-keit der Beschaffung der Doppelstockwagen berücksichtigt. Dabei wird die Landesregierung das Ziel im Auge behalten, eine weitere und möglichst zeitnahe Angebotsverbesserung im SPNV des Landes Brandenburg zu erreichen.
Ergänzend darf ich sagen. dass es um Fördersätze geht, die zwischen 50 % und 75 % liegen. Ich glaube, dass es durchaus Möglichkeiten gibt. sich irgendwo mit der DB AG zu treffen. Ich bin insoweit optimistisch. In Vorbereitung dieses Spitzengesprächs kommt es selbstverständlich zu Kontakten, die mich sehr optimistisch stimmen, dass es doch noch zur Anschaffung der 30 Doppelstockwagen kommt. - Ich bedanke mich und bitte nochmals um Nachsicht.
Damit sind wir bei der Frage 94 (Resozialisierungsmaßnahmen von Strafgefangenen und Jugendstrafgefangenen in den Haft- anstalten Brandenburgs), gestellt vom Abgeordneten Firneburg.
maßnahmen für Strafgefangene bzw. Jugendstrafgefangene wurden im Jahr 1999 in den Haftanstalten des Landes Brandenburg durchgeführt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Firneburg, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der von Ihnen verwendete Begriff „Resozialisierungsmaßnahmen" erfasst alle Maßnahmen. die das Vollzugsziel in § 2 Strafvollzugsgesetz. nämlich die Fähigkeit des Gefan genen, künfti g ein Leben ohne Straftaten zu führen, fördern. Diese Maßnahmen umfassen den größten Teil der Tätigkeiten im Rahmen des Vollzuges einer Freiheitsstrafe. Gesamtstatistiken werden nur zu einzelnen, besonders wichtigen Behandlungsmaßnahmen geffihrt, auf die ich im Folgenden eingehen werde.
Erstens: Von 1 334 Gefangenen des Erwachsenenvollzuges verfügten am 15. Dezember 1999 753 Gefangene - das sind 56,4 % - über Arbeit. Von den insgesamt 340 Jugendstrafgefangenen befanden sich an diesem Tag 234 - das sind 68,8 % - in Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen.
Zweitens: Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung für Strafgefangene und auch junge Untersuchungsgefangene wurden wie folgt durchgeffihrt: Ober den Vollzeitschulunterricht konnten zum Ende des Schuljahres 1998/99 34 Gefangene, davon 26 des Jugendvollzuges, die Berufsbildungsreife erreichen. Dieser Abschluss konnte von erwachsenen Strafgefangenen über den zweiten Bildun gsweg erreicht werden. Für berufsvorbereitende und qualifizierende Lehrgänge standen den jungen Gefangenen im Jahr 1999 178 Plätze, den erwachsenen Gefangenen, die sich umschulen oder in der Fachwerkstatt qualifizieren ließen, 60 Plätze zur Verffigung. An der Vollausbildung zu Facharbeitern nehmen 12 jun ge Gefangene in den Gewerken Holz und Maler teil. Arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen werden in der JVA Wriezen für 12 Jugendstrafgefan gene vorgehalten und durch Schulunterricht ergänzt. Insgesamt haben von den schulischen und berufsschulischen Angeboten - letztere in der Regel in Verbindung mit praktischer Berufsvorbereitun g - 310 junge und 22 erwachsene Strafgefangene Gebrauch gemacht.
Drittens: Bei besonderen Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen steht an erster Stelle die psychotherapeutische Behandlung von besonders schwierigen und in der Regel auch gefährlichen Gefangenen. Im Jahre 1999 waren insgesamt 35 Therapieplätze verffigbar, die nach Bedarf auf die Anstalten verteilt und auch genutzt wurden. Neben diesen Einzeltherapien gibt es seit Juni 1999 in der JVA Brandenburg an der Havel auch eine sozialtherapeutische Abteilung mit 19 Haftplätzen für Sexual- und Gewalttäter.
Viertens: Für alle Gefangenen des Jugend- und Erwachsenenstrafvollzuges bestehen Sport- und Freizeitangebote. Eine Gesamtstatistik wird nicht geffihrt. Bei den Freizeitaktivitäten gibt es eine Vielzahl von Gruppenangeboten. - Vielen Dank.
Ich entnehme nun der Presse, und zwar dem „Berliner Kurier" vom 18.01.2000, dass der Straftatenanteil von Ausländern in der Mark „nur" 20 % beträgt. Bei einem Ausländeranteil an der Bevölkerung von 2 bis 3 % ist das nun wirklich erschreckend. Ich frage also: Welche Gegenmaßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen?
Herr Abgeordneter, ich kann nur schwer erkennen, dass diese Zusatzfrage mit der vorhin gestellten Frage nach Resozialisiertinesmaßnahmen in einem Zusammenhan g steht. Dennoch will ich dazu Folgendes sagen: Wie Sie wissen, befinden wir uns seit längerer Zeit - das hat mein Vorgänger schon verdienstvollerweise begonnen - in Bemühungen, bei der Bundesregierung zu erreichen, dass das Zusatzprotokoll von Dezember 1997 zur Strafverbüßung von Ausländern in ihrem Heimatland endlich ratifiziert wird. Damit würden wir die Möglichkeit erhalten, den Strafvollzug von Ausländern in ihrem Heimatland zu erleichtern.
Im übrigen werden auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft, in Fällen, in denen das verantwortbar ist, von einer Strafverfolgung abzusehen und sofort zu einer Abschiebung ins Heimatland zu kommen.
Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 95 (Eingruppie- rung der Horterzieherinnen), gestellt von der Abgeordneten Frau Redepenning. Eben habe ich Frau Redepenning noch gesehen. Aber sie scheint nicht hier zu sein.
Der Presse war zu entnehmen, dass das Bundesarbeitsgericht gegen das Land Brandenburg entschieden hat, dass Horterzieherinnen mit Lehrbefähigung als Erzieherinnen einzugruppieren und dementsprechend zu entlohnen sind.
Ich frage deshalb: Welche konkreten Folgen hat dieses Urteil für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg, insbesondere welche Mehrkosten entstehen dem Land und den Kommunen daraus?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Gregor, liebe Frau Redepenning, das Urteil des Bundesarbeits
gerichtes vom 24. November vergan genen Jahres bezieht sich nicht auf die Eingruppierung von Horterzieherinnen, sondern auf die Eingruppierung von pädagogischen Hilfskräften, die an Förderschulen tätig sind und gemäß § 68 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes in einem Dienstverhältnis zum Land stehen. Pädagogische Hilfskräfte an Förderschulen des Landes Brandenburg erteilen keinen selbstständigen Unterricht. sondern sind unterrichtsbegleitend und -unterstützend tätig.
Mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen wurden die pädagogischen Hilfskräfte nach der Vergütungsgruppe VI b BAT-Ost eingruppiert. Aufgrund der Täti gkeit der pädagogischen Hilfskräfte. die weder eindeutig der Tätigkeit eines Erziehers noch der einer Lehrkraft zugeordnet werden konnte, scheidet nach Auffassung des beklagten Landes eine Eingruppierung auf der Grundlage der Anlage 1 a zum BAT-Ost oder nach den Lehrerrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aus.
Die Klägerinnen. die über einen Abschluss als Hortetzieherin verfu gten, klagten auf Eingruppierung nach der Vergütungsgruppe V b BAT-Ost, hilfsweise nach Vergütungsgruppe V c BAT-Ost, als Erzieherinnen auf der Grundlage der Anlage 1 a zum BAT-Ost.
Das Landesarbeitsgericht Brandenburg sprach ihnen mit Urteil vom 02.04.1998 einen Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe V c BAT-Ost auf der Grundla ge der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu und wies den weitergehenden Antrag zurück. Das Bundesarbeitsgericht hingegen sprach den Klägerinnen Vergütungen nach der Vergütungsgruppe V b BAT-Ost im Wege des Bewährungsaufstieges zu. Die Eingruppierung ergebe sich aus der Anlage 1 a zum BAT-Ost.
Ich bitte zu entschuldigen, das ist sehr schwierig. Die Richter haben ein 15 Seiten füllendes Urteil dazu gebraucht; ich muss das Ganze im Rahmen einer kleinen Mündlichen Anfrage beantworten und weiß insofern sehr genau, was ich Ihnen zumute.
Die Klägerinnen - so argumentierte das Gericht - seien keine Lehrkräfte im Sinne der Protokollnotiz zu Nr. 1 der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte zum BAT-Ost, weil die pädagogischen Hilfskräfte nicht selbstständig Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes vermitteln würden. Sie seien daher als Erzieherinnen nach der Anla ge 1 a zum BAT-Ost in die Vergütungsgruppe V b BAT-Ost einzugruppieren.
Für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg entstehen durch das Urteil keine Mehrkosten, weil es bei dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes um die Eingruppierung von im Landesdienst stehendem pädagogischem Personal in Förderschulen geht.
Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort. Es ist sehr schwierig und es ist, wie der Frage von Herrn Bisky
Ob und in welchem Umfang Mehrkosten auf das Land Brandenburg zukommen werden, kann erst nach Auswertun g der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichtes beurteilt werden. Diese, Frau Abgeordnete, liegt dem Land noch nicht vor.
Als pädagogische Hilfskräfte werden nicht nur Erzieherinnen, sondern auch Beschäftigte mit anderer Ausbildung beschäftigt. Besondere Ausbildungsvoraussetzungen für die Tätigkeit als pädagogische Hilfskraft gibt es nicht.
Ferner wird sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder in nächster Zukunft mit diesem Thema befassen und dann auch etwaige Folgerungen ziehen, die ffir das Land von finanzieller Bedeutun g sein könnten. Konkrete Aussagen können daher erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Weil das wenig Konkrete, aber schon sehr Schwierige vermutlich von ihnen nicht gleich en detail zu verfol gen war, gebe ich es Ihnen gern noch einmal schriftlich. Denn auch ich habe eine ganze Zeit gebraucht, bevor mir die gesamte Problematik voll zur Kenntnis gelangt war. - Vielen Dank.
Mit der Beantwortung der nächsten Frage würden wir die Zeit überschreiten. Deswegen schließe ich die Fragestunde jetzt und damit auch den Tagesordnungspunkt 1.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundeskriminalamt spricht in seinen wöchentlichen Lageberichten davon, dass ausländische und deutsche Tätergruppierungen seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland verstärkt Straftaten erheblichen Ausmaßes begehen und dabei einen beträchtlichen Schaden verursachen. Wurden ausländische Straftäter anfangs häufig
im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten. Urkundenfälschung und Scheckdiebstählen festgestellt, konnte seit 1993 eine verstärkte Ausweitung auf Rauschgift- und Milieukriminalität, Mord. Totschlag, Körperverletzung, Raub usw. beobachtet werden. Dabei gehen die Täter gerade im Zusammenhang mit der Rauschgift- und Milieukriminalität gegen andere Rauschgifthändler und dem Rotlichtmilieu zu geordnete Personengruppen mit äußerster Brutalität vor. Bisher in bestimmten Bereichen ansässige ethnische Gruppen wurden auf diese Weise aus dem organisierten Rauschgifthandel verdrängt. Gründe ffir diese Tendenz sind der hohe Organisierungsgrad und die Professionalität, mit der die neue Generation der ausländischen und einheimischen Täter vorgeht.
Bei den zuerst genannten Straftaten handelt es sich um die Einstiegskriminalität. die der untersten Ebene der Hierarchie zugeordnet ist und nach einer Bewährungszeit in eine andere, höhere Gruppe, zum Beispiel in den Rauschgifthandel, aufsteigen kann. Zu beobachten ist, dass es sich bei der Zunahme der Kriminalität von ausländischen und deutschen Täter gruppen um ein europaweites Phänomen handelt. Von ihrer Beschränkung nur auf das Land Brandenburg auszugehen wäre geradezu unseriös. Sie ist aber auch hier symptomatisch.
Soweit vom Bundeskriminalamt ausländische Täter in die vorderste Reihe der Schwerkriminalität gestellt werden, werden diese festgestellten Tatsachen als so genannte ausländerfeindliche Datenmassen eingeordnet. Für deutsche Straftäter gilt diese Einordnung nicht.