Protocol of the Session on May 22, 2003

Ich will Ihnen sagen, warum es so schwer ist, schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Die Situation ist mehrfach beschrieben worden. Die folgende Zahl nenne ich nur ungern, weil man mir unterstellen könnte, ich würde mich dahinter verstecken. Aber ich nenne sie, damit wir alle wissen, wo wir stehen. Wir haben im Land Brandenburg 185 000 anerkannte schwerbehinderte Menschen, 6 000 arbeitslose Schwerbehinderte. Im vergangenen Herbst waren es noch gut 4 000. Die Prozentrechnung beherrschen wir alle: Die Quote liegt, wenn es hoch kommt, bei 4 %; aktuell sind es wohl 2,7 %. Das muss man sich vor Augen führen. Ich will nicht dazu auffordern, zu resignieren oder nichts mehr zu tun. Aber die von mir genannten Zahlen verdeutlichen die Realität.

Sie haben Recht: Es gibt zu wenig Integrationsprogramme. Wir sind auch erst dabei, die geschützten Abteilungen in die Integrationsunternehmen zu überführen. Ende dieses Jahres wer

den wir voraussichtlich 17 haben. Zwölf sind in Arbeit, weitere fünf werden folgen.

Die Behauptung, wir würden nicht genug tun, dürfen wir so nicht im Raume stehen lassen; denn das widerspräche dem Sinn und Zweck der Tätigkeit der Menschen in den Integrationsunternehmen und den Betrieben. Die Erkenntnis ist auch bei der Landesregierung vorhanden. Sehen Sie sich den Trend an: Es geht voran, wenn auch langsam! Der prozentuale Anteil der in der Landesregierung beschäftigten schwerbehinderten Menschen wächst stetig. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Minister Baaske und gebe das Wort noch einmal an die Fraktion der PDS, und zwar der Abgeordneten Bednarsky.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Baaske, ich muss Ihnen trotzdem etwas entgegensetzen: Es hat niemand bezweifelt, auch ich nicht, dass die Integrationsfachdienste oder die Integrationsämter ihre Arbeit leisten. Aber das reicht nicht aus. Warum wurde länger als ein Jahr benötigt, bis diese gemeinsame Empfehlung herauskam? Es wurde auch gesagt, dass es in diesem Flächenland ganz einfach zu wenig Integrationsfachdienste gibt. Ich habe an dem Beispiel erklärt, warum das so ist. Ich denke, wir sind hier alle gemeinsam in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die wohnortnahe Versorgung mit Integrationsfachdiensten realisiert wird.

Ich sage Ihnen auch noch einmal ganz deutlich: Es ist wunderbar, wenn wir alle unsere moralische Verantwortung wahrnehmen und sagen, wir wollen alle dafür sorgen, dass die schwerbehinderten Menschen anerkannt werden. Aber wir alle sitzen hier im Parlament und haben eine politische Verantwortung, das, was in den Gesetzen positiv geregelt ist - da nenne ich das SGB IX und auch das Schwerbehindertengesetz -, so umzusetzen, dass es in der Praxis wirklich wirksam wird.

Eines können Sie mir wirklich abnehmen: Das, was ich Ihnen heute gesagt habe, hole ich nicht vom Mond oder irgendwoher, sondern das sind Erfahrungen aus der Praxis, die ich mitbekomme, wenn ich, genauso wie Sie, vor Ort bin. Ich mache da keine Abstriche, auch Sie machen Begehungen und Besuche vor Ort. Trotzdem sage ich Ihnen eines: Das, was an Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hier im Land existiert, ist noch abzubauen.

Ich möchte Ihnen drei bzw. vier Punkte nennen, von denen wir denken, dass damit durchaus Möglichkeiten bestünden, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zu senken.

Und zwar schlage ich vor, für jeden Arbeitsamtsbezirk mindestens drei Integrationsfachdienste für Vermittlung und Begleitung der Arbeit suchenden Schwerbehinderten zu installieren; klare Leitungsstrukturen im Integrationsamt einschließlich aller Zweigstellen, keine Unterstellung und Einordnung in die Strukturen der Ämter für Soziales und Versorgung; die Arbeitsassistenz - ein ganz wichtiger Punkt, um Schwerbehinderte

überhaupt am Arbeitsleben teilhaben zu lassen - und Arbeitsplatzausstattung transparenter zu gestalten, zum Beispiel Modernisierung von Geräten der Datenverarbeitung, und die Behindertenverbände sowie die Freie Wohlfahrtspflege in die Aufklärung der Öffentlichkeit über diese Hilfsangebote einzubinden; Einbeziehung der Werkstätten für behinderte Menschen, besonders bei Außenarbeitsplätzen und bei der Überführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - denn das ist auch ein riesiges Problem, sehen Sie sich bitte an, wie viel bisher in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurde -; Finanzierung von einem dichteren Betreuungsangebot in den WfbM zur Eingliederung schwer- und schwerstbehinderter Werkstattbeschäftigter in den Arbeitsbereich und - ein letzter Punkt, ich hatte eigentlich zwölf, die ich aber aus Zeitgründen jetzt nicht alle aufführen kann - eine dringende Empfehlung des Sozialministeriums an die Staatskanzlei, die Ministerien, den Landtag und den Landesrechnungshof verbunden mit einer Musterintegrationsvereinbarung, diese zu konkretisieren und so schnell wie möglich mit der Schwerbehindertenvertretung und Personalräten abzuschließen.

Lassen Sie uns gemeinsam auf diesem Gebiet weiterarbeiten! Lassen Sie uns gemeinsam den schwerbehinderten Menschen und ihren Angehörigen eine Perspektive bieten! Ich denke, da sind wir doch auf gutem Weg. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Bednarsky. - Ich beende die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kann feststellen, dass Sie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 57, die Ihnen in Drucksache 3/5790 vorliegt, zur Kenntnis genommen haben.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8. Ehe ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, möchte ich Gäste hier im Landtag begrüßen, und zwar wieder Teilnehmer des Projektes TERTIA, aber diesmal nicht aus Brandenburg, sondern aus Belzig. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Härtefallregelung

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/5861

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Frau Abgeordnete Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Menschen aus vielen Ländern der Welt kommen nach Deutschland, um hier politisches Asyl zu finden. Sie sind in ihren Heimatländern Not, Elend und politischer Verfolgung ausgesetzt, müssen um ihr Leben und das ihrer Familien bangen. Schon ihre Flucht bringt

sie in größte Gefahr. In Deutschland angekommen bitten sie um Asyl, stellen dafür einen Antrag, der von einem Gericht beschieden wird.

Vom Antrag bis zur Entscheidung vergehen oft Jahre. Die Flüchtlinge versuchen, sich hier einzuleben, kommen oft mit einfachsten Bedingungen zurecht, weil alles, was sie hier in Deutschland vorfinden, eine Möglichkeit darstellt zu vergessen, welchem Schicksal sie in ihren Heimatländern ausgesetzt waren, was sie erwartet hätte, wäre die Flucht nicht gelungen.

Aber begleitet wird das Leben der Flüchtlinge auch in Deutschland von Ungewissheit, von Angst um die weitere Zukunft, bei den Familien von Furcht um die Kinder und ihre Entwicklung.

Viele Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, sind sehr daran interessiert, sich hier einzuleben, sich zu integrieren. Das geschieht mit unterschiedlichem Erfolg für den Einzelnen, abhängig vom Charakter des Einzelnen. Im Wesentlichen aber auch in Abhängigkeit von den Bedingungen, auf die der Einzelne vor Ort stößt, von Menschen, mit denen er bekannt wird, sowohl in Ämtern als auch in Gruppen und Vereinen, die sich für die Flüchtlingsarbeit verantwortlich fühlen, kann sich der Flüchtling hier in Deutschland einleben. Viele Menschen, die ihre Länder verlassen mussten, treffen hier auf Menschen, die engagiert, ganz selbstverständlich helfen, ein friedliches, solidarisches Miteinander zu organisieren.

Oft unter schwierigen Bedingungen betreiben Flüchtlinge hier ihr Asylverfahren. Da sind Beweise über Herkunft, über politische Aktivitäten zu erbringen, die oft nicht erbracht werden können, weil Familienangehörige sich schon dann in Gefahr bringen, wenn sie sich um diese Dokumente nur bemühten. Oft gibt es keine Angehörigen mehr, die helfen könnten. Welche Institution bestätigt schon, dass man Menschen so gequält, gedemütigt und bedroht hat, dass sie das Land verlassen mussten?

In jener Zeit, in der das Verfahren, unterstützt durch von gekürzter Sozialhilfe bezahlten Anwälten, betrieben wird, geht das Leben weiter. Flüchtlinge bemühen sich um Arbeit, ein meist sinnloses Unterfangen. Die Kinder gehen in die Schule, viele sehr gern und mit Erfolg. Aus der Schule heimgekehrt, holt sie dann ihr Schicksal ein. Bei den Eltern herrschen Ungewissheit, Unruhe bezüglich der weiteren Entwicklung. Die Entwicklung im Heimatland wird ebenso verfolgt. Menschenrechtsverletzungen bleiben da meist an der Tagesordnung, machen eine Rückkehr unmöglich.

Dennoch entscheiden Gerichte wegen fehlender Beweise aufgrund von Einschätzungen des Bundesaußenministeriums zur Lage in den einzelnen Ländern, dass eine Rückkehr möglich ist. Da gibt es Flüchtlinge, die Deutschland nach der Gerichtsentscheidung freiwillig verlassen. Da gibt es viele, die den weiteren Kampf für sinnlos halten und deshalb gehen. Und es gibt Menschen, die aus Deutschland abgeschoben werden und auf Heimatflughäfen bereits von Polizei und Armee erwartet, in Haft genommen und gefoltert werden und deren Leben wiederum bedroht ist.

Mit dem Zuwanderungsgesetz, dem die PDS bei weitem nicht in allen Paragraphen zugestimmt hätte, hätte es eine Möglichkeit gegeben, Härtefälle zu regeln. Bei Härtefällen kann es sich

um ganz unterschiedliche Situationen handeln, in denen sich einzelne Flüchtlinge befinden. Eine Kommission, in der Vertreter der Kirchen, von Vereinen und Organisationen, die äußerst engagiert und kompetent in der Flüchtlingsarbeit sind, mitarbeiten sollten, kann Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte beraten, bevor diese ihre Ausländerbehörden die Entscheidung über Abschiebung oder Verbleib fällen lassen. Solche Kommissionen, die keinesfalls Gerichtsurteile aufheben können, gibt es in anderen Bundesländern, gibt es auch in Berlin.

Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, wirksame Regelungen zu entwickeln, die zur Vermeidung von bzw. zur Entscheidung über ausländerrechtliche Härtefälle beitragen. Damit könnte unter anderem ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Menschen nicht ins Kirchenasyl getrieben werden, was eine große Belastung für die Flüchtlinge, aber auch für die Menschen, die das Kirchenasyl gewähren, darstellt.

Unsere Forderung nach Härtefallregelung durch eine entsprechende Kommission ist nicht neu. Wir sehen uns hier in einer Reihe mit vielen, die diese fordern, mit den in Kirchenflüchtlingsorganisationen engagierten Einzelpersonen.

Das Land Berlin arbeitet bereits seit Jahren mit einer solchen Kommission. Erfahrungen gibt es - wie gesagt - auch in anderen Bundesländern, wovon sich vieles auf Brandenburg übertragen ließe. Fehlende Bundesregelung macht hier die Initiative der Länder notwendig.

Aktuelle Ereignisse in unserem Bundesland zeigen auf, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir laufen nicht der Illusion hinterher, dass jeder der Kommission vorgestellte Härtefall auch als solcher gesehen wird und zur Aufhebung der Abschiebung führt. Wir gehen aber davon aus, dass Menschen, die ganz eng mit Flüchtlingen zusammenarbeiten, die deren Schicksale kennen wie kein anderer, sehr wohl dazu beitragen können, Menschenleben zu bewahren.

Alle Prüfungen werden Einzelfallprüfungen sein. Im Zusammenhang mit der Altfallregelung gibt es im Land Brandenburg Erfahrungen, die von jener Beratungsgruppe, die sich die Landesregierung geschaffen hat, in ihrer Arbeit gesammelt wurden. Bauen Sie diese Erfahrungen aus! Entwickeln Sie Regelungen für Härtefälle, die nicht unter die Altfallregelung fallen!

Wir erbitten dazu in der Landtagssitzung im Juni dieses Jahres eine Information und jetzt die Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Wolff. - Das Wort geht an die Fraktion der SPD, an Herrn Abgeordneten Kuhnert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die SPDFraktion sieht aufgrund der Ereignisse der letzten Monate und Jahre im Land im Bereich der Flüchtlinge durchaus die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Beratungsgruppe. Ich will mich deshalb noch einmal mit den Argumenten auseinan

der setzen, die angeblich gegen eine solche Beratungsgruppe sprechen.

Ein Einwand ist immer, es könne über das geltende Recht hinaus vom Land nicht zusätzliches Recht geschaffen werden, was ja richtig ist. Aber diese Gruppe ist eine rein beratende Gruppe und hat überhaupt keine rechtliche Kompetenz. Im Grunde genommen wird zwischen der Regierung, also dem Innenministerium, und der Ausländerbehörde eine Verabredung getroffen, in Fällen, in denen die Beratungsgruppe tätig wird, so lange mit der Entscheidung der Ausländerbehörde zu warten, bis die Gruppe einen Rat gegeben hat. Die Ausländerbehörden wiederum sind nicht an diesen Rat gebunden; sie können ihn teilweise umsetzen oder gar nicht. Aber in den Ländern, in denen es eine solche Beratungsgruppe gibt, schätzen die Ausländerbehörden in der Regel deren Rat, weil in dieser Härtefallkommission Menschen sitzen, die in diesen Fragen eine besondere Kompetenz haben. Diese haben die Behörden vor Ort im Einzelfall eben nicht, wie wir erst kürzlich wieder gesehen haben, als der Landrat selbst darum bat, in Zukunft eine solche Härtefallkommission einzurichten.

Der zweite Einwand ist: Dann kommen alle Asylbewerber; denn jeder, der abgelehnt worden ist, empfindet sich verständlicherweise als Härtefall. - Zu diesem Einwand reicht wieder ein Blick ins Internet. Ob es Berlin oder Nordrhein-Westfalen ist, dort stehen als Erstes die Zulassungskriterien für die Behandlung des Falls in der Härtefallkommission. Sie sind sehr präzise und rigoros formuliert. Da werden gleich alle benannt, die keine Chance haben, überhaupt zugelassen zu werden. Das heißt, es werden nach diesen Kriterien wirklich nur diejenigen zugelassen, die überhaupt eine Chance haben, als besonderer Härtefall gewürdigt und in der Kommission behandelt zu werden. Also auch dieses Argument trifft nicht zu.

Dann wird gesagt: In der Kommission sitzen die Gutmenschen, die immer entscheiden, dass alle, die sich dort melden, bleiben können. - Wenn man die Statistiken betrachtet, sieht man, dass das nicht der Fall ist. Es geht auch nicht ausschließlich um die Frage „Kann derjenige, kann die Familie bleiben oder nicht?“, sondern es geht oft um Fragen, bei denen die Kommission dann empfiehlt, noch ein Vierteljahr mit der Abschiebung zu warten, zum Beispiel bis die Ausbildung des Jugendlichen, der zur Familie gehört, abgeschlossen ist oder bis eine ärztliche Behandlung abgeschlossen, eine Familienzusammenführung beendet ist oder Ähnliches.

Natürlich kann die Härtefallkommission nicht tätig werden, wenn es schon ein gerichtsfestes Urteil gibt. Das ist klar und das bestreitet auch niemand. Auch geht es nicht um die Frage „Bleiben oder nicht bleiben?“, sondern im konkreten Fall wird ein konkreter Rat gegeben, der in der Regel bei der Umsetzung der Arbeit der Ausländerbehörden hilfreich ist.

Des Weiteren wird gesagt: Wir brauchen einen bundesgesetzlichen Rahmen. - Schon die Tatsache, dass die Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und MecklenburgVorpommern eine solche Gruppe haben, macht deutlich, dass es den bundesgesetzlichen Rahmen nicht braucht. Ich wünschte ihn mir auch. Aber nun kennen wir alle, die wir hier sitzen, die Geschichte des Zuwanderungsgesetzes. Sie scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Das wird uns in absehbarer Zeit nicht helfen können. Deshalb ist auch dieses Argument nicht sehr sinnvoll.

In Berlin hat es vor 20 Jahren das erste Kirchenasyl gegeben. Das geschah, nachdem sich ein Kurde, der abgeschoben werden sollte, durch einen Sprung aus dem Fenster das Leben nahm. Von diesem Zeitpunkt an gab es das Kirchenasyl. Die Kirchen hatten sich auf diese Tradition besonnen. Später wurde in Berlin die Härtefallkommission eingerichtet. Seit es diese Kommission gibt - da kann man Barbara John als Ausländerbeauftragte, CDU, fragen -, gibt es solche problematischen und spektakulären Fälle, wie wir sie aus Brandenburg kennen, nicht mehr.

(Beifall bei der PDS sowie vereinzelt bei der SPD)

Die Härtefallkommission hat sich dort bewährt.