Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Ex-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber wollte dieses Gesetz im Falle seines Wahlsieges aus inhaltlichen Gründen wieder abschaffen. CDU und CSU haben sich grundsätzlich gegen die Einführung einer Grundsicherung ausgesprochen. Die CDU-Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main weigert sich, das Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung umzusetzen, und strebt eine Verfassungsklage an. Auch in der Kleinen Anfrage der CDUAbgeordneten Monika Schulz sind Fragen nach den Auswirkungen und finanziellen Belastungen zu lesen. Sie weist eben auch auf die heftige Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der Landkreise und kreisfreien Städte hin.
Dann haben wir einen neuen Sozialminister, der seinerzeit als Sozialdezernent eine sehr erfolgreiche Klage gegen das damalige AG-BSHG führte. Sie werden sich erinnern: Das AG-BSHG wurde für verfassungswidrig erklärt. Als jemand, der die Probleme des Kreises kennt und nachvollziehen kann sowie aus eigenem Erleben weiß, wie notwendig ein Kostenausgleich und eine zeitnahe Erstattung sind, würde sich Herr Minister Baaske sicherlich dem Antrag der PDS anschließen. Leider ist er aber heute nicht anwesend.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Leidensdruck in den Kreisen wird immer größer. Die Kämmerer und die Sozialdezernenten stehen nicht nur wegen der Haushaltsaufstellung unter massivem Druck. Erwähnen möchte ich neben den Belastungen aus dem Grundsicherungsgesetz an dieser Stelle ausdrücklich auch die Probleme im Bereich der Leistungsgewährung zwischen Arbeitsamt und Landkreis. Die Fallzahlen und die Summe der Vorleistungen steigen ständig und damit auch die finanziellen und verwaltungstechnischen Belastungen. Allein in Potsdam, Havelland, Spree-Neiße, in Teltow-Fläming und in der Prignitz erwarten die Verwaltungen durch die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes eine zusätzliche Belastung von 13 Millionen Euro. Also reichen die geplanten Erstattungen von 6,3 Millionen Euro durch den Bund bei weitem nicht aus. Die Mehrausgaben übersteigen die Kostenerstattung und die Sozialhilfeeinsparungen um einiges. In der Presse war in den vergangenen Wochen zu lesen, dass sich die zusätzlichen Belastungen aus der Grundsicherung, bezogen auf Brandenburg, auf 30 bis 40 Millionen Euro summieren. Im Vergleich dazu nehmen sich die 6,3 Millionen Euro Erstattungen des Bundes mehr als bescheiden aus.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie ist ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, wenn Armut wirkungsvoll bekämpft und verhindert werden soll. Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf die Lebenssituation von Arbeitslosen und von Kindern.
Anders als die CDU/CSU spricht sich die PDS nicht gegen das Grundsicherungsgesetz aus. Wohl aber sprechen wir uns dagegen aus, dass die finanziellen Konsequenzen aus diesem Gesetz auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Grundsicherung abgeschoben werden. Kritikwürdig ist, dass die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Grundsicherung nicht ausreichend solide sind und zu verstärkten Belastungen bei Landkreisen und Gemeinden führen.
Die PDS bleibt dabei: Die Lösung darf nicht wie bei der CDU heißen: „Weg mit der Grundsicherung”, sondern es muss eine bessere Finanzausstattung der Landkreise und Gemeinden angestrebt werden. Nicht zu Unrecht bezeichnet der Deutsche Städtetag die Grundsicherung in der jetzigen Form als Mogelpackung; denn „sie verspricht den Rentnern Hilfen, ohne dass der Bund diese tatsächlich sichert”, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages am 16. Februar 2001 anlässlich der Beratung der Rentenreform im Bundesrat. Der Deutsche Landkreistag, Spitzenverband von 323 Landkreisen, hält das am 1. Juni 2003 in Kraft tretende Grundsicherungsgesetz für verfassungswidrig. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedrich Schoch und Prof. Dr. Joachim Wieland, die zu diesem Befund gekommen sind. Die Verfassungs
„Ein Aufgabendurchgriff des Bundes auf die Kommunen ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig. Wenn ausnahmsweise doch eine Übertragung auf die Kommunen möglich ist, so muss durch eine Verfassungsänderung die Finanzierung dieser Aufgabe sichergestellt werden.”
Dem ist aus Sicht der PDS-Fraktion nichts hinzuzufügen. Ich appelliere an die Koalition, die Fehler, die sie schon einmal beim AG-BSHG gemacht hat, nicht zu wiederholen. Schon damals haben Sie verfasssungsrechtliche Bedenken ignoriert und mussten eine Niederlage einstecken. Auch wenn die Landesregierung in dieser Frage nicht zu verklagen ist, so ist es doch wenigstens ein Gebot der Fairness, die erzielten Einsparungen an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterzugeben.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie den vorliegenden Antrag und ersparen Sie sich zumindest auf diesem Gebiet eine weitere Niederlage und den Landkreisen eine Belastung, die sie nicht zu verantworten haben. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Grundsicherung als Instrument zur Schaffung armutsfester Sozialsicherungssysteme ist ein mehr als zehn Jahre altes sozialpolitisches Anliegen der SPD. Am Beginn stand dabei die Erkenntnis, dass es für Rentner und insbesondere für Rentnerinnen nicht zumutbar ist, nach jahrzehntelanger Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit im Alter wegen zu niedriger Rente zum Sozialamt gehen zu müssen, um nicht unter die Armutsgrenze zu fallen. Diese Zielvorgabe hat der Bund mit den Beschlüssen von Mitte 2001 rund um das Grundsicherungsgesetz erfüllt. Bis zum In-Kraft-Treten Anfang 2003 wurde ein zeitlicher Puffer von anderthalb Jahren eingebaut.
Umso überraschender ist es, dass noch heute vereinzelt mit Zahlen und Aussagen gearbeitet wird, die zwar in den entsprechenden Gesetzentwürfen enthalten waren, im Laufe der parlamentarischen Beratung in Berlin aber verändert, und zwar im Sinne von Ländern und Kommunen deutlich verbessert wurden. Deshalb möchte ich an diesem Ort nochmals betonen: Der Bund stellt für 2003 und 2004 jeweils 409 Millionen Euro zur Deckung von Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Grundsicherung zur Verfügung. Im Entwurf waren einmal 307 Millionen Euro vorgesehen. Eine Überprüfung, ob diese Summe ausreicht, erfolgt im Zweijahresrhythmus, erstmals also Ende 2004. Im Gesetzentwurf sollte dies aber erst 2008 und dann alle fünf Jahre geschehen.
Lassen Sie mich in Kürze darstellen, warum die SPD-Landtagsfraktion den vorliegenden Antrag ablehnen wird:
on wenig Sinn, Arbeitslose zum jetzigen Zeitpunkt noch als Zielgruppe für die Grundsicherung zu benennen. Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen mehrfach unterstrichen, dass entsprechend den Hartz-Vorschlägen die dort „Arbeitslosengeld II” genannte Leistung kommen wird, eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts einer arbeitslosen erwerbsfähigen Person, die über dem Sozialhilfeniveau liegt, die nicht zulasten der Kommunen geht und bei den Jobcentern ausgezahlt werden soll.
Zweitens: Aus den bereits genannten Gründen macht es keinen Sinn, für mehr Bundesmittel zu streiten. Aus dem Kreis der Kommunen kommt ja auch die Aussage, dass die Zahl der Anträge im Voraus nicht eingeschätzt werden kann. Wie viel Geld will man dann zu diesem Zweck vom Bund einfordern? Der hat übrigens in Gesetzesunterlagen eine Modellrechnung zu den voraussichtlichen Mehrkosten für die Kommunen aufgemacht und die am Ende festgelegte Erstattungssumme liegt sogar etwas höher.
Drittens: Es ist völlig kontraproduktiv, dass diese sensible Frage der freiwilligen Beteiligung der Kommunen durch das Land an dessen finanzieller Entlastung in der Folge des Grundsicherungsgesetzes jetzt einmal ganz offen auf dem Markt diskutiert wird.
Wir teilen dieses Anliegen. Vonseiten der Landesregierung wird es sicherlich gleich noch einige Bemerkungen zu diesen Fragen geben. Den Landtagsabgeordneten der PDS-Fraktion sind die zur Verfügung stehenden Instrumente bekannt, mittels derer man von der Regierung Informationen über einen bestimmten Sachstand erhält, zum Beispiel Anfragen. Davon hat die Kollegin Schulz von der CDU-Fraktion schon Gebrauch gemacht, was anzuerkennen ist. Die SPD-Fraktion wird den PDS-Antrag ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Lebenssituation von Menschen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung möglichst unbürokratisch geregelt und bedarfsgerecht gesichert sein soll, ist in diesem Hause völlig unstrittig. Ob die neue Leistung diesen Anspruch handwerklich, konzeptionell und finanziell erfüllen wird, ist allerdings nicht unumstritten. Die Zustimmung im Vermittlungsausschuss kam nach meinem Kenntnisstand nur deshalb zustande, weil auf Initiative der CDU noch 100 Millionen zugesetzt werden mussten. Wenn mittlerweile 38 Behörden 150 Sozialleistungen verwalten und das BSHG durch 70 Änderungsgesetze ergänzt wurde, darf man wohl ordnungspolitische Bedenken anmelden. Insoweit vermag ich nicht so recht in den großen Jubel einzustimmen.
Insbesondere die Finanzierung sehe ich eher skeptisch; das gebe ich zu. Ich tue dies auch aufgrund der Tatsache, dass ich im Landkreis Spree-Neiße bereits eine Anfrage an Landrat Friese gestellt habe und daraufhin ein zusätzlicher Bedarf von 2,4
Millionen ermittelt worden ist. Weil ich darüber so beunruhigt war, habe ich dann eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung gestellt, um Auskunft über die entsprechenden landesweiten Zahlen und Fakten zu erhalten und dann natürlich auch entsprechende Schlüsse daraus ziehen zu können. Diese Aktivitäten sind der PDS ebenfalls bekannt gewesen, da sie im Landkreis mit am Tisch saß. Daher hätte sie sich zu diesem Zeitpunkt diesen Antrag schlicht und einfach sparen können. Die PDS agiert offensichtlich eher vordergründig und nicht aus einer ernsthaften Besorgnis über die finanzielle Lage der Kommunen heraus. - Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Antrag der PDS soll die Landesregierung in Berlin darum bitten, etwas mehr nicht vorhandenes Geld aus dem Bundeshaushalt schneller an die Landkreise und die kreisfreien Städte auszuzahlen. Außerdem sollen wir die Landesregierung auffordern, einen bereits gefassten Beschluss umzusetzen. Bereits vor dem PDS-Antrag hatte das Sozialministerium versprochen, die erhofften Einsparungen aus dem Grundsicherungsgesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterzuleiten. So war es jedenfalls der Presse zu entnehmen. Damit wäre die zweite Forderung des Antrages bereits erfüllt.
Zur ersten Forderung gibt es Folgendes zu sagen: Herr Eichel oder sein Nachfolger wird kaum freiwillig zugeben, dass der jährliche Zuschuss von 409 Millionen Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Grundsicherung viel zu niedrig ist; denn bekanntlich klafft auch im Bundeshaushalt ein Milliardenloch. Noch etwas ist zu bedenken: Nach einem Gutachten der beiden bekannten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedrich Schoch aus Freiburg und Prof. Dr. Joachim Wieland aus Frankfurt am Main ist das Grundsicherungsgesetz verfassungswidrig. Das Grundgesetz bietet nämlich einen gewissen Schutz davor, dass sich der Bund immer wieder aus der finanziellen Verantwortung stiehlt und kostenträchtige Aufgaben an untergeordnete Instanzen abschiebt.
Sollte die angekündigte Verfassungsklage des Deutschen Landkreistages Erfolg haben, wovon wir ausgehen, wird sich demnächst das gesamte Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erledigt haben. Wir finden das sogar etwas schade; denn dieses Gesetz war ganz sicher gut gemeint. Nicht wenige bedürftige Menschen auch in Brandenburg würden dadurch finanziell besser gestellt oder hätten es leichter, notwendige finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Aber gut gemeint heißt noch lange nicht gut gemacht. In seiner jetzigen Form ist das Grundsicherungsgesetz ungeeignet, seine edlen Ziele zu verwirklichen.
Da es aber ungeachtet der handwerklichen Mängel und der vermutlichen Verfassungswidrigkeit am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird, benötigen die brandenburgischen Landkreise und kreisfreien Städte jede nur mögliche Hilfe, um mit dieser existenzbedrohenden Situation fertig zu werden. Bund und Land
haben den Kreisen und Kommunen schon so viele finanzielle Lasten aufgebürdet und Einnahmequellen genommen, dass diese neue Belastung für eine Reihe von Kommunen den finanziellen Kollaps bedeutete. Die Stellungnahme des brandenburgischen Landkreistages ist in dieser Hinsicht eindeutig.
Wenn der Antrag der PDS-Fraktion den gewünschten Erfolg hätte, könnten damit manche Gemeinden vielleicht gerade so lange finanziell über Wasser gehalten werden, bis das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt. Da sich aber unsere Fraktion im Gegensatz zur PDS eindeutig zu unserem Rechtsstaat bekennt
und das Grundsicherungsgesetz nach unserer Auffassung nicht verfassungskonform ist, werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. - Ich danke, Frau Osten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube Ihnen gern, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, dass Sie mit Ihrem Antrag die besten Absichten verfolgen. Allerdings ist dieser Antrag zum Teil überflüssig und geht im Übrigen in die falsche Richtung. Die alte Bundesregierung hat sich mit den Vorschlägen der Hartz-Kommission eindeutig positioniert und deutlich gemacht, wofür sie die verfügbaren Mittel einsetzen wird: vor allem für eine qualitativ und quantitativ bessere Vermittlungstätigkeit, aber auch für mehr Qualifizierung und für insgesamt offensivere Beschäftigungsstrategien. Da die alte auch die neue Regierung sein wird, wird das Hartz-Papier zügig umgesetzt werden. Hier ist kein Platz für eine bedarfsorientierte Grundsicherung in der Arbeitslosenversicherung, wie sie von Ihrer Fraktion gefordert wird.
Auch die übrigen Forderungen Ihres Antrags bedürfen keines Landtagsbeschlusses. Die Landesregierung teilt nicht die Befürchtungen der PDS, dass die Regelungen des Bundes zur Finanzierung der Grundsicherung unzureichend sind, denn die mit den neuen Regelungen unmittelbar entstehenden Mehrausgaben für die Landkreise und kreisfreien Städte kompensiert der Bund über einen Transfermechanismus im Rahmen des Wohngeldgesetzes. Diese Mittel reicht das Land an die Kreise und kreisfreien Städte weiter.
Im Gesetzgebungsverfahren zum Grundsicherungsgesetz wurden die Mehrkosten dafür zunächst auf rund 470 bis 790 Millionen DM geschätzt. Diese Kostenschätzung enthielt alle Komponenten der Grundsicherung im Verhältnis zur Sozialhilfe. Der Bund hatte dann einen Mittelwert von ca. 600 Millionen DM als Erstattungsbetrag festgesetzt. Im Bundesrat haben die Länder diesen Betrag mit 800 Millionen DM über dem oberen Rand der Schätzung angesetzt; dies wurde als ausreichend anerkannt. Zudem wurde festgelegt, dass der Erstattungsbetrag alle zwei Jahre bei einer Abweichung von mehr als 10 % anzupassen ist.
Nun muss man sehen, ob diese Beträge für die vom Gesetz verursachten Mehrkosten ausreichen. Außerdem muss man sehen, dass das Grundsicherungsgesetz den Kommunen keine grundsätzlich neue Aufgabe zuweist.
Ich möchte erst meine Ausführungen beenden. - Das Gesetz bezieht sich auf Fürsorgeleistungen für einen Personenkreis, der nach altem Recht in aller Regel Sozialhilfe erhält bzw. erhalten würde. Es dürfte also weder einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand noch damit verbundene Mehrkosten verursachen. Was für seine Umsetzung nötig ist, kann unter dem Dach bereits bestehender Ämter erfolgen.
Eine andere Frage betrifft die Grundsicherung für Personen in stationären Einrichtungen. Hierfür tragen die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer finanziellen Zuständigkeit originäre Verantwortung. Ihrer Mehrbelastung in diesem Zusammenhang steht eine Entlastung des Landes bei der Kostenerstattung für Sozialhilfe in stationären Einrichtungen gegenüber. Dies ergibt sich daraus, dass der stationär betreute Sozialhilfeempfänger sein Einkommen voll einzusetzen hat. Zu diesen Einkünften gehören ab 1. Januar 2003 dann auch die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz. Diese Einkünfte mindern die Sozialhilfeleistungen und werden demzufolge in Brandenburg auch die Kostenerstattungen des Landes für die Sozialhilfe in stationären Einrichtungen verringern.
Andererseits haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Grundsicherung diese Leistungen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben auch aufzubringen. Allerdings ist dies kein Problem des Grundsicherungsgesetzes. Vielmehr ist es der funktionalreformrechtlichen Regelung geschuldet, dass in Brandenburg die Kommunen für die stationäre Sozialhilfe zuständig sind. Dies ist in anderen Bundesländern anders geregelt als bei uns. Daher müssen wir nach Lösungen suchen.
Obwohl nach gesetzlicher Lage keine Ausgleichspflicht des Landes besteht, sind wir dabei, Lösungen zu erarbeiten; denn natürlich können und wollen wir die Kommunen mit diesem Problem nicht allein lassen. Trotz erheblicher eigener Belastungen durch die Kostenerstattungen in der Sozialhilfe bemüht sich die Regierung um einen finanziellen Ausgleich. Es ist also nicht die Frage zu stellen, ob ein Ausgleich kommt, sondern die Frage, wie dies ohne allzu großen Aufwand geleistet werden kann. Darüber verhandeln die Ressorts derzeit. Ich hoffe, wir können Ihnen bald eine Lösung hierfür vorlegen.
Um noch einmal auf Ihr Problem zu sprechen zu kommen: Das ist natürlich schwierig zu lösen; denn jede einzelne Person wird nach dem eigenen Einkommen bemessen, das sie dazu beitragen kann. Die Nennung der Daten, die Sie vorhin ansprachen, kann nicht als solide bezeichnet werden; ich kann sie nicht vertreten. Deswegen sollten wir warten, was sich am Ende ergibt. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. Sie haben noch Redezeit; Herr Domres hat noch eine Frage. Würden Sie sie noch beantworten?
Sofern ich diese Frage beantworten kann, will ich es gern tun. Anderenfalls gäbe ich sie im Nachgang an die Staatssekretärin weiter.