Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr muss knapp 59 Millionen Euro, davon über 28 Millionen Euro globale Minderausgabe, an Kürzungen hinnehmen. Das wird dies ist so sicher wie das Amen in der Kirche - zum endgültigen Zusammenbruch der Infrastruktur in Brandenburg führen. Die Straßen voller Schlaglöcher, baufällige Brücken, massiver Wohnungsleerstand in kurz vor dem Zusammenfall stehenden Wohnblocks, keine Sicherheit im Luftverkehr, ein marodes Wasserwegenetz usw. usf., das alles kennen wir doch eigentlich schon aus längst vergangen geglaubten Tagen. Doch hier handelt es sich um Brandenburg heute.
Nun zu einem weiteren Thema - Bildung und Wissenschaft: Hatten Sie, Herr Minister Reiche, Frau Ministerin Wanka und Herr Ministerpräsident Platzeck, nicht diesem Bereich oberste Priorität eingeräumt? Wie ist es dann erklärlich, dass die Mittel für Schulen in Brandenburg um fast 12 Millionen Euro gekürzt werden sollen? Lediglich bei den Schulen in freier Trägerschaft machte man nach massiven Protesten einen leichten Rückzieher. Die Kindertagesstättenbetreuung soll um weitere 9 Millionen Euro reduziert werden und bei der Jugendhilfe will man nochmals fast 2 Millionen Euro streichen. Unsere Fraktion jedenfalls forderte mit einem Änderungsantrag zum Haushaltsstrukturgesetz, diese Kürzungen in Gänze zu unterlassen.
Stattdessen hätte man, wenn es nach uns gegangen wäre, das Programm „Tolerantes Brandenburg“ komplett zusammenstreichen können. Denn dieses dient nur dem politischen Kampf gegen alles, was nicht in die politische Weltanschauung der Linken aller Schattierungen passt.
Darüber hinaus wären durchaus deutliche Kürzungen auch bei der Landeszentrale für politische Bildung möglich gewesen. Doch dies alles wollten Sie nicht, meine Damen und Herren von der Koalition. Das erstaunt uns vor allem bei der CDU, weil Ihr Parteifreund Prof. Böhmer und seine Landesregierung in Sach
sen-Anhalt das dortige Analogprogramm zum Programm „Tolerantes Brandenburg“ immerhin komplett gestrichen hat.
Die bei den von mir soeben erwähnten Titeln eingesparten Mittel hätte man wesentlich sinnvoller in die Verbundforschung oder in Unternehmensgründungen im universitären Bereich stecken können. Das hat unsere Fraktion gefordert und diese Notwendigkeit ist auch völlig unumstritten.
Die Kürzungen bei der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Wissenschaftsgemeinschaft in Höhe von 3,8 Millionen Euro sind ein ebenso katastrophales Signal wie die geplanten Kürzungen bei der Kulturförderung. Selbst bei den Musikschulen, deren geplante Mittelkürzung in Höhe von 1 Million Euro wir durch einen Änderungsantrag rückgängig machen wollten, ließen Sie sich erst nach massiven Protesten auf einen Kompromiss Rücknahme in Höhe von 500 000 Euro - ein.
Doch es gibt auch Positives zu vermelden. So soll den Fraktionen dieses Hauses ein Aufwuchs von Fraktionsmitteln in Höhe von 66 900 Euro zugebilligt werden. Streichungen beim so genannten Verfassungsschutz des Landes wurden seitens der Koalition rigoros zurückgewiesen. Auch bei den Baumaßnahmen im Bereich des Landtages und der Staatskanzlei wird es keine Kürzungen geben. Wie heißt es doch so schön: Wasser predigen und Wein trinken. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber lachen.
Summa summarum ist dieser Nachtragshaushalt, gelinde gesagt, eine Zumutung, eine wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Katastrophe, ein kommunalpolitischer Totschlag und im Übrigen so löcherig und unsolide, dass er das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht. Dasselbe gilt für das Haushaltsstrukturgesetz. Wir lehnen beide Gesetzentwürfe vollinhaltlich ab, ebenso eine weitere Ausschussüberweisung. Wir bleiben dabei: Der Haushalt muss komplett neu aufgemacht werden! Ein Kassensturz muss her! - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in 2. Lesung den Nachtragshaushalt 2003, verbunden damit das Haushaltsstrukturgesetz 2003, weil beide voneinander nicht zu trennen sind. Denn eine Reihe von Veränderungen, die wir im Nachtragshaushalt festschreiben, ist nur möglich, indem wir die Leistungsgesetze, die den Ansprüchen zugrunde liegen, mit verändern.
Auch ein weiteres Gesetz ist im Grunde genommen von diesem Nachtragshaushalt nicht zu trennen: das Gesetz über die Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände, das dem Landtag zur 1. Lesung vorliegt, die morgen stattfinden wird. Es ist deshalb nicht vom Nachtragshaushalt zu trennen, weil wir den Kommunen mit dem Nachtragshaushalt die Steuerausfälle an
teilig in Höhe des Steuerverbundes weiterreichen. Dies macht im Jahr 2003 für die Gemeinden 140 Millionen Euro aus. Von den effektiven Sparbeiträgen, die wir leisten, verbleibt also die Hälfte - 140 Millionen Euro - bei den Kommunen und den Landkreisen.
Die Gemeinden müssen neben diesen Ausfällen an Zuweisungen des Landes noch eigene Steuerausfälle verkraften, Stichwort Gewerbesteuer usf. Sie haben, wie wir wissen, zum großen Teil Mühe, mit den vorhandenen Mitteln ihre Pflichtaufgaben zu bezahlen. Ein wirklicher Gestaltungspielraum für freiwillige Aufgaben vor Ort ist nur noch teilweise vorhanden. Wenn die Gemeinden eine Chance haben sollen, die Steuerausfälle auch bei den Landeszuweisungen zu verkraften, müssen wir sie von gesetzlichen Aufgaben entlasten.
Ich gehe deshalb davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit mindestens dieser Entlastungsquote - ich würde mir noch mehr wünschen - den Landtag passiert und im Mai verabschiedet wird. Nur so ist es möglich, diese Veränderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, die wir heute und morgen beschließen, zu verantworten.
Meine Damen und Herren! Ursprünglich gehörte in dieses Gesetzespaket noch ein weiteres Gesetz: das Haushaltssicherungsgesetz. Zu Teilen des Haushaltssicherungsgesetzes sind verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden. Diese müssen wir ernst nehmen. Dennoch: Die in Artikel 2 dieses Gesetzentwurfes vorgeschlagenen Zielstellungen hinsichtlich der Verwaltungsmodernisierung sind dringend notwendig. Das ist meine feste Überzeugung. Nur mit solchen Maßnahmen wie Aufgabenkritik, Verwaltungsmodernisierung, engere Zusammenarbeit mit Berlin, um Synergieeffekte zu erzielen, wird es uns möglich sein, durch Abbau von Landespersonal weiterhin Kosten zu reduzieren.
Ich möchte einmal die Dimension verdeutlichen: 30 % unserer Gelder aus dem Landeshaushalt geben wir effektiv für Personal aus, fast jeden dritten Euro, wenn man die LAO-Betriebe und die budgetierten und globalisierten Einrichtungen wie Universitäten hinzurechnet. Deshalb müssen wir reduzieren und entlasten. Das ist im Übrigen auch der entscheidende Punkt gegen den immer erhobenen Vorwurf, wir würden nicht bei uns selbst sparen. Natürlich tun wir das. Als diese Koalition Ende 1999 gebildet wurde, gab es über 66 000 Beschäftigte, inzwischen sind es nur noch etwas mehr als 63 000, und der Abbau schreitet voran. Bis Ende 2007 werden es zum Basisjahr 2000 12 400 Landesbedienstete weniger sein. Da kann nun niemand sagen, dass das nicht viel sei. Ich betone noch einmal: 30 % der Landesausgaben für Personal.
Schauen wir uns einmal die Investitionen an, die inzwischen gerade noch 21 % der Ausgaben betragen. Hierbei sollte man sich vor Augen führen, dass wir die Aufgabe zu lösen haben, die Verhältnisse in Brandenburg der Situation in den alten Ländern in Bezug auf Infrastruktur, Gebäude, Städte, Straßen usw. anzugleichen. Nur so wird es uns gelingen, die Abwanderung, unter der alle leiden, zu stoppen.
Unabhängig davon, ob wir als Parlament diese Regelungen im Artikel 2 des Haushaltssicherungsgesetzes im Mai beschließen oder nicht, erwarte ich von der Landesregierung, dass in folgendem Sinne verfahren wird: Effizienzsteigerung, Aufgabenkritik, Senkung der Personalkosten.
Meine Damen und Herren! Die Fachausschüsse haben sich in den vergangenen Wochen umfassend mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt beschäftigt. Allein der Haushaltsausschuss hat sich vier Tage lang intensiv mit allen Einzelplänen befasst, es hat Beratungen der Arbeitskreise und Fraktionen gegeben. Darüber hinaus fanden unzählige Diskussionen mit Betroffenen, Verbänden, Gewerkschaften usw. statt. Wir haben es uns nicht leicht gemacht.
Die vorgeschlagenen Veränderungen sind im Ergebnis sorgfältig abgewogen worden. Eines ist klar: Die Lage bezüglich der Steuereinnahmen, die diese Situation verursacht hat, lässt uns keine andere Wahl, als diese von mir genannten Maßnahmen zu beschließen. Ich erinnere daran: Die Einnahmeausfälle, insbesondere die Steuerausfälle, betragen in diesem Jahr für Brandenburg mehr als 600 Millionen Euro, was einem Volumen von 6 % des Landeshaushaltes entspricht.
Darüber hinaus gibt es zwingende Mehrausgaben, die ins Haus stehen, von fast 400 Millionen Euro - summa summarum eine zusätzliche Deckungslücke von 980 Millionen Euro. Rechnet man die alte Nettoneuverschuldung hinzu, die ohnehin im Haushalt beschlossen war, dann beträgt die Deckungslücke für dieses Jahr 1,3 Milliarden Euro.
Würden wir nichts tun, müssten wir all dies durch Kredite auffangen und würden in dem Maße neue Schulden machen. Das wollen wir nicht - das ist diskutiert worden -, das würde unsere Kinder und kommende Generationen belasten. Wir müssen also etwas tun, dazu gibt es keine Alternative. Wir werden durch diese Maßnahmen die Deckungslücke von 13 % auf 10 % verringern.
Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat im Ergebnis seiner Beratungen die meisten der vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert. Es gab jedoch bei einigen Punkten eine Reihe von Veränderungen, auf die ich im Folgenden kurz eingehen möchte. Von der Landesregierung wurde ursprünglich vorgesehen, bei den Schulen in freier Trägerschaft in zwei Schritten auf erst 95 % und dann auf 93 % der Zuweisungen an Personalkosten im Verhältnis zu dem, was Schulen in öffentlicher Trägerschaft an Personalkosten erhalten, zu kürzen. Hierbei gibt es erhebliche Vorbehalte der Betroffenen. Diese Vorbehalte richten sich nicht gegen die Kürzung an sich, sondern in erster Linie gegen die Ungleichbehandlung im Vergleich zu Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
In der Tat muss man konstatieren: Ein Schüler an einer Schule in freier Trägerschaft kostet die öffentliche Hand dadurch, dass wir weniger Mittel für Personal zuweisen, bereits jetzt deutlich weniger als ein Schüler an einer Schule in Trägerschaft der öffentlichen Hand.
Würde der Personalkostenzuschuss immer weiter gesenkt, könnte dies ab einem bestimmten Punkt den gegenteiligen Effekt haben, nämlich dann, wenn die Eltern und die Betroffenen sagen: Wir schicken unsere Kinder dort nicht mehr hin, weil das Schulgeld in
eine solche Höhe schnellt, die wir nicht mehr zu tragen bereit sind. Das ist dann der Punkt, an dem die Sparschraube „Knack“ macht und das Ansinnen ins Gegenteil umschlägt.
Deshalb verhehle ich nicht, dass es der CDU-Fraktion am liebsten gewesen wäre, die Kürzung auf alle Schulen gleichmäßig umzulegen. Es ist aber ein Kompromiss gefunden worden, den man verantworten kann, indem bei den Schulen in freier Trägerschaft der Zuschuss auf 95 % abgesenkt wird. Die entstehende Differenz wird zum Teil auf alle Schulen verlagert und zum Teil auch über die Umgestaltung der Spielbankenabgabe, die wir vollziehen, gedeckt.
Eine weitere Veränderung gibt es bei den Musikschulen. Ursprünglich war vorgesehen, die Zuweisungen für die Musikschulen im Land um 1 Million Euro zu kürzen. Wir haben dies in vielen Diskussionen mit den Betroffenen erörtert und werden als Koalition im Ergebnis dieser Diskussionen diese Kürzungen nicht in dem vorgesehenen Maße vollziehen, denn wir werden nur um 500 000 Euro kürzen.
- Vielen Dank, Herr Prof. Bisky. - Das heißt, die Musikschulen werden auch einen Beitrag zur Konsolidierung leisten, aber nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Maße.
Im Ländervergleich - folgt man den Angaben des Statistischen Jahrbuches der Musikschulen in Deutschland - liegt Brandenburg trotz der Reduzierung der Zuschüsse immer noch im oberen Drittel der Bundesländer. Das ist so bei den öffentlichen Mitteln je Einwohner in Euro. Wir geben in Brandenburg im Jahr 5,2 Euro je Einwohner aus, bundesdurchschnittlich sind es deutlich unter 5 Euro.
Meine Damen und Herren! Bei den Frauenhäusern haben wir eine Abfederung der Reduzierung vorgenommen. In diesem Jahr sollen die Zuweisungen für die Frauenhäuser auf dem alten Niveau erhalten bleiben. Dies ist jedoch ausdrücklich dafür gedacht, die notwendigen Anpassungsprozesse zu ermöglichen. Wir sind uns darin einig, dass die Hilfe für in Not geratene Frauen, insbesondere Frauen mit Kindern, eine wichtige und zwingende Aufgabe ist, die wir auch erfüllen müssen. Ob dies das Land machen muss oder die Kreise, darüber kann man sich streiten, aber grundsätzlich ist Hilfe notwendig und muss sichergestellt sein.
Die Fachkollegen sind sich jedoch darin einig, dass dies auch mit dem abgesenkten Zuschuss möglich ist. Es ist nicht einzusehen, warum jeder Landkreis eine andere Höhe an Zuweisungen erhalten soll, je nachdem, wie viel Frauenhäuser er unterhält. Es wird künftig so sein, dass die Landkreise jährlich eine pauschalierte Zuweisung in Höhe von 50 000 Euro ab dem nächsten Jahr erhalten. Dieser Weg, auf den das Fachministerium orientiert, ist auch der richtige.
Meine Damen und Herren! Erhalten bleiben soll auch in diesem Jahr die zweckgebundene Zuweisung von Mitteln an die Landkreise für die Förderung sozialer Dienste nach § 16 a des GFG. Die Landkreise wie auch die betroffenen Träger brauchen eine Übergangszeit, um die notwendigen Veränderungen in den bisherigen Strukturen vornehmen zu können. Es ist wichtig Zeit
zu haben, sich auf die neue Situation einstellen zu können. Die Förderung der freien Träger muss in Zukunft vor Ort im Einzelnen ausgehandelt werden. Hierzu bleibt für dieses Jahr die alte Finanzierungsmodalität erhalten. Ab 2004 soll die Separierung dieser Mittel im Gemeindefinanzierungsgesetz entfallen, wenn es das GFG in dieser Form dann überhaupt noch gibt. Mit den Betroffenen gibt es darüber im Wesentlichen Einigkeit und für den Landeshaushalt ist diese Regelung kostenneutral.
Meine Damen und Herren! Nicht unerwähnt lassen möchte ich bezüglich des Einzelplans Soziales, dass wir für den Bund der Vertriebenen eine Reduzierung auf null abgewendet haben. Es werden zwar nur noch etwa 40 % der bisherigen Mittel zur Verfügung stehen, doch eine Förderung des Bundes der Vertriebenen ist in jedem Fall gerechtfertigt - entgegen mancher Klischees, die aus DDR-Zeiten immer noch in den Köpfen stecken. Der BdV leistet mit vielen tausend Migliedern im Land Brandenburg eine sehr anerkennenswerte Arbeit. Sie ist auf die Pflege von Traditionen, auf die Völkerverständigung mit den Menschen in der ehemaligen Heimat und auf die Pflege von Kultur ausgerichtet und hat ihren festen Platz in den Städten, Gemeinden und Kreisen Brandenburgs.
Meine Damen und Herren! Die Kürzung der Zuweisung für das Staatsorchester Frankfurt (Oder) wurde aufgrund der vorgetragenen erheblichen Bedenken halbiert, sodass sich auch in Frankfurt (Oder) die Betroffenen schrittweise auf die geänderten Bedingungen einstellen können.
Die Koalitionsfraktionen sind sich darüber einig, dass wir in Brandenburg mehr Selbstständigkeit benötigen. Wir brauchen mehr Unternehmer und mehr Unternehmen. Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum ist dies ein zentraler Punkt, um in Brandenburg wirtschaftliche Prosperität zu erzielen und die Arbeitslosigkeit zu verringern. Ein Schritt wenn auch nur ein kleiner - in diese Richtung ist es, jungen Leuten, Schülern, für die Gründung von Unternehmen eine kleine Starthilfe zu geben. Dafür stehen 20 000 Euro zur Verfügung. Das ist nun wirklich nicht die Welt. Die Reduzierung dieses Haushaltsansatzes auf null wurde nicht akzeptiert, sondern für diese Maßnahme wieder Geld eingestellt. Gedeckt wurde dies kostenneutral im Einzelplan des Wirtschaftsministers.
Die Mittel für die Förderung von Ausbildungsmessen sind im Beratungsverfahren umgewidmet worden. Künftig sollen solche Initiativen nicht mehr in Eigenregie durch das Land, sondern in Verantwortung Dritter vollzogen werden; das Land wird dies bezuschussen.
Innerhalb des Einzelplans 10 haben wir insgesamt 1,5 Millionen Euro zugunsten von Grundstückskleinkläranlagen umgeschichtet. Die Förderung dezentraler Abwasseranlagen insbesondere im ländlichen Raum ist und bleibt politische Zielsetzung der Koalitionsfraktionen. Die Reduzierung der Zuschüsse auf null ist deshalb nicht hinnehmbar.
Meine Damen und Herren, unser Land belegt immer noch einen der vorderen schlechten Plätze bei der Zahl der Verkehrsopfer. Besonders tragisch ist es, wenn Kinder oder Jugendliche umkommen. Aus diesem Grund haben wir für die Verkehrserzie
hung und -aufklärung zusätzlich 30 000 Euro zur Verfügung gestellt, die aus dem Einzelplan des Verkehrsministers kostenneutral umgeschichtet wurden.
Ein Teil der beschriebenen Maßnahmen wurde möglich, weil wir im Haushaltsverfahren die Spielbankenabgabe verändert haben. Die Koalitionsfraktionen wollen das insofern geändert wissen, als die Spielbankenabgabe künftig auf zunächst 50 % des Bruttospielertrags reduziert wird. Diese Reduktion wird im innerstaatlichen Finanzausgleich kompensiert. Zurzeit geben die Spielbanken 80 % des Bruttospielertrags an das Land ab. Die Folge der Reduktion ist, dass sich die wirtschaftliche Situation des Spielbankunternehmens verbessert und künftig Überschüsse realisiert werden können. In der Folge kann die Muttergesellschaft, die Land Brandenburg Lottogesellschaft, jährlich eine um 1 Million Euro erhöhte Gewinnausschüttung an den Landeshaushalt abführen. Darüber hinaus wird eine wegen der schlechten Situation der Spielbankengesellschaft notwendige Rücklage, die zurzeit in Höhe von 2,5 Millionen Euro vorhanden ist, aufgelöst und dem Landeshaushalt im Jahre 2003 zugeführt. Einen solchen Weg sind im Übrigen bereits 10 Bundesländer gegangen bzw. sind dabei, dies zu tun.
Die Gesetzesnovelle wurde so gestaltet, dass die Spielbankenabgabe bei deutlich steigenden Bruttospielerträgen, auf die wir ja hoffen - wir wollen ja höhere Einnahmen haben -, wieder auf höhere prozentuale Werte geführt wird. Die Mehreinnahmen werden zum Teil für die Finanzierung der eben genannten Maßnahmen verwendet. Ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen wird zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet.
Meine Damen und Herren, die Koalition nimmt durch ihre Anträge Umverteilungen in Höhe von insgesamt fast 50 Millionen Euro vor. Wichtig zu erwähnen ist mir, dass wir im Ergebnis dessen die vorgeschlagene Neuverschuldung um etwas mehr als 2 Millionen Euro senken. Dennoch wird die Neuverschuldung insgesamt 1,2 Milliarden Euro betragen. Das ist zu viel, auch wenn dies durch die schlechten äußeren Rahmenbedingungen verursacht ist. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, bei den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2004 alles zu unternehmen, um die Neuverschuldung deutlich zu senken.