Da Sie Ihrem ei genen Anliegen folgen werden, rechne ich fest damit. dass Sie unserem heutigen Antrag zustimmen. Wir denken, es ist durchaus angebracht, sich ein Jahr danach von der Landesregierung berichten zu lassen, was zwischenzeitlich für die Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes getan worden ist. Die Antwort auf eine mündliche Anfrage heute in der Fragestunde kann es nicht gewesen sein. Auf dieser Grundlage, denke ich, sollte eine Verständigun g im Landtag erfolgen.
Bei einigen der im vergangenen Jahr festgestellten Probleme gibt es tatsächlich positive Entwicklungen. So sind die notwendigen Mittel für einen Erweiterungsbau der Landesfeuerwehrschule in den Haushalt eingestellt worden, sodass die Grundsteinlegung für ein neues Bettenhaus in Sicht ist. Es bleibt aber die Frage, ob auch die notwendige Kapazität für die Erweiterun g des Ausbildungspersonals bereitgestellt werden kann. Schließlich soll sich die Schule ja künftig auch mit dem Katastrophenschutz beschäftigen.
Erfreulich ist auch, dass der Landesfeuerwehrverband nach langem Tauziehen endlich eine SAM-Stelle zur Besetzung der Geschäftsstelle erhält. Die Finanzierungsregelung jedoch überzeugt wenig.
Damit bin ich schon bei den nach wie vor kritischen Punkten, Die technische Ausstattung der Feuerwehren ist nach wie vor unzureichend. Wenn wir im vergangenen Jahr feststellen mussten, dass 48 % der Fahrzeuge mehr als 20 Jahre im Einsatz sind, müssen wir heute sagen. dass ihr Durchschnittsalter nicht gesunken ist. Das ist verbunden mit erheblichen Sicherheitsdefiziten. Es fehlen eigentlich unverzichtbare Gegenstände, zum Beispiel 30 Drehleitern - ein klares Defizit in der technischen Ausstattung und ein Sicherheitsrisiko.
Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die Feuerwehr. Neben der Bekämpfung von Bränden nimmt die Zahl technisch anspruchsvoller Einsätze zu. Wir brauchen also auch ein Konzept zur so genannten ABC-Abwehr und -Erkundung.
Der Brandschutz ist die erste Stufe des Katastrophenschutzes. Organisation und Qualität der Einsatzstäbe insbesondere in den Landkreisen sind auf die höheren Anforderungen noch nicht eingestellt. Da genügt es auch nicht, auf die kommunale Verant
wortung hinzuweisen. Sicherheit vor Bränden und Katastrophen muss im gesamten Land gleichermaßen gewährleistet sein.
In diesem Zusammenhang ist die offensichtlich instabile Personalsituation des Referats „Brand- und Katastrophenschutz" im Innenministerium zu benennen. Sie mag auch einer der Gründe dafür sein, dass wir bereits seit längerem auf das angekündigte Brand- und Katastrophenschutzgesetz warten. Ich darf Sie an das erinnern, Herr Schönbohm, was Sie uns noch vor einem Jahr versprochen haben. Sie wollten den Gesetzentwurf noch im III. Quartal 2001 in die Ressortabstimmung bringen und im I. Quartal 2002 in den Landtag einbrin gen. Die Termine sind verstrichen. Es fehlt der Gesetzentwurf. Insofern ist der Appell. den Sie bei der Beratung des Akteneinsichtsgesetzes heute an uns gerichtet haben, wir sollten immer daran glauben, wenn Sie Termine nennen. und darauf warten, vielleicht fehlgegangen.
Mir fehlt nun wieder das Verständnis für Ihre überraschende Zwischeninformation - die sicherlich auch eine Reaktion auf unseren Antrag ist -, nach der sich das Gesetzgebungsverfahren zum Katastrophenschutzgesetz weiterhin im Stadium der hausinternen Neukonzeption befindet, weil der Referentenentwurf in erheblichem Maße überarbeitungsfiedürftig ist. Wie konnten Sie sich, Herr Minister, im vergangenen Jahr dann nur so verschätzen?
Erfreulich ist, dass Sie die Betroffenen, also vor allem die Kommunen. die Spitzenverbände. die Feuerwehren, in die Gesetzeserarbeitung intensiv einbeziehen wollen. Es ergibt sich aber die Frage, warum das nicht schon längst geschehen ist. In diesem schon längere Zeit laufenden Gesetzgebungsverfahren wird ein besonders gründliches Vorgehen angestrebt - ich zitiere jetzt Ihre Berichterstattung -, „um zu verhindern, dass sich bei den Einzelnen oder einer Gruppe von Betroffenen der Eindruck einer Benachteiligung einstellen kann". Okay, aber beim Vergleich dieser Absichtserklärung mit dem Verlauf anderer Reformen im Lande stellt man doch einen großen Gegensatz fest.
Zurück zum Ausgangspunkt. Meine Fraktion befürchtet, dass Sie das Gesetzgebungsverfahren für das Brand- und Katastrophenschutzgesetz jetzt ganz weit hinausschieben. Offenbar ist die volle Kapazität des Ministeriums auf die Strukturreform hei Gemeinden und Polizei ausgerichtet. Damit fehlen weiterhin zum Beispiel notwendige Standards wie festgelegte verbindliche Einsatzzeiten. Deshalb fordern wir. dass konkrete Termine für die Erstellung des Gesetzentwurfs für den Brand- und Katastrophenschutz genannt werden. Bei anderen Gesetzen ging und geht das ja auch, und zwar, wie wir wissen, zum Teil in atemberaubendem Tempo.
Bei den freiwilligen Feuerwehren gibt es die Befürchtung, dass sie durch Gemeindezusammenschlüsse in dun ehemaligen Gemeinden aufgelöst werden, dass es also zu einer Zentralisierung kommen könnte. Dort, wo dies primär aus Kostengründen auf Kosten der Sicherheit geschieht, muss dem entgegengewirkt werden.
Ein anderes Problem, das immer wieder angesprochen wird, ist die notwendige Freistellung der Mitglieder freiwilliger Feuerwehren von ihrer Arbeit. So hat der Kreisbrandmeister der Prignitz in seinem Bericht an den Kreistag darauf aufmerksam ge
macht. dass im ländlichen Bereich am Tage circa 60 % der Feuerwehren vor allem we gen arbeitsbedingter Abwesenheit ihrer Mitglieder nicht einsatzbereit sind.
Die Kameradinnen und Kameraden erwarten außerdem, dass möglichst bald eine abschließende Entscheidung zur Steuerbefreiung hei den Aufwandsentschädigungen erreicht wird.
Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung. Nach dem I I. September 2001 ist sehr viel über notwendige Schlussfolgerungen für den Bereich des Katastrophenschutzes gesprochen worden. In Brandenburg ist ein Finanzpaket zur Terrorismusbekämpfung geschnürt worden. Von diesen Mitteln ist nur ein unbeträchtlicher Teil in den Katastrophenschutz geflossen, sodass die Feuerwehren davon bisher nichts gespürt haben. Ich möchte erneut bekräftigen, dass wir diese Schwerpunktsetzung für falsch halten.
Trotz schwieriger Rabinenbedingungen leisten die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren des Landes täglich ihre Arbeit. Mit dem Dank dafür möchte ich meinen Redebeitrag beenden und die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass eine Landtagsmehrheit diesem Antrag nun zustimmt und so den Forderungen der Feuerwehren Nachdruck verleiht. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht_ und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Schippe].
Herr Präsident! Meine Damen und Hemm! Ich kann ja verstehen, dass die Opposition das Mittel der Berichte der Landesregierung nutzt, um Themen zu befördern bzw. um auch nur Themen wegen ihrer Publikumswirksamkeit zu besetzen,
Die zweite Variante scheint mir hei dem heutigen Antrag der Fraktion der PDS der ausschlaggebende Grund zu sein.
Sie selbst haben eingangs Ihrer Rede bemerkt, dass im Bereich der Feuerwehren im Lande Bewegung ist. Sie haben die erfreulichen Bespiele aufgezeigt. Insofern ist der Beweis dafür angetreten, dass an der Umsetzung des Strategiepapiers gearbeitet wird. Ich weiß nicht, was Sie noch wollen.
Das Strategiepapier hat seine Berechtigung und wird seine 13erechtigung behalten, aber es werden heute und auch in Zukunft nicht alle Forderungen erfüllbar sein.
Das betrifft zum Beispiel den Punkt 12 des Papiers. Das ist eine Grundsatzthese des Landesfeuerwehrverbandes, in der es heißt, er möchte. dass ein Sonderfonds eingerichtet wird. damit die Förderhöhe von 1993 oder 1994 wieder erreicht wird, um damit
die auch von Ihnen beschriebenen Fahrzeu gprobleme zu lösen. Das wird nicht leistbar sein. Das wissen wir, Deswegen sollten wir den Leuten auch nicht sagen, dass das geht.
Die Erneuerung erfolgt langsam - das ist richti g -, aber sie erfolgt. Eine Drehleiter kostet nun einmal fast 2 Millionen. Wenn Sie hier von 30 Drehleitern reden, dann können Sie sich die Gesamtsumme ausrechnen. Deswegen werden wir den Leuten nicht sagen, dass sie alle ihre Drehleitern im nächsten Jahr hekommen, sondern wir werden sagen, dass das dann geschieht. wenn das Geld dafür da ist. und an die dort ehrenamtlich Tätigen appellieren, trotz dieser Misere weiterzumachen. wenn das auch unter erschwerten Bedingungen bzw. nicht immer unter solchen Bedingungen geschehen kann, die man sich wünschte.
Das betrifft auch den Punkt 4 des Papiers, in dem von den Feuerwehren beklagt wird, dass sie Aufgaben zu erfüllen haben, für die sie nicht zuständig sind. Wir können im Landta g hier heschließen, was wir wollen. es ist Sache der Landesregierung, mit den Betroffenen dort, mit der Bahn AG, der Bundeswehr usw., zu verhandeln, um die Dinge abzustellen. Da hilft also kein Antrag. Aber auch das ist, wie wir wissen, in Arbeit.
Sie haben gerechterweise auch die Punkte genannt, die positiv in Arbeit sind. Sie haben die Landesfeucrwehrschule mit dem Investitionsvolumen angesprochen. Sie haben auch die SAMStelle heim Landesfeuerwehrverhand erwähnt. In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch einmal ganz persönlich beim Innenminister und vor allem hei Sozialminister Alwin Ziel bedanken, der uns hei der Lösung dieses Problems unterstützt hat.
Sie haben das ausstehende Gesetz angesprochen. Da hier für Brand- und Katastrophenschutz ein gekoppeltes Gesetz vorgelegt werden soll, ist die Begründung, gerade mit Blick auf den Katastrophenschutz bundeseinheitliche Regelungen abzuwarten, nach dem 11. September 2001 mehr als gerechtfertigt, und insofern können wir das auch nachvollziehen.
Nicht so gut nachvollziehen können wir, wenn es heißt, dass es eine besondere Schwierigkeit bei der Abstimmung mit den Verbänden usw. gibt. Ich meine, das ist die tägliche Arbeit eines Ministeriums. Damit muss es umgehen können. Dies gilt auch für die unterschiedlichen Forderungen, die hier erhoben werden.
Wichtig zu sein scheint mir in diesem Zusammenhang Folgendes: Wenn man mit Verbänden redet, wenn man im Zuge der Erarbeitung eines Gesetzes die notwendigen Kompromisse schließt, dann müssen diese auch hei der Umsetzung Bestand haben. Was hier eingefordert wird, ist Vertrauensschutz. Darauf müssen wir achten. Als das einmal nicht so gelaufen ist, hat es viel Frust gegeben.
Mein letztes Stichwort ist die Gemeindereform. Vielleicht hat die Gemeindereform aufgrund klugen Verhandelns der Vertreter der Ortsteile und der dort betroffenen Feuerwehren gerade für die Feuerwehren viel gebracht. nämlich Sicherheit und ein erhöhtes Investitionsaufkommen in dieser Zeit. Schauen Sie sich einmal in den Dörfern uni, was dort gemacht wird. Mit der Möglichkeit der vertraglichen Regelung stärkt man die Feuer
wehr. Insofern dient die Gemeindereform auch den Zwecken der Feuerwehren, Vielleicht sollten Sie das einmal unter dem Aspekt betrachten.
Frau Kaiser-Nicht. Sie haben beschrieben. dass es hei den Feuerwehren vorwärts geht. Ihren Antrag werden wir logischerweise ablehnen, weil er überflüssig ist.
Ich danke dem Abgeordneten Schippet und gehe das Wort an die Fraktion der DVU. an Herrn Abgeordneten Claus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Brandenburg braucht in Zukunft eine starke und schlagkräftige Feuer-wehr.
Die öffentliche Berufs- und freiwillige Feuerwehr sowie die private Werks- und Betriebsfeuerwehr leisten Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes bei Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachwerte. Die Feuerwehren sind auch im Bereich der technischen Hilfeleistungen, bei Überschwemmungen oder Unfällen tätig, zum Beispiel bei Chemie- und Gefahrgutunfällen. Auch bei Einsturzgefahren, Explosionen. Umweltkatastrophen, Giftgasalarinen und Ähnlichem ist die Feuerwehr als Erste gefragt. Sie ist schnell vor Ort und es wirken Feuerwehrleute mit, die ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinschaft tragen.
Die Feuerwehr wirkt auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. So trifft sie zum Beispiel Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden oder zur Sicherung von Rettungswegen. Vielfach wird der Feuerwehr auch der Rettungs- und Krankentransportdienst übertragen.
Erfreulicherweise gibt es immer noch eine hohe Bereitschaft für den ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr.
Die Mitarbeiter der Feuerwehr kennen sich untereinander, haben enge Bindungen und jeder muss sich auf den anderen verlassen können. Das erfordert auch ein hohes Maß an Disziplin und Eigenverantwortung, ganz besonders hei schweren Katastrophenfällen.
Sie. meine Damen und Herren von der Landesregierung, sollten wissen, dass in unserem Land der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend - zu etwa 90 c/e - mit ehrenamtlichen Mitgliedern der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes ausgeübt wird. Feuerwehren sind sogar auf Bundesautobahnen und Wasserstraßen im Einsatz,
Feuerwehren und andere Hilfseinrichtungen im Bereich des Katastrophenschutzes retten jedes Jahr unzählige Menschenleben und bewahren uns alle vor unermesslichem Schaden.
Leider zieht sich der Bund immer mehr aus seiner Verantwortung für die Gemeinschaft zurück. Moderne Technik wird nur noch unzureichend bereitgestellt. Dies gilt insbesondere für den ABC-Schutz.