Protocol of the Session on April 9, 2003

Der damit verbundene finanzielle Verlust im Jahr 2003 wird im Nachtragshaushalt durch Mittel aus der Spielbankenabgabe und durch anderweitige Einsparungen im Einzelplan des Bildungsministers ausgeglichen. Darüber hinaus wird mit dem Antrag gegenüber dem Entwurf der Landesregierung auf die zweite Stufe der Zuschussabsenkung auf 93 % nach dem Vorbild Berlins verzichtet. Damit soll verhindert werden, dass die Schulgelder für den Besuch von Ersatzschulen in einem Maße steigen, das einer sozialen Selektion nahe kommt. Auch hierzu muss ich sagen: In diesem Jahr nicht gekürzt, wohl aber in den Folgejahren im Landeshaushalt durch anderweitige Einsparungen auszugleichen!

Meine Damen und Herren, mit der Änderung des § 8 des Sportförderungsgesetzes wird der Anteil der Mittel für die Sportförderung aus den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe der Lotterien und Sportwetten von bislang 25 % auf nunmehr 36 % angehoben. Gleichzeitig werden originäre Landesmittel in der Sportförderung nur noch für das befristete Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ gewährt. Damit erzielt die Landesregierung nicht nur eine Einsparung für den Landeshaushalt, sondern sichert zugleich die Stabilität in der Sportförderung und eröffnet darüber hinaus für den Sport die Chance, von künftigen Umsatz- und Ertragssteigerungen der Lotto GmbH zu profitieren. Es wird auf dieser Grundlage möglich sein, für eine größere Stabilität in der Sportförderung zu sorgen.

Lassen Sie mich ein Lob an den Landessportbund aussprechen, der diese Idee selbst vorgetragen hat. Er hat sich auf der einen Seite den Sparbemühungen der Landesregierung unterworfen, auf der anderen Seite aber einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, dem das Parlament folgen konnte. So stelle ich mir kluge Haushaltsdiskussionen tatsächlich vor.

Meine Damen und Herren! Durch Artikel 7 des Gesetzentwurfs erfolgt die Absenkung der Spielbankenabgabe. Ziel der in Artikel 7 des Haushaltsstrukturgesetzes 2003 vorgeschlagenen Änderungen des Spielbankengesetzes ist die Optimierung der Einnahmen des Landeshaushalts aus dem Spielbankengeschäft. Kern der Änderungen ist die Neuregelung der Spielbankenabgabe. Der bisherige Regelsatz von 80 % des Bruttospielertrags soll durch eine nach der Größe des Bruttospielertrags zwischen 60 % und 80 % gestaffelte Abgabe ersetzt werden. Die Absenkung um je zehn Prozentpunkte in den ersten drei Jahren nach Eröffnung einer Spielbank bleibt dabei erhalten.

Mit dieser Anpassung werden zum einen die Steuersenkungen im Bereich der allgemeinen Unternehmenssteuern nachvollzogen. Diese Steuern werden bei Spielbankenunternehmen durch die Spielbankenabgabe pauschal abgegolten. Einige Bundesländer haben diese Absenkung bereits vollzogen, weitere

sind dabei, das zu tun. Wichtiger ist jedoch, dass die Neuregelung die Spielbankengesellschaft in die Lage versetzen wird, ihre bisherigen, im Wesentlichen anlaufbedingten Verluste aus eigener Kraft abzufangen und künftig Überschüsse zu erwirtschaften. In der Folge - das verschafft uns die Spielräume werden die Ergebnisse der Muttergesellschaft der Land Brandenburg Lotto GmbH nicht mehr durch Verluste der Spielbankengeschäfte belastet, sodass künftig höhere Ausschüttungen der Lottogesellschaft an den Landeshaushalt möglich werden.

Noch im Jahr 2003 kann so eine zusätzliche Ausschüttung an das Land in Höhe von 2,5 Millionen Euro erfolgen. In den Folgejahren sollen dem Landeshaushalt zusätzlich jährliche Dividendenzahlungen in einer Größenordnung von ca. 1 Million Euro zufließen. Im Ergebnis führt die Neugestaltung der Abgabesätze aber unter anderem zu einer dauerhaften Verbesserung der Nettoeinnahmen für den Landeshaushalt.

Das Haushaltsstrukturgesetz 2003, meine Damen und Herren, steht in der Tradition der Strukturgesetze der Vergangenheit. Ich bitte, in den Beratungen zu berücksichtigen: All das ist nicht das böse Werk einer bösen Finanzministerin, einer bösen Landesregierung und einer bösen Koalition, sondern hiermit werden wir einer Verantwortung gerecht, die die Opposition offenbar noch nicht begriffen hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Domres.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Kommunen in Brandenburg sind die Tage der Landtagssitzungen heute und morgen schwarze Tage. Mit Ihren Entscheidungen an diesen beiden Beratungstagen werden Sie die ohnehin angespannte Finanzsituation der Kommunen erneut und massiv verschlechtern. Sie tragen damit zum weiteren Abbau der kommunalen Leistungsangebote und zur Schließung kommunaler Einrichtungen bei. Absehbare Folgen Ihrer Entscheidung sind ein weiterer Rückgang kommunaler Investitionen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen. Das wissen Sie und Sie sind auch für die Folgen verantwortlich.

Leider ist es uns während der Beratungen über den Nachtragshaushalt und das Haushaltsstrukturgesetz nicht gelungen, den Zugriff auf das Gemeindefinanzierungsgesetz und die kommunale Zuweisung zu dem Zuschusstitel für den Nachtragshaushalt zu verhindern oder auch nur abzumildern. Sie haben zwar kurzfristig die kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss angehört, haben sich dann aber doch - trotz anhaltender Kritik und Hinweisen sowie trotz anderer Vorschläge seitens der Anzuhörenden - beratungsresistent gezeigt. Im Sozialausschuss wollten Sie erst gar keine Anhörung mehr durchführen.

Ich verstehe die Enttäuschung und die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aller Parteien, auch der CDU, und ich teile sie. Die jetzt von Ihnen, meine Damen und Herren, zu treffenden Entscheidungen sind zum einen nicht alternativlos. Ent

sprechende Änderungsanträge der PDS-Fraktion, nach denen die Kommunen 63,5 Millionen Euro mehr erhalten sollen, liegen Ihnen vor. Zum anderen bezweifle ich, dass Sie zu jeder der so genannten Sparmaßnahmen eine reale Folgenabschätzung vorgenommen haben.

(Beifall bei der PDS)

Sie höhlen die kommunale Finanzkraft so weit aus, dass die kommunalen Spitzenverbände die Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Finanzausstattung anzweifeln und eine Reihe von Kommunen den Gang zum Landesverfassungsgericht plant, weil die kommunale Selbstverwaltung in ihrer Substanz gefährdet ist. Es sind viele Fragen und Forderungen offen und ungehört geblieben.

Meine Damen und Herren der Koalition, angesichts der gravierenden Einnahmeverluste der Städte und Gemeinden und der bereits in den letzten Jahren erfolgten Minderungen im kommunalen Finanzausgleich gehen Sie auch noch ungerührt über die Forderung des Städte- und Gemeindebundes hinweg, das Gemeindefinanzierungsgesetz 2002/2003 unangetastet zu lassen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern mit ihrer Kritik lediglich Vertrauensschutz ein - nicht mehr, aber auch nicht weniger -, denn der Innenminister versprach in der damaligen 1. Lesung zum Gemeindefinanzierungsgesetz:

„Durch dieses Doppel-GFG, mit dem die Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Jahre 2002/2003 verbindlich festgelegt werden, besteht für die Kommunen, insbesondere für das Jahr 2003, frühzeitig Planungssicherheit.“

Und jetzt? - Sie haben in einer bisher beispiellosen Weise die Zuweisungen des GFG um 10 % gekürzt - und das im laufenden Haushaltsjahr. Allein dadurch erhalten die Kommunen 147 Millionen Euro weniger. Viele Kommunen haben noch keinen beschlossenen oder bestätigten Haushalt. Die Kommunen müssen jetzt einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand leisten, um die angedachten Streichungen umzusetzen. Oftmals ist nicht klar, wie das überhaupt möglich sein soll.

Meine Damen und Herren, was ist mit den Kommunen, die schon einen beschlossenen Haushalt haben? Ist es rechtlich überhaupt möglich, jetzt noch Änderungen in diesem Umfang vorzunehmen? - Von der politischen Verantwortbarkeit einmal ganz zu schweigen.

Im laufenden Haushaltsjahr haben die Kommunen allein für pflichtige Aufgaben mindestens 2,5 Milliarden Euro aufzubringen. Hierfür stehen nach Auffassung des Ministeriums des Innern rund 1,8 Milliarden Euro an Finanzausgleichsmitteln und rund 740 Millionen Euro an eigenen Einnahmen zur Verfügung. Davon werden rund 40 Millionen Euro zur Finanzierung des Tarifabschlusses 2003 benötigt. Somit müssen die Einnahmen vollständig für pflichtige Aufgaben verwendet werden. Das bedeutet zum einen, dass jeder Cent, den das Land jetzt aus dem GFG streicht, zwangsläufig zu einer gleich hohen Kreditaufnahme für die Finanzierung von pflichtigen Aufgaben führen wird.

(Zuruf des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Ist das Ihre Art, die kommunale Selbstverwaltung zu sichern? In

Ihrer Koalitionsvereinbarung heißt es: Die kommunale Selbstverwaltung muss durch eine dauerhafte, den Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Kommunen gesichert werden. Die finanziellen Zuweisungen an die Brandenburger Kommunen müssen diesen gestalterische Spielräume öffnen.

Sehr geehrter Herr Innenminister, widerlegen Sie diese Rechnung des Städte- und Gemeindebundes oder geben Sie hier und heute zu, dass Ihre Politik gescheitert ist!

(Beifall bei der PDS)

Noch eine Tatsache findet unseren schärfsten Protest: In der gesamten Debatte über die Kürzungen und Streichungen standen nicht die Betroffenen und die Folgen im Mittelpunkt, sondern ausschließlich die Haushaltsstellen. Eine Vielzahl vorgesehener Kürzungen von Zuschüssen und Zuweisungen des Landes werden in der Folge mittelbar oder unmittelbar zu Mehrbelastungen auf kommunaler Ebene führen. So findet ein Leistungsabbau auf Landesebene statt, der bei den örtlichen Sozialund Jugendhilfeträgern aufgrund zwangsläufig entstehender Leistungsansprüche zu Folgekosten führen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, beenden Sie endlich Ihr Verwirrspiel um § 16 a GFG, denn mitnichten geht es dabei nur um den Aufbau ambulanter Strukturen! Lesen Sie einfach die Überschrift! Deshalb greift auch Ihre fragwürdige Argumentation nicht, dass die Kommunen dafür in der Vergangenheit gefördert wurden, irgendwann aber ein Aufbau beendet sein muss. Deshalb ist es nicht folgerichtig, dass die Förderung irgendwann auslaufen muss.

In diesem Zusammenhang ist Ihre Argumentation schon spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, denn in der letzten Landtagssitzung durften wir von der SPD-Fraktion hören, was sie unter den Aufgaben einer Kommune versteht.

Die Kommunen können und sollen nur die Rahmenbedingungen für die Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner garantieren. Herr Schippel erklärte dazu, dass er darunter nicht verstehe, für jede Person und jede Personengruppe ein umfassendes Betreuungsangebot vorzuhalten. Er verstehe darunter auch nicht, dass Kommunen für alle und jedermann in gleicher Weise und undifferenziert Einrichtungen, Angebote und Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Sorge des Staates und der Kommunen müsse in erster Linie denen gelten, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft eine menschenwürdige Lebenssituation zu erreichen und zu gestalten. Um das zu gewährleisten, sei die gegenwärtige Finanzsituation gerade noch ausreichend - sagt Herr Schippel.

(Schippel [SPD]: Ja!)

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Koalition zu § 16 a ein reiner Schaufensterantrag. Die alleinige Wiedereinführung der Zweckbindung ist eine Mogelpackung, weil wieder nur die Kommunen bluten müssen und Landesgeld nicht bereitgestellt wird. Sie hängen sich damit einen Tarnmantel um. Ich möchte dies kurz begründen.

§ 16 a wurde aufgenommen, um die ambulanten sozialen Dienste zu stärken. Im Runderlass für die Zuweisung von Mitteln aus § 16 a vom 1. Februar 2002 ist als zentrale sozialpolitische Ziel

stellung zu lesen, dass alte, hilfebedürftige, pflegebedürftige, behinderte und chronisch kranke Menschen ihrem Wunsch gemäß möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben können. Hierzu ist die Weiterentwicklung ganzheitlicher und vernetzter ambulanter Versorgungssysteme notwendig.

In der Richtlinie heißt es weiter, dass die betroffenen Personen durch ganzheitliche und vernetzt arbeitende Versorgungssysteme Angebote der Beratung und Betreuung erhalten, die gesetzliche Leistungen ergänzen. Ein wesentliches Ziel war es - jedenfalls bisher -, Selbsthilfekräfte der betreuten Personen und der Angehörigen zu aktivieren sowie Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftliches Engagement im sozialen Bereich zu entwickeln und zu stärken. Die Landkreise und vor allem die Träger der Wohlfahrtspflege haben sich auf diese zentrale sozialpolitische Zielstellung eingelassen und entsprechende Strukturen aufgebaut.

Jetzt kommen Sie mit Ihren Kürzungen und betreiben Kahlschlag. Wir fordern Sie nachdrücklich auf: Nehmen Sie die Forderungen der Großen Liga ernst und erhalten Sie § 16 a zur Stärkung der ambulanten Dienste in vollem Umfang!

(Beifall bei der PDS)

Mit der Aussage, die Kommunen sollten diese weiterfinanzieren, lügen Sie sich in die eigene Tasche. Es kann Ihnen am Ende doch nicht einerlei sein, was in den Kommunen, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden passiert, nachdem Sie, meine Damen und Herren der Koalition, die Vorschläge der Regierung beschlossen haben. Ist es Ihnen wirklich egal, dass es in den kommunalen Haushalten, bei den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern zu weiteren Kostensteigerungen kommt, weil aus kurzsichtigen Gründen jetzt eine andere Politik betrieben wird?

Wie lautet nach den Kürzungen des § 16 a Ihre zentrale sozialpolitische Zielstellung? Gilt noch das Prinzip „ambulant vor stationär“? Der Kreisvorstand der Arbeiterwohlfahrt in Ostprignitz-Ruppin bezweifelt dies.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, besinnen Sie sich und ziehen Sie die Notbremse! Noch haben Sie die Chance, diese verhängnisvollen Beschlüsse nicht zu fassen! Danke sehr.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Domres. - Ich gebe das Wort noch einmal an die Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Osten, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren der Koalition, die Oppositionsfraktion PDS kann Ihnen ein weiteres Mal bescheinigen: Sie sind handlungsunfähig und stellen sich damit selbst infrage.

(Beifall bei der PDS - Lachen bei SPD und CDU)

Erstens: Was tun Sie für den Frieden in dieser Welt? Ich erwarte nicht, dass Sie sich - wie die PDS-Abgeordneten des Landtages

Brandenburg seit Beginn des Krieges - rund um die Uhr an einer Mahnwache in Berlin beteiligen. Ich erwarte aber von Ihnen eindeutige Zeichen. Ich meine, es kann nicht das Zeichen sein, das Herr Schönbohm gegeben hat, nämlich Bush zu danken. Die Aussage des Ministerpräsidenten, dass dieser Dank unangemessen ist, trifft zwar zu, reicht aber nicht aus.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Zweitens: Was tun Sie für die Erhaltung des sozialen Friedens in Brandenburg? Auf Bundes- wie auf Landesebene geht es gegen die sozial Schwachen, gegen Sozialverbünde, gegen die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen, ja sogar gegen die soziale Chancengleichheit von Blinden und Gehörlosen, obwohl sie mit ihrer Behinderung schon genug gestraft sind.

Drittens: Welches Konzept haben Sie für die Entwicklung des Landes unter außerordentlich schwierigen Bedingungen der Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen? Welche dieser Rahmenbedingungen auf europäischer und auf Bundesebene wollen Sie ändern? Was tun Sie dafür? Welche Visionen, die die Menschen - vor allem die jungen - zum Hierbleiben bewegen sollen, sollen in diesem Lande noch möglich sein?

Einige dieser Antworten müssten in der Koalitionsvereinbarung zu finden sein - Fehlanzeige! Die Vereinbarung von 1999 liegt wohl schon im Papierkorb, weil davon nichts mehr stimmt.