Protocol of the Session on October 19, 2000

sich und für andere erbracht. Wir halten es für sozial unverträglich, Pflegebedürftigen noch zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Die Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe. für die der Staat und seine Organe die Verantwortung tragen.

Der PDS-Antrag ist leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Pflege wird ein Dauerthema sein. zumal bei sozialen Leistungen wie in allen Bereichen der Rotstift angesetzt wurde und wird.

Um das Thema noch einmal grundsätzlich erörtern zu können. würde die Fraktion der Deutschen Volksunion einer Ausschussüberweisung zustimmen. - Ich danke.

(Beifall bei der DVU} Vizepräsident Itaberntann: Ich danke der Frau Abgeordneten Fechser. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU. Herrn Abgeordneten Dr. Wagner. Dr. NN argner (CDU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegin Bednarsky. die Situation, auf die Sie hin eisen. ist ernst und problematisch: das will ich zu gehen. Die Fraktion der PDS hat in ihrem Antrag ein Thema aufgegriffen. das uns seit langem. zuletzt mit einem Antrag nn Jahr 1998, beschäftigt hat. Damals legten wir einen Antrag vor, der am speziellen Beispiel der Altenpfle geeinrichtung Dahlen die kntische Auseinandersetzung nm dem Landespflegeplan zum Inhalt hatte. Hintergrund war die kostenintensive Intensivpflege für schwer hirngeschädi gte Pflegebedürftige in nicht bzw. nur teilweise geförderten Einrichtungen.

Meine Damen und Herren, gleich eingangs gebe ich zu. dass der Umstand. dass Pflegebedürftige in ein und derselben Einrichtung unterschiedliche Kosten in Rechnung gestellt bekommen. nur schwer vennittelbar ist. Natürlich wirft dies hei den Bewohnern der Henne und bei deren Angehörigen Fra gen auf.

Ich gebe auch zu bedenken, dass wir kontinuierlich unserer Sorge darüber Ausdruck verliehen haben, dass durch die anfangs in Brandenburg geübte Praxis der Kreditfinanzierung des Alten- und Pflegeheimbaus ungewollt die potenzielle Gefahr heraufbeschworen wurde, eine große Zahl von SozialhilfeempFängern zu produzieren. Daran konnte auch nicht die nachträ gliche Anpassung der Finanzierung auf der Basis des Investitionsprogramms „Pflege" etwas vollständig ändern oder diesbezügliche Befürchtungen ausräumen.

Der Gedanke, einen Teil der Kosten für nicht geförderte. aber von der Bevölkerung angenommene bzw. dringend benötigte Plätze - ich glaube. darauf beziehen Sie sich - auf geförderte Plätze umzulegen, ist also nicht neu. Der Wunsch. mit diesem Vorgehen die Belastungen und Ungereimtheiten für einzelne Pflegeschicksale zu mildem, ist nur zu verständlich: er erscheint auf den ersten Blick legitim.

Im Jahr 1998 hatten Sie. verehrte Frau Kollegin Birkholz. allerdings folgende Ausführungen zu dieser Thematik gemacht. wenn auch in etwas anderem Zusammenhang: das will ich zugeben. Ich erlaube mir. Sie zu zitieren:

-Bisher haben wir, stark vereinfacht gesagt. folgendes Verführen: Analyse des Bedarfs in einer Region auf der Grundlage demographischer Daten. Abstimmung mit den Trägern und Kommunen in den Regionalkonferenzen. Aufstellung des Pflegeplanes. Förderun g bei Aufnahme in den Pflegeplan.... Würde sich das Land von der Pflegeplanung verabschieden. so würde dies entweder die Förderung nach dem Windhundverfahren bedeuten. das heißt, wer zuerst kommt. wird gefördert. und zwar unabhängig vorn Bedarf, oder aber die Förderung wird nach dem Gießkannenprinzip ausgestaltet. das heißt. jeder. der ein Heim errichten oder betreiben will. wird gefördert.

Ich glaube. damals herrschte Übereinstimmung darüber, dass die Regionalplanung durchaus überdenkenswürdig sei, da sich der Bedarf und die Akzeptanz der Einrichtungen in der Bevölkerung nicht in ein planerisches Korsett zwängen lassen.

Herr Abgeordneter Wagner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich möchte gern noch weiterreden. danach gestatte ich gern eine Frage. - Wir waren uns aber auch darüber einig, dass ein gewisser Grad an Planung sein muss. Aus dieser Erkenntnis heraus hat unsere Fraktion eine Leistungsanalyse der Heime gefordert. die von der damaligen Sozialministerin als schon längst in Arbeit befindlich dargestellt wurde.

Welche objektiven Möglichkeiten haben wir min. eine sicher notwendige Praxis in Härtefällen zu mildem. außer dass hei finanzieller Überforderun g sozialhilferechtliche Regelungen greifen'? Die Förderung der Pflegeeinrichtungen erfolgt. wie schon gesagt. auf der Basis des 1/4,; 9 SGB XI. Die gesondert berechnungsfähigen Aufwendungen berechnen sieh für nicht ollständig von der öffentlichen Hand geförderte Pflegeeinrichtungen nach 82 Abs. 3 SGB XI. Das ist bereits gesagt worden. Deshalb will ich es nicht ausbauen.

Das auf dieser Grundlage der genannten Gesetzlichkeiten an gewandte Umlageverfahren führt zwangsläufig zu einer ungleichen finanziellen Belastun g der Heimbewohner. Auch das ist unstrittig und erweckt auf den ersten Blick mir den Eindruck einer eklatanten Ungerechtigkeit.

Halten wir uns aber bitte vor Augen - Frau Konzack hat es bereits betont und ich kann es an dieser Stelle nur noch einmal unterstreichen -. dass wir in erster Linie sozial Schwachen die geförderten Plätze zur Verfügung stellen wollen. uni die Zahl der Sozialhilfeempfänger nicht unbillig zu erhöhen. Es ist uns sicher klar. dass viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens angesiedelt sind.

Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen in dem Punkt umumwunden Recht. dass wir die Möglichkeit haben. die Pflegeheimstruktur angesichts der demographischen Entwicklung im Land Brandenburg noch einmal zu überdenken. um ein Nord-Süd-Gefälle im Bedarf auszu gleichen. Die Situation stellt sich für mich durch ein solches Gefälle geprägt dar. denn der Süden ist stärker besiedelt als der Norden.

Im ersten Moment hatte ich Sympathie für Ihre Forderung, pflegebedürftigen Personen eine schriftliche Aufstellung über An und Umfang der gesondert berechenbaren Aufwendungen zu überlassen. Jetzt muss ich aber Fol gendes zu bedenken geben: Da die Grundlagen für die Herstellung der Transparenz bereits gegeben sind, wäre das eine unbillige Erhöhung des bürokratischen Aufwandes und würde nicht zur Klärung der Sachverhalte beitragen.

Unsere Fraktion wird aus den oben genannten Gründen Ihren letztlich nicht weiterführenden Antrag ablehnen, Damit soll jedoch nicht jede Diskussion dieser Thematik unterbunden werden. Verehrte Kollegin. der Sozial- und Gesundheitsausschuss kann und sollte sich nach unserer Auffassung im Wege der Selbstbefassung mit einer Leistungsanalyse der Alten- und Pfle geheime befassen und die Situation vor allen Dingen aus dem Blickwinkel einer gerechten demo graphischen Bedarfsanalyse betrachten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

( Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich bedanke mich auch. Herr Dr. Wagner. - Das Wort geht an die Landesregierung. Herrn Minister Ziel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die Ausführungen anhöre. so stelle ich fest, dass wir mit unseren Ansichten gar nicht so weit auseinander liegen. Das sage ich auch an die Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion gerichtet.

Jedoch will ich mir auch eine Bemerkung erlauben, von der ich sonst Abstand nehme. Es schüttelt mich schon. wenn sich die DVU-Fraktion darauf beruft, mit der PDS darin übereinzustimmen. dass Ältere nicht mehr zu den gleichberechtigten Bürgennnen und Bürgern dieses Landes zählten. Das hat keine demokratische Fraktion jemals zugelassen. Auch wir werden nicht zulassen, dass das passiert. So viel Einigkeit besteht zwischen uns.

(Beifall bei SPD. CDU und PDS)

Auch die Landesregierung will pflegebedürftige Menschen vor überhöhten Kosten schützen. Deshalb betreiben wir im Pflegebereich eine umfangreiche Investitionsförderung. Wer sich die positive Entwicklung anschauen will. der muss einmal durch das Land fahren. Von Frau Konzack ist vorhin schon auf die Investitionen in Milliardenhöhe hingewiesen worden. Denselben Zielen muss auch die Investitionsumlage-Berechnun gsverordnung verpflichtet sein. Unterschiedlicher Meinung sind wir allerdings bezüglich der dafür notwendigen Wege.

Ich meine. die Mittel zur Überprüfbarkeit der Pflegeheimkosten sind vorhanden. Dafür haben wir die eben genannte Verordnung. die die Höhe der umlagefähigen Investitionskosten regelt. Zusätzliche Regelungen sind weder notwendig noch sind sie formal rechtlich zulässig. Die Überprüfbarkeit von Heimentgelten regelt bundesrechtlich das Heinigesetz. Danach können zum

einen die Heimbewohner auf Kostentransparenz pochen und zum anderen ist die Heimaufsicht verpflichtet. bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten. Das Heimgesetz - darin stimme ich Frau Konzack zu - ist der richtige Platz für dieses Anliegen.

Ein Aspekt der Änderungsabsichten der PDS-Fraktion beruft sich darauf, dass Pfle gebedürftige nicht rückwirkend mit Umlagen belastet werden dürfen. Das ist völlig richti g. Deshalb regelt das Bundesheimrecht. warum. wie und wann Forderungen nach Begleichung von Kosten gegenüber den Bewohnern erhoben werden können. Demnach ist eine rückwirkende Belastung unzulässig. Der Schutz vor Überraschungen ist somit gewährleistet und es bedarf keiner zusätzlichen Re gelun g in der Verordnung der Investitionsumlageberechnung.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Bitte schön, Frau Abgeordnete Bednarskv.

Herr Minister, Sie rührten eben aus, dass es unzulässig sei. die Kosten auf die Bewohner umzulegen. Erklären Sie mir bitte. welche Möglichkeiten wir haben. uni das zu kontrollieren. Ich hatte in meinem Beitrag ausgeführt, dass es Petitionen gibt. in denen darum gebeten wird, das abzustellen.

Frau Bednarsky. wenn solche Fälle vorkommen, dann ist es unsere Aufgabe und vor allein die Aufgabe der Heimaufsicht. dafür zu sorgen. dass den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verholfen wird. Ich werde mich selbst dafür einsetzen. Es ist nicht möglich. dass das rückwirkend berechnet wird.

Verwirrend finde ich das Begehren der PDS-Fraktion nach Modifizierun g des Verbotes. Kosten für nicht geförderte Plätze auf geförderte Plätze umzulegen. Ich halte die vorgeschlagene Mischkalkulation sozial für höchst problematisch. Zudem würde das bundesrechtlichen Vorgaben widersprechen. Unsere Pflegeheimförderung soll ein zahlenmäßig ausreichendes Angebot für sozial Bedürftige sichern. Sie soll keine Überversorgung fördern. Deshalb führt der Landespflegeplan ausdrücklich nicht nur die anerkannten Einrichtungen auf, sondern auch die Zahl der als bedarfsgerecht anerkannten Plätze dieser Einrichtungen. Die Landesförderung kann nur diesen Plätzen zukommen.

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? - Bitte schön. Frau Birkholz!

Herr Minister, Sie haben mit Ihrem letzten Satz genau das berührt. wonach ich fragen wollte. Es betrifft den Landespflegeplan. Ich glaube. das hat Frau Konzack falsch dargestellt. Wir haben niemals diese Investitionsumlage für Pflegeeinrichtungen abgelehnt. Wir haben das Programm immer und überall im Land gelobt.

Bitte stellen Sie eine Frage!

Es gibt im Landespflegeplan Plätze, die jetzt gefördert sind. und es gibt Plätze, die bedarfsgerecht, notwendig und noch nicht gefördert sind. Genau um diese Plätze unter einem Dach geht es. Wie wollen Sie die Ungerechti gkeit beseitigen. wenn man nicht jetzt schon umlegt. als seien sie gefördert?

(Beifall bei der PDS)

Frau Kollegin Birkholz. hier besteht ein lrrium. Ich gehe meiner Kollegin Frau Konzack Recht. Ich hatte mich mit ihr zwischendurch verständigt, ob hier nicht etwas falsch verstanden worden sei. Ich sage es noch einmal: Der Landespflegeplan führt nicht nur die anerkannten Einrichtungen auf. sondern auch die Zahl der als bedarfsgerecht anerkannten Plätze in dieser Einrichtung. Die Landesförderung kann nur diesen Plätzen zukommen. Sie kann keinen anderen Plätzen zukommen.

Ich will es erklären: Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip würde unsere Bedarfsplanung völlig unterlaufen. Wenn wir zuließen. dass Investitionskosten von nicht geförderten Plätzen auf bereits geförderte Plätze umgelegt würden, käme dies einer Fehlsteuerung öffentlicher Fördergelder gleich. Zudem hätte diese Mischkalkulation zur Folge. dass die Pflegeeinrichtung für einen geförderten Platz mehr Geld vom Heimbewohner erhält, als ihr für diesen Platz tatsächlich an Kosten entstanden ist. Das kann keiner wollen. Deshalb müssen wir das ablehnen.

Das würde nicht nur den Preis des geförderten Platzes - zum Beispiel mit jedem nicht geförderten Anbau - in die Höhe treiben. sondern es würde nicht absehbare Kosten für die Pflegebedürftigen bedeuten. Das würde die Gefahr heraufbeschwören. dass diese wieder in Sozialhilfe fallen, was wir nicht wollen. Genau das sollen unsere Landesförderung und die Verordnung der lnvestitionsumlageberechnung verhindern. Wir haben die notwendigen Instrumente dafür. Deshalb kann der Antrag, so wie er gestellt ist, nur abgelehnt werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD(

Ich danke ihnen, Herr Minister Ziel. - Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS hat die Überweisung der Drucksache 3/1 808 an den Ausschuss für Arbeit. Soziales, Gesundheit und Frauen beantragt. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag mehrheitlich nicht gefolgt worden.

Ich komme zur direkten Abstimmung des Antrages. Wer der Drucksache 3/1808 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden, Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Durchsetzung der Interessen der Länder hei der Zusammenführung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3!1809

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der einreichenden Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter Christoffers. bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat beschlossen. Anfang des Jahres 2001 die beiden öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. und zwar die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank, zu einem einheitlichen Förderinstitut des Bundes zusammenzuführen. Beide Kreditanstalten waren und sind im Bereich der Wirtschaftsfördening. der Infrastrukturförderung sowie der Umweltförderung tätig und waren bisher beauftragt. die Förderprogramme des Bundes umzusetzen.

Durch das Agieren beider Institutionen sowie einem ähnlichen Aufgabenprofil kam es zu (Jberschneidungen von Programminhalten. Das trug weder zur Effizienz noch zur Transparenz demBundesförderung bei. Insofern ist der Beschluss der Bundesregierung zu begrüßen. obwohl er in der Mitte des Jahres offenbar relativ kurzfristig gefallen ist.