Protocol of the Session on November 5, 2003

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht übermittelt den Stand der Verwertung und Verwaltung des Sondervermögens Grundstücksfonds Branden

burg bis zum Jahresende 2002. Von den ca. 100 000 ha WGTLiegenschaften wurde etwa die Hälfte verwertet. Davon wurden 17 500 ha unentgeltlich an das MLUR übertragen; 5 000 ha wurden an Eigentümer, Kommunen und Alteigentümer rückübertragen. Ein Viertel - das sind ca. 26 600 ha - wurden durch die BBG verkauft. 44 500 ha sind noch zu verwalten und zu verwerten und 5 600 ha werden noch vom Bund übertragen. Die BBG prognostiziert, davon bis 2006 noch einmal die Hälfte zu verwerten, was beim jetzigen Grundstücksmarkt allerdings schwierig ist. Ein Restanteil von ca. 25 000 ha - das entspricht etwa einem Viertel der Gesamtfläche; vorwiegend Forst und forstfreie Flächen - wird in absehbarer Zeit nicht verwertbar sein. Hier ist es dringend erforderlich, ein Konzept für die weitere Verwertung und Verwaltung zu erarbeiten.

Die BBG verfügt mit Jahresabschluss 2002 über eine Risikorücklage über eingegangene Verpflichtungen für Altlastensanierung und Abfallberäumung in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das Risiko, das sich aus den bereits abgeschlossenen Verträgen ergibt, beträgt im günstigen Fall 25,1 Millionen Euro, im ungünstigen Fall ca. 50 Millionen Euro. Das bedeutet, dass der revolvierende Fonds aufgebraucht ist und die Deckung der möglichen Risiken nicht mehr gegeben ist. Die Entwicklung und Sanierung der Flächen ist faktisch nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde halte ich die Prognose, bis 2006 noch ein Viertel der Liegenschaften zu verwerten, für sehr optimistisch, da eine Kosteneinschätzung ohnehin nur sehr schwer möglich ist.

Der Abschluss der Übernahme des Bodenreformvermögens in die Verwaltung und Verwertung durch die BBG ist bis Ende 2004 geplant. Die manuelle Eingabe der Grundstücksdaten bei der BBG und deren geringe Personalausstattung verursachten einen enormen Übernahmestau, der bei gleich zu Beginn erfolgter Abgleichung der Software mit der der Liegenschaftsämter hätte vermindert werden können. Mittlerweile, nämlich in diesem Jahr, ist die Abgleichung erfolgt.

Kauf- und Pachtverträge konnten nur zögerlich bearbeitet werden. Für den Abschluss der Pachtverträge hat die BBG ohnehin Dienstleister in Anspruch genommen. Bei konsequenter Bearbeitung könnten die Erlöse aus dem Bodenreformvermögen wesentlich erhöht werden.

Die Arbeitsweise der BBG als Geschäftsbesorgerin muss ebenfalls kritisch betrachtet werden. Leider trifft der Bericht keine Aussage über die Effektivität der Arbeitsweise. Es ist zu begrüßen, dass mit der Novellierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ab 2004 auch eine Senkung der Kosten und eine Risikoabsicherung erreicht werden soll. Da die Verwertung der WGTLiegenschaften das Kerngeschäft der BBG bleibt, aber immer mehr Liegenschaften veräußert werden, ist das Weiterbestehen der landeseigenen Gesellschaft BBG zunehmend infrage gestellt.

Auch im Hinblick auf die Risikobeschreibung für das Jahr 2006 in Höhe von ca. 15 Millionen Euro empfehlen wir, die BBG schnellstmöglich zu liquidieren, auch um eine Steuerung der Risiken zu gewährleisten und Schaden vom Land abzuwenden. Hierfür wäre der Zeitpunkt der Übernahme der WGT-Liegenschaften in den Haushalt des Landes im Jahr 2005 günstig. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konversion muss weitergehen, und zwar im Rahmen des bewährten Sondervermögens „Grundstückfonds Brandenburg“.

Der vorliegende Bericht der Landesregierung bestätigt diese von uns als DVU-Fraktion eingenommene Position wieder einmal in aller Deutlichkeit. So wurden im Berichtszeitraum 2002 wiederum 120 000 Grundstückskaufverträge über rund 5 000 Hektar, vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, für einen Nettoerlös in Höhe von ca. 18 Millionen Euro geschlossen. Damit verringerte sich der Anfangsbestand von 1994 auf 47 % der ursprünglich vorhandenen Flächen. Auch diese Flächen werden, wenn auch mit deutlichen Abstrichen bei den Verkaufspreisen gegenüber den Preisen für bereits verkaufte Flächen, veräußert werden können. Doch dazu muss das Sondervermögen erhalten bleiben; denn im Falle einer geplanten und auch bereits beschlossenen Überführung des Sondervermögens in den Landeshaushalt wird bei der derzeitigen Haushaltsmisere von einer weiteren Verwertung keine Rede mehr sein können.

Frau Ministerin, Sie sprachen zu Beginn dieses Jahres gegenüber der Presse - auch wenn Sie dies heute abstreiten - davon, ob es nicht besser sei, die verbleibenden Flächen einzuzäunen und brach liegen, also verrotten zu lassen. Wir als DVU-Fraktion kündigen Widerstand dagegen an.

Dass der Sonderfonds lebensfähig ist, beweist auch der gute Abschluss im Jahr 2002, der ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist. Beim Bodenreformvermögen wurde sogar ein Plus in Höhe von 2,6 Millionen Euro erwirtschaftet. Wesentlich besser würde das Sondervermögen dastehen, hätte es nicht bereits 2002 13 Millionen Euro zum Löcherstopfen an den Landeshaushalt abführen müssen.

Als Grund für die Überführung des Sondervermögens in den Landeshaushalt wurden von Ihrem Hause, Frau Ziegler, unter anderem immer wieder die dem Sondervermögen innewohnenden Risiken angegeben. Der vorliegende Bericht macht dagegen mehr als deutlich, dass diese geschätzten 25,1 Millionen Euro nicht nur vom Vermögen des Sonderfonds in Höhe von 34,7 Millionen Euro gedeckt sind, sondern von der vorhandenen Rücklage weitgehend gedeckt wären, wenn aus dieser nicht 13 Millionen Euro an den Landeshaushalt hätten abgeführt werden müssen. Das Finanzministerium schafft sich also durch gezieltes Ausbluten des Sondervermögens die Begründung für dessen Überführung in den Landeshaushalt.

Dies ist nicht nur ein politischer Taschenspielertrick, sondern zeigt in aller Deutlichkeit, was von den Sondervermögensgegenständen und Rücklagen des Sondervermögens im Falle einer vollständigen Überführung in den Landeshaushalt übrig bleiben wird - nämlich nichts.

Um mit den im Vergleich zum Gesamtlandeshaushalt und dessen Verschuldung relativ geringen Vermögenswerten einige Haushaltslöcher stopfen zu können, nimmt man in Kauf, 45 Hektar land- und forstwirtschaftliche Fläche in Zukunft verwildern zu lassen.

Vermissen lässt der vorliegende Bericht im Übrigen auch eine Vermögensaufstellung der von ihm verwalteten Fläche nach Verkehrswerten. Erst bei Vorlage einer solchen ist das Vermögen des Grundstücksfonds Brandenburg wirklich quantifizierbar. Wir fordern dies hier und heute zum wiederholten Male ein.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass, wie der vorliegende Bericht eindeutig beweist, die Konversion planmäßig läuft und auch in Zukunft laufen wird, sofern sie nicht von Ihnen, Frau Finanzministerin, und Ihrem Haus aus kurzsichtigen haushaltspolitischen Gründen gestoppt wird. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete von Arnim.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben den soeben gehörten erklärenden Bemerkungen von Frau Ministerin Ziegler ergeben sich beim Lesen des Berichts auch einige Fragen, die in der weiteren Diskussion zu klären wären. Zum einen betrifft dies die Maßnahmen der Arbeitsförderung auf ehemaligen WGT-Flächen und zum anderen die Kofinanzierung von Vergabe-ABM bei den so genannten Öko-Pool-Projekten. Daneben zeigt sich besonders die Notwendigkeit, uns auch mit der weiteren Entwicklung des Sondervermögens zu befassen.

Steigende Ausgaben bei sinkenden Einnahmen lassen angesichts eines nicht quantifizierbaren Risikos allgemein die Alarmglocken läuten. Die Landesregierung hat zwar Vorschläge zur Verwertungsstrategie unterbreitet, jedoch kann es in Anbetracht der finanziellen Verfassung unseres Landes nicht länger damit getan sein, Vergabe als Durchreichen anzusehen. Im Gegenteil, ab sofort muss die Ausschreibung bei der Verwertung Pflicht sein. Die Bewertung muss nach klaren Richtlinien vorgenommen und geprüft werden. Dann kommen wir hoffentlich zu einem Ergebnis, das uns etwas vor den Sorgen der Vorredner bewahrt. Auf jeden Fall kann es so nicht weitergehen. Danke.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich beende die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Rechnungen des Präsidenten des Landtages, der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2001

Rechnung des Präsidenten des Landtages (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/6548

in Verbindung damit:

Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2001 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Unterrichtung durch die Landesregierung

Drucksache 3/5296

Jahresbericht 2003 des Landesrechnungshofes Brandenburg

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof

Drucksache 3/6004

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/6549 (2. Neudruck)

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2001 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/6550

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2001 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/6551

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Rademacher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat den Jahresbericht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regierung im Jahre 2001 vorgelegt. Der Landesrechnungshof stellt fest, dass die Haushaltsrechnungen im Wesentlichen ordnungsgemäß sind. Stichproben bei der

Nachprüfung der Belege ergaben jedoch, dass Unterlagen nicht ordnungsgemäß oder unvollständig waren. Diese Unregelmäßigkeiten wurden über die letzten Jahre hinweg in einigen Ministerien abgebaut, zum Beispiel im MASGF und im MdJE. In anderen Ministerien ist die Fehlerquote jedoch dauerhaft hoch. Insbesondere diese Ministerien, zum Beispiel das MWFK und das MdF, aber auch alle anderen zuständigen Stellen werden daher aufgefordert, den haushaltsrechtlichen Verpflichtungen mit größerer Sorgfalt nachzukommen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich in konstruktiver Atmosphäre intensiv mit den Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofes befasst. Die einzelnen Punkte wurden kritisch bewertet. Wir haben auch in diesem Jahr in der Kürze der Zeit unsere Kontrollpflicht erfüllt. An den nicht geklärten Sachverhalten werden wir dranbleiben.