Zweitens: Herr Fritsch, es ist ja richtig, wenn Sie sagen: Tun Sie einfach mit! - Können Sie sich vorstellen, dass es mir einmal im Leben reicht? Warum sollte ich erneut der bewährten Politik von Partei und Regierung folgen?
neue Politik, Frau Blechinger. Wir wollen darüber diskutieren inhaltlich und personell - und ich brauche auf die neuen Fragen nicht die immer gleichen großkoalitionären oder großprojektionellen Antworten. Die kenne ich, die kann ich singen, die kann ich tanzen.
Deshalb sage ich: Neue Antworten brauchen wir. Wir brauchen eine klare Analyse der Situation, meine Damen und Herren.
Herr Stolpe hat gesagt, er klebe nicht an seinem Amt. Zeigen wir doch alle miteinander, dass wir auch nicht an unseren Ämtern kleben: Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/4536. Wer diesem Antrag folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Mir ist ein Antrag der DVU-Fraktion mit einem Kandidaten zugegangen, der mir nach Rücksprache mit ihm tatsächlich den Vogel gezeigt hat.
Nun weiß man von früherer Behandlung her, wie ich sie vor kurzem im Plenarsaal erfahren habe, dass dem Präsidenten so etwas zugemutet werden kann. Ich habe diesen Antrag abgelehnt, nicht des Vogels wegen, sondern wegen des Hinweises des Kandidaten, dass weder mit ihm darüber gesprochen worden sei noch dass es guter parlamentarischer Brauch und in der Demokratie üblich sei, einen Kandidaten gegen seinen erklärten Willen wählen zu lassen.
Herr Präsident, Sie sagten eben, dass das in der Geschäftsordnung nicht so vorgesehen sei. Es gibt diesen Passus, den Sie eben nannten, in der Geschäftsordnung nicht. Jeder einzelne Abgeordnete hat...
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, mir zuzuhören. Ich habe gesagt, dass es kein guter parlamentarischer Brauch und keine demokratische Gepflogenheit sei. Von der Geschäftsordnung habe ich überhaupt nicht gesprochen.
Ich versage mir heute einen Kommentar und meine, ich hätte Ihnen deutlich genug mitgeteilt, was mich bewogen hat, diesen Antrag abzulehnen.
Doch. Laut Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 83 Abs. 1, nach dem jeder einzelne Abgeordnete Vorschlagsrecht hat, schlage ich hiermit Herrn Minister Jörg Schönbohm als Gegenkandidaten vor.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Antrag der PDS hat mich verwundert. Aber Ihren Antrag halte ich geradezu für eine Sauerei, um es ganz einfach zu sagen, eine politische Unverschämtheit.
Sie bringen hier einen Antrag ein, ohne einen zu fragen, um Unfrieden in unser Lager zu bringen. Ich kann Ihnen sagen: Sie tragen dazu bei, dass wir genau wissen, mit wem wir uns politisch in aller Härte auseinander setzen müssen, damit Sie begreifen, was Politik ist und was Demokratie ist. - Vielen Dank.
Gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg erfolgt die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg geheim und ohne Aussprache.
Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links neben mir auf den Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die am Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen als ungültige Stimmen. Relevanz haben nur die Pro-Stimmen. Die Grundgesamtheit - hiermit beziehe ich mich auf eine ausdrückliche Aussage des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts - ist durch die Zahl der Mitglieder des Landtages festgehalten. Der Ministerpräsident ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Stimmen der Landtagsabgeordneten auf sich vereint.
So viel zum Wahlverfahren. Gibt es von Ihrer Seite den Wunsch, dazu das Wort zu erhalten? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Gibt es jemanden unter den hier im Saal befindlichen Abgeordneten, der bisher nicht aufgerufen worden ist?
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen mitteilen: Von 88 wahlberechtigten Mitgliedern haben sich 82 an der Wahl beteiligt. Es gibt keine ungültigen Stimmen. 54 Abgeordnete entschieden sich für Herrn Matthias Platzeck als Ministerpräsidenten.
Damit ist die notwendige Voraussetzung von 45 Stimmen erfüllt und Herr Matthias Platzeck zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt. Ich frage Sie, Herr Platzeck: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die Wahl an und möchte die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich für das ausgesprochene Vertrauen zu bedanken bei denen, die es getan haben. Ich kann dieses Vertrauen brauchen. Die vor uns liegenden Zeiten werden weiterhin hart sein, die vor uns liegenden Wege steinig. Ich hoffe, dass ich denjenigen, die mir ihre Stimme heute nicht geben konnten, beweisen kann, dass es mir vor allem um eines geht, um das Wohl dieses Landes Brandenburg, und dass ich bereit bin, dafür alles einzusetzen, was ich vermag.
Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit Ihnen hier in diesem Hohen Hause. Ich freue mich auch auf harte und sachgerechte Auseinandersetzungen und hoffe sehr, dass wir den Menschen in unserem Lande bei diesen Auseinandersetzungen um bessere Konzepte und die besten Wege vermitteln können, dass es genau darum geht, um ihr Wohl, dass es nicht um uns selbst geht, dass es nicht um Parteiinteressen geht, so wichtig sie sein mögen.
Ich hoffe sehr, dass wir es gemeinsam vermögen, dass der rote Adler über einem Lande kreist, das nicht nur ein schönes Land ist, sondern auch immer mehr ein modernes, ein stolzes und selbstbewusstes Land. Ich wünsche mir, dass es allezeit auch ein Land ist, in dem Solidarität und Miteinander ein Zuhause haben. - Herzlichen Dank.
Manchmal geht es ein kleines bisschen an der Norm vorbei. Wir haben nämlich noch zu behandeln den Tagesordnungspunkt 3:
Minister und Ministerpräsidenten sind erst im Amt, wenn sie den Eid vor dem Landtag geleistet haben. Der Artikel 88 unserer Landesverfassung sagt: