Ich komme gleich zum Ende, Herr Präsident. - Das sind 15 % weniger. Wir haben also im Land Brandenburg eine positive Tendenz. Aber wenn ich das mit 200 bis 300 Euro pro Tier hochrechne, wird deutlich, dass Kosten von mehreren Millionen Euro auf die Kreise zukommen, wenn die Jägerschaft das nicht mehr übernimmt. Wir sind aufgerufen, schnellstens eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der Nichterhebung der Jagdsteuer zu treffen. Ein Konsens war bislang nicht durchsetzbar, aber ich denke, aufgrund der heutigen Debatte werden wir das erreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jagd ist nicht nur Freizeitgestaltung, ihr kommt eine wichtige Funktion bei der Regulierung der Wildbestände und bei der Bekämpfung der Tierseuchen zu. Damit leistet die Jägerschaft eine wertvolle Aufgabe im Interesse der Gesellschaft. Aus diesem Grunde befürworte ich als der für die Jagd zuständige Minister grundsätzlich eine Abschaffung der Jagdsteuer - das auch aus der Sicht, dass in den Bundesländern und in den Kreisen Brandenburgs unterschiedlich damit umgegangen wird. In Brandenburg wird diese Steuer nur in 10 von 14 Kreisen erhoben. Das eigentliche Problem besteht allerdings darin, dass nach dem Kommunalabgabengesetz die Jagdsteuer der Steuerhoheit der Kreise unterliegt. Die Kreise ziehen die Jagdsteuer zur Konsolidierung ihres Haushaltes heran.
Der Vorschlag der PDS, entgangene Jagdsteuer der Kreise durch Zuschüsse zu ersetzen, ist sowohl rechtlich als auch von der Höhe her nicht realisierbar, abgesehen davon, dass dem gegenwärtigen Aufkommen von rund 250 000 bis 300 000 Euro derzeit eine veranschlagte Jagdsteuer in Höhe von 400 000 Euro gegenübersteht, da die von den Jägern erhobene Jagdabgabe gemäß § 24 Landesjagdgesetz nur zur Förderung des Jagdwesens eingesetzt wird. Das liegt im Wesen der Abgabe begründet. Welche Projekte aus diesen Mitteln gefördert werden können, ist in der Richtlinie zur Jagdabgabe geregelt, die erst im Januar dieses Jahres neu durch mein Haus erlassen wurde und die die vorhergehende Richtlinie aus dem Jahr 1992 ablöste.
Nach diesen Richtlinien wurden beispielsweise seit 1993 34 % der ausgereichten Mittel projektbezogen für den Neu- und Ausbau von Schießstandanlagen, 18 % für die Biotoppflege und für
Biotopgestaltungsmaßnehmen, 14 % bis zum Jahr 2000 für die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes und 10 % für die jagdliche Aus- und Fortbildung verwendet. Die in einigen Jahren nicht vollständig abgeschöpften Mittel werden jeweils in das nächste Jahr übertragen und stehen damit wieder zur Verfügung.
Seit der Bekanntmachung der neuen Förderrichtlinie zeichnet sich in diesem Jahr eine verstärkte Antragstellung und damit ein im Vergleich zu den beiden letzten Jahren höherer Mittelbedarf aus der Jagdabgabe ab.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Antrag werden weiterhin Regelungen zur Senkung der Wildbestände sowie zur sachgerechten Versorgung von Unfallwild einschließlich der Nachsuche gefordert. Dazu ist Folgendes zu sagen: Soweit nicht vorrangiges Bundesrecht gilt, haben wir bereits Regelungen im Land geschaffen. Um die örtlich noch überhöhten Wildbestände weiter senken zu können, wurde im September letzten Jahres eine neue Wildbewirtschaftungsrichtlinie geschaffen. Da es sich bei den überhöhten Wildbeständen nicht nur um ein brandenburgisches Problem handelt, erfolgt die Erarbeitung und Verabschiedung dieser Wildbewirtschaftungsrichtlinie gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den beiden Landesjagdverbänden. Mit dieser Richtlinie ermöglichen wir eine sachgerechtere und effektivere Abschussplanung.
Auch in den Bereichen Brandenburgs, die über große Schutzgebiete verfügen, kommt man gut zu Lösungen, wenn nicht Ideologen und einzelne Dümmlinge am Werk sind, die sich hierüber nicht verständigen können. Also, der schnelle Rückschluss, der Naturschutz sei wieder an den erhöhten Wildbeständen schuld, spricht für keine hohe Sachkenntnis.
Auch für die Nachsuche von verunfalltem Wild sind keine neuen Regelungen erforderlich, weil sich insbesondere die Pflicht zur Nachsuche aus dem § 22 a des Bundesjagdgesetzes ableiten lässt. Mir ist in Brandenburg auch kein einziger Jäger bekannt, der sich geweigert hätte, Wild nach einem Unfall zu suchen. Man sollte mit derartigen Unterstellungen sehr vorsichtig sein. Käme Derartiges vor, wäre das bereits nach der derzeitigen Rechtslage ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesjagdgesetz und damit auch gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
Probleme gibt es allerdings seit der Einführung der Jagdsteuer mit der Beräumung von totem Wild auf den Straßen. Da es nach dem Bundesjagdgesetz zwar ein Aneignungsrecht, jedoch keine Aneignungspflicht für Wild gibt, ist eine Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von totem Unfallwild im Bereich von Straßen an Jäger noch nicht rechtlich umsetzbar. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
on, Drucksache 3/4270. Wer diesem Antrag folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einer Reihe von Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Es gibt die Bitte um eine mündliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten des Abgeordneten Dombrowski. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich bei der vorangegangenen Abstimmung, anders als die Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Stimme enthalten. Der Grund für dieses Stimmverhalten ist nicht die Qualität des Antrages - die ist mangelhaft -, sondern der Teil des Antrages, der sich mit der Abschaffung der Jagdsteuer befasst.
Die Jagdsteuer ist eine Steuer, die von den Landkreisen erhoben werden kann. Nicht alle Landkreise machen davon Gebrauch. Die Jäger im Land Brandenburg fordern dort, wo sie erhoben wird, deren Abschaffung, weil damit ihre unentgeltlichen Leistungen für die Gemeinschaft bestraft werden.
Minister Birthler hat sich in der Vergangenheit wiederholt und vehement für die Abschaffung der Jagdsteuer ausgesprochen
und den Innenminister sogar schriftlich aufgefordert, das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ändern.
Die CDU-Fraktion hat den Antrag der PDS-Fraktion zum Anlass genommen, dem Koalitionspartner verschiedene Varianten eines Entschließungsantrages vorzulegen, die von der Abschaffung der Jagdsteuer bis hin zu einem Prüfauftrag für die Abschaffung der Jagdsteuer an die Landesregierung gehen.
Herr Abgeordneter, es geht ausschließlich um Ihr Stimmverhalten. So ist es nachdrücklich und explizit in der Geschäftsordnung formuliert. Ich bitte Sie, sich daran zu halten.
Die SPD-Fraktion hat jedoch selbst einem Prüfauftrag, dem der Innenminister zugestimmt hat, eine Absage erteilt. Die SPDFraktion lässt damit ihren Fachminister im Regen stehen.
Herr Abgeordneter, wenn Sie sich nicht an die Geschäftsordnung halten, muss ich Ihnen das Wort entziehen.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Es ist sicher keine sensationell neue Erkenntnis, dass gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und politische Entwicklungen gedacht und vermittelt, gelehrt und gelernt werden müssen, wenn sie von Menschen nicht nur ertragen, sondern gestaltet werden sollen.
Wirtschaftliche Strukturveränderungen, das Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen, politische Transformationen, die nachhaltige Nutzung wissenschaftlich-technischer Neuerungen, der Abbau sozialer Benachteiligungen, die Gestaltung der Geschlechterrollen - all dies setzt gesellschaftliche Lernprozesse voraus, die durch Bildung, Erziehung und Wissenschaft geprägt werden. Die Kompetenz, die Professionalität und das Engagement von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Eine der Schlussfolgerungen aus den verschiedensten Ereignissen der letzten Wochen und Monate, die die Defizite im deutschen Bildungswesen offen zutage förderten und auch vor teilweise berechtigten, meist aber ungerechtfertigten Schuldzuweisungen an Lehrer nicht Halt machten, sollte in Folgendem bestehen:
Wenn die Lehrer und Lehrerinnen den gesellschaftlichen und ihren eigenen professionellen Erwartungen und Ansprüchen gerecht werden sollen, sind Veränderungen in der Ausbildung, in der Übergangsphase vom Studium in den Beruf und in der Berufspraxis erforderlich.
Um den Reformbedarf noch weiter zu verdeutlichen, gestatten Sie mir einen Blick auf die jetzige Lehrerbildung. Die Probleme beginnen damit, dass man in Deutschland, anders als beispielsweise in dem bei PISA erfolgreichen Finnland, ohne irgendeine, vor allem auf soziale und pädagogische Kompetenzen abzielende Eignungsüberprüfung ein Lehramtsstudium aufnehmen kann. Gerade im Lehramt findet man daher häufig Studentinnen und Studenten, die diese Entscheidung nicht ausreichend motiviert getroffen haben und eigentlich etwas anderes studieren
wollten, aber die Numerus-clausus-Bedingungen nicht erfüllt haben, die vielleicht eine sichere Anstellung im öffentlichen Dienst als Hauptmotiv im Auge haben oder denen einfach nichts anderes eingefallen ist. Viele davon wechseln dann glücklicherweise die Richtung.
Auf die, welche bleiben, stürmt dann fünf Jahre lang hochtheoretische Materie ein; die reale Arbeitswelt des Lehrers bleibt dem Studenten dabei relativ fremd. Im letzten Ausbildungsabschnitt, dem Referendariat, soll das wettgemacht werden, was kaum gelingen kann. Im Studienseminar werden zwar in hohem Maße durch Selbstbildung Methodik, Zeitmanagement, Reflexionsfähigkeit, der Umgang mit Rahmenlehrplänen, das Führen von Interaktionsprozessen, Konfliktbewältigung, Fragetechniken, Schulrechtliches und anderes mehr gelehrt und in der zweiten Staatsprüfung abverlangt, aber die Ausbildung selbst findet hauptsächlich in der Schule durch Ausbildungslehrer statt, die eine unzureichende Einweisung in die Lehrerausbildung erhalten. Häufig werden Referendare in dieser Phase zerrieben zwischen völlig unterschiedlichen Anforderungen der Ausbildungslehrer, der Leiter der Studienseminare und der Fachseminarleiter. Gerade in der wichtigen, oft vom Praxisschock überschatteten ersten Phase des Referendariats findet die Ausbildung quasi zwischen Tür und Angel in Form von “learning by doing” statt, weil die dann enorm geforderten Referendare von Ausbildungslehrern betreut werden, die diese Arbeit bei vollem Stundenumfang, also ohne Abminderungsstunden, im laufenden stressigen Schulprozess bewältigen müssen.
Ich selbst habe dennoch immer gern Referendare ausgebildet. Es hat auch mich weitergebracht. Die Bedingungen aber, unter denen diese Ausbildung stattfindet, bedürfen dringend einer Evaluation. Gegenwärtig fehlt den lehrerbildenden Studiengängen ein eigenes Profil. Die Lehrerausbildung an den Universitäten ist randständig. Damit verbunden ist eine mangelhafte Abstimmung zwischen den einzelnen Phasen des Studiums. Probleme, die in der Berufseinmündungsphase auftreten, werden vernachlässigt.
Daher bedarf die Lehrerbildung aus unserer Sicht dringend einer grundlegenden Reformierung, die sich jedoch keineswegs auf Strukturfragen beschränken darf, wie das gegenwärtig im Zuge der Diskussion um die Bachelor- und Masterausbildung teilweise passiert. Die PDS lehnt hierbei grundsätzlich eine frühzeitige Festlegung der Lehramtsstudenten auf Schularten und Schulstufen, eine dahin gehend unterschiedliche Dauer der Ausbildung, die Trennung der Ausbildungsorte in Universitäten und Fachhochschulen und gestufte Studienabschlüsse ab.
Ohne es an dieser Stelle detailliert ausführen zu können, lassen Sie mich wenigstens einige wichtige Leitlinien, die Grundlage für eine solche Reform sein sollten, nennen: