Protocol of the Session on December 18, 2002

„Wie können Sie dulden, dass Ihre Regierung in einer wichtigen Frage 'Jein' sagt! Da Sie den Innenminister nicht entlassen haben, lassen Sie Ihre Glaubwürdigkeit öffentlich demontieren...“

Das habe ich damals gesagt. Es ist also verwunderlich, dass Sie das so erstaunt. Nach der V-Mann-Affäre, nach dem, was mit „Piato“ klar geworden ist, und nachdem ein V-Mann rechtsextreme Straftaten begehen darf, die dann erfolgreich bekämpft werden, und nachdem das keine Konsequenzen hat, wofür ja der Innenminister die Verantwortung trägt, sagen wir: Das irritiert uns schon gewaltig. Das wollen wir nicht so.

Deshalb haben wir gefordert, dass Sie zurücktreten. Ein Innenminister, der das alles tut, ist auf Dauer, ohne dass ich Sie in eine bestimmte Ecke schiebe, im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht glaubwürdig.

(Beifall bei der PDS)

Ein Ministerpräsident, der das auf Dauer duldet, Herr Platzeck, ist nicht glaubwürdiger. Deshalb sagen wir: Treten Sie zurück, Herr Schönbohm! Wir stellen Sie nicht in die Ecke. Mich irritieren aber zunehmend Ihre Kängurusprünge in Richtung dieser Ecke.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrages!

Ja, Herr Präsident.

Kommen Sie aus dieser Ecke heraus, dann werden Sie auch bei uns wieder Akzeptanz erlangen. Solange Sie wie ein Känguru in die Nähe dieser Ecke springen, werden wir Sie kritisieren. Es bleibt dabei.

(Beifall bei der PDS)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/5224 - Neudruck -. Wer dem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17 und rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Drogenbericht

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/5201

Ich eröffne die Aussprache. Zum Beitrag der beantragenden Fraktion hat Frau Abgeordnete Fechner das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt kein einheitliches Datenmaterial für das Land Brandenburg hinsichtlich des Konsums aller Arten von Drogen durch Kinder und Jugendliche vor.

- Dies teilte die Landesregierung bzw. das Bildungsministerium während einer Ausschusssitzung sogar schriftlich mit. Als Begründung dafür wird angegeben - ich zitiere -:

„Eine Erhebung ist bisher an den Kosten, die ca. 100 000 Euro ausmachen, gescheitert.“

Ist das nicht traurig, dass wegen 100 000 Euro keine Erhebungen gemacht wurden, wenn man bedenkt, wie viel Geld die Behandlung eines Drogensüchtigen kostet, wenn man bedenkt, wie viel Geld das Land Jahr für Jahr für das Landesprogramm gegen Sucht zur Verfügung stellt und wie viele Projekte initiiert und vor allem finanziert wurden? Die Brandenburgische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. gibt sogar regelmäßig einen Bericht heraus. Aber der Landesstelle und auch der Zentralstelle für Suchtprävention Brandenburg liegen keine Informationen bzw. kein Zahlenmaterial über den Missbrauch illegaler Drogen an Grundschulen des Landes Brandenburg vor. Nicht nur diese beiden Stellen wissen darüber nicht Bescheid, sondern auch das Bildungsministerium hat keinerlei Erkenntnisse über den Konsum von und den Handel mit illegalen Drogen an Brandenburger Schulen.

Als ich in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wissen wollte, welche Erkenntnisse die Landesregierung über den Konsum von und den Handel mit illegalen Drogen an Brandenburger Schulen hat, erhielt ich zur Antwort, dass die Landesregie

rung darüber nichts weiß. Die Landesregierung weiß also nicht, ob überhaupt und, wenn ja, in welchem Umfang an Brandenburger Schulen gekifft, gehascht und mit Drogen gedealt wird. Wie will die Landesregierung etwas bekämpfen, wenn sie dessen Ausmaß überhaupt nicht kennt? Da nützt es auch recht wenig, dass ein Landessuchtprogramm existiert.

Ich habe mir die Mühe gemacht, mich mit diesem Programm sehr intensiv zu beschäftigen. Ich muss sagen, dass darin sehr viele gute Ideen eingeflossen sind. Es liest sich auch wirklich gut, was in dem Landesprogramm geschrieben steht. So sind auch gleich auf den ersten Seiten nach dem Inhaltsverzeichnis die thematischen Schwerpunkte des Landessuchtprogramms aufgelistet. Neben den Schwerpunkten Suchtprävention, Selbsthilfe, Suchtkrankenhilfe, Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität sind dort auch die Berichterstattung und die Datenerhebung angegeben, und das sogar als erster Schwerpunkt.

Doch wie sieht es in Wirklichkeit im Lande aus? Weder der Brandenburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. noch der Zentralstelle für Suchtprävention Brandenburg liegen Informationen bzw. Zahlenmaterial über den Missbrauch illegaler Drogen an Grundschulen des Landes Brandenburg vor. Auch das zuständige Bildungsministerium hat keine Ahnung vom Konsum von bzw. vom Handel mit illegalen Drogen an Brandenburger Schulen.

Wenn man jedoch wissen will, wie viele fremdenfeindliche Äußerungen im Unterricht an Brandenburger Schulen gefallen sind, wie viele Gewalt verherrlichende Tonträger in Schulen abgespielt wurden, dann kann das Bildungsministerium detailliert Auskunft geben. Selbst über SMS mit strafbaren Darstellungen liegen dem Ministerium Zahlen vor. Es ist dem Herrn Bildungsminister nämlich offensichtlich nicht zu teuer, die Brandenburger Schulen anzuweisen, jeden rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Vorfall zu melden, darüber akribisch Buch zu führen und dies bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu veröffentlichen. Ich will mich an dieser Stelle nicht über die parteipolitischen Aktivitäten unseres Bildungsministers auslassen. Unsere Fraktion der Deutschen Volksunion fordert jedenfalls, dass sich das Bildungsministerium mit mindestens demselben Elan um die wachsende Drogenkriminalität bei Brandenburgs Kindern und Jugendlichen kümmert.

Eine Voraussetzung dafür ist die Erfassung der Delikte auch an Brandenburger Schulen. Dem dient unser vorliegender Antrag. Wir fordern die Landesregierung auf, eine landesweite Erhebung über den Konsum von illegalen Drogen durch Kinder und Jugendliche in Brandenburg durchzuführen. Wir fordern die Landesregierung außerdem dazu auf, aus dem genannten Zahlenmaterial einen Bericht über den Konsum illegaler Drogen durch Kinder und Jugendliche zu erstellen und dem Landtag bis zum 30. Juni nächsten Jahres vorzulegen.

Meine Damen und Herren, laut einer Mitteilung des Bildungsministeriums wird sich das Land Brandenburg neben einigen anderen Bundesländern an einer länderübergreifenden Studie beteiligen. Diese Studie umfasst den Konsum aller Drogen durch Kinder und Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Die Befragung soll im März/April nächsten Jahres beginnen und im darauf folgenden Jahr soll der Abschlussbericht vorliegen. Das reicht uns aber nicht; denn die Konsumenten von illegalen Drogen werden immer jünger. In den ersten neun Monaten dieses Jahres hat die Polizei fast 80 Rauschgiftkonsumenten im

Alter unter 14 Jahren registriert. Besonders besorgniserregend erscheint die Zunahme der Zahl der Drogendealer unter 14 Jahren. Da nützt es relativ wenig, wenn man nur den Drogenkonsum der 15- und 16-Jährigen untersucht.

Wir fordern eine Erhebung über den Konsum illegaler Drogen durch Kinder und Jugendliche; denn dazu existiert noch kein verwertbares Material. Ein erster Schritt wäre die Erfassung der Drogendelikte an Brandenburger Schulen. So wie die Schulen angewiesen wurden, fremdenfeindliche und rechtsextremistische Vorfälle den Schulämtern zu melden, so könnte man die Schulen ohne weiteres auch anweisen, Fälle von Drogenmissbrauch zu melden. Dass das bisher noch nicht geschehen ist, ist nicht nachvollziehbar.

Mir wurde zwar kürzlich berichtet, dass an einigen Brandenburger Schulen die Lehrer schon vor geraumer Zeit angewiesen wurden, auch solche Fälle der Schulleitung zu melden; doch während der Ausschusssitzung im Oktober konnte der Bildungsminister noch keine Aussage über den Missbrauch illegaler Drogen an Schulen machen. Aber wie will man etwas wirkungsvoll bekämpfen, wenn man dessen Ausmaß gar nicht kennt? Vielleicht dient ja der vorliegende Antrag der Landesregierung und speziell dem Bildungsministerium als Anregung und wir werden dann hoffentlich auch bald erfahren, welches Ausmaß der Konsum illegaler Drogen an Brandenburger Schulen hat. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Fechner, und gebe das Wort an den Abgeordneten Homeyer. Er spricht für die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragen, die durch den geforderten Drogenbericht beantwortet werden sollen, sind tatsächlich wichtig und auch interessant. Da diese Problematik aber schon lange vor der antragstellenden Fraktion durch die Landesregierung bereits erkannt wurde, gibt es seit Dezember 2001 das Landesprogramm gegen Sucht.

(Zurufe von der DVU)

Im zweiten Kapitel des Berichts dieses Landesprogramms finden Sie die Antwort auf fast alle der von Ihnen eben gestellten Fragen. Eine überflüssige Aufschlüsselung nach Jahrgängen, wie von Ihnen gefordert, enthält der Bericht aus guten Gründen jedoch nicht. Ich empfehle Ihnen zunächst einmal die intensive Lektüre und Beschäftigung mit diesem Bericht, bevor Sie hier Anträge stellen, die nicht weiterführen und nicht zielführend sind. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Homeyer, und stelle fest, dass die Fraktion der PDS und auch die Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt Redeverzicht angezeigt haben.

Somit kann ich die Rednerliste schließen und zur Abstimmung kommen.

Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 3/5201 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsansinnen folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 3/5201 in der Sache. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 18 und rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Bundesratsinitiative zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/5202

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion und erteile der Abgeordneten Hesselbarth das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die steuerliche Eigenheimförderung muss umgestellt werden; denn die bisherige Förderpraxis ist einerseits finanziell nicht mehr machbar und führt andererseits zu Ungerechtigkeiten, die behoben werden müssen.

Es ist nicht zu übersehen, dass die staatliche Wohnungsbauförderung nach wie vor den mit Abstand bedeutendsten Subventionsbereich darstellt.

So betrug nach Angaben des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler der gesamte Subventionsumfang in diesem Bereich, Projektförderung im sozialen Wohnungsbau sowie Wohngeld eingeschlossen, in den letzten Jahren bundesweit annähernd 24 Milliarden Euro. Bis zur Umstellung auf das einkommensunabhängige Eigenheimzulagengesetz war die steuerliche Wohneigentumsförderung ausschließlich in § 7 b bzw. später in § 10 e des Einkommensteuergesetzes geregelt. Weitere Komponenten stellten der so genannte Vorkostenabzug sowie die Möglichkeit des Schuldzinsabzugs nach § 10 Abs. 6 bzw. Abs. 6 a dar.

Nach Umstellung auf das Eigenheimzulagengesetz entfiel für die danach geltenden Anschaffungen bzw. für den Neubau von Wohnungen die bisherige steuerliche Abzugsfähigkeit mit Ausnahme des Vorkostenabzugs nach § 10 i des Einkommensteuergesetzes und des nach wie vor geltenden so genannten Baukindergeldes nach § 34 f des Einkommensteuergesetzes.

Bereits dieser kurze Abriss über die Entwicklung und die Komponenten der Eigenheimförderung lässt die offensichtlich übermäßige steuerliche Ausgestaltung und Veränderung im Zeitablauf erkennen, die unter anderem eine ungeheure Fülle von Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes zutage förderte. Kontinuität, Planungssicherheit vor dem Hintergrund von Rechtssicherheit? - Fehlanzeige!

Obwohl die überhand nehmenden veralteten Zielsetzungen zu rügen sind, die dem deutschen Steuerrecht allgemein und der rechtlichen Ausgestaltung der Wohneigentumsförderung insbesondere innewohnen, kann nicht geleugnet werden, dass die Eigenheimförderung im Bereich des Steuerrechts eine gewisse Tradition hinsichtlich ihrer Zielsetzung ebenso wie im Hinblick auf den konzeptionellen Aufbau aufweist. Viele Häuslebauer wurden durch steuerliche Anreize zumindest ermuntert, ihre Pläne in Angriff zu nehmen, was sowohl konjunkturpolitisch wie sozialpolitisch wünschenswert war und ist.