel für eigenfinanzierte Investitionen nur knapp unter der geplanten Nettoneuverschuldung.

Die Antwort der Landesregierung, soweit sie auf den Haushaltsplan 2004 verweist, verschweigt aber geflissentlich, dass per Haushaltsgesetz der Finanzministerin eine Blankovollmacht für eine Zusatzverschuldung über die Köpfe des Parlaments hinweg von weiteren nahezu 2 Milliarden Euro gegeben werden soll. Wie ich bereits in der Generaldebatte im September ausführte, wird unsere DVU-Fraktion einem solchen haushaltspolitischen Schwindel - verbunden mit der Selbstkastration des Landtags - nie und nimmer zustimmen.

Doch es kommt noch viel schlimmer! Sie können keine Prognose über die tatsächlichen Steuerausfälle zum Jahresende abgeben. Sie können auch nichts über die Entwicklung bis zur Mai-Steuerschätzung aussagen. Zwischen den Zeilen gelesen heißt das: Das Haushaltsjahr 2003 wird wie die Jahre zuvor mit einem Minus - vermutlich in dreistelliger Millionenhöhe - abschließen, das wiederum auf das Jahr 2004 vorgetragen werden muss, zuzüglich der Steuerausfälle, die noch nicht beziffert werden können. Spätestens dann, Frau Ministerin, ist ein Nachtragshaushalt 2004 fällig. Spätestens dann haben Sie die Verfassungswidrigkeit. Interessanterweise schließen Sie selbst für 2003 in Ihrer Antwort auf unsere Fragen 11 und 12 einen Nachtragshaushalt nicht mehr definitiv aus. Das ist meines Erachtens eine Katastrophe. Was in Ihrem Entwurf steht, ist doch schon heute nicht mehr wahr.

Zu den Fragen 7 und 9 - Haushaltsrisiken - nehmen wir Ihre Angaben zur Kenntnis. Die vorgetragenen Zahlen waren uns natürlich bekannt. Wir nehmen es Ihnen aber nicht ab, dass Sie alle - wie Sie es nennen - „veranschlagungsreife Ausgaben“ berücksichtigt haben.

Geradezu verschämt antworten Sie auf Frage 10. Das wiederum beweist, dass von einer Kompensation seitens des Bundes

und der anderen Bundesländer nicht einmal zum Teil die Rede sein kann. Ich nenne hier das Stichwort „Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform“. Somit ist für 2004 von einem zusätzlichen Haushaltsloch von 280 Millionen Euro auszugehen. Da weitere Einsparmöglichkeiten nicht bestehen, werden Sie auch diese Lücke durch Neuverschuldung schließen müssen. Damit hätten Sie bereits zum zweiten Mal die Verfassungskonformität Ihres vorgelegten Haushaltskonvoluts 2004 verletzt.

Dass die Antwort auf unsere Große Anfrage den Stand vom 26.08.2003 wiedergibt und damit nicht mehr zeitgemäß ist, beweist Ihre Antwort auf Frage 14. In der Zwischenzeit steht wohl eindeutig fest, dass es zu einer tarifvertraglichen Umsetzung des so genannten Eckpunktepapiers des Herrn Speer vom 11. August 2003 nicht kommen wird, weil die Gewerkschaften nicht mitmachen. Sie schreiben:

„Die Landesregierung geht davon aus, dass dies erfolgen wird.“