Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Antrag konkrete Forderungen formuliert, die die Landesregierung auf dieser Konferenz vertreten soll. Wir als Parlamentarier wollen unsere Landesregierung aktiv dabei unterstützen, dass es endlich zu Regelungen kommt, die die Zahlungsmoral nachhaltig verbessern.
Zur verbesserten Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde im Sommer dieses Jahres das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung am Bau verabschiedet. Angesichts der Bedingungen, die das Gesetz dafür vorsieht, dass einem Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird, ist damit zu rechnen, dass dieses Gesetz nicht nur die Schwarzarbeit eindämmen, sondern auch Arbeitsplätze vernichten wird. So wichtig es ist, Schwarzarbeit zu bekämpfen, so müssen wir bei den Maßnahmen, die wir vorschlagen, doch darauf achten, dass sie nicht mehr schaden als nutzen. Wenn als Versagungsgrund für eine Freistellungsbescheinigung das wiederholte nicht rechtzeitige Einreichen der Steuererklärung ausreicht, so stellt sich für mich schon die Frage, ob das Gesetz nicht mehr die Sicherung der Steuerschuld bzw. die Vorfinanzierung staatlicher Aufgaben durch unsere Unternehmen bezweckt als die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit fordern die Koalitionsfraktionen die Einführung des fälschungssicheren und elektronisch lesbaren Sozialversicherungsausweises. Dieses Instrument hat sich in anderen europäischen Ländern bereits bewährt. Wir wissen, dass die Schwarzarbeit nicht allein dadurch bekämpft werden kann. Im Zusammenhang mit stärkeren Kontrollen sehen wir in diesem Sozialversicherungsausweis jedoch ein attraktives Instrument, das endlich genutzt werden sollte.
In unserem Antrag ist weiterhin eine Reihe von Maßnahmen enthalten, die auf verbesserte Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge abzielen. Wir fordern ein Instrument bzw. eine Institution, damit kommunale Auftragsvergaben nachgeprüft werden können. Wir sehen hier die Möglichkeit der Einrichtung einer Landesnachprüfstelle oder der Wiedereinrichtung der kommunalen Vergabestellen. Es ist ein Auftrag an die Landesregierung formuliert worden, zu prüfen, welche der beiden vorgeschlagenen Möglichkeiten die effizientere ist. Uns ist es jedenfalls wichtig, dass es eine Möglichkeit gibt, kommunale Vergaben nachprüfen zu lassen.
Wir fordern in unserem Antrag auch die Einrichtung eines Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses. Die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen soll für unsere Unternehmen mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden sein. Auf der anderen Seite wird auch das staatliche Handeln effektiver, wenn ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis eingerichtet ist.
In unserem Antrag fordern wir auch, dass die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen zwischen Berlin und Branden
burg angeglichen werden. Wir halten nichts von einer Abschottungspolitik. Es kann aber nicht sein, dass um Brandenburg herum und in Berlin, das in der Mitte von Brandenburg liegt, höhere Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen gelten als bei uns. Sicherlich wäre es ein ehrgeiziges Ziel, eine Angleichung der Ausschreibungsgrenzen mit allen Bundesländern, die an Brandenburg grenzen, zu erreichen. Da die wesentliche Verflechtung jedoch mit Berlin besteht, haben wir uns bei unserer Forderung darauf beschränkt, dass zukünftig für Berlin und Brandenburg die gleichen Ausschreibungsgrenzen gelten.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit ist es mir leider nicht möglich, auf die übrigen Punkte unseres Antrages einzugehen.
Lassen Sie mich abschließend im Interesse der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land Brandenburg um Ihre Zustimmung für unseren Antrag bitten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Bartsch. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Christoffers.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab möchte ich ein Wort an den Kollegen Ehler richten: Nachdem Sie der PDS gerade vorgeworfen haben, sie wolle zu viel Staat und zu wenig Markt, finde ich es interessant, wenn jetzt von Ihrer Seite ein Antrag gestellt wird, der ein Eingreifen des Staates in den Markt fordert.
Aber ich gehe davon aus, Herr Ehler, dass Sie Ihre Intention auf dem Parteitag der CDU in der Prignitz deutlich gemacht haben. Soweit ich es nach der Antragslage mitbekommen habe, hat die Position, die Sie hier vertreten haben, auf dem CDU-Parteitag in der Prignitz keine Mehrheit gefunden.
Ich bin sehr froh darüber, dass ein Antrag vorliegt, der das Ziel hat, die Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk im Land Brandenburg zu verbessern. Dies ist ein gemeinsames Anliegen, auch aus dem Bewusstsein heraus, dass es erfolgreiche Unternehmen, die im Land Brandenburg den Aufbau mitgestaltet und Beschäftigungsleistungen induziert haben, einfach erwarten können, dass die öffentliche Hand einen Rahmen setzt, der ihre Existenz erleichtert. Insofern ist der Antrag richtig und er kommt zur richtigen Zeit.
Erstens soll es um die Vergabe öffentlicher Aufträge gehen. Herr Bartsch, ich glaube, es liegt nicht daran, dass die VOB nicht angewendet werden kann. Der Fehler liegt im Grundkonstrukt bei Vergaben. Dieser Fehler wird durch Ihren Antrag nicht beseitigt. Wenn Sie Haushalts- und Vergaberecht nicht
zusammenführen, dann werden Sie nicht in eine Situation kommen, dass regionale Vergabestellen - trotz aller Schulung, die auch Sie immer fordern - eine tatsächliche Abwägung der Gebote nach dem wirtschaftlichsten Anbieter vornehmen können; denn dann greifen natürlich andere Rechtssysteme, die der betreffenden Vergabestelle anschließend auf die Füße fallen. Deswegen haben wir Ihnen Ende letzten Jahres unseren Antrag vorgelegt, ein Landesvergabegesetz zu verabschieden. Damit war vor allen Dingen das Ziel verbunden, beide Rechtssysteme zusammenzuführen und damit auch im Land Brandenburg rechtlich sichere Vergaben zu ermöglichen.
Die Landesregierung hat sich entschieden, die bundeseinheitliche Regelung abzuwarten. Das ist ein möglicher Weg. Aber die Erwartungshaltung, dass dieser Weg sehr schnell beschritten wird, ist ungeheuer hoch. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Hohen Haus Einigkeit darüber herstellen können, dass die Landesregierung aufzufordern ist, Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit diese bundeseinheitliche Regelung so schnell wie möglich vorgelegt wird.
Zweitens: Wenn Sie eine Veränderung des Mittelstandsförderungsgesetzes als eine mögliche Variante ins Spiel bringen, um hier ein besseres Vergabeverhalten zu erzielen, dann ist das ein möglicher Weg. Aber noch einmal: Er wird nur dann greifen, wenn Sie bei der Veränderung des Mittelstandsförderungsgesetzes beide Rechtssysteme - Haushaltsrecht und Vergaberecht - zusammenführen. Ansonsten wird es am Leben vorbeigehen und das Ziel dieses Antrages wird nicht erreicht. Deswegen appelliere ich an Sie alle, diesen Antrag zu überweisen, damit wir uns über diese Problematik noch einmal unterhalten können.
Drittens: Ich sehe ein ordnungspolitisches Problem mit der Höhe der freihändigen Vergabe in Berlin. Wenn diese Praxis in Berlin ordnungspolitisch falsch ist, dann kann es doch nicht der Weg des Landes Brandenburg sein, eine ordnungspolitisch falsche Entscheidung zu übernehmen. Nur ein Weg kann in diesem Fall gangbar sein: Berlin muss gezwungen werden - in diesem Fall meine ich wirklich: gezwungen werden -, die Wertgröße, bis zu der die freihändige Vergabe noch zulässig ist, zu verringern.
Ich gehe auch davon aus, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Ich nehme an, dass die regierende SPD in Berlin nach den Wahlen und auch die mitregierende SPD in Brandenburg sehr schnell zu einer Einigung kommen werden; denn ich höre von beiden Parteien in beiden Ländern immer wieder, dass sie hier einen Schwerpunkt ihrer Politik sehen. Wir sollten sie beim Wort nehmen und einfach bitten, den Druck auf die Genossen der SPD in Berlin zu erhöhen, damit dieses Problem endlich vom Tisch kommt.
Ich möchte auf eine weitere Problematik aufmerksam machen. Herr Bartsch, Sie fordern eine Nachunternehmererklärung erst
ab 500 000 Euro. Auch damit habe ich ein ordnungspolitisches Problem. 500 000 Euro entsprechen rund 1 Million DM. Sie wissen doch genau so gut wie ich, dass für einen Handwerker ein Bauauftrag im Wert von 1 Million DM ein sehr großes Volumen darstellt. Deswegen bin ich dafür, die Nachunternehmerklausel nicht erst ab 500 000 Euro greifen zu lassen. Vielmehr sollten wir uns im Ausschuss zusammen mit Experten darüber verständigen, welche Größe gangbar ist und tatsächlich greifen würde.
Insgesamt gehe ich also davon aus, dass im Zusammenhang mit diesem Antrag einige ordnungspolitische Fragen zu debattieren sind, damit er tatsächlich das Ziel erreichen kann, das in der Überschrift erläutert wird.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Gegenwärtig finden Haushaltsberatungen statt, die sehr intensiv und, um es vorsichtig zu formulieren, etwas unübersichtlich sind. Mein Appell an uns alle lautet: Der Haushalt des Landes Brandenburg - das ist in den Beratungen ganz deutlich geworden - ist mit mehr als 1 Milliarde DM unterfinanziert. Ich gehe davon aus, dass wir Anfang des nächsten Jahres mit einem Nachtragshaushalt zu rechnen haben. Die Finanzministerin wird das zwar jetzt noch nicht bestätigen, aber ich gehe davon aus, dass es dazu kommen wird. Sollte ich mich irren, dann werde ich mich auch öffentlich dazu äußern, dass ich einem Irrtum aufgesessen bin.
Herr Abgeordneter Christoffers, spekulieren Sie nicht so viel, sondern kommen Sie zum Ende Ihres Beitrages!
Ich komme zum Schluss. - Deswegen möchte an Sie alle appellieren, in den Haushaltsberatungen dem gemeinsamen Anspruch gerecht zu werden, Mittelstandspolitik dadurch sicherzustellen, dass wir einen bestimmten Anteil der zur Verfügung stehenden Fonds für diesen Bereich reservieren; denn wir werden ohnehin mit Sonderfinanzierungen für Großprojekte umgehen müssen. Ich glaube, dann kann man auch den konsequenten politischen Schritt gehen und ein Signal nach außen senden, dass hier über eine Begrenzung bzw. eine Definition des Einsatzes der Mittel für diesen Bereich haushaltspolitische Sicherheit geschaffen wird. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Christoffers und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, wir haben heute einen wirtschaftspolitischen Tag. Aber das ist nicht verkehrt; denn die Themen sind von so gravierender Bedeutung, dass man so viel und so deutlich darüber reden muss.
Ich mache im Land Brandenburg seit elf Jahren Wirtschaftspolitik und muss feststellen, dass sich die Art und Weise, wie man in den Diskussionen mit Unternehmern empfangen wird, dramatisch verändert hat. Ich möchte das an einem Beispiel festmachen.
Ein Tischler, der erfolgreich agiert und dessen Familie seit Generationen das Tischlerhandwerk ausübt, erklärte mir, dass er ein Problem habe. Seine Kinder sagten ihm, dass sie sich das, was er sich als Unternehmer derzeit antue, in Zukunft nicht antun wollten. Deswegen werden sie die Tradition, die seit 200 Jahren in der Familie besteht, nicht fortsetzen. Das tut nicht nur dem Unternehmer, sondern auch mir weh. Dieses Beispiel macht deutlich, dass sich die Bedingungen für das Handwerk erheblich verschlechtert haben.
Es ist jetzt wichtig zu überlegen, inwieweit wir dazu beitragen können, dass sich die Bedingungen ein Stück weit verbessern. Ich will auf einige Punkte eingehen.
Der erste Punkt ist die Nachunternehmerklausel. Herr Bartsch, es ist nicht so, dass wir einfach nur das gemacht haben, was Sie seit Jahren fordern, sondern es ist ein Kompromiss zustande gekommen. Diesen Kompromiss will ich an zwei Punkten deutlich machen. Erstens sind diese 70 % nicht mehr enthalten, zweitens gibt es eine Untergrenze. Herr Christoffers, das Problem, das ich mit solchen Dingen habe, ist, dass das zunächst mehr Bürokratie bedeutet. Deshalb war es mir sehr wichtig, eine Untergrenze einzuziehen, damit nicht bei jedem kleinen Auftrag noch mehr Papier auszufüllen ist. Ein kleiner Auftrag wird in der Regel sowieso nicht an Subunternehmer weitergegeben. Deshalb muss der Unternehmer nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden und deshalb unser Vorschlag bezüglich dieser Untergrenze.
Was die Frage der Grenzen für beschränkte Ausschreibungen angeht, kann man sicherlich verschiedener Meinung sein. Ich bin nicht davon überzeugt, dass man ordnungspolitisch sofort zum Ergebnis kommen muss und dass diese 50 000 DM eine vernünftige Grenze sind. Ich glaube schon, dass eine Erhöhung dieser Wertgrenze sinnvoll ist, und möchte begründen, warum ich das für sinnvoll halte. Zurzeit ist es so, dass sich um einen Auftrag circa 200 Unternehmen bewerben. Man stelle sich einen Auftrag über 60 000 DM vor. Auf diesen Auftrag kommen bis zu 200 Angebote. Das Ergebnis ist, dass sich viele Unternehmen damit beschäftigen müssen und die Verwaltung alle diese Angebote auswerten muss. Das macht keinen Sinn; denn das ist Arbeit ohne Effekt. Zum Schluss erhält ein Unternehmen diesen Auftrag.
Mit beschränkten Ausschreibungen kann man erreichen, dass die Quote deutlich verbessert wird, wenn es vernünftig organisiert ist. Wir müssen natürlich darauf achten, dass diese Praxis nicht dazu führt, dass immer der Freund den Auftrag bekommt das ist keine Frage -, aber bei einem Verhältnis von 1 : 6, das heißt, einer von sechs erhält den Auftrag, bedeutet das sowohl für die Unternehmerseite als auch für die Verwaltungsseite weniger Aufwand bei der Vergabe der Aufträge. Das macht schon Sinn. Insofern ist eine Erhöhung durchaus verantwortbar.
Ich komme zum Unternehmerleistungsverzeichnis. Auch das ist aus unserer Sicht ein Mittel, Bürokratie zu minimieren. Wenn ich sehe, was die Unternehmen an Papier beschreiben und an Unterlagen einreichen müssen, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, dann stelle ich fest, dass dies eine immer wieder
kehrende formelle Angelegenheit ist. So viel ändert sich in einem Unternehmen nicht. Wenn es uns gelingen würde, diese formellen Elemente der Angebotsabgabe in einer Liste, zum Beispiel bei den Handwerkskammern, zu erfassen und der Unternehmer dann nur noch seine Nummer angeben muss, unter der er gelistet ist, dann brächte das für das Unternehmen und für die Verwaltung weniger Aufwand und wäre ein Beitrag zur Entbürokratisierung.
Ferner ist uns Folgendes wichtig: Wir wissen, das Internet spielt eine immer größere Rolle. Es ist noch nicht gelungen, dass alle Verwaltungen die Ausschreibungen im Internet veröffentlichen, sodass die Unternehmen in die Lage versetzt werden, sich entsprechende Angebote herunterzuladen und sofort elektronisch zu verarbeiten. Hierbei sehe ich eine Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand für beide Seiten zu senken.
Der letzte Punkt, auf den ich eingehen will, hat etwas mit der Zahlungsmoral zu tun. Hierbei greift der Staat tatsächlich in privatwirtschaftliche Beziehungen ein; denn das Problem besteht nicht zwischen dem öffentlichen Dienst und den Auftragnehmern, sondern zwischen privaten Auftraggebern und Auftragnehmern. Hierbei muss etwas verändert werden. Die bisherigen Maßnahmen haben nicht ausreichend gegriffen.
Unsere Überlegungen sind folgendermaßen: Wenn zum Beispiel ein Gutachter auf einer Baustelle bei der Zwischenrechnung feststellt, dass die Arbeit zu 95 % ordnungsgemäß erbracht und der Mangel überschaubar ist, dann muss es doch möglich sein, dass der Unternehmer das Geld nicht erst nach drei Jahren auf dem Gerichtsweg bekommt. Wir sind der Meinung, dass es möglich sein muss, zum Beispiel über einen Beurkundungsprozess oder eine ähnliche Konstruktion zu erreichen, dass das Risiko an dieser Stelle auf den Auftraggeber übergeht. Wir wollen erreichen, dass die Gerichte entlastet werden und dass man im Vorfeld schneller zu einer Entscheidung kommt. Dort ist aus unserer Sicht Entbürokratisierungspotenzial vorhanden.