Protocol of the Session on September 19, 2001

Ich denke, man muss - das steht nicht unbedingt im Gesetz, sondern in Verordnungen - vor allem den Bürgern eine größere Sicherheit geben, damit sie wissen, was dann einzureichen ist. Ansonsten haben sie eine Frist von vier Wochen. Und dann wird immer geschrieben: Da fehlt noch dieses und da fehlt noch jenes. - Dies ist wieder ein Prozess, den niemand steuern kann. Das sind wichtigere Dinge als die Frage, ob es vier oder sechs Wochen sind. Aber wir verkürzen.

Der Umgebungsschutz ist oftmals eine Quelle der Unsicherheit. Ich denke, dass wir den Umgebungsschutz in Brandenburg etwas restriktiver handhaben sollten, ohne dass deswegen gegen den Denkmalschutz agiert wird. Wir wollen auch die Herstellung des Einvernehmens mit den unteren Denkmalschutzbehörden auf das Erlaubnisverfahren beschränken, also nicht auf Anordnung, wo es jetzt noch zutreffend ist.

Insgesamt ist sehr wohl geplant, dass die unteren Denkmalschutzbehörden mehr Kompetenzen erhalten, sodass mehr vor Ort entschieden werden kann. Das ist aber - das gibt dann sicher eine ganz friedliche Diskussion - wahrscheinlich mit Qualitätsanforderungen an die Kommunen, an die Gemeinden verbunden. Man kann vielleicht auch daran denken, dass die Gemeinden, die diese Qualitätsanforderungen erfüllen, größere Kompetenzen erhalten. In diese Richtung gehen verschiedene Überlegungen unsererseits. Sie werden sicher noch in den Diskussionen interessant sein. Insgesamt sollen die berechtigten Interessen - der Tenor liegt auf „berechtigten Interessen” - der Eigentümer und Investoren stärker hervorgehoben werden.

Damit sind wir bei dem Punkt der Zumutbarkeit. Es gab schon Versuche, Zumutbarkeit recht simpel an Summen oder Ähnlichem zu definieren. Das ist ganz schwierig. Wir haben in den alten Bundesländern das Problem überhaupt nicht, da man dort solche Fälle mit finanziellen Mitteln ausgleichen kann. Deswegen finde ich es sehr schön, dass in dem Antrag der Koalitionsfraktionen die Einrichtung eines Denkmalfonds gefordert wird. Man kann das ganz sinnvoll machen. Ich habe auch schon mit Gemeinden darüber diskutiert. Die Kommunen haben gute Ideen, wie man ihn auch von ihrer Seite aus immateriell speisen kann.

Ich glaube, es wird ein sehr interessantes und für Brandenburg nicht unwichtiges Gesetz. Die Fristsetzung ist relativ ehrgeizig, aber es geht. - Danke.

(Homeyer [CDU]: Können wir schaffen! - Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Wanka. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zur Abstimmung den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, der Ihnen in der Drucksache 3/3085 vorliegt, auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Bericht der Landesregierung zu den Ergebnissen der Prüfung von Bauvorhaben im Abwasserbereich durch den Landesrechnungshof (Drucksache 3/2887)

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/3276

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Herr Abgeordneter Dobberstein, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abwasser im Land Brandenburg ist ein Thema mit vielen Facetten. So müssen wir uns im Parlament nicht nur mit der Gesetzgebung aus

einander setzen, sondern auch immer wieder mit den Konsequenzen beschäftigen, die sich für die Bürgerinnen und Bürger aus der Umsetzung ergeben. Hervorzuheben ist dabei der Beschluss über die Zuweisung von 69 Millionen DM an den Schuldenmanagementfonds. Mit diesem Geld sollen die Gebühren im Land auf unter 10 DM je Kubikmeter gebracht werden. Zum Vergleich: Der Durchschnitt der alten Bundesländer liegt bei 4,50 DM.

Grundsätzlich halte ich es für den falschen Ansatz, mit noch mehr Geld diejenigen zu beglücken, die durch Missmanagement die Skandale verursacht haben. Wir müssen stattdessen endlich beginnen, nach den Ursachen zu suchen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Bezogen auf die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum gilt, dass die Überleitungskosten, also die Kanalisation, circa 80 % der Gesamtkosten verursachen und ab einer Überleitungsentfernung von 2,5 bis 3 Kilometern ein zentraler Anschluss in der Regel unrentabel ist.

Tatsache ist, dass weiterhin versucht wird, den Bau von Kläranlagen und Kanalisationen in diesem Stile durchzusetzen. Walddrehna ist das jüngste Beispiel für eine zielgerichtete Einflussnahme der obersten Behörde.

Meine Damen und Herren! Was geschieht eigentlich in diesem Land mit jährlich 120 Millionen DM Fördermitteln? Sie dienen der Anteilsfinanzierung von Abwasserprojekten zu rund 50 %. Das bedeutet, dass mit den Vorgaben der Förderrichtlinie und der Verwendungskontrolle durch die Landesregierung maßgeblich Einfluss auf die Gestaltung der Abwasserentsorgung im Land genommen wird.

Wie sich diese Einflussnahme in der Praxis gestaltet, können Sie im Bericht des Landesrechnungshofs nachlesen. Ihr Bedarf an Kriminalromanen dürfte dadurch für eine längere Zeit gedeckt sein.

Öffentliche Mittel, die teils vom Bund, teils von der EU kommen, wurden und werden systematisch verschwendet. Mit dieser Art der Wirtschaftsförderung wurde eine auf Jahrzehnte ausgelegte unsägliche Belastung der privaten und der kommunalen Haushalte verursacht, die um ein Vielfaches über den Effekten bei einigen Bauunternehmen und Planungsbüros liegt. Auf der sicheren Seite sind einzig die Banken.

Man mag sich die Frage stellen: Was bringt es, in der Vergangenheit zu wühlen? Es ist die Sorge um die Zukunft. Der mir vorliegende Entwurf der neuen Abwasserförderrichtlinie belegt, dass die Verantwortlichen ohne Bedenken an der von ihnen favorisierten Form der Zuwendung festhalten, ja diese sogar erweitern wollen. Eine transparente Erarbeitung der Richtlinie wurde trotz Versprechen des Ministers, seiner Staatssekretäre und einer eindeutigen Beschlusslage im Ausschuss nicht gewährleistet. Es gab, wie allgemein bekannt, zu dieser Thematik zwei richtungweisende Beschlüsse zur Sicherung einer ökonomisch effektiven und ökologisch vorbildlichen Abwasserentsorgung, die von allen Parteien im Landtag getragen wurde. Allein, die Landesregierung arbeitet nach meiner Auffassung sehr zögerlich an der Umsetzung dieses Beschlusses.

Meine Damen und Herren, für dieses Thema bleibt nur noch das

Parlament. Neben einem Schuldenstand von rund 3 Milliarden DM bei den Abwasserzweckverbänden nehmen sich die Verluste bei LEG und Flughafen geradezu bescheiden aus. Es steht vor uns nach meiner Meinung die gemeinsame Aufgabe, die richtungweisenden Beschlüsse des Landtages zum Problem der Abwasserentsorgung allseitig zielstrebig in hoher Qualität zu realisieren. Wir sind dazu bereit.

Überlegen Sie, prüfen Sie unseren Antrag sehr gründlich! Er hat zum Ziel, Zeit zu gewinnen. Sie wissen: Zeitverlust kostet Geld und Geld ist Kraft. - Recht vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dobberstein. - Ich erteile das Wort der Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Gemmel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute im Zusammenhang mit der Einbringung des Haushalts bereits ausgiebig über den Einsatz von Steuermitteln zur Umsetzung politischer Ziele diskutiert und beraten. Es wurde wieder einmal überaus deutlich: Nur der sparsame und zielgenaue Einsatz von Fördermitteln erhält uns den Spielraum, unsere Ziele tatsächlich zu erreichen und die Infrastruktur zu verbessern.

Dazu gehört aber auch eine wirksame Kontrolle. Hier ist natürlich der Landesrechnungshof gefragt und er ist offensichtlich fündig geworden. Die Kritik des Landesrechnungshofs an den Bauvorhaben im Abwasserbereich ist sehr deutlich. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst. Wir haben hierzu ähnliche Fragen wie die PDS.

Wir sollten aber nicht ohne eine intensive Befassung im Fachausschuss schon die Prüfergebnisse bewerten und vorverurteilen. Um die richtigen Schlüsse zu ziehen, sollten wir intensiv im Ausschuss diskutieren. Deshalb plädiert die SPD-Fraktion dafür, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen.

Herr Dobberstein, noch eines: Wir sollten abwarten, wie die neue Förderrichtlinie, die der Landtag mit auf den Weg gebracht hat, wirken wird. Wir sollten also hier etwas Druck herausnehmen, aber wir sollten den Druck bei der Bewertung der Altprobleme nicht verringern, weil man nur aus Fehlern lernen kann. Deshalb ist eine Bewertung von uns vorzunehmen. Ich will auf die einzelnen Punkte nicht inhaltlich eingehen. Das ist heute nicht zu leisten und ist auch nicht sinnvoll. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Gemmel. - Das Wort erhält die Fraktion der DVU, Herr Abgeordneter Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Kaum ein Thema nimmt im Land einen so breiten Raum ein wie die unendliche

Geschichte mit dem Thema Abwasser. Mittlerweile dürfte auch ohne die Anträge, die wir laufend einbringen, dem Letzten aufgefallen sein, dass das Festhalten am Status quo den Bürgern die Zukunft raubt.

Weshalb also werden die Fehler, die buchstäblich zum Greifen sind, nicht wenigstens entschärft? Herr Dobberstein hat es auch schon angesprochen. Des Rätsels Lösung sind die ständig stärker sprudelnden Zinseinnahmen der Banken, für die sich dank der politischen Entscheidungen noch der SPD mit den an die zwangsangeschlossenen Grundstückseigentümer vergebenen Krediten wahre Goldgruben aufgetan haben. Vergessen wir auch nicht die steigenden Einnahmen für die so genannten Abwasserzweckverbände und die Kommunen. Hier geht man offenbar nach dem Motto vor: Wenn ich schon keine Gewerbesteuern mehr habe, schaue ich mich eben nach anderen Geldeinnahmequellen um.

Die Landeshilfen werden sich auch in der Zukunft auf symbolische Unterstützungen beschränken. Schauen Sie sich doch den Haushalt des Landes an, in dem die Zinszahlungen nur noch durch die Neuaufnahme von Krediten bedient werden können! Jedem kleinen privaten Haushalt hätte man bei dieser Lage schon längst das Licht abgedreht.

Der Bürger muss also durch ständig steigende Gebührenzahlungen nichts anderes tun, als bankrotte Haushalte über Wasser zu halten. Daher ist es keine Frage, dass wir dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen und ihn selbstverständlich unterstützen, auch wenn wir wissen, dass damit den Bürgern im Land noch immer nicht effektiv geholfen ist. Denn die überdimensionierten Anlagen stehen in der Landschaft herum, die Schuldenberge türmen sich auf und sind auf keinen Fall mehr abzutragen. Herr Dobberstein sagte es bereits: Die Kredite belaufen sich mittlerweile auf über 3 Milliarden DM.

Dennoch ist der beantragte Bericht wichtig, kann er doch dazu dienen, eines Tages einmal die Haftungsfrage für den angerichteten Schaden besser zu klären.

Mittlerweile ist es sogar dem Landesrechnungshof aufgefallen, welches Ausmaß die Zerstörung von Volksvermögen durch die Abwasserpolitik der Landesregierung angenommen hat. Der im Jahresbericht hierzu enthaltene Abschnitt kommt aber über eine im Schonwaschgang behandelte Sprachregelung und das Darstellen einiger weniger Beispiele nicht hinaus. Eine persönliche Haftung von Entscheidungsträgern für bereits angerichtete Schäden wird gar nicht erst angesprochen.

Trotz des zukünftigen Berichts der Landesregierung bleibt dem Bürger das Abwasserproblem weiterhin erhalten. Wir werden bei diesem Thema weiter am Ball bleiben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Claus und erteile das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Dombrowski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abwasser ist völlig

zu Recht eines der meistdiskutierten Probleme in diesem Haus. Die Abwasserproblematik im Allgemeinen für das Land Brandenburg immer wieder als Kritikpunkt darzustellen trägt aber der fleißigen Arbeit vieler Mitarbeiter und Mitglieder in den Entsorgungsverbänden nicht angemessenen Rechnung. Gerade die Politik sollte anerkennen, dass es Abwasserentsorgungsverbände in Brandenburg gibt, die eine gute Arbeit leisten, die ihre Verbände auf eine solide Grundlage gestellt haben, sowohl in juristischer als auch zunehmend in wirtschaftlicher Hinsicht.

Die Ursachen für die eine wie für die andere Entwicklung sind sehr vielschichtig. Darauf möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Das heißt nicht, dass wir uns mit dem gegenwärtigen Stand zufrieden geben oder dass wir gewillt sind, über Fehler und Mängel in der Abwasserpolitik und bei einzelnen Entscheidungen hinwegzusehen. Die Arbeit des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung belegt auch etwas anderes. Wir haben uns der Probleme sehr kritisch angenommen und uns durchaus der Kritik und den Anregungen von Verbänden und Bürgern gestellt, um gemeinsam mit der Landesregierung daran zu arbeiten, die Unzulänglichkeiten abzustellen.

Die Anhörung des Ausschusses vom Frühjahr dieses Jahres und der Antrag der Koalitionsfraktionen vom 28. Juni dieses Jahres möchte ich dafür nur stellvertretend nennen. Bei dieser Arbeit sind uns die Ergebnisse der Prüfung des Landesrechnungshofes stets hilfreich gewesen.

Gerade auch der vorliegende Jahresbericht 2001 des Rechnungshofes verdeutlicht, dass die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes sehr ernsthaft und sehr konsequent die Abwasserproblematik und die damit verbundene Aufgabe verfolgen und uns in dem Bestreben unterstützen, für die Bürger bezahlbare und akzeptierte Gebühren zu erreichen.

Zur Vorgehensweise des Rechnungshofes gehört es dabei selbstverständlich, nicht nur Ergebnisse festzustellen und kritisch anzumerken, sondern diese Ergebnisse mit dem entsprechenden Fachbereich abzuklären und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Im Jahresbericht 2001 gefällt es uns, der CDU, nicht, dass die Folgerungen des Landesrechnungshofes und die Forderungen an das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, auf den Seiten 113 und 114 zu lesen, unter Punkt 4, Stellungnahme des MLUR, nur die lapidare Bemerkung enthalten: Das MLUR hat die Prüfungsfeststellung des Landesrechnungshofes zur Kenntnis genommen. - Man hätte sich an dieser Stelle zumindest auch teilweise inhaltlich äußern können, wie das Ministerium mit diesen Anmerkungen umgehen will. Ich sage sehr deutlich: Das ist der CDU bei der Vielzahl von Beanstandungen, die der Landesrechnungshof festgestellt hat, zu wenig.

Der Rechnungshof bemerkt auch völlig richtig, dass das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Von daher hat das Ministerium auch noch Gelegenheit, seine Konsequenzen darzustellen.