Protocol of the Session on September 24, 2003

Darin geht es um Aufgabenreduzierung. Ich kann Ihnen offen sagen: Bei uns in der Fraktion wird auch manchmal diskutiert, ob man nicht an dieser oder jener Stelle, wo etwas so nicht funktioniert, eingreifen könnte. Aber es gibt ein paar Streiter - voran der Innenminister, der finanzpolitische Sprecher -, die sagen: Wir dürfen die Kommunen nicht noch mehr mit Aufgaben belasten. Wir müssen uns auch selbst ein Stück zurücknehmen. - Wir tun das jetzt. Die Erfahrungen aus dem ersten Entlastungsgesetz zeigen ganz deutlich: Es wird von den Gemeinden angenommen, auch wenn es oftmals ein schmerzhafter Prozess ist.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Es hat nach dem ersten Ge- setz eine zusätzliche Belastung der Kommunen gegeben! Das wissen Sie ganz genau!)

- Nein. Frau Enkelmann, lassen Sie Zahlen sprechen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Sehen Sie sich das vor Ort an!)

Die Zahlen sind nicht Mitglied von CDU, SPD oder PDS. Diese Zahlen sagen ganz deutlich: Es gibt eine Entlastung

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Keine Einnahmen!)

für die Kommunen, die von den Möglichkeiten der Entlastungsgesetze Gebrauch machen.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Enkelmann [PDS])

Frau Enkelmann, Ihr Fraktionsvorsitzender bedeutet Ihnen, Sie sollten die Emotionen ein bisschen herausnehmen. Ich schließe mich dieser Bitte an.

(Heiterkeit - Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Nein, der hat damit kein Problem! - Prof. Dr. Bisky [PDS]: Wir halten Ihre Bemerkung nicht für erregenswert, Herr Kollege!)

Wir werden diesen Weg der Entlastungsgesetze weitergehen. Ich kann dem Kollegen Schippel von der SPD da nur beistehen.

(Zuruf: Siegwart!)

- „Der liebe Siegwart“, aber „dem Kollegen Schippel von der SPD“.

Die Landesregierung ist aufgefordert, doch vielleicht an der einen oder anderen Stelle mit mehr Mut an die Sache zu gehen. Es gibt SPD-Parteitagsbeschlüsse - wenn wir schon dabei sind - zur Frage der regionalen Planungsgemeinschaften und zu anderen Fragen. Es ist ja nicht so, dass wir uns da nicht einig werden würden. Ich glaube, wir haben im Parlament die Kraft, auch bei den Entlastungsgesetzen entsprechend tätig zu werden und zu einer weiteren Reduzierung der Aufgaben der Kommunen zu kommen.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Ich bin gespannt, wie Sie sich dann verhalten werden. Da werden Sie erneut dagegen sein. So kennen wir Sie in den letzten vier Jahren und warum sollte sich daran etwas ändern.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Dann legen Sie auch etwas Ordentliches vor!)

Zum Abschluss: Dies ist ein schwieriges Thema. Die Kommunen haben mit Lebensqualität zu tun. Die Kommunen haben mit dem zu tun, was der Bürger von Politik erwarten kann, was er für Erfahrungen macht. Ich wünschte mir manchmal, ein kommunaler Vertreter würde mit am Kabinettstisch oder mit im Bundesrat oder Bundestag sitzen. Aber unsere Verfassung enthält dazu eine ganz klare Regelung: Die Kommunen werden durch die Länder vertreten.

Ich meine, was wir hier als Entwurf vorliegen haben, ist ein Kompromiss, der sich in schwieriger Zeit sehen lassen kann.

Die Hoffnung der PDS, dass wir in einen Dauerwahlkampf abgleiten, wird sich nicht erfüllen.

(Lachen bei der PDS)

Das haben Sie heute bei den Einlassungen des Kollegen Schippel und von mir erlebt. Diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Wir beweisen trotz der Last der Verantwortung bei diesem schwierigen Problem mehr Geschlossenheit als Sie, wenn ich den Zeitungsberichten der letzten Tage glauben darf, obwohl Sie keine Verantwortung zu tragen haben.

(Zurufe von der PDS)

Insofern werden wir uns durch Sie in dieser Frage auch nicht beirren lassen. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Petke. - Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zuerst den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 3/6400 - zur Abstimmung auf. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur federführenden Beratung und an alle Fachausschüsse. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe zum Zweiten den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/6401 - auf. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe zum Dritten die Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/6420 - zur Abstimmung auf. Hier empfiehlt Ihnen das Präsidium die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur federführenden Beratung und an alle Fachausschüsse. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so beschlossen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und unterbreche die Sitzung des Landtages bis 14.15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13.29 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 14.16 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich eröffne den Nachmittagsteil unserer heutigen Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Lärmschutz

Große Anfrage 60 der Fraktion der PDS

Drucksache 3/5727

Antwort der Landesregierung

Drucksache 3/6208 einschließlich Korrekturblatt

Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/6447 vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Frau Dr. Enkelmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht sollten wir nicht solch einen Lärm machen, um die Kollegen nicht zu wecken.

Meinen Sie, dass das, was ich gemacht habe, Lärm gewesen sei?

Nein, um Gottes willen, Herr Präsident.

(Dr. Hackel [CDU]: Doch, sagen Sie doch ruhig Ja!)

Ich komme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zum Thema „Lärmschutz“.

Meine Damen und Herren! Im alten China gab es eine Hinrichtungsmethode, bei der in der Nähe des Verurteilten eine Glocke so lange geschlagen wurde, bis Stoffwechsel und Kreislauf total durcheinander gerieten und der Tod eintrat. Möglicherweise erscheint manchem Lärmgeplagten im Land Brandenburg der Ex-Verkehrsminister des Nachts im Traum als Henker.

Tatsache sind allerdings folgende Daten: 16 % der Menschen in Deutschland sind tagsüber einem vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmpegel von 65 Dezibel und mehr ausgesetzt. Die Hälfte aller Bundesbürger muss Tag und Nacht mit einem Mittelungspegel von 55 bis 65 Dezibel leben. Besonders be

troffen sind Menschen, die an stark befahrenen Straßen in Innenstädten sowie unter Einflugschneisen von Flugplätzen wohnen.

Bislang nahezu ausgeblendet sind die Folgen von Freizeitlärm. So werden in Discos und Musikgroßveranstaltungen Werte von 110 Dezibel und mehr gemessen. Ähnliche Werte sind bei Walk- und Discmen möglich. Selbst Spielzeug kann Messwerte von über 100 Dezibel erreichen. So wurden zum Beispiel bei einer Spielzeugtrompete 135 Dezibel gemessen. Bei einer Spielzeugpistole, die unmittelbar am Ohr abgefeuert worden ist, sind sogar 180 Dezibel erreicht worden.

Die Folgen dauerhafter Lärmbelastung sind inzwischen unbestritten. Bereits bei einer Dauerbelastung von 40 Dezibel - dieser Wert entspricht Vogelzwitschern und leiser Musik - sind Konzentrationsschwierigkeiten möglich. Neben subjektiven Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Aggressionen und Angstzuständen sind inzwischen auch körperliche Folgen wissenschaftlich nachgewiesen. Belegt ist die erhöhte Anfälligkeit für Allergien, Bluthochdruck und Stoffwechselstörungen.

Ab 65 Dezibel nimmt das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen zu. Ebenfalls belegt sind Beeinträchtigungen des Immunsystems, wodurch das Entstehen von Asthma, möglicherweise sogar von Krebs begünstigt wird.

Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist mittlerweile die häufigste Berufskrankheit. Durch Walk- oder Discmen bzw. Discos treten insbesondere bei Jugendlichen irreparable Schäden bis hin zur Schwerhörigkeit verstärkt auf. Angesichts dieser gesundheitlichen Auswirkungen von Lärmbelastungen müssen auch wirtschaftliche Langzeitfolgen betrachtet werden. Nach Angaben des EU-Grünbuchs liegen die Kosten, die infolge von Lärm entstehen, in den Mitgliedsstaaten zwischen 0,2 % und 2 % des Bruttoinlandprodukts. Für Deutschland ergeben sich Kosten zwischen 13 und 14 Milliarden Euro jährlich. Sie setzen sich aus Arztkosten, Wertminderungen von Immobilien, Produktionsausfällen durch Krankheiten, Umsatzminderungen im touristischen Gewerbe, aus Kosten für aktive und passive Schallschutzmaßnahmen und vielen anderen Faktoren zusammen.