Protocol of the Session on September 24, 2003

(Zuruf der Abgeordneten Wehlan [PDS])

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS, dass gerade Sie dem Alteigentum das Wort reden, kann ich nicht so recht nachempfinden. Denn es ist uns nicht unbekannt, dass Sie dem Privateigentum an Grund und Boden in Ihrer Parteiprogrammatik nicht unbedingt das Wort reden.

Als fragwürdig schätze ich auch ein, dass Sie in einem Schreiben an die Kreisjagdverbände diese speziell gegen die Entscheidung sensibilisieren wollen. Das ist in meinen Augen keine sachgerechte Diskussion, sondern Stimmungsmache.

(Frau Wehlan [PDS]: Ich habe den sachlichen Zu- sammenhang abgefragt.)

Selbstverständlich ist dabei immer zu sehen, dass das Jagdrecht an das Eigentum gebunden ist. Das ist Recht und bleibt auch so. Der große Sturm, den Sie befürchten, wird nicht losbrechen.

Das Argument der besseren Wildbewirtschaftung in den größeren Jagdbezirken ist durch die Praxis in den zurückliegenden 13 Jahren zum Teil widerlegt worden. Sie haben es selbst angeführt: zunehmende Wildbestände, zunehmende Wildschäden. Also kann diese Form der Jagdbewirtschaftung nicht unbedingt die ideale sein. Da müsste man sich etwas anderes überlegen. Tatsache ist, dass wir in Brandenburg steigende Wildbestände zu verzeichnen haben und ebenfalls eine Zunahme der Schäden. Die getroffene Regelung ist somit der Kompromiss zwischen den Forderungen der Eigentümer und denen der Jäger. Wenn sich zwei streiten, liegt die Wahrheit immer in der Mitte. Genau die haben wir mit dieser Formulierung getroffen. Ich denke, das ist eine ordentliche Entscheidung.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Nicht zuletzt zeigt die Tatsache, dass die Koalitionsfraktionen heute noch gemeinsame Anträge eingebracht haben, dass wir ständig in einem guten Kontakt mit dem Landesjagdverband gestanden haben, stehen und weiterhin stehen werden.

Es ist durchaus nicht üblich, dass nach der Befassung im Fachausschuss noch Änderungsanträge eingebracht werden. Aber wir haben das Gesetz jetzt weiter qualifizieren müssen. Dazu ist es noch nicht zu spät. Wenn diesen unseren Anträgen zugestimmt wird, wird dieses Gesetz weiter qualifiziert. Es ist ein ordentliches Gesetz. Ich hoffe nur, dass die notwendigen bzw. vorhandenen Rechtsverordnungen die Intentionen dieses Gesetzes nicht wieder aushebeln. Aber ich denke, das können wir auch mit begleiten. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und zu unseren Änderungsanträgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an den Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Notwendigkeit der Novellierung des Landesjagdgesetzes bei der 1. Lesung ausführlich Stellung genommen; ich habe dem nichts hinzuzufügen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt vor.

Ich möchte mich bei Ihnen allen, insbesondere beim zuständigen Ausschuss, für die konstruktive und zügige Beratung bedanken. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit Drucksa

che 3/6451. Die Änderung bezieht sich auf § 7 Abs. 1. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/6450. Die Änderung bezieht sich auf den § 23 Abs. 1. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 3/6448. Die Änderungen beziehen sich auf die §§ 34, 39, 41, 42, 60 und 61. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig beschlossen.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/6452. Die Änderung bezieht sich auf den § 34 Abs. 3. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit der Drucksachennummer 3/6440 - Neudruck -. Die Änderungen richten sich auf § 37 Abs. 1 und § 60 Abs. 1 Nr. 11. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Die nächste Abstimmung bezieht sich auf den Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/6449. Die Änderung ist auf § 55 Abs. 2 gerichtet. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme schließlich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/6376, das Korrekturblatt eingeschlossen, ebenso die Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungsanträge. Wer dieser Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der Änderungen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies bei einer Reihe von Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist angenommen und verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personenstandswesens und anderer Aufgabenbereiche

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6247

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/6396

Da beschlossen wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung

folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist bei wenigen Stimmenthaltungen der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6324

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male - so auch heute - beschäftigt uns die dramatische finanzielle Lage der Kommunen des Landes Brandenburg.

Die reduzierten Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2003 und 2004 zwingen das Land, die Landkreise und Gemeinden von Aufgaben zu entlasten, zu deren Ausführung sie bisher durch Gesetz verpflichtet sind. Wir müssen die Kommunen von Aufgaben entlasten, damit sie selbst mehr entscheiden können, wie sie ihre kommunale Selbstverwaltung wahrnehmen, und ich sage Ihnen schon voraus: Dies wird nicht das letzte Gesetz dieser Art sein. Wir müssen diesen Weg konsequent weiter gehen.

Wir sollten uns in Brandenburg darauf verständigen, grundsätzlich keine höheren Standards als der Bund vorzugeben, und wir sollten darauf setzen, dass die Behörden vor Ort verantwortungsvoll und sachgerecht entscheiden. Ich vermute, dass in Konsequenz der künftigen Vorschläge der Bundesregierung weitere Standards, auch in Bereichen, an die wir jetzt nicht herankommen, abgesenkt werden können oder auch müssen.

Mit diesem zweiten Artikelgesetz soll ein Beitrag zur Vermeidung eines Ungleichgewichts zwischen den wahrzunehmenden Aufgaben und den Mittelzuweisungen geleistet werden.

Das Gesetz enthält Aufgabenreduzierungen in den Bereichen Kinder- und Jugendgesundheitsschutz und im Akteneinsichtsrecht. Im Brandenburgischen Straßengesetz werden bessere rechtliche Möglichkeiten geschaffen, Einstufungsentscheidungen für Straßen zu korrigieren. Weiterhin wird den Gemeinden größtmöglicher Handlungsspielraum bei der Wahrnehmung des Winterdienstes eröffnet, unter anderem durch Übertragung auf Dritte.

Umfangreiche Änderungen werden weiterhin für das Kommunalabgabengesetz vorgeschlagen. Dieses Entlastungsgesetz schafft bei der Erhebung von Abgaben Rechtssicherheit. Neu eingeführt werden Regelungen des Kostenersatzes für Grundstückszufahrten. Weiterhin wird die vollständige Übernahme der Straßenbaubeiträge durch private Anlieger ermöglicht. Es gibt Orte, wo die Anlieger dazu bereit sind und darauf warten, dass ihnen diese Möglichkeit eingeräumt wird.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Festsetzung von Abgaben, die für den Schuldner im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben sind, durch eine öffentliche Bekanntmachung statt - wie bisher - durch individuellen Schriftverkehr.

Es gibt die Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer Abgaben desselben Schuldners in einem Bescheid und der Beitreibung privatrechtlicher Forderungen der Gemeinden ebenfalls in dem den Gemeinden zur Verfügung stehenden Verwaltungszwangsverfahren.

Die Genehmigungspflicht für abgabenrechtliche Satzungen der Gemeinden fällt weg, wodurch auch die untere Kommunalaufsicht entlastet wird.

Schließlich erfolgt unter Streichung des § 7 Kommunalabgabengesetz bei gleichzeitiger Änderung des § 80 Brandenburgisches Wassergesetz eine Vereinfachung des bisherigen Verfahrens zur Umlegung der Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände.

Insbesondere die Gesetzesänderungen zum Kommunalabgabenrecht, die unter intensiver Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zustande kamen, werden mittelfristig zu einer deutlichen Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinden und ihrer Zweckverbände führen.

Gestrichen wird des Weiteren - im Ergebnis der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes - auch § 109 der Gemeindeordnung. Dadurch entfällt die bisherige Verpflichtung der Gemeinden, vor Abschluss langfristiger Energielieferungs- und Konzessionsverträge Gutachten einzuholen.

Das Zweite Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben wird ein weiterer Beitrag des Landes zur Entlastung der Kommunen sein. Es sage niemand, dass dieses alles sehr wenig sei. Wir müssen die Summe der Entscheidungen sehen und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben.

Immer wieder erweist sich, dass die Suche nach Aufgabenentlastung für die Kommunen und nach Standardreduzierung ein sehr schwieriger Prozess ist. Bei vielen Gesprächen, die ich mit Landräten, Bürgermeistern und Stadtverordneten aus allen Bereichen geführt habe, ist es doch so: Jeder macht Vorschläge und sagt dann: Es geht aber nicht! - Wir müssen Vorschläge sammeln, von denen wir gemeinsam sagen, wir halten diese Vorschläge für vernünftig und wollen sie umsetzen. Wir haben genug Erfahrungen und wissen, wo es Fehlentwicklungen gibt.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Bei allen bisherigen Prüfungen stellt sich immer wieder heraus, dass viele Aufgaben durch Bundesgesetze oder die Landesverfassung von Brandenburg vorgegeben sind. Vieles ist nicht kurzfristig veränderbar. Wie schwer hier Fortschritte zu erzielen sind, beweisen auch die Entlastungsgesetze anderer Bundesländer, die ebenfalls nur eine Politik der kleinen Schritte darstellen. Der große Wurf, auf den manche hoffen, die Streichung ganzer Aufgabenfelder gewissermaßen über Nacht, ist nicht möglich.