Kollegen von der PDS behaupten immer wieder, dass das Haushaltsstrukturgesetz und die mit ihm verbundene Kürzung der Zuweisungen an die Kommunen um ca. 140 Millionen Euro verfassungswidrig sei. Das konnte bei der Anhörung nicht dargestellt werden; vielmehr wurde von der „Gefahr der Verfassungswidrigkeit“ gesprochen.
Herr Schippel, können Sie sich gemeinsam mit mir daran erinnern, dass keiner der Anzuhörenden in der Anhörung einen Entlastungseffekt überhaupt erkennen konnte, sondern dass im Gegenteil alle sagten, die von Ihnen mit diesem Gesetz geplanten Entlastungen seien nicht zu erzielen, und dass sogar alle Anzuhörenden den Gesetzentwurf aus unterschiedlichen Gesichtspunkten abgelehnt haben?
aber ich habe hier von der Verfassungswidrigkeit gesprochen. Auch in der Anhörung konnte niemand definitiv beweisen, dass wir uns im Bereich der Verfassungswidrigkeit befinden.
Herr Kollege, geben Sie mir Recht, dass der Vertreter des Landkreistages in der Anhörung sinngemäß geäußert hat, es stelle sich die Frage nach der Verfassungskonformität des kommunalen Finanzausgleichs?
Daran kann ich mich erinnern. Es ist doch nie abgestritten worden, Herr Domres, dass sich diese Frage stellt. Ich sprach davon, dass es nicht bewiesen werden konnte. Insofern werden wir das der Zeit überlassen müssen. Wir werden eventuell Klagen in Kauf nehmen müssen und dann wird es sich entscheiden, aber nicht jetzt. Also: Ihre Behauptung, Herr Abgeordneter Domres, das sei verfassungswidrig, konnten Sie bis heute nicht beweisen.
Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass sich die Steuermindereinnahmen des Landes im Jahr 2003 auf 620 Millionen Euro belaufen.
Die im GFG 2002/2003 festgelegte Verbundquote wird nicht abgesenkt, sondern im Gegenteil geringfügig erhöht. Den Kommunen wird jedoch eine erheblich verringerte Verbundmasse zur Verfügung gestellt. Die Kürzungen betreffen die allgemeinen Zuweisungen aus dem Steuerverbund. Die Zuweisungen für übertragene Aufgaben bleiben unberührt.
Laut Landesverfassung hat das Land durch einen angemessenen Finanzausgleich dafür zu sorgen, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Eben hier bewegen wir uns aufgrund der Kürzungen an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit. Dass das der Landesregierung bewusst ist, zeigt die Begründung zum Haushaltsstrukturgesetz,
nach der die Kosten der pflichtigen Aufgaben infolge der Kürzungen nicht mehr zu decken sind und die Reduzierung - darum handelt es sich jetzt hier - der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, Normen und Standards geboten ist.
Bei der jetzigen Gesetzeslage wäre die Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen nur noch aus Rücklagen oder Krediten möglich, was zum Teil schon jetzt gemacht wird. Durch die Verminderung der Zuweisungen wird zwar in eine gesetzlich begründete Rechtsposition der Kommunen eingegriffen, es gilt aber zu beachten, dass hier kein abgeschlossener Sachverhalt, sondern der kommunale Finanzausgleich des laufenden Haushaltsjahres neu geregelt wird.
Laut GFG stand den Kommunen eine Verbundquote von lediglich 25 % zu. Der der Verbundquote entsprechende Betrag ist jedoch letztlich ausschlaggebend. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den Kommunen der Betrag in Höhe von 140 Millionen Euro nie garantiert wurde. Die Zuweisungen an die Kommunen entsprechen der aktuellen und finanziellen Leistungskraft des Landes.
Nach den Berechnungen des MdF wird eine Symmetrie zwischen der Landes- und der Kommunalebene hergestellt. Kurzum: Ohne das Entlastungsgesetz kann durch die Kürzung der Zuweisungen der Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung verletzt werden. Genau das wollen wir umgehen. Eine Aushöhlung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung wäre dann die Folge. Dass das inzwischen sehr schwer geworden ist, wissen wir, aber wir halten an der kommunalen Selbstverwaltung fest.
Wir sind verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu dieser Situation zu treffen, wenn die kommunale Selbstverwaltung nicht mehr garantierbar ist. Dazu sind wir als Landesgesetzgeber verpflichtet. Ebendieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Entlastungsgesetz nach. Es hat niemand behauptet, dass bei den Kommunen 140 Millionen Euro im Verhältnis von 1 : 1 durch diese Entlastung einzusparen sind bzw. die Kommunen um diese 140 Millionen Euro entlastet werden. Das behaupte ich auch heute nicht.
Es gibt drei Säulen: Es wird direkte Kürzungen geben - das ist unbestritten -, es wird kurzfristige Entlastungen geben und es wird mittelfristige Entlastungen geben. Wie diese im Einzelnen aussehen, werden wir sehen.
Wir sind ohnehin gehalten, das zu überprüfen. Deswegen haben wir in Artikel 10 des Gesetzentwurfes auch die Erweiterung eingeführt.
Lassen Sie mich auf einige Aspekte zu sprechen kommen, die in der Öffentlichkeit eine große Rolle spielen, insbesondere auf die Bereiche Kita-Betreuung, Schülerbeförderung und Weiterbildung.
Der Spielraum der Kommunen soll erweitert werden. Wir als Sozialdemokraten sind mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes nicht unbedingt glücklich.
(Zuruf von der CDU: Wir auch nicht! - Zuruf von der PDS: Dann beschließen Sie die Änderungen doch nicht!)
Wir konnten allerdings den konditionierten Rechtsanspruch erhalten und somit ein Absenken auf das reine Bundesgesetz verhindern.
Herr Innenminister, in diesem Zusammenhang will ich auf Ihr angekündigtes, aber in den nächsten Jahren unbezahlbares Familiengeld zu sprechen kommen, das Sie als CDU-Vorsitzender den Leuten verkaufen müssen: Das ist nicht nur ein Handeln mit ungedeckten Schecks. Sie wollen mit diesem Erziehungsgeld die Begründung dafür schaffen, dass ein konditionierter Rechtsanspruch überflüssig sei. Mütter sollen vom ersten bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes gefälligst zu Hause bleiben und somit nicht nur auf finanzielle Dinge, sondern für diesen Zeitraum zwangsläufig auch auf Chancen der Ausbildung, des Studiums und der beruflichen Entwicklung verzichten. Das wird mit uns nicht zu machen sein.
Zu Artikel 2 und der Neufassung des § 112 Schulgesetz - Schülerbeförderungskosten -: Auf massives Betreiben der SPDFraktion hin ist es hier zu einer Veränderung gekommen. Mit der gesetzlichen Vorgabe, Elternbeiträge für die Schülerbeförderung zu erheben, stellen wir uns als Landtagsabgeordnete bewusst unserer Verantwortung und lassen die Kolleginnen und Kollegen in den Kreistagen mit dieser schwierigen Entscheidung nicht allein. An dieser Stelle sei darauf verwiesen genau das ist der Punkt, an dem die PDS immer wieder Ängste schafft -, dass der Satzungsgeber - sprich: der Träger - in seiner Satzung eine soziale Staffelung vorsehen und der Sozialhilfeträger im Zweifelsfall einspringen kann. Insofern ist die Chan
cengleichheit auf Bildung gewahrt. Machen Sie doch nicht den Menschen Angst, dass sie die Schule für ihre Kinder nicht mehr bezahlen könnten.
Ein weiterer Punkt: Wenn Sie von Verfassungswidrigkeit und Konnexitätsprinzip sprechen, so liegt Ihnen heute ein Antrag vor, der sich mit den Fahrtkosten für die freien Schulen befasst.
- Nein, wir schieben das nicht auf. Wir sagen, dass das erst ab 01.01.2004 gelten kann, weil die Kreise zu Recht einen Anspruch auf die Mittel haben, die das Ministerium jetzt dafür ausgibt. Wir müssten jetzt allerdings das GFG ändern und das ist unsinnig. Insofern wird für die freien Schulen die Regelung zum Schülerverkehr erst ab 2004 in Kraft treten.
Weitere Punkte innerhalb der Koalition waren die Aufwandsentschädigungsverordnung und die Jagdsteuer. Wir haben uns gefragt, Herr Innenminister, warum der Landtag eine Verordnung außer Kraft setzen soll, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Warum sollen Obergrenzen von Richtwerten für die Entschädigung des Aufwandes ehrenamtlicher Kommunalpolitiker gestrichen werden, und dies gerade in einer Zeit, in der sich die Gemeindegebietsreform in der Phase der vollständigen Umsetzung befindet, in der wir genau diese Leute brauchen?
Wir waren bislang immer gemeinsam dafür und haben uns dagegen verwahrt, dass zwischen der Gebietsreform und der Aufwandsentschädigung ein Zusammenhang hergestellt werden könnte. Umso mehr bedauere ich, dass die Kollegen der CDU, Herr Petke, ein Junktim zwischen der Aufwandsentschädigung und der Jagdsteuer hergestellt haben.
Aus diesem Grund und um das Gesetz nicht weiter zu gefährden, müssen wir nun allerdings auf unseren Standpunkt verzichten und werden das Gesetz so mit verabschieden.
Die Diskussion über die Jagdsteuer hat in der Öffentlichkeit einen ganz breiten Raum eingenommen. Lassen Sie mich etwas dazu sagen. Es wird niemand den Jägern ihre Verdienste im Bereich des Naturschutzes absprechen. Wir wissen um deren Verdienste. Demgegenüber schließen wir uns allerdings der Auffassung des Innenministers an - das ist in einer Koalition so üblich, wenn ganz große Fehler gemacht worden sind -, dass das eine Einnahmequelle für die Kreise sei.
Dem gegenüber steht ein Gerichtsurteil aus diesem Jahr, das, anders, als der Landesjagdverband argumentiert, sagt, dass diese Steuer rechtlich möglich ist, bisher aber an formellen Dingen gescheitert ist. Die Jagderlaubnissteuer ist eine andere Frage.
Wenn ich jetzt in die Systematik eines Entlastungsgesetzes einsteige, und wir reden von Entlastung, dann ist die Entlastung