Protocol of the Session on May 21, 2003

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Die Beantwortung dieser Frage überlassen wir der Bundesebene. Die haben sich dabei etwas gedacht. Wir haben unseren Beitrag genauso mit zu leisten.

(Lachen bei der PDS)

Wir können nicht immer nach dem Sankt-Florians-Prinzip anderen die Lasten zuweisen und uns davon ausschließen, sie zu tragen. Das geht nicht.

Ich wünsche, dass dieser Truppenübungsplatz kommt; das sage ich klar und deutlich. Ich werde auch noch sagen, warum.

Aber noch einmal zu Ihrem Antrag: Sie formulieren darin:

„Der Landtag bekräftigt seine ablehnende Haltung zum Truppenübungsplatz.“

Hier muss ich Sie natürlich zum einen fragen: Wann hat der Landtag in dieser Legislaturperiode denn überhaupt eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht? Wir sollen hier etwas bekräftigen, was Sie unterstellen, was aber überhaupt nicht Fakt ist. Das ist also eine Irreführung der Bürger und der Öffentlichkeit. Die Meinungsbildung hier in diesem Haus erfolgte am 1. März 2001. Damals diskutierten wir über einen analogen Antrag und tauschten dazu Fakten aus. Dieser Antrag wurde mit 33 Nein- und 17 Jastimmen bei 8 Enthaltungen eindeutig abgelehnt. Das ist das letzte Votum dieses Landtages. Daraus können Sie nicht ableiten, dass dieser Landtag eine ablehnende Haltung zum Ausdruck bringt bzw. eine solche Haltung noch bekräftigt.

Herr Abgeordneter Helm, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Ja, bitte.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Hammer.

Unter den modernen Kampfmitteln, die auch von Bombenflugzeugen verschossen werden, ist uranabgereicherte Munition,

die schlimme Folgen zeitigen kann, in Verruf geraten. Können Sie garantieren, dass dort keine solche Munition verschossen werden wird?

Sie wissen doch ganz genau, dass dort überhaupt nicht mit Munition geübt wird, sondern dass von den Flugzeugen Attrappen abgeworfen werden. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Sie malen hier ein Horrorszenario aus, das so nicht bewiesen ist und nicht stimmt.

(Zuruf von der SPD: Das ist der Zweck der Veranstal- tung!)

Zum anderen kann die Koalition derartigen Anträgen nicht leichter zustimmen, nur weil sie ständig wiederholt werden. Wir befinden uns hier im Prozess der Meinungsbildung. Die rechtsförmlichen Verfahren haben stattgefunden. Es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Auf dessen Grundlage wurde das Anhörungsverfahren durch das Land im Auftrage des Bundesverteidigungsministeriums durchgeführt, einzusehen in der Kabinettsvorlage 11/52 aus dem Jahre 2002. Darin wurden klar und deutlich sowohl die Meinung der Kommunen als auch die Haltung der Landesregierung bzw. der einzelnen Ressorts zum Ausdruck gebracht. Wie die Bundesebene nun damit umgeht - nur dort fällt die Entscheidung -, sollten wir ihr überlassen. Das fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Deshalb ist der von Ihnen eingebrachte Antrag fehl am Platze.

Sie sprechen des Weiteren davon, die Interessen des Landes und der betroffenen Kommunen zu vertreten. Hier wurde schon die Frage gestellt, welche Interessen welcher Kommunen vertreten werden sollen. Ich weiß genau - dort ist mein Wahlkreis -, dass die Meinungsbildung quer durch den Kreis geht, zum einen pro Bundeswehr, zum anderen kontra Bundeswehr. Das müssen wir natürlich auch eindeutig sehen.

Ich vertrete nachdrücklich die Meinung, dass die aufgrund der Einrichtung zu erwartenden Ansiedlungen und deren wirtschaftliche Potenzen keine Vision darstellen, sondern dass dies Realität sein wird. Allein für die Sanierung der Altlasten und für die Munitionsberäumung wird für den vorgesehenen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren ein Finanzvolumen von 175 Millionen Euro prognostiziert. Das bedeutet, dass in dieser Zeit über 400 Arbeitsplätze entstehen. Für den Ausbau der Garnison sind weitere 60 Millionen Euro sowie 150 zusätzliche Arbeitsplätze im zivilen Bereich plus 26 Feuerwehrleute für die Feuerwache geplant. Pro Jahr ist eine Wirtschaftskraft von 10 Millionen Euro geplant, die aus dem Betrieb der Garnison zu erwarten sei. Das sind Fakten, die sich nicht leugnen lassen. Wir können sie nicht mit einer Handbewegung einfach wegwischen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Einen kleinen Moment bitte; einen Satz noch. - Wenn Sie aus dieser militärischen Nutzung eventuell ableiten, dies sei schädlich für Unternehmen der Tourismusbranche etc., dann muss

ich Ihnen leider sagen: Auch ohne Bundeswehr sind sehr viele davon in der Insolvenz, darunter leider auch sehr bekannte. Es greift eben nicht, einen solchen Zusammenhang herzustellen, dass es so kommen werde. Die touristische und gastronomische Entwicklung wird aus anderen Gründen in Schwierigkeiten gebracht, nicht aber durch die Bundeswehr.

(Zustimmung bei der CDU)

Bitte, jetzt können Sie die Frage stellen.

Nein, Herr Abgeordneter Helm, ich kann jetzt keine Zwischenfrage mehr gestatten, weil Ihre Redezeit abgelaufen ist.

Dann kann ich es nicht ändern. - Für uns ist dieser Antrag nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort geht jetzt an die Landesregierung. Bitte, Herr Minister Schönbohm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der intensiven Darlegung der Sachverhalte kann ich mich kurz fassen.

Der Bundesminister der Verteidigung ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 beauflagt, eine Anhörung mit den Anliegergemeinden durchzuführen. Diese Anhörung wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung durchgeführt.

Die Ergebnisse wurden im August 2002 in einer Kabinettsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf dieser Grundlage beabsichtigt der Verteidigungsminister, eine Entscheidung zu treffen. Alle hierfür notwendigen Unterlagen seien jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Minister Struck beabsichtigt, wenn sich der Zeitplan nicht ändert, mit den Betroffenen vor Ort morgen noch einmal ein Gespräch zu führen, um anschließend über die künftige Nutzung des Platzes zu entscheiden.

Die Bundeswehr sieht in einem möglichen künftigen Nutzungskonzept für Wittstock auch die Aufgabe, die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Art und Umfang der beabsichtigten militärischen Nutzung sollten dabei nach Auffassung der Bundeswehr in einem ausgewogenen Verhältnis zu den kommunalen Belangen und den Interessen der Bürger dieser Region stehen.

Nachdem ich gehört habe, was die PDS-Fraktion gesagt hat, möchte ich Folgendes einschieben: Aus Ihren Beiträgen ist

deutlich geworden, dass es Ihnen darum geht, die Nutzung zu verhindern, aber die Stoßrichtung ist eine andere. Das ist die Bundeswehr. Wenn Sie ein gültiges Programm hätten - vielleicht gibt es das einmal bei Gelegenheit -, könnte man nachlesen, wie Sie dazu stehen. Wie stehen Sie zur NATO? Wie stehen Sie zur Bundeswehr? Wie stehen Sie zum Recht auf Selbstverteidigung? Wie stehen Sie zur gemeinsamen Verteidigung in Europa? Das würde ich gern einmal bei Ihnen nachlesen. Wenn Sie ein Programm hätten, könnten wir darüber diskutieren. Jetzt kann ich mich nur auf das beziehen, was Sie bisher öffentlich gesagt haben.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Fritsch [SPD])

Sie müssten sich dann vielleicht auch mit der Frage befassen, die Herr Abgeordneter Helm angesprochen hat, nämlich warum so viele Anwohner - und auch der Bürgermeister von Wittstock - sagen: Obwohl wir hier wohnen, wollen wir, dass man sich dafür einsetzt.

Vor diesen Hintergrund - die Entscheidungen sind auch noch nicht getroffen - ist der Antrag der Fraktion der PDS abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Fritsch [SPD])

Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Die Fraktion der PDS hat zum Antrag in der Drucksache 3/5859 namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen das Prozedere der namentlichen Abstimmung. Ich fordere Sie trotzdem noch einmal auf, bei der Abstimmung laut und deutlich Ihr Votum bekannt zu geben, damit es hier fehlerfrei aufgenommen werden kann.

Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/5859 - und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es einen Abgeordneten im Plenarsaal, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugehen?

(Der Abgeordnete Bischoff [SPD] gibt sein Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung und bitte um etwas Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/5859 bekannt: Für den Antrag stimmten 19 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 47 Abgeordnete; 8 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abstimmunglisten siehe Anlage Seite 5154)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2003

Antrag der Faktion der PDS

Drucksache 3/5860

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungpunkt mit dem Beitrag der antragstellenden Fraktion und gebe der Abgeordneten Tack das Wort.