macht, dass es nicht meine Aufgabe ist, Antworten zu bewerten. Dann müsste ich nämlich auch Fragen bewerten. Ich glaube nicht, dass Ihnen das recht wäre.
In der Fragestunde stellt der Abgeordnete die Fragen und die Regierung, nicht der Präsident, antwortet.
- Dann ist es ein Problem, das Sie auf dem politischen Felde austragen müssen, das ich Ihnen gerne freihalte.
Wir kommen nun zur Frage 790 (Gedenken an das SED-Un- recht in Brandenburg), die von der Abgeordneten Fechner formuliert wird.
Nach einem Pressebericht der „Potsdamer Neuesten Nachrichten” vom 18. Juni dieses Jahres beklagte Innenminister Jörg Schönbohm auf einer Veranstaltung zum 48. Jahrestag des Arbeiteraufstandes vom 17. Juni 1953 in der DDR, dass sich das Gedenken an die Unterdrückten in der DDR allzu sehr auf Kranzniederlegungen reduziert habe. Er forderte unter anderem, dass das Gedenken in die Schulbücher gehört.
Ein Cottbuser Journalist forderte seinerseits, dass zur breiten öffentlichen Aufarbeitung der Stasi-Verbrechen die Opfer und die Täter aus der ehemaligen DDR landesweit vor Schulklassen berichten sollten, um damit vor den Folgen von Terrorsystemen zu warnen.
Ich frage nun die Landesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen will, um das Gedenken an das bzw. die Beschäftigung mit dem SED-Unrechtssystem in der ehemaligen DDR stärker als bisher in den Lehrbüchern der Schulen bzw. im Schulunterricht zu thematisieren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nicht auf Forderungen gewartet und wir wollen nicht handeln, sondern wir haben bereits gehandelt. Denn in den Schulen des Landes Brandenburg ist entsprechend den geltenden Rahmenplänen das Thema „Unrecht, Diktatur und Terror in Geschichte und Gegenwart” Lehr- und Lerninhalt. So werden ausführlich in den Jahrgangsstufen 9 und 10 und vertiefend in der gymnasialen Oberstufe sowohl der Nationalsozialismus im Dritten Reich und der Stalinismus in der Sowjetunion als auch das Unrechtssystem in der DDR behandelt.
Die Landesregierung hat bereits im Jahr 1991 mit der Inkraftsetzung des vorläufigen Rahmenplanes Geschichte für die Sekundarstufe I die entscheidenden Voraussetzungen für die Ausein
andersetzung mit den oben genannten Problemkreisen im Unterricht an Brandenburger Schulen geschaffen.
So gibt der Rahmenplan unter der Thematik „Der Ost-WestKonflikt - Krisen in Europa” ausdrücklich die Behandlung solcher Teilaspekte, so z. B. „17. Juni 1953 - Arbeiteraufstand oder Westprovokation?”, „Berlin 1961 - Ursachen und Folgen des Mauerbaus” oder „Prag 1968 - Prager Frühling und seine Folgen”, vor. Unter der Thematik „Deutschland, einig Vaterland” wird der Teilaspekt „Ökonomische und politische Krisen in der DDR” behandelt. Gleiches ließe sich auch für den Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe benennen.
Zugleich sind die Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Jahren für solche Unterrichtsinhalte fort- und weitergebildet worden. Ich habe das von meinen Vorgängern übernommene Zeitzeugenprogramm intensiv ausgebaut. Mir geht es darum, dass sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die als Zeitzeugen heute noch in unserer Gesellschaft leben, bereit erklären, in den Unterricht an den Schulen zu gehen. Ich bitte alle, dass sie sich sowohl in den Schulen als auch bei den Schulämtern und, falls das keinen Erfolg haben sollte, gern auch bei mir persönlich melden, damit wir solche Gespräche für Schülerinnen und Schüler ermöglichen können.
Wir prüfen auch bei den Lehrbuchzulassungen, ob solche Unterrichtsinhalte entsprechend behandelt werden. Ich habe vor kurzem mit Frau Birthler ein Gespräch darüber begonnen, das, was die Gauck-Behörde bzw. die Behörde von Frau Birthler zur Aufklärung solcher Fragen beitragen kann, mehr noch als bisher in Brandenburger Schulen zu nutzen.
Es passiert also schon außerordentlich viel. Ich bitte Sie alle, sich häufiger darüber zu informieren und nicht immer nur zu fordern, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, was in Schule in Brandenburg schon passiert. Also, Sie sind alle eingeladen, sich vor allem in die Qualifizierung von Schule in der Weise einzubringen, wie Herr Schönbohm, wie Frau Fechner oder andere das hier benannt und gefordert haben.
Herr Minister Reiche, ich habe noch eine Frage, und zwar: Wie erklären Sie sich dann die Forderung von Herrn Minister Schönbohm, dass dieses Thema mehr in den Schulbüchern behandelt werden müsste?
Dann habe ich noch eine Frage: Sind Sie auch der Meinung, dass bestimmte Themen der deutschen Zeitgeschichte an den Brandenburger Schulen zu wenig behandelt werden? Ich denke ganz speziell an die Flucht und Vertreibung vieler Millionen Deutscher nach dem Zweiten Weltkrieg aus den damaligen deutschen Ostgebieten.
Vertreibung ist Unrecht und gehört auch als solches benannt. Deshalb wird dieses Thema in Brandenburger Schulen explizit behandelt. Auch der Brandenburger Landtag hat sich mit sol
chen Problemen immer wieder auseinander gesetzt. Die Vertriebenenverbände in Brandenburg, die in keiner Weise zu den revanchistisch eingestellten Verbänden gehören, helfen, in den Schulen und in anderen Gesprächszusammenhängen entsprechend notwendige Aufklärung zu betreiben.
Ich bin gern bereit, solche Begegnungen noch intensiver, als das bisher passiert, zu fördern und zu unterstützen. So verstehe ich auch Kollegen Schönbohm, dass er gesagt und gemeint hat: Da passiert schon viel Gutes, aber das Gute ist vielleicht an mancher Stelle noch nicht gut genug und nicht ausreichend genug. Deshalb wollen wir gern auch in Zukunft unterstützen, dass noch mehr solcher Gespräche ermöglicht und noch mehr Lernmöglichkeiten anhand der jüngeren und jüngsten Geschichte in Brandenburger Schulen geschaffen werden.
Das Wort geht an den Abgeordneten Klaus Bochow, der Gelegenheit hat, die Frage 791 (Staatliche Schulämter) zu formulieren.
Der Beschluss der Landesregierung, mit Wirkung vom 01.01.2002 die bisherigen 18 Schulämter zu sechs regional zuständigen Schulämtern zusammenzufassen, hat auch zur Folge, dass die Verwaltungsangestellten dann in den Landesdienst übernommen werden. Da ein wichtiges Ziel der Reform eine Kostenreduzierung war, wird es zu Personaleinsparungen kommen. Entlassungen soll es nicht geben. Die Verwaltungsangestellten, die nicht in die neuen regionalen Schulämter wechseln, verbleiben somit in den bisherigen Verwaltungen.
Da die Landesregierung gleichzeitig die Reduzierung der Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 21 Millionen DM plant, was exakt der Summe der Einzelkosten der 18 staatlichen Schulämter entspricht, lassen sich Einspareffekte für die Landkreise und kreisfreien Städte durch die neue Struktur nicht realisieren. Im Gegenteil: Die Personalkosten für die Mitarbeiter, die nicht ins neue Schulamt wechseln, werden die Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte dann zusätzlich belasten.
Ich frage die Landesregierung, welche Kompensation sie für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte plant.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte wird nicht in Höhe der in der Anfrage genannten 21 Millionen DM zurückgeführt. Ich füge hinzu, leider. So weit reichte der Konsens mit dem Städte- und Gemeindebund bzw. dem Landkreistag dann doch nicht. Es werden nach Verhandlungen mit dem Minister des Innern von dem genannten Betrag 17 Millionen DM in den Haushalt der zukünftig regional zuständigen staatlichen Schulämter überführt. An eine weitere finanzielle Kompensation ist nicht gedacht.
Gegenwärtig haben die Personalüberleitungskommissionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Tätigkeit aufgenommen und es zeichnet sich ab, dass landesweit der überwiegende Teil der bei den Gebietskörperschaften angestellten Beschäftigten in den Landesdienst überwechseln wird. Soweit Beschäftigte aus persönlichen Gründen oder wegen zu weiten Wegen zum neuen Arbeitsplatz bei den Gebietskörperschaften verbleiben, wird in den Personalüberleitungskommissionen einvernehmlich versucht, eine Kompensation durch rechtzeitiges Umsetzen von geeigneten Beschäftigten zu schaffen, die bereit sind, in den Landesdienst zu wechseln.
Allerdings haben wir insbesondere im Bereich des regionalen Schulamts Nordwest, also der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz, außerordentlich große Probleme. Die Entscheidung der Landesregierung erweist sich als extrem schwer umsetzbar. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landkreis Oberhavel heißt das teilweise, täglich über 120 km zu fahren. Hier kann es deshalb zu Belastungen im Landkreis Oberhavel, aber auch für die Schulamtsbildung kommen. Die Kritik und das Unverständnis in dieser Region sind besonders groß und werden auch immer wieder öffentlich kommuniziert. Aber die Entscheidung wird loyal gegenüber der Regierung umgesetzt. Doch auch mit Loyalität sind von den Mitarbeitern täglich die genannten extremen Entfernungen zu überwinden; diese werden durch Loyalität nicht geringer.
In den fünf anderen Schulamtsbezirken, in denen die von allen Ressorts getragenen Standortentscheidungen umgesetzt werden, werden diese auch akzeptiert. Dort haben wir keine Probleme.
- Frau Abgeordnete, wer schon drückt, bevor die Frage gestellt ist, hat sicherlich versehentlich gedrückt. Insofern ist das ein bisschen merkwürdig. Wenn aber der Minister bereit wäre, diese Eingebung zu einer Frage werden zu lassen und diese zu beantworten, dann wäre das in Ordnung.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mich an den Drücker lassen. Ich hatte rechtzeitig gedrückt, weil mich die gesamte Problematik zu zwei Nachfragen provozierte.
Erste Nachfrage: Herr Minister, sind Sie davon überzeugt - es klangen schon leichte Bedenken an betreffs der Problematik Oberhavel und der Verlegung des staatlichen Schulamtes, also statt Neuruppin Perleberg zu wählen -, dass die Arbeit dort effektiv durchgeführt werden kann, und haben Sie Verständnis dafür, dass der Ruf bzw. die Forderung nach einer Außenstelle Oranienburg von den Betroffenen nach wie vor erhoben wird?
Meine zweite Nachfrage: Sehen Sie die Elternmitbeteiligung, also die Elternvertretungen, durch diese Entscheidung gefährdet?
Die Mitwirkungsgremien sind durch diese Entscheidung in keiner Weise gefährdet, weil - unabhängig davon, wo das künftige Regionalschulamt sitzt - die Zusammenarbeit mit den Mitwirkungsgremien wie bisher auf kreislicher Ebene passiert.
Ich habe Verständnis dafür, dass eine Entscheidung, die ich auch gern anders gesehen hätte, kritisiert wird. Sie wissen, mein Vorschlag war Neuruppin. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Neuruppin für alle Beteiligten und auch für eine effektive Arbeit des regionalen Schulamtes der günstigere Ort gewesen wäre. Dies ist nicht so entschieden worden.
Schönen Dank. - Wir sind jetzt bei der Frage 792 (Neues Preis- system der Deutschen Bahn). Herr Schrey steht schon bereit, um sie zu formulieren.
Presseberichten war zu entnehmen, dass die Deutsche Bahn AG die Einführung eines neuen Preissystems plant. Inhabern der BahnCard soll zukünftig nur noch ein Rabatt von 25 % statt wie bisher 50 % eingeräumt werden. Zusätzliche Rabatte sollen nur noch denen gewährt werden, die sieben Tage vorher den Fahrschein kaufen. Das neue Preissystem soll nach Ansicht der Bahn AG dazu führen, die Auslastung des Fernverkehrs besser steuern zu können. Unserer Ansicht nach ist es aber so, dass insbesondere für Pendler, für die sich eine Monatskarte nicht lohnt, mit dem neuen Tarifsystem eine deutliche Preiserhöhung einhergeht. Außerdem ist die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Pkw reduziert. Aus diesen Gründen haben bereits verschiedene Landesregierungen ihren Widerstand gegen die Einführung des neuen Preissystems angekündigt.