In Bezug auf Königs Wusterhausen und auf den Umgang mit dem Amt Unteres Dahmeland haben wir uns entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung für die Eingliederung in die Stadt Königs Wusterhausen entschieden. Wer auf die Landkarte schaut, wird sehen, dass diese Entscheidung sehr wohl gerechtfertigt ist.
- Nur zum Hintergrund, liebe Frau Kollegin Osten: Der Sitz des Amtes befindet sich auf dem Stadtgebiet von Königs Wusterhausen.
Die wohl am meisten diskutierte Entscheidung betrifft das Amt Spreenhagen. In Bezug darauf haben wir den Gesetzentwurf der Landesregierung insofern korrigiert, als dort vorgesehen war, das Amt Spreenhagen in eine amtsfreie Gemeinde umzuwandeln. Wir haben uns nach Anhörung und intensiver Diskussion im Ausschuss - selbstverständlich auch im gemeinsamen Arbeitskreis der Koalitionsfraktionen, Herr Kollege Sarrach dafür entschieden, aufgrund der Gegebenheiten vor Ort einen Antrag in den Innenausschuss einzubringen, der das Gesetz an dieser Stelle in der Weise korrigiert, dass das Amt erhalten bleibt. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Innenausschuss beschlossen; die PDS hat gegen diesen Antrag gestimmt.
Herr Kollege Sarrach, wenn Sie sich hier über das Verfahren im Ausschuss auf eine sehr fragwürdige Weise auslassen, dann darf ich anmerken, dass es für mich durchaus erstaunlich ist, dass Sie auf der einen Seite einer der vollmundigsten Kritiker der Reform sind, dass aber auf der anderen Seite die kleinste Oppositionsfraktion im Landtag Brandenburg deutlich mehr Anträge in das Verfahren eingebracht hat als die PDS als große Oppositionsfraktion.
Ich darf daran erinnern, dass Vertreter aus beiden Koalitionsfraktionen Sie im Innenausschuss mehrfach gebeten haben, doch konstruktiv, wenn auch kritisch, an dem Verfahren teilzunehmen.
Zur Zusammenfassung: Mit diesem Reformvorhaben ordnen wir die kommunale Struktur in Brandenburg neu. Damit bekommen wir eine leistungsfähigere kommunale Struktur. Es gibt dadurch in Brandenburg weniger Gemeinden; wir werden die Verwaltung stärken. Wir werden sehen, wie sich diese Struktur bewährt. Ich kann mir vorstellen, dass das Zusammenwachsen an der einen oder anderen Stelle Schwierigkeiten bereiten wird. Wenn man das Ergebnis der Kreisgebietsreform betrachtet, so hat diese nach anfänglichen Schwierigkeiten, die es dabei sicherlich gegeben hat, unter dem Strich für die Kreise und für das Land selbst zu Vorteilen geführt. Ich stelle mir vor - und fordere Sie dazu auf, Ihren Beitrag dazu zu leisten -, dass dies mit der Gemeindegebietsreform genauso abläuft, das heißt, dass der eine oder andere, der heute kritisiert bzw. Fragen stellt und skeptisch ist, von den Vorteilen dieser Reform, die sich insbesondere für den Bürger darstellen, in Kürze überzeugt sein wird.
Wir geben mit dieser Reform auch ein Beispiel dafür, dass hier im Landtag nicht nur diskutiert, sondern auch entschieden wird, dass die Koalitionsfraktionen in einer für mich insbesondere im Vergleich mit anderen Ländern beeindruckenden Art und Weise ein Reformvorhaben über viele Schwierigkeiten hinweg gemeinsam gestaltet, den Weg gemeinsam vereinbart und hier trotz der Kritik vonseiten der PDS-Fraktion - manchmal war es für uns einfacher, dass sie nicht mit Vorschlägen verbunden war - an ihrem Fahrplan festgehalten haben und die Reform heute mit einem Gesetz erfolgreich abschließen.
Ich wünsche mir, dass wir diese gemeinsame Kraft und diese gemeinsamen Vorstellungen über die Gemeindereform hinaus beim Finanzausgleichsgesetz, in Bezug auf die Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf Gemeinden und vom Land auf Landkreise, also auch bei anderen Vorhaben, entwickeln, denn dann ist es um die Zukunft unseres Landes gut bestellt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das zur Diskussion stehende Gesetz enthält Regelungen zu 30 Verwaltungseinheiten in den Landkreisen Dahme-Spreewald, ElbeElster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße. In Artikel 2 enthält das Gesetz für die Gemeinden Diepensee und Haidemühl vor allem notwendige Übergangsbestimmungen für die erforderliche und von den Gemeinden weitgehend selbstbestimmt durchzuführende Umsiedlung, zum einen wegen des Flughafenbaus in Schönefeld und zum anderen wegen der Braunkohle. Beiden Gemeinden wird zudem in Abweichung von den Regelungen des § 54 Gemeindeordnung aufgrund der umsiedlungsbedingten Sonderprobleme die Möglichkeit eingeräumt, für einen längeren Zeitraum bis zu neun Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.
In erheblichem Maße haben sich in der Freiwilligkeitsphase kleinere Ämter im äußeren Entwicklungsraum mit weniger als 5 000 Einwohnern zur Bildung einer amtsfreien Gemeinde entschlossen, anstatt größere Ämter zu bilden. Nur in zwei Fällen erfolgt jetzt aufgrund des Gesetzes die Zusammenlegung leistungsschwacher Ämter zu je einem neuen Amt. Zusammengelegt werden die Ämter Peitz und Jänschwalde sowie Lieberose und Oberspreewald.
Auch in diesem Gesetz kam es im Ergebnis der ersten Anhörung bereits zu einer wesentlichen Änderung des ersten Entwurfs des Innenministeriums. Einzelheiten sind hier vorgetragen worden, sodass ich darauf nicht mehr einzugehen brauche.
Die Behandlung insbesondere der Entwürfe zum Vierten bis Sechsten Gesetz zeigt im Übrigen auch deutlich, dass die gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform ein dynamischer Prozess war, in dem die Gemeinden nochmals in großem Umfang die Möglichkeit erhielten, vor dem Ausschuss für Inneres vorzutragen. Die Abweichungen zwischen dem Regierungsentwurf und den Beschlussempfehlungen des Innenausschusses belegen doch die Bedeutung dieser Anhörung. Sie zeigen, dass die vorgetragenen Argumentationen im Innenausschuss sorgsam abgewogen wurden; das Ergebnis war, dass im Rahmen des gesetzgeberischen Leitbildes Alternativen gefunden werden konnten.
Wenn Sie nicht des Raumes verwiesen werden wollen, halten Sie sich an das, was ich eben gesagt habe. Es war ernst gemeint.
Übrigens wird die Struktur Brandenburgs nach der Reform der anderer Bundesländer sehr nahe kommen. Brandenburg hat rund 3 % der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland und nach Abschluss der Reform auch 3 % der Gemeinden.
Am Tag der Kommunalwahl werden die Bürger in vier kreisfreien Städten, in 144 amtsfreien Städten und Gemeinden und in 272 Gemeinden in 54 Ämtern ihre Vertretung wählen. Bis dahin werden die Geschicke weiter von Ortsteilbeiräten mit gesteuert.
Mit diesem Gesetz nehmen wir also tief greifende Veränderungen in unserem Land vor. Aber die neuen Gemeinden lassen allen Bürgern viel Raum für eigenes Engagement in Vereinen und Ortsbeiräten. Die Beispiele, die wir aus bisherigen Zusammenschlüssen kennen, weisen darauf hin, dass das Leben in diesen Gemeinden, auch das Leben in den verschiedenen Vereinen lebhafter geworden ist, weil sich mehr Menschen zusammentun und es stärkere Anreize gibt.
Darum wünsche ich mir und hoffe sehr, dass nach einer Phase des Sichfindens in den neuen Strukturen viele Menschen auch die sich aus den neuen, vergrößerten Handlungsräumen ergebenden Chancen nutzen.
Der PDS-Fraktion möchte ich sagen: Verlassen Sie doch die Blockadeposition und kommen Sie zu einer Gestaltungsposition!
Die Gestaltung ist doch das, was noch vor uns liegt. Die Auseinandersetzungen sollten mit dem heutigen Tag beendet sein. Wir sprechen von Globalisierung. Darum brauchen wir für die Menschen auch Räume, in denen sie sich wohl fühlen, in denen sie zu Hause sind. Dazu gehören natürlich die Gemeinden. Das kann man auch in den neu organisierten und neu formierten Gemeinden tun, in Strukturen, die die originären Aufgaben für die Menschen vor Ort wahrnehmen können und die nicht von zentralistischen Organisationen abhängig sind.
Wir werden den Übergang in die neue Struktur gestalten müssen. Die Menschen aber müssen sie annehmen. Ich sage Ihnen: Die große Koalition hat heute ihren Namen verdient; denn wir haben heute etwas Großes, etwas Wichtiges für Brandenburg geleistet. Dafür bin ich all meinen Mitarbeitern, die daran mitgewirkt haben, dankbar.
Staatssekretär Lancelle, Herr Hoffmann und seine Mitarbeiter sind Hunderte von Stunden an Hunderten von Abenden im Lande gewesen, haben erklärt, haben geduldig wiederholt, haben sich auch beschimpfen lassen. Diese Mitarbeiter haben Tausende Seiten für die Gesetzentwürfe erarbeitet, haben eine Vielzahl von Anhörungen durchgeführt. Das ist eine gewaltige Leistung. Dies alles haben wir mit „Bordmitteln“ gemacht, haben keine Experten von außen hinzugezogen, sondern gesagt: Was man selbst kann, soll man selbst tun. - Ich bedanke mich, dass Sie uns so unterstützt haben. Ich freue mich, wenn wir diesen Gesetzgebungsakt heute beenden können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Anwesende und - sofern noch jemand vor den Bildschirmen ausharrt - werte Zuschauer! Einiges, was heute hier rüberkam, hat mich veranlasst, noch einmal das Wort zu ergreifen, weil es zum Teil ein Zerrbild dessen war, was im Innenausschuss stattgefunden hat. Ich bin sehr irritiert darüber; denn die Arbeit im Innenausschuss war sowohl, was die Kollegen als auch die Anzuhörenden angeht, sehr kollegial, fair und offen.
Wie will man in eine Debatte eintreten, wenn sich ihr niemand stellt? Kurt Schumacher hat - für mich jedenfalls - sehr einprägsam formuliert: Die Aufgabe der Opposition ist es, der Regierung ihren konkreten Handlungswillen aufzuzwingen. - Kollege Sarrach hat beklagt, wir hätten fünf Tage für verschiedene Besprechungen und zum Abstimmen gehabt, aber nur zwei davon genutzt. Dazu sage ich Ihnen: Es kann, wenn niemand da ist, der einen nach dem hegelschen Prinzip der Dialektik - These, Antithese, Synthese - herausfordert, auch keine Diskussion geben.
Wenn die Antithese fehlt, ist These gleich Synthese. Kollege Petke hat schon darauf hingewiesen, dass es eben an Anträgen fehlte. Darauf gehe ich noch näher ein.
Ich bin seit 1990 Mitglied des Innenausschusses, habe alle Kommunalreformen im Lande mitgemacht und kann mir daher, glaube ich, ein Urteil darüber erlauben, wie es bei der Amtsbildung, bei der Kreisneugliederung gelaufen ist. Was wir heute haben, ist nur eine Neuauflage all dieser Diskussionen und Schlachten, die damals schon geschlagen worden sind.
Es geht bei der Gemeindegebietsreform doch nicht um die Abschaffung der Selbstverwaltung. Ich glaube, das ist eines der größten Missverständnisse, das hier aber auch von einigen in besonderer Art und Weise kultiviert, gepflegt und entwickelt wird.
Ich bin auch ein Stück weit fassungslos über die Behauptungen zum Zeitdruck, weil wir im Innenausschuss im Mai 2002 begonnen haben, dieses Gesetzgebungsverfahren vorzubereiten, und dazu immer wieder in Gesprächen waren, als der Gesetzentwurf als Referentenentwurf im Lande kursierte. Ich habe Anfang der Sommerpause dafür gesorgt, dass alle Fraktionen den Referentenentwurf zugestellt bekamen, damit sie wussten, worüber in den Gemeinden gesprochen wird und dies nicht aus der Zeitung oder aus von Bürgermeistern zugestellten Kopien erfahren müssen.
Wir haben ab Mai über Zeitpläne und darüber gesprochen, wie wir das Anhörungsverfahren staffeln, wie wir miteinander umgehen und uns bezüglich Anträgen und Fristen verhalten wollen. Ich habe immer gesagt: Es kann nicht sein, dass die Opposition über den Tisch gezogen wird, dass die Koalition ihre Mehrheit ausspielt und so These gleich Synthese ist.
Herr Sarrach, Sie wissen, dass ich Sie an bestimmten Stellen auch beschützt habe, wenn man Druck auf Sie auszuüben versuchte, weil - das muss ich auch sagen -, Herr Sarrach im Innenausschuss eine durchaus konstruktive Rolle gespielt und sich
nicht so, wie es hier heute manchmal kolportiert wurde oder wie er es heute selbst dargestellt hat, verhalten hat. Heute haben Sie nicht dasselbe Bild abgegeben wie im Innenausschuss. Der heutige Sarrach war ein anderer als der, den ich im Innenausschuss kennen gelernt habe.
Wir hatten - auch das muss man einmal all denjenigen, die sich damit nicht befasst haben, vor Augen führen - nur ein Zeitfenster von einer Wahlperiode. Man muss diese Gemeindegebietsreform im Gesamtkontext der Strukturierung des Landes Brandenburg sehen. In der 1. Wahlperiode war sie nicht möglich; da war nur Kraft für die Amtsordnung und die Kreisneugliederung. In der 2. Wahlperiode sollte das Thema angefasst werden; da konnte man sich im Landtag nicht einigen. Nun war die Situation nicht mehr haltbar; wir mussten die Gemeindegebietsreform anpacken. Dafür bleibt nun einmal nur das Zeitfenster einer Wahl, weil die Wahlergebnisse und die Konstellationen immer volatiler werden, was doch auch allen klar ist.