Protocol of the Session on December 19, 2002

Die Landesregierung listet uns 13 Heime mit nicht geförderten Plätzen auf, die mehr als 20 Euro Investitionskosten pro Tag und Platz auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen. Das sind allein Investitionskosten, nicht die Kosten für die Pflege. Von diesen 13 Heimen sind übrigens 7 Heime in Trägerschaft der Marseille-Kliniken, die ganz offensichtlich von der Landesregierung mit einem umstrittenen Vergleich besonders gut bedient wurden.

Meine Damen und Herren, ich kann hier leider nicht auf alle Aspekte eingehen, die sich aus der Antwort auf die Große Anfrage ergeben. An einigen Stellen bleiben auch Unklarheiten. So meint die Landesregierung, es gebe keinen Leerstand bei geförderten Einrichtungen. Ich frage Sie: Was ist dann beispielsweise mit Neuhardenberg? Neben der in die Antwort eingefügten Statistik hätten wir gern gewusst, wie sich die Landesregierung die wachsenden Klagen im ambulanten Pflegebereich erklärt und ob nicht doch durch klarere Leitlinien der Landesregierung mehr Rechtssicherheit zu schaffen ist. Wenn wir zu Recht höhere Qualität in der Pflege fordern - wie begegnen wir dann wieder zunehmender Sozialhilfebedürftigkeit in der Pflege, wenn unsere Gesellschaft zu Recht von der Politik verlangt, endlich ein Betreuungs- und Finanzierungskonzept für die wachsende Zahl der altersdementen Menschen zu finden, das deren Versorgung umfassend garantiert? Schätzungen zufolge leiden heute bereits mehr als 900 000 Menschen an Demenz und etwa zwei Drittel von ihnen an der Alzheimerkrankheit. In den nächsten Jahren muss man mit einem massiven Anstieg dieser Erkrankungen rechnen.

Wenn die Gesellschaft in diesem sensiblen Bereich Kosten sparen will, dann muss sie konsequent ambulante und teilstationäre Angebote fördern und den Ausbau von Vernetzungsstrukturen mitgestalten, Vernetzungen, die Haus- und Familienpflege stärken, Pflegedienste durch Beratung mit pflegeergänzenden Diensten komplementieren, hauswirtschaftliche Besorgungen bei den Hochaltrigen mit einbinden und Betreuung von Altersdementen einbeziehen.

Die PDS hat im Deutschen Bundestag ganz bewusst für viele durch diese Vernetzung zu Versorgende, die am Rande der ersten Pflegestufe stehen, die Pflegestufe null gefordert. Wenn die Politik mehr Qualität und Fachlichkeit in der Pflege möglich machen will, dann muss sie über eine steuerfinanzierte Pflege nachdenken. Heute fehlen bereits rund 45 000 Pflegekräfte. Es herrscht im ambulanten wie im stationären Bereich eine hohe Fluktuation. Pflegefachkräfte sind oft nach nur vier Jahren aus

gebrannt. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, gerade auch als Teilzeitangebot, und den Ausbau einer hochschulgebundenen Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Wenn Politik und Gesellschaft den immer größeren Bedarf an stationärer Pflege vermeiden wollen, müssen sie verstärkt altersgerechtes und betreutes Wohnen auch für Demenzkranke fördern.

Ich hoffe, meine Damen und Herren - damit will ich schließen -, dass Einigkeit in diesem hohen Haus über das Menschenbild, von dem wir ausgehen, besteht. Unsere Seniorenpolitik muss als Ziel stets im Auge behalten, dass sich Menschen im hohen Alter möglichst weitgehend Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Würde bei gleichzeitigem Schutz und maßvoller Obhut durch die Gesellschaft bewahren können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Konzack.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das, was Sie als Schlusssatz sagten, Frau Bednarsky, ist das Ansinnen unserer Sozialpolitik im Land Brandenburg gewesen. Orientierungsmaßstab für die Bewertung der Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit Leistungen der Pflegeversicherung ist das Landespflegegesetz. Dort heißt es, dass eine integrierte, leistungsfähige und zahlenmäßig ausreichende, ortsnahe, regional gegliederte und wirtschaftliche Versorgungsstruktur vorgehalten werden muss. All das, liebe Frau Bednarsky, was Sie jetzt gesagt haben, steht darin geschrieben.

Diese komplexe Zielsetzung zieht viele Fragen nach sich: Entspricht das Angebot an Pflegeplätzen der Nachfrage? Erfüllt die regionale Verteilung der Einrichtungen die gesetzlichen Anforderungen? Ist das Versorgungsangebot von ambulanten, teilund vollstationären Pflegeeinrichtungen aufeinander abgestimmt? Existiert eine effiziente Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung der Pflegebetreuung? Entspricht der bauliche Zustand der Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen? Steht die Betreuung pflegebedürftiger Menschen im Land Brandenburg auf sicheren finanziellen Füßen? - Hinter all diesen Aussagen stehen Fragezeichen.

Meine Damen und Herren, alle diese Fragen werden durch die Antwort der Landesregierung nach meinem Verständnis zufrieden stellend beantwortet. Aufgrund der begrenzten Redezeit kann ich diese Aussage leider nur durch einige Beispiele untermauern. Frau Bednarsky hat alle negativen Beispiele gebracht; lassen Sie mich einmal die positiven hervorheben.

Die deutlich überwiegende Zahl der Einrichtungen der teil- bzw. vollstationären Pflege sind in den letzten Jahren auch dank des Pflegeinvestitionsprogramms neu erbaut bzw. generalsaniert worden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Heimaufsicht führen regelmäßig angemeldete Qualitätskontrollen durch. Ich begrüße es sehr, dass nach der Novellierung

des Heimgesetzes jetzt auch die unangemeldete Besichtigung erfolgen kann. Das hätte ich schon immer für selbstverständlich gehalten. Es werden gegebenenfalls Mängel festgestellt. Die Einrichtungsträger werden bei der Mängelbeseitigung beraten und durch Wiederholungsprüfungen wird garantiert, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Die Landesregierung wird zum Start des Ausbildungsjahres 2003 das Altenpflegegesetz des Bundes in Brandenburg umsetzen. Das hat Minister Baaske neulich auf eine mündliche Anfrage hin so beantwortet: Wichtigstes Ziel ist der Abschluss möglichst vieler Ausbildungsverträge, um in Zukunft einen Pflegeengpass zu vermeiden.

Auf der Grundlage des Landespflegeplanes wird mit Abschluss des IVP Teil A in jedem Landkreis wohnortnah die geförderte Zahl stationärer Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Das sind ca. 14 000 Plätze in modernen Heimen.

Meine Damen und Herren, die momentane Situation ist das eine, die künftige Entwicklung das andere. Frau Bednarsky hat besonders auf das Künftige abgehoben. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigen und damit die Zahl notwendiger Heimplätze. Da es aber leider kein neues Bund-Länder-Programm geben wird, begrüße ich die jüngste Ankündigung von Minister Baaske, in die für das nächste Jahr vorgesehene Neufassung des Landespflegegesetzes einen Passus aufzunehmen, der vorschreibt, dass Menschen mit geringem Einkommen geförderte Plätze erhalten.

Meine Damen und Herren, der Antwort ist zu entnehmen, dass ca. 75 % der Pflegebedürftigen nach wie vor zu Hause betreut werden. Unser Prinzip gilt: ambulant vor stationär. Neben der Novellierung des AG BSHG mit seinem finanziellen Anreizsystem für die Kommunen ist es deshalb notwendig, die zweckgebundenen Zuweisungen an die Gemeinden entsprechend § 16 a GFG auch künftig aufrechtzuerhalten. Ich habe das schon mehrmals betont.

(Beifall bei der PDS sowie des Abgeordneten Klein [SPD])

Liebe Frau Bednarsky, dies kann man in diesem Hause nicht oft genug anmahnen. Sie sollten aber nicht so pauschal sagen, dass in der Koalition darüber nachgedacht wird. In der Koalition gibt es sehr bewusste Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker,

(Beifall bei der SPD)

die ein Auge darauf haben, dass die Pflegebedürftigen im Lande Brandenburg entsprechend behandelt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die DVU. Für sie spricht die Abgeordnete Fechner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits vor fünf Jahren hat die Landesregierung erstmals einen Brandenburger

Pflegeversicherungsbericht vorgelegt. Da sich in den vergangenen fünf Jahren viel getan hat - zur weiteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung mussten zum Beispiel mehrere Bundesgesetze umgesetzt werden -, hat es die PDS-Fraktion als notwendig erachtet, eine Große Anfrage zu starten.

Mit insgesamt 44 Fragen will die PDS-Fraktion wichtige Daten, Tendenzen und Strukturen der Versorgung mit ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen der Pflegeversicherung für den weiteren Handlungsbedarf erkunden; denn, so steht es in der Begründung, nur die Kenntnis darüber lässt das gesetzgebende Organ des Landes den Regelungsbedarf erkennen und durch gesetzgeberisches Handeln Mängel bei der flächendeckenden und differenzierten Versorgung beseitigen. So weit, so gut. Sehen wir einmal, was die Große Anfrage so alles an neuen Erkenntnissen brachte.

Wir alle wissen jetzt, wie viele Pflegeeinrichtungen es im Lande gibt, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, wie viele Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung es gibt, detailliert aufgeschlüsselt nach Alter und Pflegestufe, wie viele Personen ambulant, teilstationär oder stationär versorgt werden, wie viel Personal in den jeweiligen Bereichen eingesetzt wird, über welche Ausbildung die Pflegekräfte verfügen usw. usf. Auch welche Qualitätskontrollen in den einzelnen Bereichen durchgeführt werden und welchen Erfolg diese haben, wird hinterfragt.

Die Landesregierung bemühte sich redlich, diese Fragen zu beantworten, und es gelang ihr sogar in vielen Fällen.

Auch die Beantwortung der Frage 8 bereitete der Landesregierung keine Mühe. Hier wurde sie lediglich gefragt, ob sie das Angebot an Kurzzeitpflege für ausreichend hält. Die Landesregierung teilt dazu mit, dass wirtschaftlich nur diejenigen Plätze für Kurzzeitpflege vorgehalten werden können, für die eine durchgängige Nachfrage besteht - logisch! - und dass in den Sommermonaten der Bedarf oftmals nicht abgedeckt werden kann, weil sich das Pflegepersonal im Urlaub befindet. Wie man dem entgegenwirkt, teilt uns die Landesregierung jedoch nicht mit. Das brauchte sie auch nicht zu tun; denn danach wurde sie nicht gefragt.

Als die Landesregierung in Frage 13 gefragt wurde, welche konkreten Maßnahmen sie zur Verbesserung der ambulanten Versorgung ergreifen will, kam sie ganz schön ins Rudern. Sie schätzte erst einmal ein, dass das Angebot an ambulanter Pflegedienstleistung quantitativ der Nachfrage entspricht. Allerdings hält sie eine stärkere qualitative Differenzierung sowie eine Ergänzung der Hilfen zur umfassenden Unterstützung der Betroffenen und ihrer Angehörigen für erforderlich. Voller Stolz verkündet sie dann auch, dass das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei dieser kommunalen Aufgabe durch eine zweckgebundene Zuweisung nach § 16 a Gemeindefinanzierungsgesetz unterstützt. Das ist ja toll. Wie die Finanzen in unseren Gemeinden aussehen, wissen wir alle viel zu gut, zumal den Gemeinden aufgrund der Steuerausfälle demnächst 150 Millionen Euro weniger ausgereicht werden.

Interessant fand ich die Ausführungen zu Frage 27. Darin wird unter anderem mitgeteilt, dass nach Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit die steigende Zahl von Leistungsempfängern bis zum Jahr 2015 nicht dazu führen wird, dass der Beitragssatz erhöht werden muss. Das klingt schon einmal ganz

gut, nachdem ja ansonsten sehr viel von Steuer- und Beitragserhöhungen die Rede ist. Allerdings gibt es eine klitzekleine Einschränkung: Dies gilt natürlich nur, wenn die pauschalierten Leistungen der Pflegeversicherung in der Höhe unverändert bleiben. Mit anderen Worten: Der steigende Pflegebedarf wird in Zukunft auch durch steigende Beiträge finanziert werden.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann Folgendes gesagt werden: Wesentlich neue Erkenntnisse hat die Große Anfrage nicht gebracht. Wer jedoch Datenmaterial zur Pflegeversicherung benötigt, der wird dies in der Antwort auf die Große Anfrage bestimmt finden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Marquardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Datenmaterial, das uns das MASGF vorgelegt hat, liegt uns allen eine ehrliche, eine geschlossene Datensammlung vor.

Wenn man die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage richtig liest, dann kann man erkennen, dass wir auch politisch für die Pflegebedürftigen etwas tun können. Es ist Material, das uns auf Anfrage der PDS zur Verfügung gestellt worden ist. Nun geht es darum, dass wir das nicht zu den Akten heften und uns dabei aufhalten festzustellen, was alles noch nicht ist, sondern darum, dass wir mit dem Material auch als Abgeordnete arbeiten. Im Übrigen steht es jedem und jeder Abgeordneten frei, sich an den MDK zu wenden und vielleicht einmal eine Einrichtung zu besuchen, sich von der Qualität der Arbeit vor Ort zu überzeugen, um dann wirklich zu wissen, wovon er bzw. sie redet oder was er bzw. sie da bekrittelt.

Die in den Pflegeeinrichtungen seit Jahrzehnten geleistete Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich weiß, wovon ich rede; denn ich selbst bin sehr häufig in Pflegeeinrichtungen vor Ort, und zwar sowohl in solchen der Altenhilfe als auch in solchen der Behindertenhilfe.

Wir sollten ganz klar festhalten, was seit Einführung der Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 in die Wege geleitet wurde, was die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung an Hilfe und an Qualität der Pflege für die Pflegebedürftigen bietet. Dies muss auch vor dem Hintergrund der Ausgangslage von 1990 gesehen werden, vor der wir im Jahre 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR standen. Von den damals bestehenden 258 Heimen konnten nur drei die Voraussetzungen der Heimbaumindestverordnung erfüllen.

Auch die Strukturen für die ambulante Versorgung mussten erst aufgebaut werden. Seit 1994 sind 116 Heime - das konnte gestern jeder in der Presse nachlesen - mit 9 595 Plätzen fertiggestellt und menschenwürdig ausgestattet worden. Jeder, der die Heime bis 1989 oder 1990 kannte, müsste sich eigentlich schämen, wenn er sich heute hinstellt und das kritisiert, was wir in den zurückliegenden 12 oder 13 Jahren noch nicht geschafft haben. Sicherlich ist es vor dem Hintergrund der Ansprüche der

Betroffenen, derjenigen, die unsere Hilfe und unser politisches Engagement brauchen, immer zu wenig und deshalb müssen wir an dieser Stelle auch für sie kämpfen. Das ist das eine. Wir müssen aber auch den Leuten vor Ort, mit denen wir sprechen, immer wieder Mut machen; denn die Arbeit, die sie leisten, ist äußerst schwer.

Das Investitionsprogramm Pflege wird 2004/05 abgeschlossen werden und damit werden 154 Einrichtungen fertiggestellt sein. Damit ist das Fundament für eine ordentliche Betreuung in der Senioren- und Behindertenhilfe sowie in der Altenbetreuung geschaffen.

Es ist logisch und folgerichtig, dass als Erstes die Schaffung der materiell-technischen Voraussetzungen und Leistungen notwendig war, um von den, wie gesagt, geerbten menschenunwürdigen Verhältnissen in der Pflege wegzukommen.

Fakt ist: Unsere Menschen werden in den kommenden zwanzig Jahren um ein Vielfaches älter werden als heute. Mit der Zahl der Hochbetagten steigt aber auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Auch das ist schon gesagt worden. Wie absehbar ist, wird auch die Zahl der Leistungsempfänger ansteigen. Bei all unserer Fokussierung auf die stationäre Pflege wollen wir noch einmal betonen - meine Kollegin Konzack hat das schon mit Nachdruck getan -, dass wir nach wie vor an unserer Forderung „ambulant vor stationär“ festhalten. Das ist nicht nur eine fiskalische Angelegenheit, sondern vor allen Dingen auch eine Sichtweise in Bezug auf die Betroffenen, die lieber in ihrem häuslichen Umfeld, in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden möchten.

Wir wollen auch nicht vergessen, dass wir darüber hinaus aufgrund von Verkehrs- oder Freizeitunfällen einen Zuwachs an jüngeren pflegebedürftigen Menschen haben werden. Wir können feststellen, dass es der Normalität entspricht, dass oft die Angehörigen selbst die Pflege ihres Mannes, ihrer Kinder oder ihres Partners in die Hand nehmen wollen, dass aber mit zunehmendem Alter diese familiäre Betreuung wegfallen muss, weil die Angehörigen selbst in eine pflegerische Betreuung kommen oder einfach physisch und psychisch nicht mehr zur Betreuung in der Lage sind. Das ist die Situation, vor der wir uns befinden.

Ich will vielleicht als Letztes - das Lämpchen leuchtet schon darauf hinweisen, dass wir jetzt damit beginnen können, an qualitativen Inhalten zu arbeiten. Ich meine, auf diesem Gebiet wird sehr viel getan, wenn ich nur an solche Dinge wie die Qualifizierung der Mitarbeiter - vor allem im Ausblick, den Frau Bednarsky nannte -, zum Beispiel die gerontopsychiatrische Fortbildung, denke...

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrages!

Ja. -... oder wenn ich daran denke, dass wir die Ausbildung der Altenpfleger jetzt inhaltlich aufgrund des bundeseinheitlichen Gesetzes entsprechend verändern können. Wenn jetzt - als Letztes - die Novellierung des Krankenpflegegesetzes ins Haus steht und auch wir in diesem Bereich den Anforderungen der Pflege besser gerecht werden können, dann sind wir auf dem richtigen Weg. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)