Mit der Einladung ist Ihnen die Tagesordnung zugegangen, zu der ich einige Bemerkungen machen möchte.
Als zusätzlicher Tagesordnungspunkt 4 soll auf Antrag des Hauptausschusses die 2. Lesung des Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Brandenburgischen Landesplanungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg aufgenommen werden. Gibt es von Ihrer Seite dazu Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall.
Ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt 6 entsteht mit der Aufnahme der Beratung der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 13 - ÖPNV/SPNV in Brandenburg -, Drucksache 3/2363, wobei vorgesehen ist, nach Redezeitvariante 2, also zehn, acht und fünf Minuten, zu verfahren, wie von den Parlamentarischen Geschäftsführern und der CDU-Fraktion beantragt wurde. Gibt es dazu Bemerkungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Da in der Zwischenzeit die Antwort auf die Kleine Anfrage 898 Fachhochschule der Polizei in Basdorf -, Drucksache 3/2267, eingegangen ist, erübrigt sich der betreffende Tagesordnungspunkt.
Schließlich gibt es einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt durch die Aufnahme des Antrages zur Beauftragung des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den Wahlausschuss zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richter beim Finanzgericht des Landes Brandenburg. Es ist die Pflicht des Landtages, dies durchzuführen; eine Debatte dazu ist jedoch nicht vorgesehen.
Gibt es zu diesen weiteren Punkten Bemerkungen? - Dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass die heutige Tagesordnung, wie von mir gerade vorgetragen, erweitert wird. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann verfahren wir so.
Das Wort geht an den Abgeordneten Bochow, der die Frage 618 (Kreditaufnahme) formulieren wird. Ich hoffe, dies geschieht in möglichst kurzer Form. Gestern habe ich im Radio gehört, wie gut so etwas funktionieren kann, wenn man auf eine A 4-Seiten-lange Vorbemerkung verzichtet. Bitte sehr!
Nach Presseberichten will Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung seines Haushaltes künftig auch auf den internationalen Kapitalmarkt zurückgreifen. Hintergrund für den Schritt ist die rückläufige Nachfrage nach den traditionellen Emissionsprodukten, den Schuldscheinen. Das Land verspricht sich mittelfristig auch eine Entlastung des Haushaltes bezüglich der Zinsausgaben. Nordrhein-Westfalen wäre nach Hessen und SachsenAnhalt das dritte Bundesland, das sich bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln am Kapitalmarkt ein zweites Standbein verschafft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bochow, das Ministerium der Finanzen beabsichtigt - wie andere deutsche Bundesländer auch -, finanzielle Mittel künftig zunehmend auf dem internationalen Kapitalmarkt zu beschaffen. Jahrelang hat sich der Verkauf von traditionellen Schuldscheinen an die deutschen Hypothekenbanken im Vergleich zu den großvolumigen Anteilen, die getätigt werden, als sichere und kostengünstige Finanzierungsmöglichkeit erwiesen.
Die Zeiten haben sich jedoch geändert. Die allgemein nachlassende Nachfrage nach Länderschuldscheinen vonseiten der deutschen Hypothekenbanken erfordert ein Umdenken in unserer Finanzierungsstrategie. Zukünftig muss die Mittelaufnahme über die Emission von Wertpapieren für uns an Bedeutung gewinnen. Dabei kommt es auch darauf an, sich stärker auf die Bedürfnisse neuer Käufergruppen der internationalen Kapitalmärkte einzustellen und sich den dort üblichen Regeln anzupassen.
In diesem Zusammenhang prüfe ich, welche Voraussetzungen Brandenburg dafür erfüllen muss. Wir werden sicher eine Einstufung der Kreditwürdigkeit des Landes durch die internationalen Bewertungsagenturen benötigen, das heißt in Fachkreisen: ein Rating erzielen. In Abhängigkeit von dem zu erwartenden Ergebnis wird dann zu gegebener Zeit über die Einleitung eines Rating-Verfahrens entschieden. Durch ein gutes Rating würden bessere Bedingungen für die internationale Absetzbarkeit von Wertpapieren insbesondere in Europa geschaffen.
Unabhängig davon werden wir zunächst auch ohne Rating verstärkt Anstrengungen unternehmen, durch den Absatz von Wertpapieren den Bekanntheitsgrad von Brandenburg als erstrangige Finanzadresse auch größervolumig zu erhöhen. Mit dieser neuen Finanzierungsstrategie beabsichtigt das Ministerium, auf lange Sicht günstige Konditionen zu erzielen und damit die Finanzierungskosten für die aufgenommenen Kredite so niedrig wie möglich zu halten. - Vielen Dank.
Erstens: Sie sprachen von neuen Käufergruppen, auf die Sie zugehen wollen. Gibt es dazu bereits spezifizierte Aussagen darüber, welche Käufergruppen es sein sollen? Gerade die Entwicklung auf dem Aktienmarkt in der letzten Zeit hat eine Reihe von Risiken deutlich gemacht.
Zweitens: Haben Sie schon Kontakt mit Rating-Agenturen, die eine Bewertung des Landes Brandenburg vornehmen sollen, aufgenommen?
Herr Christoffers, wir stehen hierbei gerade erst am Anfang. Gerade in Bezug auf die Erstellung des Doppelhaushaltes für 2002/2003 befinden wir uns in der Arbeitsphase, um alle alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Wir haben eine interne Arbeitsgruppe in unserem Hause gegründet, die dies alles Schritt für Schritt erarbeitet, um Ende April im Kabinett ein Ergebnis vorlegen zu können. Wir können diese Arbeitsschritte gern im Haushaltsausschuss darlegen, aber wir stehen - wie gesagt - erst am Beginn.
Das Wort geht an den Abgeordneten Dombrowski, der Gelegenheit hat, seine Frage 619 (Flächenerwerb und Flächenzuord- nung nach dem Vermögensrechtsergänzungsgesetz) zu formulieren.
Auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994 und der Flächenerwerbsverordnung können praktizierende Landwirte und andere berechtigte Personen landund forstwirtschaftliche Nutzflächen vergünstigt erwerben. Die Anträge zum Flächenerwerb wurden in den zurückliegenden Jahren durch Berechtigte gestellt, sind in vielen Fällen aber noch nicht durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen bzw. durch die BVVG entschieden.
Mit dem Vermögensrechtsergänzungsgesetz vom 15. September 2000 ist die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen an die Länder bzw. an Naturschutzvereine und Stiftungen möglich.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird ausgeschlossen, dass bei der unentgeltlichen Flächenübertragung auf die Länder, Naturschutzstiftungen und Vereine die berechtigten Interessen der Flächenerwerber entsprechend dem Flächenerwerbsprogramm Berücksichtigung finden?
Gestern schien mir die Fragestellung noch besser gelungen zu sein. - Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.
Flächenerwerbern entsprechend dem Flächenerwerbsprogramm werden vom Bundesgesetzgeber bereits bei der Verabschiedung des Vermögensrechtsänderungsgesetzes berücksichtigt. Im § 3 Abs. 13 letzter Satz Ausgleichsleistungsgesetz sind Flächen „von der Eigentumsübertragung auf die Länder und Naturschutzverbände und Stiftungen ausgenommen, die benötigt werden, um den Erwerb nach Abs. 1 bis 5 zu ermöglichen”. Dies bedeutet, dass dem Grundsatz nach Pächter landwirtschaftlich und fischereilich genutzter Flächen vorerwerbsberechtigt sind. Eine Übertragung dieser Flächen auf den Kreis der Naturschutzeinrichtungen kommt also nur in Betracht, wenn der bisherige Pächter eine schriftliche Negativerklärung abgibt oder auf sein Vorerwerbsrecht verzichtet. Dies gilt vor allem für Flächen der zweiten Tranche. Wie Ihnen bekannt ist, wird das Land aus dieser Tranche keine Flächen erwerben.
Bei der ersten Tranche handelt es sich im Wesentlichen um Waldflächen. Für diese Flächen gilt das Vorerwerbsrecht genauso wenig wie für Totalreservate, da für diese Flächen eine Nutzung und Verpachtung nicht in Betracht kommt. In jedem Fall beachtet das Land aber die geltende Rechtslage.
Herr Minister, wurden durch Sie oder Ihr Ministerium im Rahmen der unentgeltlichen Flächenübertragungen bereits Zusagen an Naturschutzstiftungen getätigt, dass sie diese Flächen übertragen bekommen?
Was spricht dagegen, dass die wirtschaftlich interessanten Flächen in diesem Zusammenhang trotz Naturschutzauflagen im Landeseigentum verbleiben und die eventuell uninteressanten Flächen wirtschaftlich an die Naturschutzverbände übertragen werden, da diese ja keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen?
Erstens gibt es noch keine Zusagen. Wir befinden uns in Verhandlungen mit den Stiftungen, denn es geht hierbei um Gesamtpakete.
Daran schließt sich gleich die Antwort auf die zweite Frage an, was nämlich dagegen spricht. Das ist die Redlichkeit des Landes, Herr Helm! Es kann doch nicht so sein, dass wir gegenüber Stiftungen, die versuchen wollen, mit Spendengeldern etwas für den Naturschutz in Brandenburg zu tun, folgendermaßen argumentieren: Wir übernehmen die guten Flächen, mit denen man Gewinne erzielt, und ihr nehmt bitte die kostenträchtigen Flächen! - Das wäre unredlich.
- Es geht um Landesinteressen! Was machen wir in den Regionen insgesamt für das Land? Es geht nicht nur um Forstbeschäf
Denn wenn kompetente Stiftungen zum Beispiel Umweltbildungseinrichtungen tragen und sich in der Tourismusförderung im Land engagieren, dann ist für die Region der Nutzen sehr viel größer, als wenn wir dort ein paar Waldarbeiter beschäftigen.
Ich wundere mich nur, dass die BVVG bisher 270 DM pro Hektar für angeblich jetzt so wertvolle Flächen an das Land bezahlt hat. Dort besteht eine Diskrepanz, die Sie einmal aufklären müssten. Weshalb wurden bisher von der BVVG Verluste für Flächen getragen, und warum wird jetzt alles so dargestellt, als seien das außerordentlich gewinnträchtige Flächen? Es geht um Redlichkeit, Herr Kollege!
Danke schön, Herr Minister. - Das Wort geht an die Abgeordnete Frau Kaiser-Nicht, die Gelegenheit hat, die Frage 620 (Standort Polizeifachhochschule) zu formulieren.