Ich bekenne mich aber nochmals eindeutig zum Aufbau einer Garnison bei Wittstock und zu der damit verbundenen militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes. Als Kreistagsabgeordneter des Kreises Ostprignitz-Ruppin fühle ich mich nicht nur der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung eines halben Kreises, also der Region Neuruppin/Rheinsberg, verpflichtet, sondern genauso der Entwicklung von Wittstock. Für diesen Bereich sind kaum Alternativen zur Stationierung der Bundeswehr in Sicht.
Nein, jetzt nicht. - 165 Arbeitsplätze direkt bei der Bundeswehr plus weitere in der Region, 310 Millionen DM für den Aufbau der Infrastruktur, 110 bis 330 Millionen DM für die Entsorgung der Altlasten, eine jährliche Wirtschaftskraft in Höhe von ca. 25 Millionen DM durch Handel und Dienstleistungen, alle zwei Monate ein Gelöbnis von 800 bis 900 Soldaten mit 2 000 Gästen, das macht summa summarum im Jahr 12 000 Personen aus. Für mich ist das die Tourismusvariante in diesem Bereich, und zwar nachhaltig jedes Jahr. Das könnte Realität werden im Gegensatz zu vielen anderen nebulösen Visionen der Arbeitsplatzbeschaffung.
Wenn Sie nach wie vor der Meinung bleiben, dann gehen Sie in die Region Wittstock und erklären Sie den 24 bis 25 % arbeitslosen Personen, welche Alternativen der Beschäftigung Sie anbieten!
Leider ist eine Konsensfindung zwischen den Fronten auf Kreisebene und darüber hinaus unmöglich. Wo der Konsens gesucht werden müsste, wird die Konfrontation geschürt, ganz besonders auch durch Sie von der PDS!
Verschiedene negative Auswirkungen der Stationierung der Bundeswehr und der Nutzung des Truppenübungsplatzes werden herbeigeredet.
Es ist eine Situationsdarstellung ohne Beweis. Wir können deshalb Ihren Antrag nur ablehnen. - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Helm. - Jetzt hat die Landesregierung das Wort. Herr Minister Schönbohm, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während der Fernsehzeit setzt sich die PDS für den Erhalt von Bundeswehrstandorten ein. Sind die Fernsehübertragungen ausgeschaltet, dann polemisiert sie dagegen.
Was Sie hier zum Teil geboten haben, hätten Sie gestern Morgen sagen sollen, als wir über Standorte gesprochen haben. Es ist hier klar geworden, wie doppelzüngig Sie sind.
Churchill hat einmal gesagt, jedes Land habe die Armee, die es verdiene, entweder eine eigene oder eine fremde. Denken Sie doch einmal nach, Sie haben doch auch ein bisschen Erfahrung!
Des Weiteren möchte ich Ihnen sagen: Wir sind so richtig deutsch, überall soll Streit geschlichtet werden und wir entscheiden mannhaft, wer dorthin geht, und wir sagen: Wir nicht, weil wir keine Armee haben. Wie soll Europa eigentlich zusammenwachsen, wenn wir uns da ausklinken?
Welche Vorstellungen haben Sie eigentlich? Oder, Herr Bisky, ich biete Ihnen an, wenn mich die Fraktion einlädt, darüber zu diskutieren und, wenn es sein muss, auch über die Frage zu streiten: Welche Aufgabe haben die Streitkräfte im Zusammenwachsen Europas?
Darum, meine Damen und Herren, möchte ich doch einige Dinge klarstellen. Erstens: Es stimmt, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember des vergangenen Jahres die Revision der Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung zur künftigen Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock zurückgewiesen hat. Das Gericht stellt in
seinem Urteil weiter fest - und das ist entscheidend -, dass der Truppenübungsplatz im Moment zwar durch die Bundeswehr nicht genutzt werden darf, aber von einem generellen Verbot der Nutzung durch die Bundeswehr bei weitem keine Rede sein kann.
Vor einer militärischen Nutzung muss der Bund die betroffenen Anrainergemeinden von seiner Absicht informieren, damit sie ihre Belange einbringen können, da eine Inanspruchnahme des Gebietes durch die Bundeswehr als militärisches Übungsgelände die Planungshoheit der Gemeinden berührt. Darum ist die Ziffer 1 Ihres Antrages, die Landesregierung möge auf die Bundesregierung einwirken, dass sie das Gerichtsurteil respektiert, vollkommen falsch gelaufen. Von daher ist schon Ihr Antrag nicht in Ordnung.
Zweitens: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.12. letzten Jahres auch entschieden, dass der Übungsplatz nach dem Einigungsvertrag Eigentum des Bundes geworden ist. Damit wurde die Nutzungsbefugnis für den Bund sowie für das Bundesministerium der Verteidigung grundsätzlich bestätigt.
Drittens: Der Truppenübungsplatz ist seit 1992 Bestandteil des Übungsplatzkonzeptes des Verteidigungsministeriums und als solcher im von Verteidigungsminister Scharping am 16. Februar vorgelegten Stationierungskonzept im Rahmen der Bundeswehrreform enthalten.
Was Ihnen nicht gelingen wird - darauf werde ich achten, das sage ich in aller Klarheit -, ist, dass Sie sich immer die Rosinen herauspicken und sagen, welche Standorte Sie gerne haben wollen. Nein, das Leben ist komplizierter. Machen Sie es sich nicht so einfach wie in anderen Dingen auch!
Viertens: Als das Ressortkonzept des Verteidigungsministeriums zur Stationierung mit den Ländern diskutiert wurde, haben der Ministerpräsident und auch ich um jeden Standort in Brandenburg gekämpft und uns für den Erhalt eingesetzt. Dies geschah im Hinblick auf die strukturelle Bedeutung der Bundeswehrstandorte zum Beispiel für die Erhaltung der Arbeitsplätze in der Region. Wir haben gestern vorgetragen, dass das Ergebnis für einige Standorte etwas schwierig ist, aber sich für Brandenburg insgesamt sehen lassen kann.
Fünftens: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Wittstocker Gelände schafft Klarheit über die Rechtslage.
Das Bundesverteidigungsministerium ist nunmehr verpflichtet, vor einer Entscheidung zur Nutzung des Übungsplatzes die Anliegergemeinden entsprechend anzuhören. Es ist davon auszugehen, dass es zu einem Dialog zwischen dem Verteidigungsministerium und den Gemeinden kommen wird. Die Landes
Obwohl die Aufgaben der Verteidigung in die Zuständigkeit des Bundes fallen, war die Landesregierung stets bemüht, die Belange Brandenburgs beim Bundesministerium der Verteidigung in einem ganzheitlichen Einsatz einzubringen. Ihr Entwurf sollte deshalb zurückgewiesen werden.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS hat zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt.
Meine übliche Ermahnung vor der namentlichen Abstimmung: Geben Sie Ihr Abstimmungsvotum bitte laut und deutlich ab, damit die Schriftführer es richtig registrieren können.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag in Drucksache 3/2421 der Fraktion der PDS bekannt: Für diesen Antrag stimmten 17 Abgeordnete, dagegen 33 Abgeordnete, acht enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.