Meine zweite Frage ist: Erwarten Sie im Ergebnis der absehbaren Verhandlungen zur Westdeutschen Landesbank wesentliche Veränderungen im öffentlichen Auftrag?
diesen Diskussionsprozess hineingehört. An dem Status der öffentlich-rechtlichen Anstalt darf nicht gezweifelt bzw. dieser darf nicht angetastet werden. An diese Grundsatzfrage - das habe ich schon gesagt - darf nicht herangegangen werden, weil dann die gesamte Struktur der Sparkassen infrage gestellt werden würde. Das werden wir verhindern.
Frau Ministerin, meine Frage lautete: Erwarten Sie aus den absehbaren weiteren Diskussionen und Verhandlungen über die Situation der Westdeutschen Landesbank sehr schnell Veränderungen im öffentlichen Auftrag aufgrund von Beschlüssen der EU-Kommission?
Wir befinden uns gemeinsam mit den Landesbanken, den Sparkassen und den kommunalen Gewährsträgern gerade in diesem Diskussionsprozess. Diese Frage wird natürlich mit diskutiert werden, aber eine sehr kurzfristige Entscheidung halte ich nicht für sachgerecht, sondern dazu gehört längere Zeit. Es gibt Angebote der Landesbanken und der Sparkassen dazu, wie man den Fragen und den Beweggründen der EU entgegenkommen kann. Dabei geht es darum, möglicherweise eine zehnjährige Übergangsfrist zu schaffen usw. Das wird mit Sicherheit einen längeren Gesprächsbedarf auslösen und es wird nicht in Kürze passieren.
Zur Formulierung der Frage 643 (Novellierung der Branden- burgischen Bauordnung) hat Abgeordneter Senftleben Gelegenheit.
Mit einer Pressemitteilung vom 14. März 2001 kündigte Minister Meyer an, dass er einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung vorlegen will. Wichtige Ziele der Novellierung sind die Vereinfachung der Verfahren und die Senkung von Normen. Damit würden nach Auffassung des Ministers Investitionshemmnisse abgebaut und es würde zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beigetragen.
In derselben Pressemitteilung kündigte Minister Meyer an, die Vorlage des Gesetzentwurfes zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung auf Ende 2002 verschieben zu wollen. Der Minister begründete seine terminlichen Vorstellungen damit, dass gegenwärtig eine bundeseinheitliche Musterbauordnung erarbeitet werde und diese durch die EU zu notifizieren sei. Brandenburg wolle den Diskussionsprozess um die Musterbauordnung aktiv begleiten und anschließend die Brandenburgische Bauordnung vorlegen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sprechen nach Ihrer Ansicht dagegen, dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung bis zum Ende des Jahres vorzulegen, zumal andere Bundesländer derzeit ihre Bauordnung mit dem Ziel der Vereinfachung von Verfahren und der Senkung von Normen novellieren und nicht die Entscheidung über die Musterbauordnung abwarten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, gestatten Sie, dass ich zuerst eine kleine Korrektur anbringe: Ich habe mit meiner Ankündigung keinen Termin verschoben, sondern mit dem Jahr 2002 einen Termin angegeben, der aus meiner Sicht realistisch ist.
Ich denke, dass es unser gemeinsames Interesse ist, Schnellschüsse zu vermeiden. Eine immer schneller galoppierende Novellierungswut ist für das Baugeschehen nicht unbedingt förderlich. Die am Bau beteiligten Architekten und Ingenieure, die Bauunternehmer, aber auch die Bauaufsichtsbehörden brauchen Kontinuität bei der Planung und Rechtssicherheit. Einige Bemerkungen, dass man mit solchen Hinweisen aus diesen Gremien sehr ernsthaft umgehen sollte, habe ich vorhin der Diskussion um eine andere aktuelle Reform entnommen.
Auch und gerade deshalb halte ich es nach wie vor für richtig, die Arbeit an einer bundeseinheitlichen Musterbauordnung in unseren Diskussionsprozess einzubeziehen. Nur so können wir verhindern, dass 16 Länder gesetzliche Regelungen mit sehr unterschiedlichem Inhalt erlassen, was Investoren derzeit zu Recht als erhebliches Hindernis und Hemmnis kritisieren.
Wir werden in einem ersten Schritt einen Entwurf vorlegen, der insbesondere verfahrensbeschleunigende Regelungen zum Inhalt hat und unabhängig von der Diskussion um eine Musterbauordnung angegangen werden kann.
Nach Berücksichtigung der Vorschläge der unteren Bauaufsichtsbehörden, der Verbände und der Kammern werde ich Ihnen diesen Entwurf möglichst zeitnah vorlegen. Diesen Entwurf werden wir dann gemeinsam im parlamentarischen Raum diskutieren.
Das ist nach meinen Erfahrungen ein recht aufwendiger Prozess, denn da passiert es zum Beispiel, dass sich der Geschäftsführer der Handwerkskammer X meldet, mich auffordert, möglichst schnell einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, und im Namen der Schornsteinfegerinnung Y mahnt, dass erstens das, zweitens dieses und drittens jenes geändert werden müsste.
Herr Senftleben, ich werde persönlich die fünfte Änderung einer Bauordnung erleben, einmal in der DDR, zweimal in Brandenburg und einmal bei der Musterbauordnung. Das heißt, ein bisschen Erfahrung konnte ich dabei schon sammeln.
Der zweite Schritt: Wer die oben genannte Diskussion um eine bundeseinheitliche Musterbauordnung und das zwingend erforderliche EU-Notifizierungsverfahren berücksichtigen müsste, könnte dann frühestens nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz über eine einheitliche Musterbauordnung Ende 2002 einen Gesetzentwurf vorlegen.
sche Novellierungszeiträume sowie undifferenziert und pauschal die Senkung der Normen und Standards einzufordern, sondern, wenn einzelne Normen und Standards drücken, bitte ich Sie, den Finger auf die Wunde zu legen, mir aber auch konkret zu sagen, was Ihrer Meinung nach geändert werden soll.
Noch ein Wort zu Investitionshemmnissen: Vergangene Woche war der Arbeitskreis Bau und Verkehr der SPD-Fraktion während einer Klausur im Gespräch mit Bürgermeistern, Abgeordneten und Dezernenten der unteren Behörden. Dort wurde viel über Hemmnisse durch das noch in der Ampelkoalition beschlossene Landesnaturschutzgesetz, das Denkmalschutzgesetz, hier vor allem über Auflagen der Archäologie, gesprochen. Das soll kein Rundumschlag sein, sondern nur ein kleiner Hinweis darauf, dass es viele Möglichkeiten gibt, Investitionshemmnisse abzubauen.
Herr Senftleben, ich bin optimistisch, dass wir mit Ihrem Schwung - ein bisschen gebremst durch meine Erfahrungen das angestrebte Ziel erreichen. - Danke schön.
Herr Minister, ich freue mich über Ihre Erfahrungen und kann Ihnen versichern, dass Vorschläge unsererseits - mit Sicherheit auch mit Schwung - in den nächsten Monaten vorliegen werden.
Ich möchte aber auf einen anderen Punkt zurückkommen, und zwar auf die Musterbauordnung. Mir ist bekannt geworden, dass diese erst durch die EU in den Jahren 2004 und 2005 notifiziert sein könnte bzw. würde.
Meine Frage: Wie realistisch ist denn Ihre Zeitplanung im Zusammenhang mit der Zeitplanung, die Sie in der Pressemitteilung vom 14. März angegeben haben?
Herr Senftleben, das ist natürlich richtig. Unter den Bauministern haben wir im Prinzip verabredet, dass wir die Konstruktion der Musterbauordnung bei den Änderungen der Länderbauordnungen berücksichtigen, um den Planern, den Investoren sowie den Architekten zumindest vorzugeben: Das ist der einheitliche Rahmen in der Bundesrepublik. Den Ländern ist es durchaus freigestellt, die eine oder andere selbstständige Lösung zu schaffen. Aber diese muss dann in der EU notifiziert werden. Wenn wir den ersten Entwurf der Musterbauordnung mit unseren Entwürfen vergleichen und Abweichungen feststellen, auf die wir Wert legen, müssen wir diese Abweichungen nach Brüssel melden, weil sie dort notifiziert werden müssen. Das dauert nach meinen Erfahrungen ein halbes Jahr. So kommen wir in der Zeitrechnung auf eine einheitliche. - Danke schön.
Ich bedanke mich auch. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Thema: Der Osten auf der Kippe - die Fortführung und Neuauflage von besonderen Unterstützungsprogrammen des Bundes als notwendige Voraussetzung der erfolgreichen Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen Brandenburgs und der anderen neuen Bundesländer
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute nicht meine Absicht, darüber zu debattieren, ob wir einen Schritt vor dem Abgrund stehen, auf der Kippe stehen oder bereits einen Schritt weiter sind. Es ist auch nicht meine Absicht, darüber zu debattieren, ob das Glas Wasser halb voll oder halb leer ist, denn wenn jemand durstig ist, interessiert ihn nicht die Definition des Wasserstandes, sondern er möchte etwas zu trinken haben. Die Diskussion über die Definition des Zustandes darf nicht den Kern notwendiger Entwicklungen verdecken, vor denen wir stehen.
Zehn Jahre nach der deutschen Einheit stehen wir vor neuen Herausforderungen des Vereinigungsprozesses, die deutlich machen, dass der Aufbau Ost weniger denn je ein Sonderweg Ost, sondern eine gesamtstaatliche Aufgabe darstellt.
Erstens: Die Chancen und Risiken der EU-Osterweiterung sind bei der Entwicklung der Bundesrepublik insgesamt und für die Entwicklung der neuen Bundesländer insbesondere zu beachten. Das ist eine einmalige Situation. Es geht darum, die Bundesrepublik Deutschland in den Osterweiterungsprozess zu integrieren und zugleich strukturell unterentwickelte Gebiete auch im Osten mitzuentwickeln. Das ist tatsächlich etwas Einmaliges.
Zweitens: Die gesellschaftlichen und technologischen Strukturumbrüche sind verstärkt spürbar. Das ist auch der Hintergrund der laufenden Diskussion zum Länderfinanzausgleich ab 2005.
Drittens: Das Risiko einer dauerhaften Entkoppelung der Wirtschafts- und Sozialentwicklung in den neuen Bundesländern von der gesamtdeutschen Entwicklung war noch nie so hoch wie heute.
Zugleich eröffnet sich eine Chance für eine Neuordnung nicht nur der Länderfinanzen, sondern der politischen Gewichtung
ostdeutscher Problematik, da parteiübergreifend identische bzw. ähnliche Anforderungsprofile an die politische und gesellschaftliche Rahmensetzung für die Entwicklung der Bundesrepublik und der neuen Bundesländer definiert werden.
Über die Situation in den neuen Bundesländern ist schon sehr viel geschrieben und es sind auch schon sehr viele Zahlen veröffentlicht worden. Ich möchte mich daher auf wenige Angaben beschränken. Seit 1990 haben ca. 1,5 Millionen Menschen die neuen Bundesländer verlassen. Das ist keine normale Migration mehr, sondern ein Verlust an Zukunft. Neben diesem Fakt - die demographische Entwicklung gegengerechnet - wird es an der laufenden Diskussion über Städterückbau sinnfällig. Mit 18 % der Gesamtbevölkerung halten die neuen Bundesländer nur einen Anteil von 4 % am Export, 7 % an der Industrieproduktion und von nur 3 % an Forschung und Entwicklung. Es kommt zunehmend zur Ausprägung regionaler Disparitäten in den neuen Bundesländern, auch innerhalb des Landes Brandenburg, die in dieser Stärke einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik sind. Die Wachstumsschere zwischen Ost und West droht dauerhaft auseinander zu gehen, die Beschäftigungssituation im Osten ist mehr als Besorgnis erregend. Defizite in der Entwicklung der harten und weichen Infrastruktur sind weiterhin vorhanden.
Zugleich, meine Damen und Herren, ist das Bild vom Osten, der lethargisch abwartet, falsch. Wir haben die Kraft und die Fähigkeit, einen höheren eigenen Beitrag für eine selbsttragende Entwicklung zu leisten.
Die Motivation, die eigene Entwicklung mitzugestalten, ist bei der Bevölkerung vorhanden. Der hohe Stellenwert existenzsichernder eigener Arbeit im Wertesystem der Menschen belegt das genauso wie die Bereitschaft zu Selbstständigkeit oder zu Qualifizierung. Was fehlt, ist ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Programm einer zweiten Stufe der deutschen Einheit, das bis zum Jahre 2005, also vor der Neuregelung des Länderfinanzausgleiches, die Grundlagen für eine selbsttragende Entwicklung im Osten stabilisiert und ausprägt.
Die zentrale Frage lautet: Wird Haushaltskonsolidierung in Bund und Ländern zum politischen Selbstzweck oder sind neben notwendigen Ausgabenbegrenzungen dauerhafte Einnahmenverbesserungen durch eine Verbesserung der Wirtschaftsund Sozialkraft politisch gewollt?