Protocol of the Session on September 19, 2001

Das ehrenamtliche Engagement in einer freiwilligen Feuerwehr unterstreicht allerdings eindrucksvoll, dass Selbstlosigkeit und Selbstverwirklichung auch in unseren Tagen einander nicht ausschließen müssen, ja, nicht ausschließen können; denn gerade durch die freiwillige Mitwirkung bildet sich Gemeinsinn heraus, das Gefühl, an etwas Großartigem teilzuhaben.

Dieser immaterielle Gewinn, den die Männer und Frauen mit ihrer Tätigkeit ernten, sollte freilich öffentlich - da stimmen wir überein - noch besser dargestellt und gewürdigt werden. Die Kritik, die im diesbezüglichen Strategiepapier geäußert wird, ist durchaus berechtigt. Hier sind wir Abgeordneten gefordert, bei

unseren zahllosen Gesprächen mit Bürgern vor Ort immer wieder auf die selbstlose und ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehrfrauen und -männer hinzuweisen. Viele von uns sind bei den öffentlichen Wettkämpfen anwesend, um gerade dies zu tun. Wir müssen herausstellen, wie wichtig ihre Tätigkeit für unser Gemeinwesen ist; denn - um mit Alt-Bundespräsident Theodor Heuss zu sprechen - vom Ehrenamt lebt die Demokratie. Daher begrüßen wir, wie in dem Papier bekräftigt, die Verleihung von Ehrenzeichen und Medaillen für die Dienste von Feuerwehrleuten. Dies wird auch schon praktiziert, muss jedoch nach meinem Dafürhalten ausgebaut werden.

Besonders erfreulich finde ich die positive Personalentwicklung im Bereich der Jugendfeuerwehren. Frau Kaiser-Nicht, Sie haben die Zahlen genannt; ich will sie nicht wiederholen. Das ist eine Entwicklung, die auf dem Engagement der älteren Kolleginnen und Kollegen beruht und nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Im Bereich der Jugend muss sich weiter herumsprechen - auch dazu sollten wir Abgeordneten beitragen -, dass von den Feuerwehren nicht nur Hilfe am Nächsten geleistet wird, sondern dort auch ein geselliges Vereinsleben stattfindet,

(Beifall bei der PDS)

ein Vereinsleben, das unsere Jugendlichen auch von der Straße holt und präventiven Charakter hat. Das alles können und werden wir leisten.

Ein Konzept der Landesregierung, wie es die PDS-Fraktion im vorliegenden Antrag fordert, ist unserer Meinung nach dazu nicht erforderlich. Wir müssen uns, um nur einen Aspekt herauszugreifen, auch an den finanziellen Gegebenheiten des Landeshaushaltes orientieren. - Ich sehe die Lampe leuchten, Herr Präsident, und komme ganz abrupt zum Schluss. - Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen und den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU zu verabschieden. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter. Wenn die gelbe Lampe leuchtet, haben Sie noch eine Minute Redezeit, können also noch in Ruhe ausformulieren. - Nun erhält die Fraktion der DVU das Wort. Herr Abgeordneter Schuldt, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es brennt, braucht man die Feuerwehr. Die PDS-Fraktion hat nun festgestellt, dass es recht sinnvoll sein kann, vor dem Brand ein Konzept dafür zu haben, wie man im Krisenfall mit welchen Kräften effektiv handelt. Die Erarbeitung eines neuen Konzeptes scheint auch uns als DVU-Fraktion sinnvoll zu sein.

So wie in vielen anderen Bereichen auch steht und fällt der Einsatz für die Allgemeinheit mit der allernötigsten finanziellen Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit. Die allermeisten Gruppen der freiwilligen Feuerwehren sind nun einmal ehrenamtlich tätig. Diese Erkenntnis ist nicht neu. An rund 2 000 Standorten

leisten etwa 49 000 Brandenburger aktiven Dienst in den Feuerwehren. Darunter sind nur 830 Hauptberufliche. Geschuldet ist dies der Festlegung, dass nur Städte mit über 90 000 Einwohnern Anspruch auf eine Berufsfeuerwehr haben. Hier sehen wir noch ein erhebliches Einsparpotenzial, nämlich durch Beibehaltung derselben Politik, die bereits betrieben wird; denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis es in Brandenburg keine fünf Städte mit der geforderten Einwohnerzahl mehr gibt.

(Zurufe von SPD und CDU: Fünf? - Zwei gibt es noch!)

Zur Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Schutzfunktionen ist es wenig hilfreich, Finanzmittel zu kürzen und gleichzeitig sozialen Zwangstätigkeiten das Wort zu reden; denn egal, ob Feuerwehreinsätze mit oder ohne Zwang durchgeführt werden: Die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards bedarf einer entsprechenden technischen Ausstattung, die natürlich ihren Preis hat. Daher fordern wir als DVU-Fraktion die Landesregierung auf, die finanzielle Ausstattung der Wehren nicht weiter austrocknen zu lassen. Aber da die Kürzung der GFG-Mittel angesichts des desolaten Landeshaushaltes offenbar unumkehrbar ist, werden die Feuerwehrleute ihre Koppel noch enger schnallen müssen.

Nun hat der Landesfeuerwehrverband im letzten Jahr sein Strategiepapier „Feuerwehr 2000” in Umlauf gebracht. Ein zentraler Punkt darin ist die Feststellung, dass 75 % der Löschfahrzeuge noch aus DDR-Produktion stammen. Das bedeutet, dass zukünftig der Beschaffung von Lösch- und Sonderfahrzeugen bei der finanziellen Förderung oberste Priorität einzuräumen ist. So lautet das Strategiepapier. Doch stattdessen sind die Investitionsmittel tatsächlich bereits seit 1994 kontinuierlich zurückgegangen. Die ersten professionellen deutschen Feuerwehren wurden meist von Mitgliedern der Turnvereine im 19. Jahrhundert gegründet. Die meisten Bürger sind ihrer Feuerwehr treu geblieben - von Generation zu Generation -, obwohl die Zeiten härter werden, gerade im Hinblick auf die noch arbeitenden Feuerwehrleute. Ihnen gebührt unser Dank.

Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Antrag zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Petke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl schon mehrfach geschehen, möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, den über 50 000 ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohl der Allgemeinheit zu danken.

(Beifall bei der CDU)

Ohne sie wäre der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg nicht zu gewährleisten. Durch ihre Arbeit haben wir im

Land die Situation, dass wir stolz sein können, den Brand- und Katastrophenschutz in ausreichendem Maße zu gewährleisten.

An dieser Stelle - die Kollegen vor mir haben es schon getan muss man auch auf die Wertigkeit dieser Arbeit hinweisen. Es ist nicht nur das ehrenamtliche Engagement; es ist auch die Gefahr, die von dieser Arbeit für die Kameradinnen und Kameraden ausgeht. Vielleicht sollte man noch einmal daran erinnern, dass sich unter den tausenden Opfern, die aufgrund der Terroranschläge in New York und in Washington zu beklagen sind, auch über 300 Frauen und Männer befinden, die trotz der Gefahr, die gerade bei den Twin-Towers in New York bestand, in diese Gebäude eingerückt sind, Menschen aus diesen Gebäuden befreit und Leben gerettet haben. Sie mussten dieses Engagement und diesen Mut letztlich mit ihrem Leben bezahlen.

Zur Situation in Brandenburg: Ja, es ist richtig, wir haben Defizite. Es nützt nichts, diese wegzudiskutieren. Vielmehr glaube ich, dass die Politik gefordert ist, diese Defizite auch zu benennen.

Sie sind bei der technischen Ausstattung vorhanden, aber nicht überall im Land gleich ausgeprägt.

Defizite gibt es auch beim Fuhrpark, aber auch hier verzeichnen wir regionale Unterschiede. So stehen Fahrzeuge zur Verfügung, die zu einem nicht unbeträchtlichen Prozentsatz tatsächlich noch aus der DDR stammen und veraltet sind. Teilweise ergeben sich Schwierigkeiten, für diese Fahrzeuge noch Ersatzteile zu beschaffen.

Gleichzeitig verfügen wir in Brandenburg gerade im Umweltbereich über modernste Löschtechnik, und das in einer Anzahl, die einem Vergleich mit Ländern der Bundesrepublik, die bedeutend größer sind und wesentlich mehr Einwohner haben, standhält.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass wir im äußeren Entwicklungsraum die Situation vorfinden, dass die Feuerwehr junge Menschen ausbildet und befähigt, den Dienst in den Einheiten der freiwilligen Feuerwehren zu leisten, jedoch genau diese Menschen anschließend häufig diese Region verlassen und sich eine berufliche Perspektive in anderen Teilen des Landes, zum Beispiel im engeren Verflechtungsraum, oder auch in anderen Ländern, suchen. Damit stehen sie der freiwilligen Feuerwehr vor Ort nicht mehr zur Verfügung.

Weiterhin ergibt sich ein Problem bei der Bereitschaft der Arbeitgeber zur Unterstützung dieses Ehrenamtes. Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht bereit ist, das Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der freiwilligen Feuerwehr so zu akzeptieren, wie wir uns das vorstellen und wie man den Dienst an der Allgemeinheit akzeptieren sollte.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Am Ende bitte! - Ebenso haben wir ein Problem mit der steuerlichen Behandlung der Aufwandsentschädigungen. In der Vergangenheit ist insoweit einiges erreicht worden, aber ich glaube,

zu Recht sagen zu können, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange sein kann. Zur Lösung dieses Problems ist natürlich die Mehrheit im Deutschen Bundestag gefordert.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der PDS, tatsächlich einen Beitrag dazu leisten kann, dass die von mir geschilderten Probleme, aber auch die von Frau Kollegin Kaiser-Nicht angesprochenen Fragen tatsächlich gelöst werden. Man muss schon einmal die Rechtslage betrachten. Sie stellt sich folgendermaßen dar: Die Träger des Brandschutzes, nämlich die Ämter und die amtsfreien Gemeinden, sind für die Ausrüstung der Feuerwehren verantwortlich. Den Landkreisen obliegt die Verantwortung für die Leitstellen und die feuerwehrtechnischen Zentren. Das Land wiederum ist für die zentrale Ausbildung und die Schule verantwortlich. Ich denke, wir sollten das Land dort in die Pflicht nehmen, wo es in die Pflicht zu nehmen ist. Ein Ansatzpunkt ist die Schule. Ich hoffe, dass der Innenminister dazu noch Stellung nehmen wird. Dabei geht es um die Modernisierung und die Erweiterung des Angebots der Feuerwehrschule. Es sollte ermöglicht werden, dass dieses Angebot sowohl inhaltlich als auch zahlenmäßig von mehr Kameradinnen und Kameraden genutzt werden kann.

Frau Kaiser-Nicht, eine Sorge kann ich Ihnen nehmen. In Ihrem Antrag sprechen Sie die Gemeindegebietsreform an. Ich betrachte sie nicht als Gefahr, sondern vielmehr als Chance für die freiwilligen Feuerwehren. Nach meiner Erfahrung wird sich in den Vertragsverhandlungen keine freiwillige Feuerwehr das Recht nehmen lassen, auch nach der Gemeindegebietsreform nach Gemeindezusammenschlüssen oder nach der Umwandlung von Ämtern in amtsfreie Gemeinden - weiterhin zu existieren. Ein Aspekt der Gemeindegebietsreform ist ja gerade, dass sich die neu gebildeten Strukturen auf eine größere Einwohnerzahl stützen können und wirtschaftlich leistungsfähiger sind. Da diese neuen Strukturen dann Träger des Brandschutzes sind, können sie auch den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr mehr zur Verfügung stellen.

Die Erarbeitung einer Konzeption auf Landesebene ist eine hehre Forderung. Letzten Endes muss jedoch die Konzeption, wie Brand- und Katastrophenschutz zu gewährleisten ist, vor Ort bei den Landkreisen und den Trägern erarbeitet werden. Das können wir vonseiten des Landes nicht leisten - weder von der gesetzlichen noch von der tatsächlichen Situation her.

Von dieser Stelle aus möchte ich allerdings an die Träger des Brandschutzes eine Aufforderung richten; insoweit sind natürlich auch alle Parteien gefordert, in ihren jeweiligen Kreistagsfraktionen, in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen darauf einzuwirken, dass gerade dort eine stärkere Unterstützung erfolgt, wo es Defizite gibt, und dass diese Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren an der einen oder anderen Stelle vielleicht auch stärker erfolgt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Petke. - Ich gebe das Wort für die Landesregierung an Herrn Minister Schönbohm.

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Sie haben lange nichts gesagt!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kaiser-Nicht, Sie haben in dem Antrag gefordert, den Bericht des Landesfeuerwehrverbandes nun endlich umzusetzen. Ich darf Sie beruhigen: Wir sind dabei; ich gehe gleich darauf ein.

Ich selbst habe regelmäßig Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Landesbrandmeister und den Kreisbrandmeistern geführt, und zwar insgesamt und bei verschiedenen Besuchen. Eines ist klar: Für den Aufbau der Feuerwehren in Brandenburg ist eine Menge geleistet worden. Das muss man zunächst einmal feststellen. Ebenso bleibt noch viel zu leisten. Dazu ist schon einiges gesagt worden.

Es ist vollkommen klar, dass die freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg für den Brandschutz unentbehrlich sind. Dies gilt aber auch für das kulturelle Leben in vielen Gemeinden. Sie übernehmen zusätzliche Aufgaben, für die sie nicht ausgebildet sind, aber sie bringen sich dort ein und sind wichtige Träger des gemeinschaftlichen Lebens im Dorf. Dieses Leistungsvermögen lebt vom Einsatz der freiwilligen Helfer, von der Motivation und der Unterstützung, die das Land den Kommunen gewährt. Ich möchte mich an dieser Stelle dem von den Vorrednern ausgesprochenen Dank anschließen. Dabei möchte ich besonders betonen, dass ich mich als Innenminister auch sehr stark um die Jugendfeuerwehren kümmere, denn ich glaube, dass diese eine wichtige Grundlage für die künftige Entwicklung sind.

Diese Bereitschaft unserer Mitbürger, sich ehrenamtlich in den Feuerwehren zu engagieren, bedarf einer dauerhaften Unterstützung. Darum ist es wichtig, die Attraktivität der ehrenamtlichen Arbeit durch größere politische Anerkennung und praktische Unterstützung nachhaltig zu festigen. Die Innenminister des Bundes und der Länder sind sich darüber einig; wir haben noch ein kleines Problem mit den Finanzministern.

Zu dieser ehrenamtlichen Unterstützung gehört es auch, dass die Träger des Brandschutzes die Arbeitgeber als echte Partner für die Feuerwehren gewinnen und von ihnen eine größere Zustimmung für die notwendige Freistellung - sei es zur Ausbildung, sei es für die Ausübung ihrer Tätigkeit, Wahrnehmung des Brandschutzes - erreichen.

Von dieser Stelle aus möchte ich auch noch einmal an die Arbeitgeber appellieren: Sie können auf Mitarbeiter stolz sein, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen, auf Mitarbeiter, die für dieses Gemeinwesen, in dem Sie Ihre Unternehmung haben, tätig werden.

Der Nachholbedarf bei den Brandenburger Feuerwehren ist groß; das ist vollkommen richtig. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um diese Missstände zu beseitigen und auf diese Weise den Standard zu erhöhen.

Aber verantwortlich für diesen Bereich sind, wie schon gesagt wurde, die Kommunen oder Landkreise. Darum, denke ich, ist der erste Punkt, Frau Kaiser-Nicht: An dieser Aufgabenteilung wollen wir festhalten - es sei denn, Sie wollen, dass alles wieder zurückgeht in die Situation, die wir vor 1995 hatten. Wenn Sie dabei bleiben, muss die Aufgabenverteilung so wie bisher fortgeführt werden. Die Ämter als Träger des Brandschutzes müs

sen eine leistungsfähige Feuerwehr vorhalten, die Landkreise die Leitstellen und das Land die Unterhaltung einer zentralen Ausbildungsstelle sowie technische Einrichtungen zur Stärkung des Brandschutzes.

Wie Sie wissen, entscheiden die Landkreise bzw. die Träger des Brandschutzes seit 1995 in eigener Zuständigkeit über die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Von 1997 bis 1999 sind im Land Brandenburg pro Jahr rund 100 Millionen DM für Investitionen im Bereich der Feuerwehren zur Verfügung gestellt worden.