Ende 1998 war das Land Brandenburg an 34 Unternehmen und drei Wohnungsbaugenossenschaften sowie an 42 weiteren Unternehmen mittelbar beteiligt. Der Landesanteil am Stammkapital der ummittelbaren Beteiligungsunternehmen betrug zum 31.12.1998 rund 332 Millionen DM. Diese Summe ist wirklich nicht unerheblich und so ist es zweifellos unverzichtbar, dass die Beteiligungen des Landes regelmäßig daraufhin überprüft ‘verden. ob sie notwendig sind und effektiv gemanagt werden. Dies umso mehr. als die meisten Landesbeteiligungen in den Jahren 1991 und 1992, also in der Aufbauphase des Landes Brandenburg, erworben worden sind.
Wir befinden uns nicht mehr in der Aufbau-. sondern in der Konsolidierungsphase des Landes. Deshalb haben wir uns mit unserem Koalitionspartner zu Beginn dieser Legislaturperiode vorgenommen. die Zahl der Landesbeteiligungen zu reduzieren.
Mit dem Zusammenschluss der Wirtschaftsförderung Brandenburg WEB, der Technologie- und Innovationsagentur T.IN.A. und der Brandenburgischen Energiesparagentur BEA zur Zukunftsagentur ZAB macht die Landesregienmg bereits einen wichtigen Schritt in diese Richtung.
Heute wollen wir mit dem zur Abstimmung stehenden Antrag einen kräftigen parlamentarischen Impuls geben. damit in absehbarer Zeit weitere konkrete Schritte folgen.
Wir fordern die Landesregierung auf, bis Mitte des Jahres Vorschläge zur Steigerung der Effizienz der Landesgesellschaften vorzulegen. Ziel ist eindeutig eine schlanke. übersichtliche Struktur der Landesgesellschaften. Und wir erwarten nicht isolierte Betrachtungen zu jeder einzelnen Gesellschaft, sondern eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen Aufgaben. die im Landesinteresse liegen und nicht von Privaten erledigt werden können.
Doch es geht nicht nur um effizientere Strukturen. sondern auch um die bessere Kontrolle des Geschäftsgebarens der landeseigenen Gesellschaften. Wie gesagt. öffentliche Gelder in Millionenhöhe stehen auf dem Spiel.
In diesem Zusammenhang muss meines Erachtens auch die Frage beantwortet werden, ob es sinnvoll ist, dass sämtliche Landesbeteiligungen im Haushalt des Finanzministeriums etatisiert sind, sodass dieses zwangsläufig auch die Aufsicht über die Landesgesellschaften hat. In der Presse war sogar davon zu lesen, dass es um eine Entmündigung der Fachressorts gehe.
Meines Erachtens ist ein zentraler Punkt, dass diejenigen. die in der Landesregierung über die Fachkompetenz zu bestimmten Themen verfügen, auch die Aufsicht und den Einfluss auf die jeweiligen Landesgesellschaften ausüben sollen.
Der Landesrechnungshof hat in der jüngsten Vergangenheit ebenfalls signalisiert, dass er Vorschläge für bessere Kontrollmechanismen bezüglich der Landesgesellschaften ausgearbeitet hat. Daher beinhaltet unser Antrag auch die Bitte an den Landesrechnungshof; seine Möglichkeiten zur Beratung der Landesgesellschaften zu prüfen. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Beratungstätigkeit die Bemühungen um Effizienz Lind Transparenz der Landesgesellschaften unterstützen könnte.
Meine Damen und Herren! Wir zweifeln nicht daran, dass Brandenburgs Landesregierung - wie eine Reihe anderer Landesregieningen - landeseigene Gesellschaften als Instrument zur Erfüllung ihrer Aufgaben und politischen Ziele braucht.
Die in letzter Zeit oftmals gescholtene LEG hat aber auch über Jahre hinweg - das sollte man nicht vergessen - schwierige Projekte vorangebracht, die von privaten Investoren bzw. von Kommunen wie heiße Kartoffeln liegen gelassen worden sind.
Dic LEG hat im Verlauf ihrer Tätigkeit rund 20 000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Wir zweifeln also nicht grundsätzlich den Sinn von Landesgesellschaften an, aber die Zahl und die Größe...
... dieser Instrumente müssen gründlich überprüft werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Die Landesregierung sollte nicht davor zurückschrecken, Vorschläge zur Bündelung von Aufgaben. also möglicherweise zu (Beifall he SPD und CDU) einer grundsätzlichen Neustrukturierung der vorhandenen Landesgesellschaften, vorzulegen. Präsident Dr. Knohlich:
Das Thema Fusion von Landesgesellschaften sollte dabei kein Tabu sein. Eine Fusion von landespolitisch bedeutsamen Landesgesellschaften beispielsweise könnte den unsinnigen Zustand beenden, dass eine landeseigene Gesellschaft von einer anderen landeseigenen Gesellschaft ein Grundstück zu Marktpreisen kauft, um dieses dann weiterzuentwickeln.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Auch wir stimmen dem hier vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen vollinhaltlich zu.
Es verwundert allerdings. dass die Koalitionsfraktionen. obwohl in ihrer Koalitionsvereinbaning eine Reduzierung der Zahl der Landesgesellschaften enthalten ist, sich erst jetzt - angesichts des drohenden finanziellen Zusammenbruchs der Landesentwicklungsgesellschaft - zu diesem Antrag entschließen konnten. Denn angesichts der finanziellen Lage der LEG stellt sich die Frage. ob man diese Staatsunternehmen in Anbetracht der Tatsache, dass Privatunternehmen die Aufgaben vermutlich wesentlich effektiver durchführen könnten, überhaupt noch braucht. Und das „Rechtskonstrukt des beliehenen Unternehmers- mit Hoheitsaufgaben gibt es bekanntlich bereits seit dem 19. Jahrhundert.
Meine Damen und Herren. die Landesentwicklungsgesellschaft war Anfang der 90er Jahre gegründet und mit 100 Millionen DM Stammkapital aus Steuergeldern ausgestattet worden, um da Strukturpolitik zu betreiben. wo nach Ansicht der Landesregierung Privatinvestoren oder Kommunen zö gerten. Dass derartige Aufgaben Geld kosten würden. und zwar nicht wenig, war allen Beteiligten von Anfang an klar. Allerdings hoffte man - und die Geschäftsführung der LEG versicherte dies ja auch immer wieder durch kommerzielle Tätigkeit auf anderen Geschäftsfeldern satte Gewinne machen zu können.
Bereits Mitte der 90er Jahre warnte der Landesrechnungshof. dass die LEG mit ihren 14 Tochterunternehmen nur schwer kontrollierbar sei. Und bis vor zwei Jahren schrieb die LEG ja auch noch - das ist meine persönliche Meinung - vermutlich getürkte schwarze Zahlen.
Es dauerte sage und schreibe bis zum Jahr 1 999, bis die damalige Finanzministerin Simon von der LEG eine Konzernbilanz unter Einbeziehung aller Untergesellschaften verlangte. Im Begleitschreiben des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der LEG. des Staatssekretärs Appel, zum konsolidierten Jahresabschluss 1999 der LEG, welcher bei einem Stammkapital inklusive Rücklagen in Höhe von 120 Millionen DM mit einem Minus von 52,3 Millionen DM schloss zuzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr von 16.3 Millionen DM, zusammen also 68.6 Millionen DM. heißt es wörtlich:
„Die Größenordnung dieses Defizits und der Absturz gegenüber dem Vorjahr sind vor dem Hintergrund eines immer schwieriger werdenden Immobilienmarktes und daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Vermarktung von Projekten zu sehen und auf eine veränderte Bilanzpolitik zurückzuführen. Kurzfristig ist mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft allerdings noch nicht zu rechnen. Das Ergebnis für das Jahr 2000 wird sich voraussichtlich in ähnlichen Größenordnungen wie das für 1999 bewegen.
Man schätzt für das Jahr 2000 inzwischen ein Minus in Höhe von 60 Millionen DM und für die Jahre 2001 bis 2003 wird noch einmal mit Verlusten von weiteren 60 Millionen DM gerechnet.
Meine Damen und Herren, dies veranlasst uns natürlich zu einigen substanziellen Fra gen. Erstens stellt sich uns die Frage, ob die LEG nicht bereits im Jahre 2000 wegen Überschuldung das lnsolvenzverfahren hätte einleiten müssen. Aber warten wir den Jahresabschluss 2000 ah.
Zweitens müssen wir uns die Frage stellen. ob die Verschleuderung der LEG-Wohnungen seitens der Muttergesellschaft für 40 Millionen DM unter Beibehaltung der Verpflichtungen aus den Mietgarantien durch die LEG Brandenburg nicht ein so schwerer Managementfehler war, dass eigentlich der gesamte Aufsichtsrat einschließlich Vorstand den Hut nehmen müsste.
Drittens fragen wir uns, ob die Aufgaben, die die LEG erledigt, nicht effizienter und vor allem kostendeckender von Privatfirmen durchgeführt werden könnten.
Da wir als DVU-Fraktion dies bejahen. fordern wir die Landesregierung hier und heute auf, die LEG mitsamt ihren Tochtergesellschaften umgehend zu liquidieren...
... und ihre Aufgaben per Ausschreibung an Privatfirmen zu vergeben. Das Land würde damit bekanntlich die Irrsinnssumme von 160 Millionen DM sparen. die ja ohnehin nicht im Landeshaushalt vorhanden ist. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch gut. dass ich schon als designierte Finanzministerin in einem Interview gefragt worden bin, was ich denn zum Reizthema tandesbeteiligte Gesellschaften unternehmen wolle - in der Tat werden die landesbeteiligten Unternehmen in der Öffentlichkeit nicht selten als Reizthema dargestellt. Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen:
Erstens: Zwar ist die Landesentwicklungsgesellschaft - das will ich hier überhaupt nicht beschönigen - in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, aber - das haben mein Kollege Meyer und ich in den vergangenen Tagen stets betont - wir sind zuversichtlich. dass wir die LEG stabilisieren können.
Zweitens: Die derzeitige Situation der LEG ist kein ausreichender Grund, um über alle übrigen landesbeteiligten Gesellschaften so eben einmal den Stab zu brechen und pauschal von einem Reizthema zu sprechen.
Drittens: Man darf bei der aktuellen Diskussion nicht aus dem Auge verlieren - da sind wir uns auch alle einig gewesen dass die Landesgesellschaften und gerade auch die LEG in fast allen Politikbereichen wichtige und wirklich vorzeigbare Beiträge zur Entwicklung, des Landes - vor allem bei der Förderung von Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Infrastruktur - erbringen.
Meine Damen und Herren. Dreh- und Angelpunkt bei der Beteilig►ngspolitik ist das Kriterium des wichtigen Interesses des Landes, so wie es in fi 65 der Landeshaushaltsordnung dargelegt ist.
Der Staat kann und soll keine Aufgaben wahrnehmen, die von der Wirtschaft besser erledigt werden können. Das Land soll aber günstige Infrastrukturbedingungen zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes schaffen. Der sich daraus ergebende Auftrag an unsere Strukturgesellschaften. die Entwicklung des Landes auf diesen Gebieten voranzubringen, kann allerdings nicht zum Nulltarif erledigt werden. Dieser Entwicklungsauftrag ist - jedenfalls nach unserem bisherigen Verständnis - langfristig ausgerichtet und kann sich nicht ausschließlich vorrangig an den jährlichen Gewinn- und Verlustrechnungen der Unternehmen oder einzelner Projekte orientieren, sondern muss - das möchte ich hier auch betonen auch am langfristigen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für das Land orientiert sein.
Meine Damen und Herren. was Transparenz und Kontrolle der Landesbeteiligungen sowie die Rolle der Aufsichtsräte angeht, so möchte ich hier den gesellschaftsrechtlichen Rahmen kurz in Erinnerung rufen. Bei den Gesellschaften mit maßgeblicher Beteiligung des Landes ist regelmäßig eine präzise Verteilung von Aufgaben und Verantwortung zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung festgelegt worden, die ein sinnvolles und effizientes Zusammenspiel dieser Organe im Interesse der Gesellschaft und des Landes ermöglicht. Die Instrumentarien sind da, wir müssen sie nur nutzen.
Für eine verantwortungsvolle und kompetente Diskussion über Landesbeteiligungen ist es auch wichtig, sich diese Kompetenzen noch einmal genau zu vergegenwärtigen. Ich kann deshalb auch allen, die sich mit dieser Thematik eingehend auseinander setzen wollen, den Blick in den Beteiligungsbericht der Landesregierung empfehlen, denn dieser schafft Transparenz. Dort finden Sie nicht nur die einzelnen Kompetenzen genau beschrieben, sondern auch detaillierte Informationen zu allen landesbeteiligten Unternehmen.
Zu dem im Antrag geforderten Bericht in Umsetzung des Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung liegt in meinem Haus bereits ein erster Entwurf vor, der die derzeit laufenden und absehbaren Veränderungen sowie den Handlungsrahmen für weitere Veränderungen in der Beteiligungsstruktur aufzeigen soll. Den endgültigen Bericht werde ich im Frühjahr dem Kabinett vorstellen.
Wie Sie sehen, sind wir also nicht untätig. Ich werde mich weiterhin des Reizthemas Landesbeteil i gun gen kritisch annehmen. Ich begrüße es auch deshalb ausdrücklich, dass sich der Landtag mit dieser Materie eingehend beschäftigen möchte, und bitte, diesen Antrag einvernehmlich so abzustimmen. Vielen Dank.