Ich will nicht verhehlen, dass man in diesem Gesetz - ich meine damit das Bundesgesetz - sicherlich noch Defizite sehen kann, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch besser gemacht werden kann und dass es möglicherweise auch noch nicht der große Wurf ist. Nur wissen Sie selbst, wie lange Diskussionen um Reformen von Ausbildung an unseren Universitäten - darunter insbesondere in der Juristenausbildung - dauern. Das ist nicht von heute auf morgen zu packen. Deswegen stimme ich Ihnen in einem Punkt zu, den Sie zwar nicht expressis verbis aussprachen, dass man die Diskussion weiterführen muss und noch eine Menge tun kann, um die Ausbildung zu verbessern.
Ich will jetzt nicht weiter auf die inhaltlichen Dinge eingehen; denn diese wurden schon hinreichend erläutert, sondern nur noch einige Ausführungen zum Verfahren machen: Wie gesagt, man kann dieses Gesetz vom Inhalt her kritisieren; das steht jedem Kollegen frei.
Ich möchte aber an den Verfahrensweg erinnern. Wir haben es gemeinsam mit dem Bundesland Berlin geschafft, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Nun kann man hinsichtlich der Bedingungen einer möglichen Fusion geteilter Meinung sein. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen diesbezüglich einiges in der Öffentlichkeit vernehmen können. Es ist gar nicht die Frage, ob die Fusion 2009 ansteht oder nicht und wie die Entscheidung ausgehen wird. Für viel wichtiger halte ich es, dass in so zentralen Bereichen, in denen wir bereits eine territoriale Nähe zu den Universitäten in Potsdam, Berlin und Frankfurt haben, eine solche Zusammenarbeit herbeigeführt wird. Daher halte ich diese Abstimmung mit Berlin für sehr zukunftsweisend und hilfreich für die Juristenausbildung in Berlin und Brandenburg.
Die Kollegen von der Opposition haben eine Anhörung beantragt. Das kann man auch machen. Ich möchte das jetzt nicht auf den Zeitplan schieben, den bekommen wir hin. Wir werden den Gesetzentwurf im Mai in 2. Lesung verabschieden. Aus meiner Sicht ist es aber ein ganz fatales Signal in Richtung Berlin, jetzt noch einmal eine Anhörung zu beantragen. Was ist denn der Zweck einer Anhörung? Man will überlegen, ob man noch Veränderungen herbeiführen kann. Dann aber bringen Sie das Gesamtgefüge sehr durcheinander. Ich sehe die große Gefahr, dass die Berliner Kollegen in einer Art und Weise reagieren werden, die zur Folge hat, dass wir diese Angelegenheit nicht mehr umsetzen können. Davor warne ich eindringlich.
Im Januar hat es, wie Frau Ministerin sagte, eine gemeinsame Anhörung der Fachleute und Verantwortlichen der Justizverwaltungen von Berlin und Brandenburg gegeben. Sie haben ihre Anliegen eingebracht, wie man im Ergebnisprotokoll und im Wortprotokoll nachlesen kann. Eine ganze Reihe der Punkte, die dort genannt wurden, sind in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingeflossen. Insofern stellt sich für mich die Frage, was die Anhörung soll. Wenn wir dieses Paket, das wir gemeinsam mit Berlin sehr mühevoll geschnürt haben, noch einmal aufschnüren, sehe ich eine ganz große Gefahr darin, den Zeitplan überhaupt einhalten zu können. Dann bekommen wir selbst im Juni keine 2. Lesung hin.
Vor dem Hintergrund bitte ich Sie, verehrte Kollegen von der Opposition, noch einmal, Ihren Antrag auf Anhörung zurückzuziehen. Sie haben dazu bis zum Dienstag Zeit. Ich warte auf die Erklärung, was eine Anhörung bringen soll. Ich sehe die Notwendigkeit dazu nicht.
Wenn es in diesem Gesetzentwurf Defizite geben sollte, was ich überhaupt nicht in Abrede stellen will, dann werden wir sehen, wie sich dieses Gesetz in der Praxis bewähren wird.
Wir können ja dann überlegen, ob noch Änderungsbedarf besteht. Herr Präsident, ich stehe jetzt für eine Zwischenfrage zur Verfügung.
Ihre Redezeit ist abgelaufen. Wir sind darin einig, dass keine Nachfragen mehr gestellt werden, wenn die Redezeit beendet ist. Ich hatte Sie ja vorher gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung der Drucksache 3/5694 - Neudruck - federführend an den Rechtsaus
schuss und mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Mir ist aufgefallen, dass Sie mir ein Ei ins Nest gelegt haben, was mir im Präsidium gar nicht bewusst war. Es wird nämlich vom Grundsatz abgewichen, wie er in der Geschäftsordnung formuliert ist, sich in der 1. Lesung auf das Grundsätzliche zu beschränken. Dazu haben bisher fünf Minuten gereicht. Wenn nun das Grundsätzliche so umfassend und voluminös ist, dass man mit fünf Minuten nicht auskommt, gewähre ich mehr Redezeit. Aber eines lasse ich nicht zu, nämlich, dass heute mit einem Pingpongspiel mehrere Runden gedreht werden. Das heißt: Mit der Redezeitvariante 3 lasse ich für die Landesregierung wie für die Fraktionen jeweils einen Beitrag von einer Länge zu, in der alles gesagt werden kann, was einem auf dem Herzen liegt. Dann - so denke ich - sind wir mit den Grundsätzen fertig.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, um erstens mitzuteilen, dass Sie natürlich das Entscheidungsrecht hinsichtlich der Auslegung der Geschäftsordnung haben,
aber ich möchte freundlicherweise darauf aufmerksam machen, dass in der Geschäftsordnung nicht geregelt ist, innerhalb welcher Zeit das Grundsätzliche zu besprechen ist. In der Geschäftsordnung gibt es auch keine Regelung darüber, dass ausschließlich ein Redner zu Wort kommt, wenn es um das Grundsätzliche geht und wir eine längere Redezeit planen. Wir haben einen Regelungsbedarf, den Sie jetzt ausgelegt haben. Das ist die Entscheidung des Präsidenten. Die Geschäftsordnung schränkt aber den Präsidenten keineswegs derart ein, dass man sagen könnte, hier habe jemand jemandem ein Ei gelegt. Danke schön.
Ich denke, angesichts Ostern wird das mit den Eiern sicherlich verständlich. Ich gehe davon aus, Herr Vietze, das passt auch in
das Verständnis, das Sie für mich haben. Danke sehr. Wir verfahren so, wie ich es verkündet habe. Danke. - Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde nicht alles sagen, Herr Präsident, was ich auf dem Herzen habe, sondern das, was notwendig ist, um in eine 1. Lesung einsteigen und diesen Gesetzentwurf anschließend im Ausschuss im Einzelnen erörtern zu können.
Wir haben in Brandenburg wie auch in allen anderen Bundesländern festzustellen, dass uns die wirtschaftliche Stagnation und die zurückgehenden Steuereinnahmen vor die Aufgabe stellen, die Finanzmittel des Landes neu zu ordnen. Wir haben den Doppelhaushalt 2002/2003 nachgesteuert und heute Morgen über den Nachtragshaushalt 2003 diskutiert.
Mit dem Nachtragshaushalt 2002 haben wir auf die Kommunen Rücksicht genommen und die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs in unverminderter Höhe gewährt, obwohl die Steuereinnahmen 2002 bereits weggebrochen waren. Daher schließen die Kommunalhaushalte 2002 bedeutend besser als der Landeshaushalt ab. Dauerhaft können die Folgen der Steuermindereinnahmen des Landes aber auch nicht vor den Kommunen Halt machen. Den Kommunen kann es immer nur so gut oder so schlecht wie dem Land gehen. Daher sitzen die Kommunen und das Land, wenn ich das so sagen darf, in einem Boot.
Die Landesregierung hat zusammen mit dem Nachtragshaushalt 2003 beschlossen, auch die Kommunen an den Steuermindereinnahmen des Landes im Jahre 2003 unverzüglich und nicht erst im Wege einer späteren Steuerabrechnung teilhaben zu lassen. Bei dieser Entscheidung waren wir uns aber darüber im Klaren, dass bei den anstehenden Kürzungen der Landeszuweisungen der Grenzbereich der Verfassung wegen der gebotenen finanziellen Mindestausstattung erreicht werden könnte.
Die Haushaltslage der Kommunen ist dramatisch. Darin sind wir uns meiner Meinung nach einig. Es gibt daher nur zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Entweder weist man den Kommunen trotz Steuermindereinnahmen prozentual mehr Geld zu oder man entlastet die Kommunen von Aufgaben, die ihnen kraft Gesetzes übertragen worden sind. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Wir haben uns entschlossen, den Kommunen zu ermöglichen, ihre freiwilligen Aufgaben weiterhin zu erfüllen, indem wir die Pflichtaufgaben und übertragenen Aufgaben reduzieren. Damit eröffnen wir den Kommunen Spielräume, die sie jetzt in die Lage versetzen zu entscheiden, welche Aufgaben sie wie erfüllen wollen.
Zur verfassungsrechtlichen Absicherung der kommunalen Finanzausgleichszahlungen im Jahr 2003 hat die Landesregierung die Verbundquote auf 25,3 % angehoben und sich ferner entschlossen, die Kommunen von pflichtigen Aufgaben zu entlasten.
Dieser Entschluss ist ihnen nicht leicht gefallen. Wir haben hierüber sehr ausführlich diskutiert und nach Bewertung aller Alternativen festgestellt, dass dies der einzige Weg ist, um die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten und die pflichtigen Aufgaben zu reduzieren. Einzelheiten werden wir im Innenausschuss erörtern können. Die Kommunen werden damit die Möglichkeit haben, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um die notwendigen Einsparungen zu erbringen.
Einsparmöglichkeiten ergeben sich auf kommunaler Ebene auch durch die erfolgreiche Gemeindegebietsreform. Ich weiß, dass Sie von der PDS diese immer abgelehnt haben. Aber wenn Sie sich mit den Inhalten der Kommunalreform und den sich daraus ergebenden Konsequenzen befassen, stellt dies einen Effizienzgewinn dar. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn Sie sich dazu bekennen und sagen würden, dass dies ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Gemeinsam mit kommunalen Vertretern haben wir einen umfangreichen Katalog der infrage kommenden Entlastungsmaßnahmen erarbeitet. Dieser Katalog, den wir jetzt vorlegen, ist noch nicht vollständig. Bei der Erarbeitung des Haushalts 2004 werden wir diesen Weg nach meinem Dafürhalten weitergehen und prüfen müssen, inwieweit weiter pflichtige Aufgaben reduziert werden können. Dazu gehört auch die Frage, welche Normen und Standards reduziert werden können. Ich weiß, hier ist schon sehr oft über Normen und Standards gesprochen worden. Aber die finanzielle Lage des Landes ist so, dass wir jetzt nicht nur darüber reden, sondern auch handeln müssen. Ich denke, die Koalition wird dazu gemeinsam etwas erarbeiten, um festzustellen, in welchen Bereichen wir Normen und Standards senken können. Hierbei sind alle gefordert, weil wir nicht weiterhin Schulden zulasten der nachwachsenden Generationen, vor allen Dingen der Kinder, machen können.
Darum haben wir uns zu Entlastungsmaßnahmen in zwei Etappen entschlossen. Die Ergebnisse der ersten Etappe sind in das Ihnen vorliegende Entlastungsgesetz eingefügt. Ein weiteres Entlastungsgesetz befindet sich in Vorbereitung und wird dem Parlament möglicherweise noch vor der Sommerpause zugeleitet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt den Beginn der Entlastungen der Kommunen von pflichtigen Aufgaben dar. Es wäre wünschenswert, wenn die Debatte zu dem Gesetzentwurf dazu führen könnte, den Umfang der Entlastungen bereits jetzt oder in nächster Zeit zu erweitern. Ich denke, dass wir mit dieser Debatte auch die Bereitschaft eröffnen müssen, diesen Weg zu gehen, anstatt uns hier gegenseitig zu blockieren. Denn es muss den Kommunen klar werden, wo sie Handlungsspielräume haben. Darum liegt es, denke ich, auch im Interesse der Kommunen, dass dieses Gesetz rasch verabschiedet wird, damit vor Ort Planungssicherheit darüber besteht, wie man gewisse Satzungen zu verändern hat.
Die mit dem Gesetzentwurf zu erzielenden Einsparungen können derzeit noch nicht abschließend quantifiziert werden. Deshalb wird die Landesregierung die finanziellen Auswirkungen des Aufgaben- und Standardabbaus zusammen mit dem im Jahre 2006 fälligen Symmetriebericht auswerten und die Ergebnisse vorlegen.
Eigentlich war ich fertig. Noch zwei Sätze, Herr Präsident. Aber wenn jemand unbedingt noch fragen möchte. - Ach, Frau Kaiser-Nicht!
Herr Minister, was sagen Sie zu dem Argument von Bürgermeistern aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume sehen und auch keine Einsparmöglichkeiten, sondern sagen: Dieses Gesetz ist eine Antwort der Landesregierung auf Fragen, die wir nicht gestellt haben, das lediglich Einsparungen auf Landesebene ermöglicht und ansonsten zulasten der Kommunen, der Eltern und der Bildungschancen von Kindern geht?
Ich antworte den Bürgermeistern aus Märkisch-Oderland - es sind nicht „die“ Bürgermeister, sondern einige Bürgermeister mit Bürgermeistern aus einem anderen Landkreis, mit denen ich diskutiert habe und die mir gesagt haben, nach ihrer Auffassung gehe das, was wir vorgeschlagen haben, noch nicht weit genug. Das sind ja Leute, die auch Zeitung lesen können und die wissen, dass die Steuereinnahmen nicht weiter sprudeln werden. Sie wissen, dass im Rahmen der Entwicklung des Solidarpakts die Zuweisungen an die Länder reduziert werden, und sie sagen: Wir wollen gerne weiterführende Möglichkeiten haben. Daher werden wir uns hier noch darüber auseinander setzen, welche Möglichkeiten es gibt, die finanziellen Spielräume der Kommunen wieder zu erweitern, indem man sie von pflichtigen Aufgaben entlastet. Ich sehe keine Alternative zu diesem Weg, es sei denn, Sie sagen, Sie wollten andere wichtige Landesaufgaben nicht mehr weiter wahrnehmen, um den Kommunen das Geld zu geben, um diese Aufgaben wahrzunehmen.
Es wird also eine finanzielle Entlastung geben. Die Größenordnung kann im Augenblick nicht genau quantifiziert werden. In der Anlage zu dem Gesetzentwurf sind diese Entlastungen aufgeführt. In diesem Jahr gehen die Fachleute von 50 Millionen Euro bis 60 Millionen Euro aus. Der Betrag kann noch höher liegen. Es gibt auch Schätzungen, die von 80 Millionen Euro bis 100 Millionen Euro ausgehen. Darum kann ich die Frage jetzt nicht beantworten. Aber, Frau Kaiser-Nicht, wenn Sie den Bürgermeistern im Rahmen Ihrer Gespräche und gruppendynamischen Prozesse vielleicht auch einmal den Hinweis geben und sagen: Es muss...