Protocol of the Session on May 16, 2001

Gleichwohl besteht kein Anlass, sich nach getaner Arbeit beruhigt zurückzulehnen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Zwar sagt ein chinesisches Sprichwort „Wenn die Beamten untätig sind, regeln sich die Dinge von selbst!”, aber das wäre gerade im Bereich der Haushalts- und Finanzpolitik ein fataler Weg.

Ich stehe nach wie vor zu dem Ziel, dass wir dieses Jahr mit einem ausgeglichenen Jahresabschluss beenden, ohne die veranschlagte Kreditlinie überziehen zu müssen. Ich sehe aber gleichwohl die Schwierigkeit darin, dieses einzuhalten.

Wie ich in meinem Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss deutlich gemacht habe, wurde die Kreditüberschreitung im Jahre 2000 in Höhe von 325 Millionen DM ausschließlich aufgrund der ausgebliebenen EU-Mittel verursacht. Diese Mittel werden in diesem Jahr mit Sicherheit in der Landeskasse eingehen und sind zum Teil auch schon eingegangen. Aufgrund dieser Erfahrung haben mir die Förderressorts zugesagt, sich für eine zügige Abrechnung der Projekte aus den EU-Strukturfonds einzusetzen, damit sich das in diesem Jahr nicht wieder mit neuen Lücken darstellt.

Darüber hinaus ist haushaltspolitische Disziplin unerlässlich. Der Nachtragshaushalt enthält eine globale Minderausgabe in Höhe von ca. 240 Millionen DM, die durch Sperren in den Fachressorts umgesetzt werden muss. Über die konkrete Aufteilung der Sperren sollen die Ressorts bis zum 31. Juli 2001 an mein Ressort berichten. Da die bisher verhängten Sperren in Höhe von 195 Millionen DM belegt sind, bin ich zuversichtlich, dass wir die nunmehr verbliebenen 45 Millionen DM noch einsparen werden und das untersetzt wird.

Wir sind uns darüber einig, dass das Verfahren der globalen Minderausgabe in den bisher praktizierten Größenordnungen nicht weiter genutzt werden sollte. Es ist zwar rechtlich möglich, manchmal bequem, aber haushaltspolitisch kein Königsweg. Realistisch betrachtet werden uns künftige Haushaltsentwicklungen möglicherweise dazu zwingen. Es sollten jedoch Beträge sein, die das Gebälk nicht knirschen lassen und die hoheitliche Zuständigkeit des Parlaments über finanzielle Mittelverteilung nicht belasten.

(Zuruf von der PDS: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren! Sie haben parallel zum Nachtragshaushalt die Finanzplanung für die Jahre 2000 bis 2004 erörtert. Die darin dargelegten Zahlen haben nur vorübergehenden Charakter, denn wir arbeiten derzeit an der Fortschreibung der Finanzplanung bis zum Jahre 2005. Was sich in den Diskussionsbeiträgen zum Nachtragshaushalt schon ankündigte, wird in der zweiten Jahreshälfte der Kern der neuen Haushaltsberatungen sein. Es ist die eingangs bereits erwähnte Prioritätendiskussion, die notwendig ist, damit unsere gemeinsam erarbeitete Konsolidierungslinie fortgesetzt werden kann, dass heißt: möglichst keine Neuverschuldung ab dem Jahre 2004.

Das Land steht wie die anderen neuen Bundesländer finanzpolitisch vor der Situation, dass öffentliche Leistungen und Wohltaten, die in den letzten zehn Jahren in der Hoffnung auf ständig steigende Steuereinnahmen, und zwar mit Krediten, eingeführt worden sind, auf ein reales und finanzierbares Maß zurückgeführt werden müssen. Deshalb wird parallel zum Haushaltsentwurf an einem weiteren Haushaltsstrukturgesetz gearbeitet. Für die unvermeidbaren, einschneidenden Gesetzesänderungen möchte ich Sie schon heute um Ihre Unterstützung bitten. Wenn wir nicht davon abgehen, immer mehr Subventionen für eine Vielzahl von Zwecken auszugeben, dann werden wir bald kein Geld mehr für die Finanzierung der unstreitigen Prioritäten unserer Landespolitik haben. Deshalb sind Sparen und Konsolidieren kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für die Verwirklichung politischer Ziele. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin, sind Sie bereit, noch eine Frage zu beantworten? - Bitte sehr, Herr Ludwig.

Frau Ministerin, da Sie schon jetzt um Zustimmung für diese Streichliste des Haushaltsstrukturgesetzes werben, möchte ich wissen, ob Sie bereits eine Liste haben, aus der hervorgeht, an welchen Stellen Sie wieder zulasten der Bürgerinnen und Bürger den Rotstift ansetzen werden?

(Widerspruch bei der SPD)

Schöner Spruch, aber nicht sehr intelligent!

Ich verbitte mir diese Bewertung!

Entschuldigung! - Wenn das Land jedes Jahr 100 Millionen DM mehr an Zinsen zahlen muss, dann können Sie sich vorstellen, welche einschneidenden Maßnahmen notwendig sind, nämlich die Förderprogramme auf null zu fahren oder sie zu beschneiden, um noch Handlungsspielräume zu haben. Es geht nicht darum, dass wir sparen wollen, dass wir eine Streichliste oder Streichorgie machen wollen, um uns irgendwo ein Polster zu schaffen, sondern es steht uns schlichtweg weniger Geld zur Verfügung. Die Alternative wäre nur eine höhere Kreditaufnahme. Diese würde aber die Handlungsspielräume für die Zukunft noch mehr einengen. Wir wären in der Schuldenfalle tiefer eingegraben und würden nicht mehr herauskommen.

Wir müssen uns auf das notwendige Maß an landespolitischen Ausgaben beschränken, nämlich die Ausgaben, die unbedingt für die Kernaufgaben des Staates notwendig sind plus politisch gewollte Prioritäten, die wir gemeinsam vereinbaren. Wenn wir in vielen Bereichen überall etwas Gutes tun wollen, dann kommen wir nicht weiter. Wir sind an der Grenze des Rasenmäherprinzips angekommen. Es bringt nichts, 3 % hier und 5 % dort

zu kürzen, sondern wir müssen uns entscheiden. Hierzu nehme ich auch die Opposition beim Wort: Sie müssen sich auch entscheiden.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag Drucksache 3/2790 abstimmen. Es geht um die Änderung von Artikel 2 Nr. 2 b) Minderung Kapitel 03 020 Titel 536 10, Erhöhung Kapitel 04 040 Titel 422 10, Erhöhung Kapitel 04 090 Titel 422 10 und die Erhöhung in Kapitel 10 120 Titel 812 64.

Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich lasse über den Änderungsantrag laut Drucksache 3/2794 abstimmen. Es geht um die Erhöhung in Kapitel 05 050 Titel 653 62. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse über den Änderungsantrag, der die Drucksachennummer 3/2793 trägt, abstimmen. Es geht um die Erhöhung im Kapitel 08 050 Titel 683 66. Wer diesem Änderungsantrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse über den Änderungsantrag, der die Drucksachennummer 3/2795 trägt, abstimmen. Es geht um die Minderung im Kapitel 20 020 Titel 972 10. Wer diesem Änderungsantrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse über den Änderungsantrag, der die Drucksachennummer 3/2816 trägt, abstimmen. Es geht um die Ergänzung im Kapitel 20 030 Titel 613 14. Wer diesem Änderungsantrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Das Gesetz ist in 2. Lesung angenommen worden. Die Unterrichtung durch die Landesregierung zu Ziffer 2 der Drucksache 3/2740 wurde zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung findet eine 3. Lesung des Gesetzentwurfes statt. Zur Vorbereitung dieser 3. Lesung lasse ich gemäß § 47 Abs. 2 der Geschäftsordnung über die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen abstimmen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte

ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/2371

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 3/2738 einschließlich Korrekturblatt

2. Lesung

in Verbindung damit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 3/2384

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 3/2737

2. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Siebke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schule muss wie andere staatliche Institutionen auf gesellschaftliche Entwicklungen und Erfordernisse angemessen reagieren. Die Politik hat dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen zu setzen.

Im Jahr 1998 legte die SPD-Fraktion dem Landtag ein PunkteProgramm zur weiteren Qualifizierung des brandenburgischen Schulwesens vor. Wesentliche Schwerpunkte waren die Qualitätsentwicklung in der sechsjährigen Grundschule, Prüfungen zur Evaluation von Schülern und Schulleistungen sowie Verfahren zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülern.

In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom No

vember 1999 wurde eine Bildungsoffensive der Landesregierung angekündigt, deren Bestandteil die nun parlamentarisch zu beratende Schulgesetznovelle ist. Die 1998 vom Landtag beschlossenen Inhalte fanden in die Gesetzesänderung Eingang. Umfängliche Beratungen bereits vor Erstellung des endgültigen Gesetzentwurfes der Landesregierung und teilweise die parlamentarische Beratung bewirkten vielfältige inhaltliche Veränderungen.

Im Ergebnis liegt uns heute ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Entscheidung vor, der insbesondere das Spannungsfeld zwischen notwendiger Selbstständigkeit von Schule und deren Qualitätssicherung und -entwicklung zeitgemäß beschreibt. Neben den bereits im Schulgesetz enthaltenen Möglichkeiten der Budgetierung der Schulen durch die Schulträger - leider sehr unterschiedlich gehandhabt! - wird der Rahmen für die Profilbildung sowie das Mitspracherecht bei Personalfragen durch die Schule erweitert. Die Absicht, Entscheidungsbefugnisse von den Schulämtern auf die Schulleitungen zu übertragen, macht Sinn, wobei aber nochmals darauf zu verweisen ist, dass in diesen Fällen die Mitwirkung der Lehrerräte zu regeln bleibt. Insgesamt erhalten die Schulen eine größere Chance, sich entsprechend ihrer Spezifik zu entwickeln, was nur im Interesse ihrer Schülerschaft sein kann.

Andererseits muss die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen ebenfalls im Interesse der Schülerschaft gewährleistet sein. Zudem müssen Aussagen darüber möglich sein, was die Einzelschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten leistet, um sich entsprechend weiterentwickeln zu können.

Der Übergang von Rahmenplänen zu Rahmenlehrplänen und die Verpflichtung der Schulen zur Verabredung pädagogischer Zielstellungen, die in Schulprogramme münden müssen, bilden dafür eine geeignete Grundlage. Dies gilt auch für die Verpflichtung von Schülern und Lehrern, sich an Evaluationsverfahren zu beteiligen.