Deswegen streben wir eine solche andere politische Lösung an, die juristisch zu bewerten gegebenenfalls wieder Sache des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg wäre. Entscheidender ist - und hier setzt unser Antrag an -‚ dass alle Veränderungen der Verwaltungspraxis unter großem Zeitdruck stehen. Deshalb muss es eine Verlängerung des Antragszeitraumes über den 31.12.2000 hinaus geben. Anderenfalls gereicht die seit Februar 2000 nutzlos verstrichene Zeit zwischen parlamentarischen Debatten den potenziell berechtigten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum Nachteil. Des Weiteren haben wir den Hinweis aus der Anhörung im innenausschuss vom 23.11.2000 aufgenommen, dass Unabhängigkeit von Sozialhilfe nicht bedeuten soll, dass bereits der Bezug ergänzender Sozialhilfe der Erteilung einer Aufenthaltsbefu gnis entgegensteht.
Im Interesse der wenigen Hundert Menschen im Land Brandenburg, im Interesse eines toleranten, weltoffenen Brandenburg bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. der der Berliner Regelung angenähert ist. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die so genannte Altfallregelung, die die Innenminister auf ihrer Konferenz am 18./19. November 1999 in Görlitz verabschiedet haben, soll den
Asylbewerbern. deren Antrag negativ beschieden wurde, ein Aufenthaltsrecht gewährleisten. Seit dem 29.11. ist nun die Brandenburger Regelung in Kraft. Ziel - darüber sind wir uns wohl einig - ist eine einvernehmliche Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik. Ursprünglich war vorgesehen, dass über alle in Betracht kommenden.Altfälle bis zum 31. Dezember 2000 abschließend entschieden wird. Bei der Umsetzung der Altfallregelung zeigte sich allerdings, dass insbesondere der Nachweis der legalen Erwerbstätigkeit zum Stichtag nur schwer zu erbringen war. Mit dem Erlass vom 29.11. an die Ausländerbehörden hat der Minister des Innern dem nun Rechnung getragen.
Herr Sarrach. Sie haben zitiert und ich erspare es mir, dieses zu wiederholen. Sie haben übrigens korrekt zitiert. Ich denke. dass die Anhörungen und die Beratungen, die wir im Innenausschuss und in den Arbeitskreisen von SPD und CDU geführt haben, zu dieser Regelung geführt haben. Die von uns zu diesem Thema Angehörten haben den Erlass durchweg als positiv begrüßt. Insofern ist Ihr Antra g hinfällig und wird von uns abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntlich hat sich die Koalition bereits darauf geeinigt, die so genannte Altfallregelung großzügiger als bisher anzuwenden. Damit wird der Antra g sowieso keine Mehrheit finden. Nichtsdestotrotz werde ich Ihnen den Standpunkt der DVU-Fraktion dazu mitteilen.
Meine Damen und Herren der PDS! Unter den _nebulösenBegriffen _humanitäre Flüchtlingspolitik" und „faktische Integration" verweist Ihr Entwurf weitestgehend auf die Altfallregelung der Innenministerkonferenz vorn 18. und 19. November vergangenen Jahres, die ihrerseits. was ja auch in der öffentlichen Anhörung hinreichend deutlich geworden sein dürfte, Auslegungsspielräume eröffnet. Exakt in dieser „Auslegungsfähigkeif' liegt aber das Problem. Diese machte in anderen Bundesländern schon vor längerer Zeit umfassende ergänzende Weisungen für die Verwaltungen erforderlich. Genau das führte im Sinne der „objektiven Gerechtigkeit - zu den Defiziten in der Anwendungspraxis des Landes Brandenburg, wo es solche Weisungen noch nicht gibt. Aber vielleicht stimmen Sie ja unserem Antrag zu, den wir diesbezüglich konzipiert haben. Dann würde mehr Klarheit darüber herrschen.
Die Begriffe _humanitäre Flüchtlingspolitik" und _faktische Integration" sind im Sinne dieser objektiven Gerechtigkeit nicht zu gebrauchen. Der Kern einer entsprechenden Regelung müssen die Für jedermann objektiv messbaren Kriterien einer Zuweisung von Verantwortung für den langjährigen Aufenthalt in Deutschland und einer tatsächlich erfol gten Teilintegration durch diesen langen Aufenthalt sein.
Obendrein erfasst der Vorschlag der PDS-Fraktion lediglich Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die PDS-Fraktion über
sieht hier ganz offensichtlich. dass in der Altfallregelung der Innenministerkonferenz vom 18./19. November vergangenen Jahres auch abgelehnte Vertriebenenbewerberinnen und Vertriebenenbewerber genannt sind. Diese Gruppe ist mit einzubeziehen, denn bei entsprechend langer Verfahrensdauer treten hier genau dieselben Probleme auf. An dieser Stelle greift der Antrag der PDS-Fraktion sichtlich zu kurz.
Das ganze Vorhaben der PDS-Fraktion bleibt oberflächlich. Oberflächlichkeit aber können wir im Interesse der Rechtssicherheit für alle Beteiligten und Betroffenen am allerwenigsten gebrauchen.
Meine Damen und Herren, vor einiger Zeit las ich in der Presse. dass unser Innenminister, Herr Schönhohm. nicht erpressbar sei. Als ich das las, war nicht nur ich voller Hoffnung. dass er seine bisher praktizierte konsequente rechtsstaatliche Ausländer- und Asylpolitik fortsetzen werde. Aber er hat zur Freude seiner Koalitionskollegen und zur Freude der PDS-Genossen nachgegeben. Genauso wird er nachgeben bei der geforderten Härtefallkommission. Faktisch hat unser Innenminister, Herr Schönbohm, einem solchen Gremium bereits zugestimmt. Er gab zwar bekannt, dass dieses Gremium mit der geforderten Härtefallkommission nicht identisch sei, aber wesentliche Unterschiede gibt es nicht. Das Kind hat nur einen anderen Namen bekommen.
Aber zurück zum eigentlich Thema. Begrüßt hätten wir es, wenn denn schon eine Liberalisierung erfolgt, wenn für die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen auch die Bereitschaft des Antragstellenden zur bezahlten gemeinnützigen Arbeit ein Kriterium dargestellt hätte. Vielleicht findet dieser Hinweis noch Beachtung. - Ich danke fier die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussionen der letzten Wochen und Monate uni die Altfallregelung wurden in vielen Fällen leider nicht dem Niveau gerecht. auf dem wir über das Schicksal von Menschen. die nach Brandenburg kommen und hier politisches Asyl erlangen wollen, entscheiden sollten. Es gab einige Tiefschlä ge. Wir konnten gestern hier beobachten, wohin es führt, wenn bestimmte Gruppen meinen, dass sie die Definitionshoheit über den Begriff _humanitäre Lösung" gepachtet haben.
Ich möchte gleich am Anfang sagen: Die CDU-Fraktion lässt sich von der PDS-Fraktion, was den Begriff _humanitäre Lösung" betrifft, nicht die Definitionshoheit nehmen. Wir sind der Meinung, dass die bisherige Praxis, nach der in Brandenburg mit Asylantragstellem umgegangen und das Ausländergesetz angewendet wurde, rechtsstaatlichen, aber auch humanitären Grundsätzen entsprach und entsprechen wird.
Zur Altfallregelung selbst, Herr Vietze, so viel: Die IMK hat sich am 18. und 19. November 1999 einstimmig auf eine Altfallregelung, verständigt - einstimmig, das ist das Prinzip der Innenministerkonferenz. Es war die zweite Regelun g nach dem Jahr 1990.
Der Innenminister hat nicht den Rückzug angetreten. Herr Sarrach. wie Sie behauptet haben. Der Innenminister sitzt rechts hinter mir, also von Rückzug keine Spur. Er hat mit seinen Kollegen aus den Ländern und mit seinem Kollegen vom Bund auf der letzten IMK-Sitzung erneut über die Praxis bezüglich der Altfallregelung gesprochen. Man ist dort wieder zu einstimmigen Beschlüssen gekommen. Wir haben daraufhin in Brandenburg gemeinsam mit dem Koalitionspartner. aber auch mit interessierten Kreisen, zum Beispiel mit der Kirche, eine Regelung gefunden. die, wie ich meine, der Brandenburger Situation gerecht wird.
Was uns unterscheidet, ist einfach der Ansatz, wie wir an das Problem der Altfälle - dahinter stehen ja Menschen, das muss man auch einmal ganz deutlich sagen - herangehen. Für uns steht die Integrationswilligkeit im Mittelpunkt.
Sie wollen eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni im Jahr 2001. Dieser Vorschlag ist durch die Altfallregelung in keiner Weise abgedeckt. Ebenfalls nicht abgedeckt ist Ihre Forderung. dass Sozialhilfebezug mit einer Aufenthaltsbefugnis in Übereinstimmung zu bringen ist.
Aber eines ist mir noch wichtiger als die Altfallregelung an sich - dazu habe ich von der PDS noch nie etwas gehört. weder im Innenausschuss noch im Plenum -. das ist die Frage: Wie verhindern wir eigentlich in Brandenburg und in der Bundesrepublik insgesamt. dass es zu Altfällen kommt? Dahinter stehen Schicksale von Menschen, die ohne eigenes Zutun - leider oft auch mit eigenem Zutun - zu lange in Deutschland sind, die hier tatsächlich Wurzeln schla gen. die teilweise unseren Rechtsstaat über Gebühr in Anspruch nehmen. Wir müssen uns als Land Brandenburg Gedanken machen, wie wir damit umgehen. die Verfahrenszeiten zu verkürzen.
Am Ende. - Die Menschen, die davon betroffen sind, haben einen Anspruch auf kürzere Verfahrenszeiten. Auch die Beamtinnen und Beamten sowie die Angestellten im Land, die sich mit dieser Rechtsmaterie beschäftigen, haben darauf einen Anspruch. Nicht zuletzt hat auch die Öffentlichkeit einen Anspruch
darauf, dass sich die Verfahrenszeiten, die heute überlang sind, verkürzen. Hierzu gibt es ganz konkrete Vorschläge. die wir bereits diskutiert haben, beispielweise die Verbesserung der Situation an unseren Verwaltungsgerichten. Kollege Bochow hat gestern die Frage gestellt, ob es im Rahmen einer möglichen Harmonisierung des Asylrechts auf der Ebene der Europäischen Union zu einer Veränderung des Individualanspruchs auf Asyl kommt.
Alle diese Fragen werden wir diskutieren, und zwar nicht auf Ihrem Niveau. das deutlich zu kurz greift. sondern auf dem Niveau. das diesen Problemen gerecht wird. Denn eines streben wir in der Koalition an: das Entstehen von neuen Altfällen möglichst zu verhindern. - Vielen Dank.
Herr Petke, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass mit einer Altfallregelung, mit einer Bleiberechtsreeelung jeweils auch das Ziel verfolgt wurde. durch den Abschluss von Asylverfahren die Behörden und die Gerichte nachhaltig zu entlasten?
Herr Sarrach. ich habe zur Kenntnis genommen. dass es sich bei diesen Altfällen um Menschen handelt, die zu lange in Deutschland leben, die hier schon Wurzeln geschlagen haben, ohne dass sie einen rechtlich gesicherten Status haben. Unser Ansatz ist eben. das Entstehen von neuen Altfällen zu verhindern. Wenn wir es nicht schaffen, dass der Rechtsstaat das Verfahren in angemessener Zeit durchführt. können wir den Forderungen dieser Menschen, aber auch den Forderungen, die die Menschen in Brandenburg an uns stellen, nicht gerecht werden.
(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Die Menschen in Brandenburg haben gefordert. dass sie hier bleiben können. Kommen Sie doch einmal nach Seelow!)
Die erste Vorbemerkung: Herr Sarrach. ich bin Mitglied der evangelischen Kirche. Was Sie nicht wissen können: Es ist eine streitbare Kirche. Ich gehe in die Kirche. Sie brauchen sich uni mein Verhältnis zur Kirche keine Sorgen zu machen. Wenn Sie Ihr Verhältnis zur Kirche ändern wollen, können Sie sich einmal
Die zweite Vorbemerkung: Ich glaube, wir müssen in Erinnerung behalten: Wir sind ein offenes Land, wir sind gastfreundlich, und wir wollen, dass dies so bleibt. Dazu gehört aber auch: Wer hier keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus hat, muss Deutschland verlassen. Dies gehört zusammen. Das ist ein Teil der Politik, um die es hier geht und über die wir uns auseinander setzen.
Nun gibt es Grenzfälle. Es geht um die Frage. wie man mit den Grenzfällen umgeht. weil es sich dabei um Fälle handelt. hinter denen menschliche Schicksale stehen. Die Innenministerkonferenz hat die so genannte Altfallregelung beschlossen, um damit den Menschen gerecht zu werden, die längere Zeit in Deutschland gelebt haben, aus welchem Grund auch immer, und die jetzt ausreisepflichtig sind. Für sie möchte man eine Ausnahmeregelung finden, damit sie auf Dauer eine Aufenthaltsbefugnis in Deutschland haben. Bei dieser so genannten Altfallregelung geht es darum, wie die Bedingungen definiert sind. unter denen sich diese Menschen hier aufhalten können. Damit haben sich nicht nur die Innenminister, sondern auch verschiedene Gerichte befasst, auf die ich gleich eingehe.
Von daher gesehen - auch vor dem Hintergrund der Diskussion, ob wir dies alles in Balance bringen und diesen Spannungsbogen auflösen können - haben wir uns am 29. November darauf verständigt, wie wir damit umgehen, und dies in einem Erlass umgesetzt. Aus diesem Erlass zitiere ich auszugsweise:
„Die Voraussetzung der Sicherun g des Lebensunterhalts ist auch als erfüllt anzusehen, wenn für die Zeit bis 19.1 I. Bemühungen uni eine Beschäftigung nachgewiesen sind oder am 19.11. ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage für ein Beschäftigungsverhältnis vorlag, mit dem der Lebensunterhalt gesichert gewesen wäre, und das Arbeitsverhältnis nur aufgrund des fehlenden Aufenthaltsrechts und der damit von der Arbeitsverwaltung verweigerten Arbeitserlaubnis nicht aufgenommen werden konnte. Die Vergünstigung ist nicht anwendbar, soweit der Arbeitsvertrag ein erkennbares Gefälligkeitsverhältnis zum Gegenstand hat und bei straffälligen Ausländern."