Protocol of the Session on January 25, 2001

Ich komme zum Schluss. Fünf Minuten für dieses wichtige Thema sind wirklich nicht angemessen.

Zu dem Problem eines sachgerechten Kleinkläranlagenbetriebes gibt es einen sehr guten Vorschlag, den die Landesregierung vorgelegt hat. Das kann man absolut so akzeptieren. Das wird auch die Akzeptanz festigen. Der Bericht zeigt in Teilen gute Lösungsansätze auf. Wie gesagt. es werden noch Anhörungen folgen müssen.

Eine letzte Bemerkung: Wir haben auch im letzten Jahr leider wieder verzeichnen müssen, dass sehr strittige Projekte geförden worden sind. Wir werden uns also eingehend mit diesem Thema beschäftigen müssen. B wird uns offensichtlich nicht verlassen, obwohl es tatsächlich auch Fortschritte gibt. Dies will ich an der Stelle noch einmal deutlich sagen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Schönen Dank. Herr Abgeordneter Genimel. - Ich gebe das Wort jetzt an die Fraktion der DVU. an Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es war nicht anders zu erwarten: 13riesensee und viele andere Probleinorte im Lande sind medial zur Ruhe gekommen. Versprechungen blieben Versprechungen. Das Gnindproblein bleibt. nämlich die ständigen unanständigen finanziellen Belastungen für abwassertechnisch zwangsanzuschließende oder bereits zwangsangeschlossene Bürger.

Wie ich bereits vor geraumer Zeit in einer Rede zum gleichen Thema betonte. dienen die Abwasserzweckverbände nur als Gebühreneintreiber der Banken. Dabei ist streng darauf zu achten, dass möglichst niemand durch die Maschen schlüpft und

La ndie Brandenburg - 3. Walrlperkx-le - Plenarprotokoll 3 30 -25. Januar 2001 1823

dadurch dem getreuen Gebührenzahler zum schlechten Vorbild wird. Einzelne Kritiker werden notfalls zum Schweigen Rebracht, zum Beispiel mit Mahnbescheiden oder Zwangskrediten.

Wir sehen also: Es geht nicht um die Durchsetzun g eines wirklichen Umweltschutzes, für den wir als DVU-Fraktion eintreten, da dieser gegenüber den staatlichen Zwangsverordnun gen nur einen Bnichteil kosten würde.

Lassen Sie mich diese Aussage dadurch untermauern, dass ich nun konkret auf den vorliegenden Bericht der Landesregierung eingehe.

Zunächst fällt auf. dass dieser Bericht zwei geteilt ist. Im ersten Teil der AusFühningen läuft sich die Berichterstatterin mit der Schilderung der Istsituation im Land sozusagen erst einmal warm. Bis zum Ende des Punktes 4 auf Seite 5 kann man die Darstellungen als normal wirtschaftlich und ökologisch denkender Leser fast alle unterschreiben. Arg wird es aber ab Punkt 5. Darin wird die Hoffnung vieler Bürger wieder einmal enttäuscht.

Lassen Sie mich einige Hauptpunkte konkret aufzeigen. die meine vorangestellten Aussagen stützen.

Zunächst ist es überhaupt nicht einzusehen, weshalb sich die Ändening des falschen Abwasserkonzeptes hauptsächlich auf die bisher abwassertechnisch noch nicht erschlossenen Gemeinden oder Gemeindeteile konzentrieren soll. Dies würde bedeuten, dass bautechnische Fakten, ganz gleich in welcher Größe und unter welchen Rechtsbrüchen auch immer zustande kommend. über dem finanziellen Schutz der Bürger stehen. Laut Landesregierung würde das Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. welches immerhin in der Gemeindeordnung festgeschrieben ist, nur bei extremen Missverhältnissen zwischen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihren Investitionsvorhaben verletzt. Weiterhin könnte man diese Verstöße auch nur im Nachhinein erkennen, also erst. wie dies meine Vorredner bereits sagten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Im Klartext lese ich heraus, dass man bauen kann, was man bauen will. solange es noch Bürger gibt, die man unbegrenzt schröpfen kann.

Das. was die Landesregierung wirklich von der Chancengleichheit zwischen Klein- und Zentralkläranlagen hält. wird in Punkt 5

deutlich. Dort ist der Leidenswe g eines Bürgers vorgezeichnet, der eine Kleinkläranlage errichten will:

bauaufsichtliche Genehmigung: gebührenpflichtig Genehmigung zur Wassereinleitun g: gebührenpflichtig Übergang der Abvvasserbeseitigungspflicht: gebührenpflichtig für das Einverständnis der Gemeinde fallen ebenfalls Gebühren an die Widerrufsmöglichkeit der Gemeindeentscheidung verursacht ebenfalls Kosten flir den Bürger nur befristete Befreiung: Finanzrisiko für den Antragsteller die Wasserbehörde stellt alle Entscheidungen unter Widerrufsvorbehalt: ebenfalls Finanzrisiko für den Antragsteller

Sie sehen, meine Damen und Herren. wem die Umsetzun g der Abwasserentsorgungsrichtlinie nutzt und wem sie schadet. Deshalb weise ich noch einmal darauf hin, meine Damen und Herren Minister. dass alle Vertreter der Landesregierung den Eid geschworen haben, den Bürgern zu dienen und Schaden von ihnen fern zu halten. - Ich danke Ihnen Für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus.

Gestatten Sie mir einen Hinweis. Unsere Gäste. die hier im Landtag herzlich willkommen sind, haben nicht das Recht, die Plenarsitzungen durch Beifallsbekundungen positiv oder negativ zu beeinflussen. Ich sage das noch einmal, weil ich gerade so etwas feststellen musste.

Das Wort geht an die Fraktion der CDU, an Herrn Abgeordneten Dombrowski.

Herr Präsident, ich hoffe. Sie haben diese Anmerkung nicht wegen meines zu erwartenden Redebeitrages gemacht.

(Heiterkeit bei der CDU)

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Landtag im Sommer des vergangenen Jahres der Landesregierung einen Fragenkatalog zum Thema Maßnahmen zur effizienten Abwasserentsorgung insbesondere im ländlichen Raum zur Beantwortung übergeben. Ziel dieser Anfrage war es festzustellen: Wo stehen wir bei der Stabilisierung der Abwasserentsorgung im Land Brandenburg und wie können sich dezentrale Lösungen und Kleinkläranlagen in die uniweltpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einfügen?

Die Antworten der Landesregierung geben keine sensationellen Erkenntnisse wider. Dies war auch nicht zu erwarten. Vielmehr war es wichtig. Klarheit zum Beispiel über Möglichkeiten der Erleichterung der Errichtung von Kleinkläranlagen und bezüglich der Anforderungen an Reinigungswirkung und Betriebssicherheit der Kleinkläranlagen zu erlangen. ln den damaligen Fragestellungen fanden sich auch Forderun gen von einzelnen Gemeinden, von Bürgerinnen und Bürgern und von Bürgerinitiativen wieder, die eine erhebliche Erleichterung für die Errichtung von Kleinkläranlagen bis hin zur Lockerung des Anschluss- und Benutzungszwangs erwarteten.

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort klargestellt. dass erstens der Anschluss- und Benutzungszwang nicht zur Disposition steht, dass zweitens die Abwasserentsorgungskonzepte alle fünf Jahre zu aktualisieren und fortzuschreiben sind. dass drittens dem Variantenvergleich vor dem Entscheid für eine Entsorgungsart mehr Bedeutung beigemessen wird und in Kürze erneut überarbeitete Hinweise in einer Information über Kleinkläranlagen veröffentlicht werden, dass viertens den Landkreisen im Rahmen der Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung

1824 I.and[ae Brandenhuru - 3. Wahlperiode - I'lenarpro[okoll 3.30 - 25. Januar 2001

in ihrem Zuständigkeitsbereich eine besondere Verantwortung bei der Kontrolle und Betreuung der öffentlichen Entsorgungsträger zukommt, dass fünftens genauer erläutert ist, unter welchen eingrenzenden Bedingungen eine Befreiung von der Ahwasserbeseitigungspflicht vorgenommen werden kann. Sechstens wird mit einer meiner Meinung nach realistischen Einschätzung klargestellt. dass an Kleinkläranlagen die gleichen Reinigungsanforderungen gestellt werden müssen und dass bezüglich Baugenehmigung und Betrieb keine Senkung der Standards in Aussicht gestellt werden kann.

Nun ein Wort zu den Hinweisen von Herrn Christoffers. Herr Christoffers, wenn Sie kritisch anmerken, dass es ein Fehler war, die Aufgabeder Abwasserbeseitigung vorn Innenministerium auf das Landwirtschaftsministerium zu übertragen. so möchte ich Sie insofern verbessern, als dieses Ministerium den Titel „Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung" trägt. Wenn wir davon reden, dass wir Verwaltung aus einer Hand haben wollen, so ist dies auch der Lösung des Abwasserproblems zuträglich bzw. nicht automatisch abträglich.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Ich vertrete ganz eindeutig die Meinun g: Wir hatten schon genug Arbeitsgruppen. Wir besitzen die Erkenntnisse, die wir brauchen, um zu handeln. Eine Arbeitsgruppe wird uns nicht weiterhelfen können.

Unterstützen möchte ich Sie, Herr Christoffers, in Ihrem Hinweis auf Punkt 4, der die Kommunalaufsicht und die Rechnungsprüfung durch die Landkreise anspricht. Auch ich sehe diesbezüglich in der Tat Verbesserungsmöglichkeiten. Hier sind wir aufgefordert, hier ist das Ministerium gefordert. denn die Landräte hatten in der Vergangenheit die Möglichkeit und haben sie gegenwärtig immer noch, sich beim Thema Abwasser auf die Position zurückzuziehen. dass dies eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe sei. Die Landräte sind hier aufgefordert, das zu tun. was sie in anderen Bereichen auch tun, nämlich restriktiver und ordnender einzugreifen; denn das Ziel müsste es eigentlich sein, gestärkte, kräftigere, größere Abwasserzweckverbände zu haben. Wenn wir sie schon nicht nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten ordnen können, müssen eben die Verbände. die nicht so gut dastehen, dort angegliedert werden, wo sehr viel Sachverstand vorhanden ist. Dies ist zum Glück in vielen Zweckverbänden der Fall.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dombrowski?

Bitte sehr. Herr Christoffers!

Herr Kollege. Sie haben mich vielleicht missverstanden. Von

normalen Arbeitsgruppen halte ich auch nicht viel. Würden Sie mir aber zustimmen, dass es gerade in Umsetzung des auch von Ihnen angesprochenen Punktes 4 notwendig wäre, unter Hinzuziehung von externem Sachverstand zu prüfen. inwieweit die Möglichkeit der Kommunalaufsicht, präventiv tätig zu werden, gesetzlich erweitert werden kann?

Nein, dieser Meinung bin ich nicht. Der praktische Weg sieht so aus. dass der Minister mit den Landräten spricht und ihnen erklärt. welche Aufgaben sie in ihrem Bereich wahrzunehmen haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich komme zum Schluss. meine Damen und Herren. Was die Abwasserentsorgung im Land Brandenburg angeht, befinden wir uns noch lange nicht im grünen Bereich. Das ist ohne Zweifel richtig. Wir wissen aber. dass wir nicht Geld ohne Ende haben. Wir wissen, dass wir wenig Geld haben und dass es nicht mehr werden wird, Daher habe ich immer gesagt: Die Abwasserentsorgung im Land Brandenburg zu einem Besseren zu ordnen ist nicht nur eine Frage des Geldes. Es ist eine Frage der Entscheidung der Verbände. der Landkreise und natürlich auch der steuernden Wirkung unseres Ministeriums.

Insgesamt können wir feststellen, dass sich die Diskussion glücklicherweise entspannt und versachlicht hat. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage ist ein gutes Arbeitsmaterial Für alle, die damit zu tun haben - einschließlich der Bürgerinitiativen -, weil darin einige Punkte klargestellt werden. Wir sind in Teilbereichen auf einem guten Weg zu ersten wirksamen Sanierungsmaßnahmen und die Diskussion wird ein wenig sachlicher. Von daher bin ich der Meinung, Herr Kollege Gemme', dass wir bei allen Diskussionen, die wir noch haben werden. auf dem richtigen Weg sind. und ich denke, wir sollten diesen Weg auch fortsetzen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD}

Ich danke dem Abgeordneten Dombrowski und beende die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich stelle fest, dass Sie den Bericht der Landesregierung - Drucksache 3/2274 - zur Kenntnis genommen haben, und schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Volksinitiative zur Neufassung der § 20 Abs. 3 un d 47 Abs. 2 Nr. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg mit dem Ziel. das Reiten auf Wegen und Straßen im Wald allgemein zu gestatten

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 3/2232

Dazu liegt Ihnen weiterhin ein Entschließungsantrag des Hauptausschusses in der Drucksache 3/2313 vor.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der Fraktion der PDS das Wort. Frau Ab geordnete Wehfan, bitte sehr!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kolleeen! Während wir gewöhnlich mit deutlich mehr als nur einer Pferdestärke über die Straßen des Landes brausen und schon eine Kutsche argwöhnisch als Staupotenzial erfassen. müssen Reiterinnen und Reiter dem technischen Fortschritt weichen. Die Straße als Reitweg ist schlicht undenkbar geworden. Pferdestärken im Wald - egal. oh in natura oder motorisiert - sind grundsätzlich untersagt bzw. bedürfen einer besonderen Genehmigurie. wo reiten sie denn?", mag man da fragen. In der Tat ist es für die Pferdefreunde im Land Brandenburg nicht ganz leicht.