Protocol of the Session on February 28, 2001

Meine Damen und Herren! Der Naturschutz in Brandenburg ist nicht auf dem falschen Weg. Der Naturschutz wird auch in Zukunft nicht in den Hintergrund geraten. Wir brauchen die Diskussion. Ich glaube schon, dass die Diskussion zum Naturschutzgesetz mit dazu beitragen wird, dass wir auf der einen Seite Nachhaltigkeit organisieren, auf der anderen Seite aber auch eine Entbürokratisierung herbeiführen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und PDS)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große An

frage 11 in Drucksache 3/2219 zur Kenntnis genommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Bevor ich den Punkt 7 der heutigen Tagesordnung aufrufe, begrüße ich Gäste aus Beelitz, die sich auf die Jugendweihe vorbereiten, Gäste aus Cottbus, die dort das Gymnasium besuchen, sowie Gäste aus Strausberg, die dort die politische Verantwortung als Bürgermeister, Beigeordnete oder sonstige Verantwortung übernehmen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (Anmeldung zum Teil III des 30. Rahmenplanes)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/2373

Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Anmeldung der Landesregierung, die hiermit zur Kenntnis genommen worden ist. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 26 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfschG) vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78) über die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission

Drucksache 3/2380

Da auch bei diesem Punkt vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, ist der Bericht zur Kenntnis genommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg (Petitionsgesetz)

Bericht des Petitionsausschusses

Drucksache 3/2379

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses als Berichterstatterin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss beschäftigt Sie in Plenarsitzungen nicht allzu oft. Aber einmal im Jahr muss es nach dem Gesetz sein, dass Ihnen der Bericht über die Arbeit des Ausschusses vorgelegt wird.

Nach dem Petitionsgesetz, das der Landtag vor knapp zehn Jahren verabschiedet hat, ist dem Petitionsausschuss als einzigem Ausschuss eine selbstständige Entscheidungskompetenz zugewiesen worden. Anders als die übrigen Ausschüsse, die Entscheidungen des Landtagsplenums vorbereiten, entscheidet er abschließend über die Petitionen, die ihm vorgelegt werden. Sie alle hören und sehen nicht viel von der Arbeit des Petitionsausschusses. Deshalb wollen wir Ihnen mit dem Bericht, der Ihnen jetzt als Drucksache vorliegt und den ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen möchte, einige Schwerpunkte aus unserer Arbeit schildern und diese durch die Darstellung verschiedener Einzelfälle illustrieren.

Wir leben in einer nahezu restlos verwalteten Welt. Von der Wiege bis zur Bahre sind wir Objekt bürokratischer Aktivitäten. Es gibt nahezu nichts mehr im menschlichen Dasein, was nicht durch Gesetze und Verordnungen geregelt ist und von Bürokratien und Behörden in der Brandenburger Landes- und Kommunalverwaltung verwaltet, überwacht oder gesteuert wird. Da werden Wohnungen zugewiesen, Kinder unterrichtet, Jugendliche betreut, Hilflose unterstützt. Eine Behörde schützt vor Lärm und Umweltverschmutzung, die andere treibt Steuern ein, die dritte verwahrt Strafgefangene. Da werden Bahnen und Straßen gebaut, deren Betrieb mit Lärm und Schmutz für die Umwelt verbunden ist. Da geht es um Sicherheit, Lebensqualität, um Notwendiges und Vergnügliches. Man könnte das beliebig fortsetzen.

Ständig gerät der Bürger in Kontakt mit einer Verwaltung, die ihm sehr oft übermächtig und undurchschaubar erscheint und gegenüber der er sich nicht selten hilflos fühlt, weil er sie nicht versteht und deshalb ihre Entscheidungen nicht begreifen kann, obwohl sie ihn häufig ganz persönlich betreffen. Wenn der Bürger dann noch an einen Beamten gerät, der ihn unsachlich, unfreundlich oder gar unrichtig bedient, dann ist es bis zum viel beklagten Missbehagen an der Verwaltung, am Staat und letztlich an der Demokratie nicht mehr weit. Hier zu vermitteln, zu helfen, nach Möglichkeit auch vorzubeugen ist eine der Hauptaufgaben des Petitionsausschusses.

Die Aufgabe des Ausschusses ergibt sich unmittelbar aus Artikel 17 des Grundgesetzes sowie den entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassung und des Petitionsgesetzes, nach denen jeder Bürger sich mit Bitten, Beschwerden, Kritik und Anregungen an die Volksvertretung wenden kann.

Der Petitionsausschuss hat in Entsprechung zu diesem Bürgerrecht die Pflicht, die Zuschriften aus der Bevölkerung entgegenzunehmen, sie sachlich zu prüfen und den Einsender darüber zu unterrichten, was aufgrund seiner Petition veranlasst worden ist. Das kann eine Mitteilung sein, in welcher Weise seinem Anliegen entsprochen werden konnte. Es kann aber auch eine Begründung sein, dass die beanstandete Behandlung seines Anliegens durch die Verwaltung rechtens war und den vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprach. In diesen Fällen

versuchen wir darzustellen, weshalb eine behördliche Entscheidung so und nicht anders ausfallen musste, weshalb etwa die beantragte Baugenehmigung nicht erteilt werden konnte oder weshalb die begehrte Vergütungsgruppe versagt werden musste.

Mit dem Petitionsgesetz hat der Landtag zudem einen erheblichen Teil einer seiner wichtigsten Funktionen an den Petitionsausschuss übertragen: die parlamentarische Kontrolle über die Verwaltung, deren Spitzen dem Landtag politisch verantwortlich sind, die punktuell, das heißt auf eine Beschwerde hin, einsetzt. Diese Aufgabe üben die Mitglieder des Petitionsausschusses in Ihrer aller Namen aus.

Wir beteiligen die übrigen Mitglieder des Hauses nur in sehr beschränktem Maße an dieser Arbeit und nur dann, wenn es das Gesetz erlaubt und sachliche Gegebenheiten dies erforderlich machen. So wird es gelegentlich nötig, zu bestimmten Problemen die Auffassung eines Fachausschusses zu erfragen. Betrachten Sie dies dann bitte nicht als unnötige Störung Ihrer Tätigkeit, sondern teilen Sie uns Ihre eigene Auffassung mit, die nicht die der Landesregierung sein muss. Die kennt der Petitionsausschuss in der Regel bereits.

Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss ist kein Gericht. Er kann Entscheidungen der Verwaltung nicht, wie es die Judikative kann, von sich aus aufheben oder ändern. Er ist eingebunden in das System der Gewaltenteilung, das unsere verfassungsmäßige Ordnung bestimmt. So hat er nur die Möglichkeit, der Landesregierung eine Überprüfung der getroffenen Entscheidungen nahe zu legen oder ihr ein bestimmtes Verwaltungshandeln zu empfehlen. Mehr lässt, wie gesagt, unsere Verfassung nicht zu. So erleben wir es auch immer wieder einmal, dass die Exekutive die Vorstellungen des Petitionsausschusses zurückweist, ein Gericht dann aber die getroffene Entscheidung der Verwaltung aufhebt oder korrigiert, manchmal mit den gleichen oder ähnlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen, die zuvor auch der Ausschuss angestellt hatte.

Mehrere Beispiele dazu finden sich in unserem Bericht. Auch der letzte Bericht aus der vergangenen Wahlperiode schildert einen solchen Fall. Vielleicht sollte die Landesregierung aus dieser Tatsache die Einsicht gewinnen, die Arbeit dieses Ausschusses noch etwas ernster zu nehmen. Dies wäre eine lobenswerte Einstellung, die unser aller Aufgabe dienen könnte: der Arbeit für das Wohl unserer Bürger. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei SPD, CDU und PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Marquardt. - Ich gebe das Wort der Fraktion der PDS, dem Abgeordneten Domres.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zu Beginn einige persönliche Bemerkungen. Als Erstes möchte ich mich - auch im Namen meiner Kollegin Bednarsky - öffentlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats I B für die bisherige Zusammenarbeit bedanken. Ich bewundere Herrn Kreibig und seine Kolleginnen und Kollegen, wie sie die Berge von Problemen und Papier bewältigen.

Als Abgeordneter, der in seiner ersten Wahlperiode im Landtag arbeitet, ist die Arbeit im Petitionsausschuss interessant und lehrreich, aber auch sehr arbeitsintensiv, vor allem, was die Vielschichtigkeit der Probleme angeht. Der vorgelegte Bericht gibt einen kleinen Einblick in die Arbeit des Ausschusses, sodass ich nicht näher darauf eingehen muss. Bewährt haben sich wenn dies auch noch ausbaufähig ist - Besuche vor Ort und der direkte Kontakt mit Petenten.

Grundlage der Arbeit des Ausschusses ist das Petitionsgesetz, das eines der modernsten in der Bundesrepublik sein soll, was aber wiederum nicht heißt, dass nicht zeitgemäße Veränderungen vorgenommen werden könnten.

Der Gesetzentwurf der PDS-Bundestagsfraktion könnte Diskussionsgrundlage sein. Die Einbeziehung neuer Medien wäre zu thematisieren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erinnern möchte ich an Petitionen, die von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gestellt werden oder die sich mit Veränderungen des Aufenthaltsrechts von Ausländerinnen und Ausländern beschäftigen. Wünschenswert aus Sicht der PDS wäre es, wenn Petitionen in gewissem Umfang eine Aufschiebung bestimmter Maßnahmen möglich machen würden

(Beifall bei der PDS)

bzw. Verwaltungen von sich aus das Petitionsverfahren achteten.

(Zuruf von der PDS: Sehr richtig!)

Zum Beispiel könnten aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden. Mir ist bewusst, dass es sich hierbei um eine sehr weitgehende Forderung handelt. Sie würde aber die Arbeit des Petitionsausschusses aus meiner Sicht erleichtern und ihm einen größeren Handlungsspielraum einräumen. Eine schon oft geforderte Härtefallkommission wäre die Alternative dazu. Wie schon im Bericht erwähnt, würden sich auch die Abgeordneten der PDS von den Verwaltungen wünschen, zum einen korrektere Zuarbeiten zu bekommen - wobei ich auch sagen muss, Unkorrektheit ist nicht die Regel - und zum anderen, dass Verwaltungen, wo auch immer angesiedelt, sich über die Bedeutung des Ausschusses im Klaren sind.

Vorstellen könnte ich mir weiterhin ein Selbstbefassungsrecht des Ausschusses sowie eine stärkere Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung, wobei der Datenschutz selbstverständlich gewährleistet sein sollte. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Domres. - Die Fraktionen der SPD, der CDU und der DVU haben Redeverzicht erklärt, sodass ich die Landesregierung fragen kann, ob sie hierzu Redebedarf hat. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und stelle fest, dass

Sie den Bericht laut Drucksache 3/2379 zur Kenntnis genommen haben.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Sprachschutzgesetz

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/2404