Protocol of the Session on December 13, 2000

(Beifall hei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion, an den Abgeordneten Werner. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Musik ist schön zu hören, aber ewig braucht sie nicht zu währen."

Dieses Zitat von Wilhelm Busch hätte sicher zugetroffen, wenn ich jetzt anstelle eines Redebeitrages mit Klavier oder Saxophon angetreten wäre. Es soll aber keinesfalls auf unsere Musikschulen gemünzt sein: denn wir wollen noch viel Musik von ihnen hören und mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz eine wichtige Grundlage dafür schaffen.

Das Zitat ist aber in dem Zusammenhang zutreffend, dass wir mit der Verabschiedung des Gesetzes heute einen Schlusspunkt unter eine langjährige Diskussion, unter langjährige Bemühungen um ein solches Gesetz setzen. Zwei Volksinitiativen und ein leider gescheitertes Volksbegehren haben dazu beigetragen, dass wir dieses Gesetz heute auf dem Tisch haben und es verabschieden werden.

Wir haben leider nicht alles erreichen können, was die Initiatoren der Volksinitiative und des Volksbegehrens ursprünglich wollten. Aber ich denke, dass es ein guter Kompromiss ist, mit dem - wie hier schon zum Ausdruck gekommen ist - alle Beteiligten gut leben können. Wir schaffen hier keine neuen Normen und Standards. wie landläufig von Trägern behauptet wird, sondern legen gesetzlich fest, was an Qualitätsstandards schon vorhanden ist. Von diesen Qualitätsstandards wollen wir die Finanzierung der Musikschulen abhängig machen. Das hat für die Musikschulen auch eine Schutzfunktion. Dies wird leider zuweilen verkannt.

Wir hatten ursprünglich mehr Änderungsabsichten. Diese resultierten aus der fachlichen und sachlichen Beratung mit dem Vorstand des Landesmusikschulverbandes und den Musikschulleitern. Ein Gros der von uns angedachten Änderungsvorschläge und Änderungsabsichten war mit denen der Fraktion der PDS deckungsgleich.

Ich möchte an dieser Stelle, wie es bereits meine Vorredner der SPD- und PDS-Fraktion getan haben, allen Beteiligten sehr herzlich danken. Mein Dank gilt zum einen dem Musikschulverband, dem Landesvorstand. den Musikschulleitern, namentlich dem Vorsitzenden Herrn Uhlmann, und dem GeschäftsFührer Herrn Falk. Ich möchte Frau Konzack und Herrn Trunschke dafür danken, dass wir sehr konstruktiv und sachlich zusammengearbeitet haben, auch wenn wir nicht alles haben durchsetzen können.

Einige Änderungsvorschläge waren nach fachlicher Beratung hinfällig, zum einen aus verfassungsrechtlichen Gründen - ich hatte das im Ausschuss erläutert -, zum anderen, weil an anderer Stelle bzw. in der Begründung zum Gesetz ein direkter oder ein indirekter Verweis auf diese Dinge besteht. Ich nenne hierzu die studienvorbereitende Ausbildung oder die Arbeit mit Behinderten.

Gleichwohl fiel in die Beratungen zu diesem Gesetz ein Wermutstropfen. Das betrifft die Rolle der kommunalen Spitzenverbände, namentlich des Landkreistages. Ich hätte mir hierzu in der Tat eine sachliche und konstruktive, wenn auch kritische Zusammenarbeit gewünscht. Es war leider nicht so.

Der Landkreistag hat von vornherein dieses Gesetzesvorhaben abgelehnt. Wir hatten im Frühjahr dieses Jahres mit dem Landkreistag ein sehr schwieriges Gespräch, das uns keinen Schritt weitergebracht hat. Wenn ein Landrat so weit geht. dass er seiner Musikschulleiterin personalrechtliche Konsequenzen an

droht, falls sie sich am Volksbegehren und der Volksinitiative engagiert. dann ist das sehr bedenklich.

Ferner ist die Frage zu prüfen, ob die Behauptung des Landkreistages und der Landräte zutreffend ist, dass es einen Eingriff in die Personalhoheit darstellt, wenn wir im Gesetz mit Festanstellungen operieren wollen. Kollege Trunschke hat zu Recht darauf verwiesen.

Ich will zusammenfassend sagen. dass es eingedenk der drei Änderungsanträge. die wir einvernehmlich haben durchsetzen können - es hätten sicherlich mehr sein können -. gleichwohl ein gutes Gesetz ist. Wir sind froh, dass es heute zur Verabschiedung kommt. Es ist in Deutschland erstmalig der Fall. dass in einem Bundesland ein Gesetz existiert. womit die Musikschulen einen eigenständigen Status erhalten. Das wird Vorbildwirkung haben.

Die einzige Meinungsverschiedenheit. die wir hatten, war in der Tat die Frage. ob wir daraus eine Pflichtaufgabe machen sollten oder nicht. Es ging um das berühmte Konnexitätsprinzip. Ich denke, wir lagen in dieser Frage damit richtig, dass wir es nicht zur Pflichtaufgabe gemacht haben, denn das wäre in der Tat nicht zu beherrschen gewesen.

Herr Abgeordneter. kommen Sie bitte zum Schluss!

11 erner (CDU):

Herr Präsident. das ist mein letzter Satz. - Ich bitte um Ihre Zustimmung. Ich denke, wir haben ein gutes Gesetz. das zukunftsweisend ist und mit dem wir alle gut leben können.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die Landesregierung. Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in ihrer Vereinbarung hatte sich die Koalition ftir ein Musikschulgesetz entschieden. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das besondere Engagement von Herrn Hacke] verweisen.

Die Landesregierung hat in ihrer Regierungserklärung zugesagt, den Entwurf eines Musikschulgesetzes vorzulegen. Heute haben wir diesen Gesetzentwurf vorliegen. Er ist inzwischen mehrfach geprüft und gründlich diskutiert worden. Es ist sicherlich unnötig. an dieser Stelle auf die Bedeutung der Musikschulen hinzuweisen. Alle wissen - viele aus eigener Erfahrung -, dass für Kinder und Jugendliche das Erlernen eines Instrumentes. das Musizieren in der Gruppe oder in einem Ensemble ein ganz wichtiges Freizeit- und Bildungsangebot darstellt. Diese Möglichkeit der kulturellen Teilhabe ist ein Grund für die Notwendigkeit des Gesetzes.

Bevölkerung. unseres Landes entsprochen. Sie alle im Raum kennen die beiden Volksinitiativen besser. Ich habe inzwischen einige Protagonisten kennen gelernt. Das Grundanliegen der Volksinitiative wurde fraktionsübergreifend diskutiert und als berechti gt anerkannt.

Ich möchte kurz auf die Ziele des Musikschulgesetzes verweisen: Es zielt darauf, erstens eine angemessene Versorgung einem qualitativ hochwertigen Musikschulangebot im Land Brandenburg zu sichern und allen Interessierten den Zugang zu ermöglichen, zweitens das bisherige hohe Qualitätsniveau zu sichern, zum Beispiel durch das Namenschutzverfahren, drittens die Landesfürdening gesetzlich festzuschreiben und damit für die Träger von Musikschulen etwas einzurichten, was sich viele Institutionen heutzutage wünschen, nämlich ein gerüttelt Maß Planungssicherheit. viertens den Eltemanteil auf einem zumutbaren Niveau zu belassen und damit zu sichern, dass musikalische Bildung für alle möglich sein soll.

Meine Vorredner haben darauf hingewiesen. dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis eines langwierigen und komplizierten Diskussionsprozesses ist, in dem sowohl verfassungs-, kommunal- als auch haushaltsrechtliche Probleme zu diskutieren waren.

Ich darf darauf verweisen - da es angesprochen worden ist -. dass insbesondere die freiwillige Aufgabe, die das Betreiben einer Musikschule darstellt. nicht in eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen umgewandelt wurde. Dennoch wird von den Initiatoren der Volksinitiative - das habe ich den Gesprächen der letzten Wochen entnommen - die jetzt ausgehandelte Kompromissvanante akzeptiert.

Sie haben heute drei Änderungsvorschläge zur Abstimmune vorliegen. Zum einen geht es um die Erhöhung der Anzahl der Unterrichtsstunden von 50 auf 150, um die Erhöhung der Fachbereiche von drei auf fünf sowie um die Erweiterung des Fachbereichskanons, der im Gesetz vorgegeben ist, uni den Bereich Popularmusik.

Das Anliegen der Landesregierung ist es, mit diesem Gesetz das Qualitätsniveau der Musikschulen zu erhalten und gleichzeitig Musikschulen im Land eine Chance einzuräumen, dabei Wettbewerb auf einem relativ hohen Niveau zu ermöglichen. Deshalb ist die Bezeichnung „Anerkannte Musikschule des Landes Brandenburg", die den Musikschulen verliehen werden kann, gegenüber anderen Einrichtungen ein Wettbewerbsvorteil.

Hinterfragt wurden die 50 Unterrichtsstunden. Dabei wurde zu Recht angemerkt - das kann ich bekräftigen -, dass eine Musikschule ihrer Verpflichtung, Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer anzubieten und Angebote zur speziellen Talenteförderung zu machen, dauerhaft kaum erfüllen kann. wenn sie nur 50 Wochenstunden anbietet. Frau Konzack hat etwas zur Motivation bezüglich der Festlegung von 50 Wochenstunden gesagt. Ich darf erwähnen. dass die Autoren des Gesetzentwurfes versucht haben. die Eingriffsintensität in ein solches Gesetz so niedrig wie möglich zu halten. Da alle Musikschulen aber weit über 150 Wochenstunden anbieten, ist diese beantragte Änderung des Gesetzentwurfes aus der Sicht der Landesregierung unschädlich und kann mitgetragen werden. Nicht zuletzt wird mit dem vorliegenden Entwurf eines Musikschulgesetzes dem Willen eines nicht unerheblichen Teiles der Der dritte Antrag bezieht sich auf die Fristbegrenzung für Aus

nahmen. Ich finde es schade, dass der Antrag in dieser Form zur Abstimmung steht. denn eigentlich war der Vorschlag der Landesregierung. keine Befristung der Ausnahmen vorzunehmen, der weitergehende. Die Landesregierung hat einerseits immer die Möglichkeit zur Befristung und wäre nicht starr an eine Ausnahmeregelung mit einer Befristung gebunden.

Ich möchte dem zustimmen, was Herr Trunschke gesagt hat: Es ist ein sehr schönes, ein sehr progressives Gesetz, das über die Grenzen des Landes Brandenburg hinausgeht. Besonders charmant ist, dass es nur sieben Paragraphen hat. Ich weiß nicht, wie viele Gesetze wir im Land Brandenburg haben, die das bieten.

(Beifall hei SPD und CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschati. Forschung und Kultur, die die Drucksachennummer 3 2088 t rtiet. abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmeinhaliiingen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz mehrheillieh in 2. Lesung angenommen und verabschiedet.

Beifall hei der CDU)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 111 auf:

Konzept der Landesregierung zur Gründungsoffensive -Aufbruch: Gründen im Land (AGIL)" (gemäß Be- schluss des Landtages vom 13.07.2000 - DS 3/1439-B)

Konzept der Landesregierung

Drucksache 3/2078

Wir beginnen mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Frimiß. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns bemüht. den Auftrag so umzusetzen, dass es ein Konzept der Landesreeierting und nicht eines einzelnen Ministeriums ist. Ich möchte mich in der ersten Runde deshalb auch auf wenige Punkte konzentrieren. danach die Gelegenheit wahrnehmen, mir interessiert Ihre Beiträge anzuhören. um dann noch einmal die Chance zum Antworten zu haben.

Wenn man über Existenz gründer in Brandenburg redet, muss man zwei Ziele verfolgen. Das erste ist mehr ein psychologisches Ziel. nämlich das Klima für Existenzgründungen zu beeinflussen. den Versuch zu machen, eine Atmosphäre herzustellen, in der das Eingehen von Risiken begrüßt wird und in der man nicht stigmatisiert wird, wenn es schief geht. Das ist ein großes Problem. Wir haben zu wenig Leute, die etwas riskieren, weil wir in dieser Gesellschaft zu viel Mikado spielen. Hundert schauen zu, bis sich einer bewegt. und dann sagen sie: _Er hat gewackelt, er hat verloren. - Davon müssen wir wegkommen.

Wir brauchen mehr Mitspieler und weni ger Zuschauer, wenn es um das Thema Existenzgründungen geht.

(Beifall der Abgeordneten Frau Blechinger [CDU])

Das zweite Ziel ist, dass wir konkrete Maßnahmen er greifen, die es Existenzgründern ermöglichen, die schwierige erste Zeit zu überbrücken. Ich komme darauf noch einmal heim Stichwort Banken zu sprechen, weil mir das ein ganz zentrales Thema in diesem Zusammenhang zu sein scheint.

Wir haben beim Thema Existenzgründer nur dann eine Chance. wenn bereits in den Schulen Offenheit für dieses Thema geschaffen wird. wenn Lehrer in der Lage und bereit sind, sieh diesem Thema zu stellen. Ich weiß. dass das nicht einfach ist, weil sie selbst einen anderen Berufsweg gewählt haben. Lehrer haben ja gerade nicht den Weg in die Selbstständigkeit, den Weg der Existenzgründung gewählt. Deshalb ist es wichtig, sie mit diesem Thema nicht allein zu lassen. sondern Fortbildung zu betreiben, damit sie dieses Thema aufnehmen und einen Beitrag dazu leisten können.

Weiterhin müssen wir in den Lehrplänen daftir sorgen, dass sich die Schüler mit dem Thema Existenzgründung beschäftigen. Das ist nicht nur eine buchhalterische, eine finanzpolitische Frage. sondern vor allem auch eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung. Wir haben in dem Konzept insgesamt zum Thema AGIL zehn Felder beschrieben. Dazu brauchen wir einen Dienstleistungsapparat, eine Struktur, ein Umfeld. in dem das möglich ist. also Zukunftsagenturen, regionale Agenturen, die den Existenzgründer aufnehmen und nicht allein lassen.

Wir brauchen ein hohes Maß an Transparenz dessen, was an Begleitung. Förderung und Betreuung möglich ist. Existenzgründer dürfen ihre Zeit nicht damit verbringen, in den Förderrichtlinien oder Programmen so lange zu suchen, bis sie das Geeignete gefunden haben,

(Beifall bei der CDU)