Ich danke Ihnen auch, Herr Abgeordneter Firneburg. - Das Wort geht jetzt an die Fraktion der CDU, an den Abgeordneten Werner.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Trunschke, bisher sind wir in kulturpolitischen Diskussionen immer relativ vernünftig auseinander gegangen, auch wenn es im Detail manchmal verschiedene Auffassungen gab. Aber was Sie heute geboten haben, lieber Herr Kollege, das verleitet mich zu der Gegenfrage: Wer soll Sie ernst nehmen, wenn Sie - erstens - so auf diese Konzeption reagieren und selbige so in Grund und Boden reden, ohne auch nur ein gutes Haar daran zu lassen, und wer soll Sie - zweitens noch ernst nehmen, wenn Sie solch einen Antrag hier vorlegen? Das war schon halbwegs enttäuschend, muss ich Ihnen sagen.
Es ist das erste Mal passiert, dass wir im Land Brandenburg eine solche Bestandsaufnahme gemacht haben. Aus meiner Sicht ist es eine sehr umfangreiche und, soweit es zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, auch detaillierte Arbeit, die hier vorgelegt wurde. Man kann sicherlich noch darüber diskutieren, ob wir an der einen oder anderen Stelle noch mehr ins Detail gehen wollen oder sollen. Wenn das gewünscht ist, dann geben wir das gerne als Auftrag an das zuständige Ministerium weiter.
Ich möchte an dieser Stelle allen, die daran mitgewirkt haben, allen Mitarbeitern im Ministerium und ganz besonders Frau Ministerin, ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Wenn ich weiß, dass Frau Ministerin 60 Stunden an dieser Konzeption gearbeitet hat, dann, denke ich, ist das schon einen ganz großen Dank wert, dass sie sich persönlich so dafür eingesetzt hat. Ich möchte diesen Dank aber auch weiterreichen an alle Einrichtungen, alle Verbände und auch an die Kommunen, die mitgeholfen haben, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit den Kommunen teilweise schwierig gestaltete. Wir haben ja gehört, dass sich der Landkreistag an dieser Stelle nicht gerade sehr kooperativ gezeigt hat. Ich hoffe, dass im Ergebnis dieses Prozesses auch gegenseitig mehr Verständnis für die Probleme, die die eine und die die andere Ebene hat, erzeugt worden ist und dass vor allem auf der kommunalen Ebene auch neue Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie Kulturpolitik in unserem Land funktionieren soll. Ich meine, dass das Land und speziell das Ministerium damit an eine Grenze gegangen ist, die verfassungsrechtlich durchaus noch vertretbar ist.
Damit komme ich dazu, wie man Kultur definieren sollte und wie der Kulturbegriff hier dargelegt wurde. Herr Kollege Trunschke, hier kann ich Ihrer Auffassung auch nicht folgen, wenn Sie unterscheiden zwischen Kultur auf der einen Seite und Kulturpolitik auf der anderen Seite. Ich meine, wenn man Kultur betreiben will, dann muss man auch eine gute Kulturpolitik machen und dann kann man diese Unterscheidung nicht treffen.
Mich bewegt in diesem Zusammenhang eine ganz andere Sache. Ich bin nämlich nach wie vor der Auffassung, dass Kulturpolitik nicht in erster Linie parteipolitisch und schon gar nicht ideologisch geprägt sein sollte, sondern dass sich Kulturpolitik an den praktischen Erfordernissen ausrichten sollte. Ich glaube, genau darauf zielen auch diese Bestandsaufnahme und diese Konzeption ab. Der Staat kann eben im Bereich der Kultur nur die Aufgaben übernehmen, die hier dargelegt sind. Kultur muss, wie dargelegt wurde, aus den Menschen selbst erwachsen. Sie müssen die kulturellen Bedürfnisse darlegen, die sie haben. Dann muss der Staat prüfen, welche Aufgaben er übernehmen kann und wo dies der Eigeninitiative der Menschen überlassen bleiben muss. Dabei müssen wir auch zu einer Abgrenzung zwischen den einzelnen Ebenen kommen, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Hier kann ich auch Ihre Kommentierung, Herr Trunschke, „Kommune, friss oder stirb!“ überhaupt nicht verstehen. Wir müssen vielmehr zu einem vernünftigen Miteinander kommen: Wie können wir die kulturellen Prozesse zwischen Land und Kommunen gemeinsam gestalten? Wo müssen wir Abgrenzungen vornehmen? Welchen Anteil an Förderung kann das Land übernehmen? Welche Institutionen betreibt das Land selbst? Wo müssen wir mehr in die Kommunen überführen und wo müssen die Kommunen bis hin zu Vereinen, Verbänden und Privatinitiativen, auf die wir noch stärker setzen müssen, mehr Eigenverantwortung übernehmen?
Was Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, mit Ihrem Antrag implizieren, ist ein neuer Zentralismus. Was Zentralismus in der Kultur bedeutet, darauf möchte ich lieber nicht eingehen. Ich halte es für gut, dass wir im Bereich der Kulturpolitik bundesrechtliche Regelungen und vor allem den Kulturföderalismus, die Eigenverantwortung der Kultur haben.
Sie wollen räumliche und soziale Erreichbarkeit eines breit gefächerten Angebots. Dagegen ist im ersten Moment gar nichts zu sagen. Aber Sie implizieren damit, dass der Staat dies definiert und dafür sorgen soll, dass es dieses Angebot gibt. Aber das kann der Staat schlichtweg nicht leisten. Ich habe gerade versucht darzustellen, dass wir dabei die Aufgabenzuständigkeit zwischen den einzelnen Ebenen beachten müssen. Es kommt auch darauf an, wie man Angebote sinnvoll miteinander abstimmt und koordiniert. Natürlich sind wir dafür, dass es ein breites Angebot gibt, dass es eine gute räumliche und natürlich auch soziale Erreichbarkeit gibt. Nur können Sie das von Staats wegen nicht vorbestimmen. Deswegen hat es in einem solchen Antrag nichts zu suchen. Wenn ich mir die kulturelle Landschaft im Land Brandenburg ansehe, bin ich ganz sicher, dass es dieses Angebot gibt. Jedenfalls kann ich nicht wahrnehmen, dass Angebote fehlen. Vielleicht gilt das in bestimmten einzelnen Bereichen, aber wenn ich es mir im Großen und Ganzen ansehe, stelle ich fest, dass der Vorwurf, den Sie damit erheben, nicht ganz zutreffend ist.
Ein Wort zur Finanzierung: Sie verlangen in Ihrem Antrag, konkrete Maßnahmen festzulegen, um die Kulturfinanzierung zwischen dem Land und den Kommunen zu gewährleisten. Das ist auf den ersten Blick eine Forderung, hinter der man durchaus stehen kann. Nur wissen Sie ganz genau, dass wir uns im Moment in zwei Diskussionen befinden: Wir sind auf Bundesebene in der Diskussion um eine Gemeindefinanzreform, die endlich einmal angeschoben wurde, nachdem fast vier Jahre nichts passiert ist, und im Land stehen wir mitten in der Diskussion zu einem Finanzausgleichsgesetz für die Kommunen. Ich wünschte, beides wäre schon weiter gediehen und wir könnten hier schon verlässliche Angaben machen und entsprechende Beschlüsse in diesem Hohen Hause fassen. Aber wir sind noch nicht so weit. Von daher gesehen möchte ich einfach darum bitten, diese Diskussionen schlichtweg abzuwarten. Natürlich müssen wir uns als Kulturpolitiker in diesen Diskussionsprozess einbringen, damit wir das kulturelle Angebot absichern können. Aber Sie können es aufgrund der aktuellen Diskussionslage jetzt in dem Antrag nicht so fordern, wie es darin steht.
Wenn Sie die Pro-Kopf-Ausgaben des Landes oder die Ausgaben insgesamt für Kultur in Brandenburg monieren, haben Sie vielleicht gar nicht Unrecht mit der Aussage, dass wir unter den ostdeutschen Ländern nicht gerade eine Spitzenposition einnehmen. Nur muss man dann auch einmal analysieren, wie es in den ersten neun Jahren gelaufen ist. Dabei muss man auch das Verhältnis der Finanzierung zwischen dem Land auf der einen Seite und den Kommunen auf der anderen Seite sehen. Hier haben die Kommunen einen Nachholbedarf. Deshalb müssen wir den Diskussionsprozess um die Finanzierung führen. Aber wir müssen auch die Kommunen an die Hand nehmen und sie in einem großen Miteinander dazu bringen, dass sie hier stärkere Pflichten wahrnehmen.
Die kommunalen Kulturentwicklungsplanungen, die hier teilweise eingeflossen sind, sind sehr zu begrüßen. Ich hoffe und wünsche, dass sie weiter betrieben und dann in die Fortschrei
Ich möchte auch noch eines, was in dieser Bestandsaufnahme angesprochen wurde, zu bedenken geben, gerade auch im Hinblick auf Ihre Forderung nach der räumlichen und sozialen Erreichbarkeit eines breit gefächerten Angebotes. Wir müssen auch die Bevölkerungsentwicklung im äußeren Entwicklungsraum beachten. Auch sie hat Auswirkungen auf die kulturelle Entwicklung im Lande.
Die Zahl der Museen ist in zehn Jahren um einiges angestiegen, wie Sie der Bestandsaufnahme entnehmen können. Das hat verschiedene Ursachen. Wir hatten vielleicht an der einen oder anderen Stelle Nachholbedarf oder es sind neue Felder entstanden, zum Beispiel Technikmuseen. Vor zehn Jahren war ja noch gar nicht absehbar, dass Betriebe, die noch produzieren, plötzlich zu Museen werden und dass wir in einer Fabrikhalle einmal Konzerte oder Ausstellungen veranstalten. Von daher ist die gewachsene Zahl erklärbar. Aber wir müssen darauf achten, dass wir das nicht übertreiben und dass wir nicht gleich kurz um die Ecke zwei Museen mit den gleichen Inhalten haben. Auch hier müssen wir genau prüfen, was wir finanzieren können und was eingerichtet werden kann. Ich finde es ganz besonders wichtig, dass die museumspädagogische Arbeit wesentlich verbessert wird.
Zum Denkmalschutz möchte ich nur sagen, dass sich das entsprechende Gesetz bewährt hat und dass wir vor einer Novellierung stehen. Ich hoffe, dass wir diese Novellierung gemeinsam mit der kommunalen Ebene so hinbekommen, dass für alle etwas dabei herauskommt.
Zum Musikschulgesetz möchte ich nur so viel sagen: Wir können froh sein, dass wir dieses Gesetz haben, auch wenn ich sehr bedauere, dass die Finanzierung nicht gesichert ist. Ich möchte aber gleichzeitig davor warnen, dass aufgrund des Musikschulgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes der Eindruck entstehen könnte, wir müssten im Bereich der Kultur noch mehr gesetzliche Regelungen treffen. Wir sollten uns darauf verständigen, nur so viel gesetzlich zu regeln, wie in der Tat notwendig ist.
Es gäbe sicherlich noch zu vielen einzelnen Punkten Anmerkungen zu machen. Ich möchte es dabei bewenden lassen.
Ich komme zum Schluss. Ich glaube, wir haben mit dieser Bestandsaufnahme eine gute Grundlage an die Hand bekommen. Diese Bestandsaufnahme sollte fortgeschrieben werden. Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle noch einiges zu verbessern.
Herr Präsident, die Ministerin hat gesagt, dies sei der Beginn eines nächsten Schrittes. Dem kann ich nur zustimmen. Ich hoffe und wünsche, dass dies eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit ist.
Ich danke auch. - Ich gebe das Wort noch einmal an die Landesregierung. Frau Ministerin Wanka, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Trunschke, Sie hatten meine Haltung zur Entflechtungsdiskussion bzw. die Bund-Länder-Kulturentwicklung angesprochen. Diese ist eigentlich relativ klar, ich habe sie auch immer im öffentlichen Rahmen geäußert. Ich bin strikt dagegen, eine Entflechtungsdiskussion im Kulturbereich zu beginnen, denn dieser ist der ungeeignetste Bereich. Außerdem haben wir dort weniger Gemeinschaftsaufgaben. Ich habe mich dezidiert - quer gegen die CDU-Linie - für eine Bundeskulturstiftung und nie für eine Trennung, sondern immer für Gemeinschaftsaufgaben, zum Beispiel für moderne Kultur, engagiert. Wo ist denn Deutschland als Nation mit moderner Kultur wahrnehmbar? Diese Frage überlässt man nicht einfach den Ländern.
Dieselbe Position habe ich in Bezug auf Land und Kommunen. Ich bin verwundert, denn wenn Sie das lesen, merken Sie, dass das dezidiert drinsteht. Es geht überhaupt nicht darum, sich zurückzuziehen, sondern darum, nach zwölf Jahren zu überlegen, an welcher Stelle wir - Land und Kommunen - etwas Gemeinsames schaffen wollen. Es geht um die Fragen: Wo sind die Projekte oder wo ergibt sich etwas Sinnvolles?
Wo wollen wir herausgehen und wo wollen wir zum Beispiel bei innovativen Projekten zu 100 % einsteigen? Wir haben ja einen sehr hohen Bindungsgrad der Mittel. Das wollen wir verändern. Das heißt, die These „Kommune, friss oder stirb!“ gilt nicht, denn das Gegenteil ist der Fall. Es ist ein langfristiges Angebot. Dieses Angebot enthält eine Reihe von Hilfestellungen für die Bereiche, aus denen wir uns zurückziehen oder von denen wir denken, dass sie nicht zu unseren originären Aufgaben gehören.
Es ist gelungen, zu den Kommunen - der festen Überzeugung bin ich - ein relativ gutes Vertrauensverhältnis herzustellen, sodass dieser Prozess von uns nicht einseitig durch Streichaktionen betrieben wird. Wir haben mehrere Diskussionsrunden durchgeführt. Nachdem das Papier erstellt war, hatte ich eine Diskussionsrunde mit allen Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte, für die ich mich eigentlich auf massiven Gegenwind eingestellt hatte, denn es gibt immer viel auszusetzen, wenn man solch ein Papier erarbeitet, von dem unterschiedliche Stellen betroffen sind. Das war aber zu unserer Überraschung nicht der Fall. Es gab eine hohe Akzeptanz, wenn auch nicht immer im Detail. Darum geht es überhaupt nicht. Ich denke, diese dabei gewonnene Vertrauensbeziehung spricht gegen die von Ihnen vertretene These „Friss oder stirb!“. Sie stimmt überhaupt nicht. Ich muss sie zurückweisen.
Zu den Personalproblemen: Ich kann nicht die Personalprobleme an jeder Ecke des Kulturbereichs lösen. Für die Landesein
richtungen ist etwas enthalten, es ist eine Strategie vorhanden. Für die Bereiche, die wir mit den Kommunen weiterhin gemeinsam finanzieren wollen, wollen wir endlich konkrete Angebote unterbreiten. Das können wir nicht, wenn die Situation so diffus bleibt, wie sie bisher war. Das heißt, eigentlich sind diese Punkte auch mit konkreten Vorschlägen angegangen worden.
Die Theaterverträge wurden genannt, auch von Frau Konzack. Die Theaterverträge kamen bei Ihnen relativ schlecht weg. Es geht darum, wie sie im Bundesbereich wahrgenommen werden - als ein innovatives Projekt. Wenn ich zum Beispiel sehe, welche Probleme Thüringen im Theaterbereich hat, so hat Brandenburg einen vielleicht ungewöhnlichen Weg mit Erfolgen beschritten.
Es gibt jetzt - das ist auch ein Erfolg der Landespolitik - ein Angebot zur Verlängerung der Theaterverträge mit der Option, neue Verträge zu verhandeln, ein Angebot nicht nur von unserem Ministerium, sondern gemeinsam mit MI und MdF. Das, denke ich, ist doch etwas, was in Richtung Sicherheit und faire Behandlung der großen Kultureinrichtungen geht.
Denkmale aus DDR-Zeit: Ich glaube nicht, dass hierzu eine besondere Behandlung notwendig ist. Wir novellieren das Denkmalschutzgesetz. Ihre Fraktion hat es über den Vertreter im Landesdenkmalbeirat wie die anderen Fraktionen auch erhalten. Ich habe noch keinen Halbsatz dazu gehört, wie der Entwurf aufgenommen wird. Dort haben wir den Denkmalbegriff klar definiert. Darunter fällt auch das, was zu DDR-Zeiten war. Wie der Umgang im Konkreten mit Denkmalen zur DDR-Zeit war, davon kann man sich im Land überzeugen. Daran bin ich auch persönlich mit Herrn Karg, dem Landeskonservator, oft beteiligt und engagiert.
Zu den neuen Medien zwei Anmerkungen: Zum einen gibt es in diesem Bereich nicht viele landesbedeutsame künstlerische Vorhaben. Das muss man einfach so sagen. Man könnte entgegnen: Es ist die neue Welle; also muss man das besonders fördern. In dieser Beziehung würde ich streiten. Es gibt aber Bereiche, in denen sich Brandenburg besonders darum bemüht hat. Zum Beispiel bei dem Programm „Kultur in den neuen Ländern“ haben wir in diesem Bereich seit Jahren einen Schwerpunkt auf Bibliotheken, Vernetzung und neue Medien gesetzt. Das ist nachweisbar und in dem Papier ausgewiesen. Es geht also darum, differenzierter hinzuschauen.
Stadt- und Landesbibliothek: Ich habe bereits berichtet, dass das Land Druck gemacht hat, nachdem über Jahre hinweg nicht geprüft wurde, ob die Aufgabenerfüllung so effektiv ist, wie sie sich jetzt darstellt, ob es eventuell an die Universitätsbibliothek geht. Ich habe eine Kommission eingesetzt, welche ihren Abschlussbericht im August vorlegen wollte. Das verzögert sich aber, weil der Chef dieser Kommission der Chef der Städtischen Bibliotheken in Dresden ist. Wir haben nun einmal im Moment eine Sondersituation. Wir bekommen den Bericht im September und treten dann in Vertragsverhandlungen, die in Richtung Fusion mit der Berliner Stiftung Zentral- und Landesbibliothek gehen, weil wir denken, dass es die effektivste und auch die preisgünstigste Variante ist, um Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein gemeinsames Bundesland, zu vermitteln.
Ich will zum Schluss nur noch das, was ich vorhin andeutete, sagen: Die Bemerkungen zum Kulturatlas im Entschließungs
antrag und die noch drastischeren Ausführungen in der heutigen Debatte finde ich nicht substanziell und, wenn ich ehrlich bin, unterhalb der Gürtellinie angesiedelt. Ich habe mich immer um eine sachliche Diskussion bemüht und würde mich freuen, wenn wir zu einer sachlichen Diskussion zurückfänden. Ich glaube, keinen Anlass für einen anderen Umgang miteinander geboten zu haben. Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Wanka. - Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und stelle fest, dass Sie die Konzeption der Landesregierung in Drucksache 3/4506 zur Kenntnis genommen haben.
Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in Drucksache 3/4779 vorliegt, auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben das Wort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag rücken Fragen der Gewässerunterhaltung auf der heutigen Landtagssitzung zum zweiten Mal in den Mittelpunkt. Zugegeben, die Auswirkungen menschlichen Handelns sind in dem hier zur Debatte stehenden Zusammenhang vergleichsweise unspektakulär, weniger tragisch, kaum überraschend.
Die SPD-Landtagsfraktion titelte dazu jüngst „Wo bleibt das Wasser?“ und verwies zu Recht auf die bestehende Notwendigkeit, die bei der Regulierung des Landschaftswasserhaushaltes bestehenden Defizite einer Überprüfung zu unterziehen, die schließlich in Vorschläge zur Lösung der bestehenden Probleme münden sollen.
Wir möchten unseren Beitrag dazu mit dem vorliegenden Antrag leisten, wozu seit Anfang des Jahres umfänglich recherchiert wurde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der in Johannesburg stattfindenden Nachfolgekonferenz von Rio ist der Ansatz, die bei der Regulierung des Landschaftswasserhaushaltes bestehenden Defizite einer Überprüfung zu unterziehen, richtig. Doch ohne den weiter gefassten Anspruch eines Klimaschutzprogramms für das Land Brandenburg wird der Erfolg
verwehrt bleiben. Ohne die von uns vorgeschlagenen Mindestinhalte eines solchen Klimaschutzprogramms - Witterungsszenarien, Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung der Wasserressourcen - ist auch der notwendige Umfang einer sachgerechten Regulierung des Landschaftswasserhaushalts nicht zu bestimmen.