Was im November 1861 niedergeschrieben wurde, gilt auch im September 2002. Uns liegt eine Kulturentwicklungskonzeption vor, die eine überwältigende Vielfalt kultureller Einrichtungen in Brandenburg dokumentiert. Endlich, muss man sagen, denn den Beschluss fasste der Landtag vor eineinhalb Jahren. Mühevoll genug war es für meine Fraktion, den Koalitionspartner da mit ins Boot zu nehmen. Es war also eine schwere Geburt.
Jetzt jedoch liegt uns eine bisher einzigartige Katalogisierung des Kulturbestandes vor, sozusagen ein Kulturatlas, der es erlaubt, Rückschlüsse auf die geographische Verteilung der kulturellen Substanz zu ziehen. Noch nie, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatten wir im Plenum die Gelegenheit, so ausführlich über die Kultur zu diskutieren.
Die preußischen Schlösser und Herrenhäuser mit ihren einzigartigen Parks und Gärten, die Klosteranlagen, die noch heute von der Perfektion und künstlerischen Vielfalt mittelalterlicher Sakralbaukunst zeugen, die Archive, Bibliotheken und Museen, die das geistige und materielle Erbe Brandenburgs bewahren, und die Gedenkstätten, die als Orte des Erinnerns mahnen, sind Teil dieser wertvollen Hinterlassenschaft älterer Generationen.
Gemeinsam mit den märkischen Theatern und Orchestern, mit den Galerien, den Musikfesten, den Musikschulen und Musikensembles, den soziokulturellen Zentren, den kulturpädagogischen Einrichtungen und den sorbischen und wendischen Institutionen und Vereinen bilden sie das, was der Duden nüchtern als die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft bzw. eines Volkes umschreibt. Alles das ist Kultur.
Im vorliegenden Bericht - dafür gibt es besondere Anerkennung auch von den Kulturschaffenden - ist erstmals seitens der Landesregierung der Begriff der Kultur definiert worden. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie auf Seite 4 des Konzeptes nachlesen. Damit haben Sie einen kleinen Anlass, doch einmal intensiv hineinzuschauen. Herr Dr. Trunschke, ich wundere mich, dass Sie gesagt haben, hierin sei die Kultur nicht richtig definiert. Ich weiß nicht, vielleicht liegt Ihnen ein anderes Konzept vor als mir. Auf der Grundlage der genannten Definition muss es folgerichtig der Grundsatz staatlicher Kulturpolitik sein, sich zu beschränken und gerade nicht steuernd in die Eigenverantwortung und Eigenerfahrung des Menschen einzugreifen. Deshalb ist der Ansatz der Kulturentwicklungskonzeption richtig, demokratische Kulturpolitik darauf zu konzentrieren, für die Freiheit der Kultur einzutreten und die Kunst und das kulturelle Leben in seiner Vielfalt zu fördern.
Neben der Bestandsaufnahme war es ein Anliegen der Koalitionsfraktionen, dass die Kulturentwicklungskonzeption auch Prioritäten setzt, die bei der Vergabe der Landesmittel künftig zu beachten sind. Dezidiert sollte formuliert werden, was als Kultur mit landespolitischem Rang bzw. überregionaler Bedeutung zu gelten habe. Diese Forderung wurde auf jeden Fall erfüllt.
Die Kriterien, die von der Landesregierung aufgestellt wurden, können allerdings nur ein erster Schritt sein, ein, wie es Ministerin Wanka auch vorhin in ihrer Rede formuliert hat, Diskussionsangebot an die Kommunen, Verbände und natürlich hauptsächlich an uns Abgeordnete. Das Ziel muss es sein, klare Strukturen und Zuständigkeiten und damit Planungssicherheit für die Kultureinrichtungen zu erreichen. Das war auch der Grundgedanke unseres damaligen Antrags.
Wie ist die vorliegende Konzeption darüber hinaus zu bewerten? Lassen Sie mich zunächst auf die Finanzsituation im Kulturbereich eingehen.
Die Konzeption enthält zwar eine detaillierte Übersicht darüber, wie sich die Kulturfinanzierung aus Landes-, Bundes- und Europamitteln ab 1991 entwickelt hat, die in unserem Antrag geforderte Darstellung der Beteiligung der Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte an der Kulturfinanzierung ist aber nicht erfolgt. Zwar sagt die Konzeption aus, dass sich die brandenburgischen Kommunen mit ca. 28 Euro je Einwohner im Bundesvergleich unterdurchschnittlich für die Kultur engagieren; eine binnendifferenzierte Aufstellung der Kulturausgaben sucht man jedoch vergeblich. Gerade eine solche Statistik wäre aber hilfreich gewesen, um beurteilen zu können, wie hoch der finanzielle Aufwand der einzelnen kommunalen Körperschaften für die Kultur tatsächlich ist. Einige Kommunen waren ja zu Recht empört über die undifferenzierte Darstellung. Die Forderung unseres Antrags muss bei der Fortentwicklung der Konzeption unbedingt erfüllt werden.
Bereich Kultur verbessert werden kann. Ich nehme zwar erfreut zur Kenntnis, dass Mittel aus dem INTERREG-Programm der EU im kommunalen Kulturinvestitionsprogramm zum Einsatz kommen und in Zukunft eine stärkere Verzahnung der Tourismus-, Arbeits- und Städtebauförderung mit der Kulturförderung angestrebt wird, hätte mir darüber hinaus allerdings gewünscht, Ideen und Anreizsysteme zu finden, die die Kommunen dazu bewegen, in die Finanzierung der Kultur mehr zu investieren.
In diesem Zusammenhang - da bitte ich jetzt um Ihre wirklich ungeteilte Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen möchte ich Ihnen die Bedeutung der Theaterpauschale noch einmal ganz besonders ans Herz legen. Wie Sie wissen, haben wir diese Pauschale in das GFG gegeben, um im Sinne eines innerkommunalen Finanzausgleichs die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte zu unterstützen, die ein entsprechendes Kulturangebot vorhalten, das natürlich auch von den Bürgerinnen und Bürgern aus den Kreisen genutzt wird, die solche Theater oder Orchester nicht vorhalten. Auch im künftigen Finanzausgleichsgesetz muss deshalb die Theaterpauschale erhalten bleiben. Die Theater und Orchester haben ja nicht nur einen Unterhaltungsauftrag, sondern haben in erster Linie die kultur- und gesellschaftspolitische Verpflichtung, ein qualitativ hochwertiges Programm anzubieten, das gerade nicht unter Kosten-Nutzen-Relationen betrachtet werden kann und darf, weil anderenfalls wir alle bei einer Unterhaltungsqualität auf dem Niveau von RTL landeten.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir jetzt einige Anmerkungen zum Bereich Theater und Orchester. Das Land steht zum Theater- und Orchesterverbund - das steht auch noch einmal darin -, der nach einigen Geburtswehen funktioniert, wie auch Theaterbetroffene sagen. Damit ist für die brandenburgische Theaterlandschaft eine relative Sicherheit gegeben und zusammen mit dem Staatstheater Cottbus, den Uckermärkischen Bühnen Schwedt und der Neuen Bühne in Senftenberg haben wir eine ausgewogene Verteilung in unserem Flächenland. Jedoch bietet es sich an, noch mehr zu kooperieren. Darüber können wir im Ausschuss noch im Einzelnen diskutieren. Dazu gibt es sicherlich Vorschläge. Des Weiteren wäre zu überlegen, etwa analog der Handhabung in Schleswig-Holstein zum Beispiel eine gemeinsame Theaterleitung für den gesamten Verbund zu schaffen.
Ein, wie in der Kulturentwicklungskonzeption betont wird, vorbildlich funktionierendes Theatermodell sind die gerade schon erwähnten Uckermärkischen Bühnen Schwedt. Ihre Inszenierungen finden bundesweit Beachtung und werden vom Publikum der Region Uckermark angenommen. Hier sind besonders zu loben Landkreis und Kommune, die eine angemessene Finanzierung des Theaters übernommen haben. Der Haken an der Sache ist hierbei jetzt allerdings wieder, dass der betreffende Vertrag ausläuft, wie Herr Trunschke das wohl schon erwähnt hat. Es sollte ein Vertrag angestrebt werden, der den Uckermärkischen Bühnen eine fünfjährige Sicherheit gibt.
Meine Damen und Herren, Sorgen bereiten natürlich auch immer noch ein bisschen das Staatstheater Cottbus und das Staatsorchester Frankfurt (Oder). Von Cottbus kann ich sagen, dass der Sachmittelrückgang nicht gerade dazu beiträgt, dass schöne Inszenierungen gemacht werden. Entweder lässt man eine ganze Inszenierung weg oder man begibt sich auf ein primitiveres
Niveau, was wir alle sicherlich nicht wollen. Außerdem ist zu bedenken, dass es die defizitäre Haushaltslage der Stadt Cottbus nicht mehr erlaubt, ihren Anteil in der vollen Höhe zu geben. Hier ist also ein Achtungszeichen zu setzen. Ein Landesbetrieb war geplant. Jetzt spricht man wieder von einer GmbH. Frau Ministerin, ich möchte Sie ganz herzlich bitten, für eine Sicherheit auch für das Staatstheater Cottbus zu sorgen.
Das Staatsorchester Frankfurt (Oder) hat Sorgen, weil es nicht so viel spielen kann, wie es möchte. Da gibt es persönliche Animositäten mit Verantwortlichen in der Stadt Potsdam. So etwas darf es einfach nicht geben, wenn die Kultur dadurch blockiert wird.
Zum Thema Orchester sei mir bei dieser Gelegenheit noch eine Bemerkung gestattet. Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Kulturausschuss haben die Verpflichtungen des Landes gegenüber dem Orchester Eberswalde, dem unser Koalitionspartner zum damaligen Zeitpunkt sehr zugeneigt war, immer kritisch betrachtet, und zwar aus dem einfachen Grund, weil der Topf, aus dem geschöpft wird, nicht voller wird. Da können wir uns auf den Kopf stellen, Herr Trunschke. Wie auch Sie wissen, wird der Topf auch für Kultur nicht voller. Wie Ihre Fraktionskollegin Große hier eben gefordert hat, soll zum Beispiel auch mehr Geld in die Bildung gesteckt werden. Entsprechende Begehrlichkeiten wird es auch aus anderen Bereichen geben, die hier vielleicht noch angesprochen werden.
Etwas liegt mir noch besonders am Herzen. Es ist schon angedeutet worden, dass das Filmmuseum von der Stadt Potsdam mitfinanziert werden soll. Ich weiß, dass es dazu entsprechende Bemühungen gibt. Das sollten wir als Abgeordnete auch unterstützen und das gilt besonders für die Abgeordneten aus der Landeshauptstadt.
Jetzt ist ja auch noch das Brandenburgisch-Preußische Museum aus dem Kulturhaushalt mit zu finanzieren. Auch hierbei wäre ein Engagement der Kommune durchaus erforderlich.
Meine Damen und Herren, aus der vorliegenden Entwicklungskonzeption lässt sich gut ablesen, dass Brandenburg - so möchte ich es einmal formulieren - mit Museen reich gesegnet ist. Die Mittel für den Aufbau des Bestandes flossen in den ersten Lebensjahren unseres Landes reichlich. Jetzt müssen wir uns allerdings darüber Gedanken machen, ob diese Museumslandschaft in der Form noch zu halten ist.
In diesem Zusammenhang ist die Berechtigung zum Tragen des Namens Museum bei vielen Einrichtungen zu überprüfen; denn es gibt Kriterien dafür, in welchen Fällen etwas ein Museum ist.
Beim Thema Museen bedürfen zwei weitere Einrichtungen einer kurzen Würdigung, und zwar das Dokumentationszentrum für Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt und das Kunstarchiv Beeskow.
Meine Damen und Herren, bevor ich mich einem weiteren erfreulichen Aspekt brandenburgischer Kulturpolitik zuwende, muss ich einige kritische Anmerkungen zur Zukunft der Stadtund Landesbibliothek Potsdam machen. Wie der Name schon sagt, erfüllt die Bibliothek übergeordnete Funktionen wie die Wahrnehmung des Pflichtexemplarrechts, die Sammlung und
bibliographische Erschließung der Literatur aus und über Brandenburg oder die Pflege des wissenschaftlichen Altbestandes. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Pflege unwiederbringlicher Kulturgüter und hat aufgrund ihres Aufgabenspektrums weitgreifende, überregionale Wirksamkeit. Ganz im Widerspruch dazu und übrigens auch im Widerspruch zu den Kriterien einer landesseitigen Kulturförderung erhält die Stadt- und Landesbibliothek im Haushaltsjahr 2003 leider keinen Cent aus dem Landeshaushalt und die Gründung einer gemeinsamen Landesbibliothek mit Berlin oder die Integration in die Unibibliothek Potsdam ist, so, wie die Begründung ist, wohl auch nicht zum Nulltarif zu haben.
Zur Stadt- und Landesbibliothek teile ich Ihre Auffassung voll. Ich habe nur die Frage: Warum haben Sie unserem damaligen Antrag, also vor einem Jahr in der Haushaltsberatung, nicht zugestimmt?
Nun jedoch zu dem schon angedeuteten erfreulichen Aspekt brandenburgischer Kulturpolitik. Ich meine das Musikschulgesetz. Sie haben Recht, Herr Trunschke, die Mittel dafür sind im Haushaltsplan des nächsten Jahres wieder gesenkt worden. Das gefällt mir auch nicht. Aber wir haben dieses Gesetz hier im Lande zustande gebracht und über 28 000 Schüler im Lande Brandenburg können an Musikschulen dieser Kunst nachgehen.
Nicht jede Forderung des Koalitionsantrages wurde umgesetzt. Neben der angesprochenen differenzierten Aufstellung der kommunalen Kulturfinanzierung fehlt die Darstellung der kulturellen Nutzung der so genannten Informations- und Kommunikationstechniken gänzlich. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Auch bei der Bewertung der Konzeption steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Da, wo ich es für nötig hielt, habe ich in meiner Rede den Finger auf die Wunde gelegt und auf Probleme hingewiesen.
Jetzt sage ich noch ganz kurz etwas zu dem Entschließungsantrag der PDS. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Dr. Trunschke, für dieses Anliegen habe ich absolut kein Verständnis. Auch Sie haben jetzt schwarz auf weiß die Kulturentwicklungskonzeption vorliegen. Wir haben damit für die nächsten Wochen und Monate eine gute Diskussionsgrundlage und können unsere Forderungen im Ausschuss vortragen. Wir sollten deshalb nicht jetzt ein paar Punkte aus dieser Konzeption
aus - wie Sie meinen - Mangel an Information herausgreifen. Ich denke, es kommen noch einige andere Punkte zusammen. Die Ministerin wird ja auch immer berichten, sodass einiges sicherlich dann schon überholt ist, auch einige von Ihren Forderungen. Eine Forderung finde ich besonders toll, nämlich die, dass Sie ein Naturkundemuseum im Land Brandenburg wollen. Wenn ich mich recht entsinne, ist die PDS jetzt ganz stark daran interessiert, dass Brandenburg und Berlin fusionieren. In Berlin gibt es ein wunderschönes Naturkundemuseum. Warum sollen wir im Land Brandenburg ein solches jetzt erst schaffen, wenn wir Probleme haben, anderes auszufinanzieren?
Ich komme jetzt zum Schluss, Herr Präsident. - Ich möchte an dieser Stelle wirklich allen im Land Brandenburg danken, die professionell Kultur machen, vor allem auch denen, die ehrenamtlich nach Feierabend und einfach aus Freude an der Kultur in vielen Vereinen und Ensembles in allen Kommunen aktiv sind und das kulturelle Leben unseres Landes bereichern. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich habe nur fünf Minuten Redezeit. - Die Landesregierung hat mit ihrer uns vorliegenden Konzeption zum Stand und zu den Perspektiven der kulturellen Entwicklung in Brandenburg eine beachtliche Arbeit vorgelegt, die den parlamentarischen Leser nahezu erschlagen könnte.
Ein Staat, der den Bürgern dienen will, muss sich vor allem auch als Kulturstaat verstehen. Gerade deswegen muss Kulturpolitik über Parteigrenzen hinweg gemeinsam getragen werden. Das schließt natürlich Kontroversen und Unterschiede nicht aus.
Die Bestandsaufnahme zeigt die Vielfalt des kulturellen Lebens und der entsprechenden Einrichtungen in Brandenburg. Sie macht auch deutlich, dass ein kontinuierlicher Prozess des letzten Jahrzehnts den heutigen Stand ermöglicht hat, bei dem aber im Haushaltsjahr 2002/2003 ein bedenklicher Abbau zu beobachten ist.
Im Namen unserer DVU-Fraktion möchte ich betonen: Unser nationalfreiheitliches Grundverständnis staatlicher Kulturpolitik heißt: Sicherung der Rahmenbedingungen für die künstlerische Selbstentfaltung; Sicherung der Freiheit des kulturellen Lebens ohne inhaltliche Vorgaben des Staates; Wille zum offenen, kritischen und zugleich verantwortungsvollen Dialog zwischen Kultur und Politik; angemessene finanzielle Förderung durch
das Land, auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen, und gleichgewichtige Förderung aller Sparten des kulturellen Lebens ohne ideologische Voreingenommenheit.
Ab 1995 wurden die Fördermöglichkeiten des Landes außerhalb der Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung und der Entwicklung des ländlichen Raums vollständig auf die Kofinanzierung von Denkmalprogrammen des Bundes und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie die Förderung der Brandenburgischen Schlösser GmbH konzentriert. Dabei wurde von der Landesregierung in Kauf genommen, dass das für Denkmalschutz zuständige Ministerium keine Denkmalfördermittel für private Eigentümer und für die Bodendenkmalpflege bereitstellen kann. Der Denkmalschutz ist auf materielle und ideelle Unterstützung angewiesen und nicht auf Sonntagsreden. Unsere DVU-Fraktion ist sich darüber einig, dass die steuerliche Förderung des privaten Denkmalschutzes aus kulturpolitischen, aber auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ein wichtiger Punkt ist.
Auch in der Theaterlandschaft sieht die Perspektive bis 2004 nicht gerade rosig aus. Ich möchte nur das Staatstheater Cottbus und die Theater in Schwedt und Senftenberg nennen.
Es ist kein Geheimnis, meine Damen und Herren, letztendlich lebt das Kulturland Brandenburg von Billiglösungen. Kultur kann hier, wenn überhaupt, nur mit sehr wenig Geld gemacht werden, es sei denn, es wird gerade ein Fontane- oder ein Preußenjahr gefeiert. Aber für viele kulturelle Grundversorger, besonders in den ländlichen Gebieten Brandenburgs, zahlen sich selbst solche Superereignisse nicht aus. Sie müssen von Haushaltsplan zu Haushaltsplan mit neuen Kürzungen rechnen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, sorgen Sie dafür, dass die Kultur in Brandenburg nicht unter die Dampfwalze der Sparpakete gerät!
Ihre Kulturkonzeption ist lückenhaft und unvollständig. So werden zum Beispiel die neuen Medien überhaupt nicht dargestellt. Gerade sie sollten aber einen Schwerpunkt in der Kulturentwicklungskonzeption bilden; denn für uns alle muss Kultur mehr und mehr zur Ressource der Zukunft werden. Unsere DVU-Fraktion stimmt deshalb dem Entschließungsantrag der PDS-Fraktion zu. - Ich bedanke mich bei Ihnen.