Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits ausführlich und, wie wir gerade festgestellt haben, mit unterschiedlicher Wahrnehmung darauf hingewiesen, mit welchem Engagement der Innenausschuss an diese unsere Gemeinden betreffende umfassendste Reform des Landes, seitdem es das Land Brandenburg gibt, herangegangen ist. Um Ihnen angesichts der fortgeschrittenen Zeit Wiederholungen zu ersparen, möchte ich lediglich kurz auf die wenigen Besonderheiten des Fünften Gesetzes eingehen.
die Entscheidung zu Hönow/Dahlwitz-Hoppegarten an. Es galt die schwierige Frage zu lösen: Wollen wir eine neue Gemeinde bilden, die aus Teilen besteht, die keine unmittelbare Grenze miteinander haben? Wir haben hierzu Argumente intensiv gegeneinander abgewogen. Obwohl die Leitlinien, die der Landtag beschlossen hat, eine solche Lösung eindeutig vorsehen, widerspricht sie doch den Vorstellungen, die man an und für sich von einer Gemeinde hat. Andererseits hätte es meines Erachtens die Gemeindestrukturreform ad absurdum geführt, hätten wir ein bisher gut funktionierendes Amt zweigeteilt und für ein neues Amt eine eigene Verwaltung aufgebaut - mit all den Kosten, die damit zusammenhängen. Das wäre ein Schildbürgerstreich angesichts der Sparzwänge, die in unserem Land bestehen.
Eine weitere Besonderheit betraf das Amt Panketal. Die Gemeinden Schwanebeck und Zepernick schlossen sich vertraglich zum Amt Panketal zusammen und befürworteten in diesem Zusammenhang die Eingliederung der Gemeinde Schönow. Auch eine Mehrheit der Schönower Bevölkerung sprach sich für diesen Zusammenschluss aus. Der Innenausschuss hielt jedoch die Eingliederung nach Bernau für die sachgerechtere Lösung und übernahm den Vorschlag aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir ließen uns dabei von der engen baulichen Verflechtung zwischen Schönow und Bernau
und dem Interesse Bernaus an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Einbeziehung von Schönow sowie dem durchaus knapp zugunsten des Zusammenschlusses ausgegangenen Bürgervotum leiten.
Nicht zu vergessen ist auch das harte Ringen des Ausschusses um die Verwaltungseinheit Amt Gransee und Gemeinden, das geprägt war durch den absoluten Ausnahmecharakter der betreffenden Gemeinden. Der Ausnahmecharakter besteht darin, dass die beteiligten Gemeinden einschließlich Gransee gegen eine Eingemeindung gestimmt haben. Dieses negative Votum aller Betroffenen basiert darauf, dass das Amt Gransee eine Vorreiterrolle im Land Brandenburg innehatte, was die freiwilligen Bemühungen um einen Zusammenschluss betrifft. In keinem anderen Amt des Landes wurden seit 1997 mehr freiwillige Zusammenschlüsse realisiert. Jedoch bedarf das funktionelle Zusammenwachsen noch eines gewissen Zeitraums.
Der Ausschuss kann dieser Argumentation folgen und ist bereit, einer Übergangsregelung zuzustimmen, um zu verhindern, dass sich die durchaus konkreten Dinge wieder zurückentwickeln. Ausschlaggebend war hier natürlich der besondere Wille der Bevölkerung und des Kreistages im Einvernehmen mit den Gemeinden.
Wir haben uns die Entscheidungen beileibe nicht leicht gemacht. Doch denke ich, dass wir zu Lösungen gelangten, die im Interesse sowohl des Landes als auch der betroffenen Kommunen sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 29. Oktober 2002 hat das Kabinett mit dem Fünften und Sechsten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform das zweite und letzte Neugliederungspaket dem Parlament vorgelegt. Heute stehen wir vor der endgültigen Beschlussfassung.
Im Fünften Gesetz werden die gesetzlichen Neugliederungen für die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Uckermark geregelt. Es enthält Neugliederungsregelungen zu 32 Verwaltungseinheiten.
An fünf Tagen in den Monaten Dezember und Januar fanden die öffentlichen Anhörungen zu diesem Gesetz statt. Bereits im Ergebnis der Auswertung der Anhörung der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung enthielten die Neugliederungsvorschläge der Landesregierung Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.
Im Ergebnis der Anhörung wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Gemeinde Gartz in die amtsangehörige Gemeinde Temnitztal einzugliedern, während ursprünglich eine Einbeziehung der Gemeinde in den Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Fehrbellin zu einer amtsfreien Gemeinde vorgesehen war.
Ebenso wurde im Ergebnis der Anhörung auf die Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinde Boberow des Amtes Karstädt in die Stadt Lenzen (Elbe) und des Amtes Lenzen-Elbtalaue verzichtet und stattdessen die Eingliederung in die amtsfreie Gemeinde Karstädt vorgeschlagen.
Diese Änderungen im Regierungsentwurf im Vergleich zum Anhörungsentwurf meines Ministeriums hat der Ausschuss für Inneres im Rahmen der von ihm durchgeführten öffentlichen Anhörung der Gemeinden bestätigt.
Abweichend von den Vorschlägen und Vorstellungen des Regierungsentwurfs empfiehlt der Ausschuss für Inneres, das Amt Gransee und Gemeinden zu erhalten.
Darüber hinaus gab es Veränderungen aufgrund weiterer freiwilliger Gebietsänderungen. So entfielen die beabsichtigte gesetzliche Zuordnung der Gemeinde Rüdnitz in das Amt Biesenthal-Barnim, die gesetzliche Bildung der neuen Gemeinde Panketal, der gesetzliche Zusammenschluss einzelner Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch, die gesetzlichen Zusammenschlüsse im Bereich der amtsfreien Gemeinde Löwenberger Land und des Amtes Oranienburg-Land sowie die gesetzlichen Zusammenschlüsse im Amt Schildow.
Im Amt Fehrbellin hat der Ausschuss für Inneres nochmals eine Bürgeranhörung in einzelnen Gemeinden veranlasst, um zu erfahren, ob der Erhalt des Amtes Fehrbellin in Betracht kommt. Im Ergebnis dieser Bürgeranhörung und deren Auswertung durch den Ausschuss wurden die Vorschläge des Regierungsentwurfs als sachgerecht bestätigt.
Die Behandlung dieses Gesetzentwurfs zeigt deutlich, dass die gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform ein dynamischer Prozess war, dass sich die Dinge weiterentwickelt haben und die Gemeinden nochmals die Möglichkeit erhielten, vor dem Ausschuss für Inneres ihre Auffassung umfangreich vorzutragen.
Wir kommen zur Abstimmung. Form- und fristgerecht ist über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion in Drucksache 3/5585 namentliche Abstimmung beantragt worden. Der Änderungsantrag betrifft Kapitel 1 Abschnitt 2 § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 11 Abs. 1 und 2.
Ich bitte die Abgeordneten, in zuletzt bewährter Weise mit der klaren und unmissverständlichen Votierung fortzufahren, wenn denn ihre Namen aufgerufen werden, und die Schriftführer bitte ich um den Aufruf.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 4 Abgeordnete, gegen den Antrag stimmten 60 Abgeordnete. Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der DVU, der sich auf Kapitel 2 Abschnitt 1 § 38 - Änderung des Absatzes 1 - bezieht. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über das Fünfte Gemeindegebietsreformgesetz einschließlich zweier Korrekturblätter. Wer diesem Gesetz zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung mehrheitlich angenommen und verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache zum Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise DahmeSpreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, OderSpree, Spree-Neiße sowie zur Auflösung der Gemeinden Diepensee und Haidemühl und zur Änderung des Gesetzes zur Auflösung der Gemeinde Horno und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde Jänschwalde sowie zur Änderung der Amtsordnung.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Sarrach, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Schlussrunde muss ich mich mit Passagen in Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses an den Landtag auseinander setzen.
Betrachten wir zunächst die konkreten Neugliederungen: 362 kommunale Gebietskörperschaften sollten ursprünglich ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren. Welche Ausnahmen werden nun empfohlen? Sie lassen sich an drei Händen abzählen. Keine Ausnahmen werden bei den ersten drei Gesetzentwürfen zugelassen. Bei 20 Paragraphen des Vierten Gesetzes werden fünf Änderungen vorgenommen, aber nur eine ist tatsächlich gewichtig: die Bildung der amtsfreien Gemeinde Niederer Fläming. Doch für die Ämter Oberspreewald und Lieberose soll anderes gelten. Die Zuordnung von Derwitz zu Werder ist hingegen die Morgengabe der CDU für den Verlust der Gemeinde Golm - also ein durchsichtiger Kuhhandel.
Zum Fünften Gesetz mit 31 Regelungen wurden sechs Änderungen empfohlen. Von Substanz ist der Erhalt des Amtes Gransee trotz eines Grundzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums.
Ein Skandal ist hingegen die Zuordnung der Gemeinde Schönow nach Bernau, womit einer Bürgerinitiative wissentlich die Möglichkeit genommen werden soll, einen vom Oberverwaltungsgericht für zulässig erklärten Bürgerentscheid für eine andere leitbildgerechte Lösung durchzuführen.
Skandalös ist auch die Abschaffung des Amtes Fehrbellin, nachdem kurzfristige Anhörungen vor Ort neue Hoffnungen genährt hatten.
Im Sechsten Gesetz mit 30 Regelungen werden drei Änderungen vorgenommen. Ebenfalls nur eine Änderung, der Erhalt des berlinnahen Amtes Spreenhagen, verdient hier Beachtung. Gleichzeitig wird dieser Amtserhalt unnötigerweise mit der Reduzierung der Anzahl der Gemeinden von fünf auf drei im Amt erkauft.
Nie haben Sie für Gemeinden unter 500 Einwohnern Gründe sehen wollen, die das Verfassungsgericht uns als Maßgabe formulierte, die für einen Erhalt aus historischen, geographischen oder Gründen eigener Wirtschaftskraft sprachen.
Sie zwingen die Gemeinden Kreuzbruch und Quappendorf dazu, wieder vor das Verfassungsgericht zu gehen.
Beispielsweise wurden am 12. Februar 2003 zwischen 10 Uhr und 11 Uhr im Innenausschuss lediglich 2,7 Minuten Zeit auf einen Beschluss verwandt. Dem Bericht können Sie entnehmen, dass für die ausführliche inhaltliche Befassung im Innenausschuss ursprünglich fünf ganztägige Sitzungen vorgesehen waren. Tatsächlich wurden die Beratungen jedoch schon innerhalb von zwei Vormittagen abgeschlossen. Im Bericht heißt es dazu, der Ausschuss habe die konkreten Neugliederungsvorhaben in nicht öffentlicher Sitzung nach einem Berichterstattersystem behandelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, haben Sie eigentlich noch bemerkt, wann Sie Ihren Koalitionsarbeitskreis
Der Personenkreis ist im Innenausschuss weiter. Er besteht dort auch aus den Vertretern der Oppositionsfraktionen des Hauses.